Das Amtsgericht Weimar hat in seinem wegweisenden Urteil vom 11.01.2021 – 6 OWi – 523 Js 202518/20 festgestellt, dass § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO verfassungswidrig und damit nichtig sind. Der Betroffene war daher freizusprechen. Sie können das vollständige Urteil auf openjur.de nachlesen. weiterlesen…
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