Das Amtsgericht Weimar hat in seinem wegweisenden Urteil vom 11.01.2021 – 6 OWi – 523 Js 202518/20 festgestellt, dass § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO verfassungswidrig und damit nichtig sind. Der Betroffene war daher freizusprechen. Sie können das vollständige Urteil auf openjur.de nachlesen.
„Das Gericht hatte selbst über die Verfassungsmäßigkeit der Normen zu entscheiden, weil die Vorlagepflicht gem. Art. 100 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend BVerfGE 1, 184 (195ff)) nur für förmliche Gesetze des Bundes und der Länder, nicht aber für nur materielle Gesetze wie Rechtsverordnungen gilt. Über deren Vereinbarkeit mit der Verfassung hat jedes Gericht selbst zu entscheiden.“

Hintergrund: Wie dem Urteil des Amtsgerichts Weimar zu entnehmen ist, „hielt sich der Betroffene“ „am 24.04.2020“ „in den Abendstunden zusammen mit mindestens sieben weiteren Personen im Hinterhof des Hauses X‑Straße 1 in W. auf, um den Geburtstag eines der Beteiligten zu feiern. Die insgesamt acht Beteiligten verteilten sich auf sieben verschiedene Haushalte.
Diese Feststellungen beruhen auf den glaubhaften Angaben des Betroffenen in der Hauptverhandlung und dem verlesenen Einsatzbericht der Polizei.„
Weiter heißt es in dem Urteil des Amtsgerichts Weimar:
„Dieses Verhalten des Betroffenen verstieß gegen § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 der Dritten Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV‑2 (3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO) vom 18.04.2020 in der Fassung vom 23.04.2020.„
In seiner Urteilsbegründung werden die dem Urteil zugrunde liegenden Normen einzelnd aufgeführt. Unter Abschnitt III. werden die Gründe aufgeführt, warum „§ 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO aus formellen Gründen verfassungswidrig“ sind, „da die tief in die Grundrechte eingreifenden Regelungen von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt sind“.
Aufgrund der Vielzahl von Gründen verweisen wir an dieser Stelle nur ausschnittsweise auf folgende Punkte, welche die Paradoxie der Maßnahmen offenbaren, für die aber offensichtlich die Grundrechte jedes Einzelnen in Deutschland derzeit geopfert werden.
Unvorhergesehene Entwicklungen? Nein!
„Soweit eingriffsintensive Maßnahmen, die an sich einer besonderen Regelung bedürften, unter Rückgriff auf Generalklauseln nur im Rahmen „unvorhergesehener Entwicklungen“ zulässig sein sollen, ist diese Voraussetzung vorliegend nicht erfüllt. Bereits im Jahr 2013 lag dem Bundestag eine unter Mitarbeit des Robert Koch-Instituts erstellte Risikoanalyse zu einer Pandemie durch einen „Virus Modi-SARS“ vor, in der ein Szenario mit 7,5 Millionen (!) Toten in Deutschland in einem Zeitraum von drei Jahren beschrieben und antiepidemische Maßnahmen in einer solchen Pandemie diskutiert wurden (Bundestagsdrucksache 17/12051). Der Gesetzgeber hätte daher im Hinblick auf ein solches Ereignis, das zumindest für „bedingt wahrscheinlich“ (Eintrittswahrscheinlichkeit Klasse C) gehalten wurde, die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes prüfen und ggf. anpassen können.
Hinzu kommt – und dieses Argument ist gewichtiger –, dass am 18.04.2020, dem Tag des Erlasses der 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO, weder in Deutschland im Ganzen betrachtet, noch in Thüringen eine epidemische Lage bestand, angesichts derer es ohne die Ergreifung von einschneidenden Maßnahmen durch die Exekutive unter Rückgriff auf die infektionsschutzrechtliche Generalklausel bzw. die (den Anforderungen der Wesentlichkeitslehre ebenfalls nicht genügenden) Spezialermächtigungen des § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG zu „nicht mehr vertretbaren Schutzlücken“ gekommen wäre. Es gab keine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ (§ 5 Abs. 1 IfSG), wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab 28.03.2020 festgestellt hat.“
Diese Einschätzung, so geht ebenfalls aus dem Urteil hervor, ergäbe „sich bereits allein aus den veröffentlichten Daten des Robert Koch-Instituts“. Das entscheidende Gericht hat sich an dieser Stelle nicht nehmen lassen, die gegen eine epidemische Notlage sprechenden Gründe zahlreich auszuführen.
