Tarifanalyse: Hausratversicherung der Barmenia (Stand 01.2023)
„Die üblicherweise unter den Begriffen „(PlugIn)-Mini-Solaranlagen“ bzw. „Balkonkraftwerke“ bezeichneten Solaranlagen werden in der Regel durch einfaches Einstecken eines Schutzkontaktsteckers in eine Steckdose der zu versorgenden Wohnung in Betrieb genommen. Insofern werden diese durch ihre Montage i. d. R. nicht zum Gebäudebestandteil.
Solche Anlagen fallen in der Hausratversicherung unter die versicherten Sachen und sind dementsprechend gegen die gleichen Gefahren versichert, wie die übrigen Hausratgegenstände. Wie für alle versicherten Sachen sind auch bei den o.g. Solaranlagen die Regelungen zum Versicherungsort und zur Außenversicherung zu beachten (so besteht z. B. nach den GDV-Musterbedingungen für Sachen außerhalb von Gebäuden kein Versicherungsschutz gegen Elementargefahren – bei der Barmenia gibt es aber auch in dieser Hinsicht – je nach gewähltem Produkt – Leistungserweiterungen).“ weiterlesen…
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