Tarif­ana­ly­se: Hun­de­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung der AGILA

Ver­si­che­rungs­schutz nur für Ope­ra­tio­nen unter Nar­ko­se und nur, sofern die Haut oder dar­un­ter lie­gen­des Gewe­be mehr als punkt­för­mig durch­trennt wer­den. Dies bedeu­tet aller­dings auch, dass z. B. ein Aus­schluss für die Punk­ti­on von Flüs­sig­keits­an­samm­lun­gen (Öde­men) bestehen wür­de. Bedin­gungs­sei­tig nicht klar­ge­stellt ist, ob auch Ope­ra­tio­nen unter Lokal­an­äs­the­sie (ört­li­che Betäu­bung oder Teil­nar­ko­se) unter den Ver­si­che­rungs­schutz fal­len. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Hun­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung der AGILA (Stand 01.2020)

Wesent­li­che Leis­tun­gen aller drei Tari­fe (z.B. die Funk­ti­on der Tier­hal­ter­haft­pflicht, auch unbe­rech­tig­te Ansprü­che Drit­ter abzu­weh­ren, Ver­si­che­rungs­schutz für Wel­pen oder im Aus­land) erge­ben sich nur aus dem Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt, nicht jedoch aus den Bedin­gun­gen. Letz­te­re ent­hal­ten zum Teil Ver­wei­se auf Leis­tun­gen von in den Bedin­gun­gen nicht defi­nier­ten Tari­fen 991 bzw. 9390. wei­ter­le­sen…