In diesem Zusammenhang kann auch auf das Event 201 im September 2019 und seinen Vorläufern verwiesen werden, mit denen solche Ereignisse offensichtlich „geplant“ oder zumindest simuliert wurden. Wie auch das massenweise Schließen von Krankenhäusern.
Das Amtsgericht Weimar hat in seiner Urteilsbegründung also darauf abgestellt, dass es sich nicht um „unvorhergesehene Entwicklungen“ handeln würde. Neun Monate später, also im Januar 2021, kann diese Voraussetzung erst recht nicht mehr erfüllt sein. Das Verfassungsgericht in Ecuador kippte daher Ausgangssperren mit der Begründung, dass eine Pandemie, die weltweit bereits seit neun Monaten wütet, nicht mehr unvorhersehbar sei. Der Verweis auf eine angeführte öffentliche Notlage greife daher nicht.“ Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen.
Krankenhausschließungen trotz Pandemie und Angst vor Triage
2013 reagierte bereits die CDU, als unter Mitarbeit des Robert Koch-Instituts eine Risikoanalyse zu einer Pandemie durch einen „Virus Modi-SARS“ erstellte wurde. Sie muss sich somit selbst fragen, welche Vorbereitungen sie getroffen hat, um ein etwaiges Ereignis in seiner vollen Wucht abfedern zu können.
Krankenhaus-Sterben
Auch Christian Schwager berichtet nun aktuell in der Berliner Zeitung in seinem Artikel „Klinik-Sterben, Kliniken werden geschlossen, obwohl das Gesundheitssystem vor dem Kollaps steht“, also einem Jahr, dass angeblich von einer der größten Pandemien seit Menschen Gedenken heim gesucht wurde bzw. wird und sich fragt: „Deutschland, 2020: Während der Corona-Pandemie gehen 21 Krankenhäuser vom Netz. In diesem Jahr folgen weitere. Wie kann das sein?“. Um anschließend die Paradoxie festzustellen, die sich aufgrund der Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns ergibt, den Bundeskanzlerin Merkel so begründet: „Es geht also um Vorsorge.“
„Ein paradoxes Szenario ist derzeit in Deutschland zu beobachten. Corona droht, das Gesundheitswesen in die Knie zu zwingen. Neue Gefahr zieht auf in Gestalt von Mutationen des Virus. Immer größere Einschränkungen werden den Bürgern auferlegt, um einen Kollaps abzuwenden. Planbare Eingriffe müssen verschoben werden, um Betten für Corona-Patienten freizuhalten. Intensivstationen sind am Limit. Die Berliner Krankenhausgesellschaft schlägt Alarm. Es fehlt an Fachkräften, das vorhandene Personal ist chronisch erschöpft, das Klagen groß.
Gleichzeitig aber werden in Deutschland Krankenhäuser geschlossen, und kaum jemand nimmt davon Notiz. Mitten in der Pandemie werden Kapazitäten abgebaut, während der Mangel in täglichen Bulletins beklagt wird. Kapazitäten, die helfen würden, der zerstörerischen Kraft des Virus effektiver zu begegnen. Kapazitäten, die den Kennziffern der medialen Debatte etwas entgegensetzen könnten, den Todesraten, den Inzidenzen.“
Ein solcher Kollaps kann aber weder im DIVI-Register, noch in den Sterbestatistiken von Destatis abgebildet werden.
Es blieben bzw. bleiben hingegen Menschen unbehandelt, es blieben bzw. bleiben Betten leer, obwohl offenkundig kein trifftiger Grund in diesem Ausmaß jemals bestanden hat.
