Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks: bis 5.000 Euro, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt. Erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre vor Eintritt des Versicherungsfalles eine Kanal-Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 für neue Abwasserleitungen bzw. DIN 1986 – 30 für bestehende Hausanschlüsse, erhöht sich die maximale Entschädigungsleistung auf 10.000 Euro. Mitversichert sind Schäden durch Wurzeleinwuchs oder Muffenversatz. weiterlesen…
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