
Versicherungsschutz auch bei Reiten ohne Helm
Oft wird behauptet, dass Reiter bei Reitunfällen ohne Helm leer ausgingen. Dies ist falsch. Versicherungsschutz besteht auch ohne Helm. Ob dies sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Eine Pferdehalterhaftpflicht leistet auch bei grober Fahrlässigkeit. Das gehört zum Wesen jeder Haftpflichtversicherung. Nur Vorsatz ist ausgeschlossen. Wer also beim Reiten auf Helm, Sattel oder Zäumung verzichtet, bleibt versichert. Gleiches gilt für eine vertraglich nicht geregelte Aussage zu Höhe und Beschaffenheit von Weidezäunen. Wenn also eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung ausdrücklich den Einschluss des Reitens auch beim Tragen eines Helms erwähnt, so ist dies nicht zwangsläufig von Vorteil. Meist dient es nur der Klarstellung, da weiterlesen…