• In der Regel besteht Versicherungsschutz für Schäden an der versicherten Verglasung unabhängig von deren Ursache. Gemäß heim-und-immobilie.de gehöre „Glasbruch durch Hitze allein infolge von Sonneneinstrahlung […] zu den häufigsten Glasschäden.“ Diese Art von thermischem Glasbruch habe als Ursache eine „Spannung durch starke Temperaturunterschiede oder Hitzestau (z. B. durch halb geschlossene Rollladen, schwere Gardinen, Farben, Pflanzenblatt, dunkle Möbel hinter dem Fenster, Aufkleber etc.)“. Als Schadenbild komme es dadurch zu einem „Sprung bis zum Randbereich der Scheibe“ . Entsprechend sind auch Schäden durch extreme Hitze oder extreme Kälte grundsätzlich ohne weiteren Einschränkungen bei der InterRIsk mitversichert. Dabei besteht der Versicherungsschutz auch dann, wenn ein Bruch erst allmählich, z. B. durch Frost, entstanden ist. weiterlesen…
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