Tarifanalyse: Hundeoperationskostenversicherung der AGILA
Versicherungsschutz nur für Operationen unter Narkose und nur, sofern die Haut oder darunter liegendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden. Dies bedeutet allerdings auch, dass z. B. ein Ausschluss für die Punktion von Flüssigkeitsansammlungen (Ödemen) bestehen würde. Bedingungsseitig nicht klargestellt ist, ob auch Operationen unter Lokalanästhesie (örtliche Betäubung oder Teilnarkose) unter den Versicherungsschutz fallen. weiterlesen…