Im Unterschied zur Version 1.07 gelten Carports auch dann als mitversicherte Grundstücksbestandteile, wenn sich diese außerhalb des versicherten Grundstücks im Wohnort des Versicherungsnehmers (politische Gemeinde des Hauptwohnsitzes) befinden. Waren Photovoltaikanlagen bislang nur als Gebäudebestandteil mitversichert, so gilt dies nunmehr zusätzlich auch für auf dem versicherten Grundstück installierte Photovoltaikanlagen als Gebäudezubehör sowie Grundstücksbestandteil. weiterlesen…
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