
Sonne als Brennglas:
Schmor- und Sengschäden in der Sachversicherung
Eine zunehmende Zahl von Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen sieht Versicherungsschutz auch für die möglichen Folgen von Seng- und Schmorschäden vor, die nicht zugleich Feuerfolgeschäden sind. Seng- oder Schmorschäden sind Schäden die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat. Nach wie vor ist in vielen Tarifen für solche Fälle der Versicherungsschutz ausgeschlossen, da hier eine „Verbrennung unter Freigabe von Licht“ nicht vorliegt. Anbieter, die Versicherungsschutz gewähren, sehen oft Sublimits von nur 1.000 bis 15.000 Euro vor, ersetzen nur den Zeitwert der geschädigten Sachen oder sehen Selbstbehalte von weiterlesen…