Auch Markus Langemann, Club der klaren Worte, kann einen derartigen Kollaps in zwei Kliniken bei seinen investigativen Ausflügen offenbar nicht bestätigen. Unter https://vimeo.com/501729534/3601749645 kann das von YouTube zenzierte Video des Journalisten Markus Langemann vom 17.01.2021 abgerufen werden, in dem er Bilder aus dem Krankenhaus rechts der Isar in München, dem zweitgrößten Krankenhaus in München, an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zeigt. Bereits am 25.12.2020 hatte Langemann „in einem willkürlich ausgewählten Krankenhaus in der Mitte von Deutschland einen Gang durch mehrere Stationen gemacht. Ein Krankenhaus fernab der Ballungszentren, dennoch eine Großstadt mit mehr als 100.000 Einwohnern. „, wie er unter anderem schreibt. Lesen Sie hierzu auf seiner Webseite „Club der klaren Worte“ weiter.
Bereits im letzten Jahr zu Beginn der Krise gab es Berichte im Internet aus Krankenhäusern, die sehr schnell der Zensur zum Opfer fielen, in dem ähnliches berichtet wurde. Ende März 2020 ging z. B. ein Video auf WhatsApp und Telegram wie ein Lauffeuer umher, in dem eine kritische Bürgerin am Krankenhaus rechts der Isar sich ein Bild von der tatsächlichen Notlage machen wollte und hierbei auch Mitarbeiter des Klinikums rechts der Isar befragte:
„Ich möchte das jetzt wissen. Ich war eben schon drin und stehe „rechts dem Isar“, nachdem du, lieber Tom, gesagt hast, hier wäre deine Schwester und du gesagt hast, so schlimm wäre es noch nie gewesen.
Ich habe bis jetzt zwei Schwestern gefragt, die mir gesagt haben: „Hier ist gar nichts. Es ist alles ruhig. Es ist alles entspannt.“
Ich stehe jetzt „rechts der Isar“. Hier. Klinikum rechts der Isar der Universität München. Und ich werde jetzt noch einmal reingehen und die zwei Herren fragen. Ich habe sie eben schon gefragt, aber ich frage sie jetzt nochmal vor laufendem Video.
Tut mir leid. Ich glaube ansonsten den ganzen Schmarrn nicht.
Darf ich Sie noch einmal ganz kurz fragen?
Aber sie dürfen mich jetzt nicht aufzeichnen.
Aber sagen Sie mir noch mal, sterben hier Leute haufen …“
Nein!
Sind die Intensivstationen überlastet?
Nein, nein. Garnicht. (kopfschütteln)
Ist alles ruhig?
Ja, es ist alles ruhig.
Vielen Dank. So. Und das zudem, dass hier alle Intensivstationen überlastet sind, vor allem im rechts der Isar.
Nochmal. Ich bin hier vor dem rechts der Isar. Wer hat recht?“
Nicht von der Hand zu weisen ist, dass u.a. die aufgeführten Kliniken bereits geschlossen wurden bzw. geschlossen werden sollen, und zwar mit enormen finanziellem Aufwand, derweil die Bundesregierung aufgrund der Corona-Krise von der Notwendigkeit sprach, die Intensivbettenzahl zu erhöhen:
- 31. Januar 2020Parsberg (Bayern)
- 29. Februar 2020 Krankenhaus in Wolfhagen (Hessen)
- 30. April 2020 Krankenhaus Waldsassen und Vohenstrauß (Bayern)
- 07. Mai 2020 Kreiskrankenhaus in Peine (Niedersachsen)
- 30. Juni 2020 Krankenhaus Riedlingen (Baden-Württemberg)
- 31. August 2020 Klinikum Havelberg (Sachsen-Anhalt)
- 31. August 2020 Krankenhaus Wedel (Schleswig-Holstein)
- 30. September 2020 St. Josefs-Hospital Bochum-Linden (Nordrhein-Westfalen)
- 30. September 2020 Krankenhaus Weingarten/Friedrichshafen
- 30. September 2020 Loreley-Kliniken Oberwesel (Rheinland-Pfalz)
- 31. Oktober 2020 Schön Klinik Nürnberg Fürth (Bayern)
- 31. Dezember 2020Krankenhaus Ottweiler (Saarland)
- 31. Dezember 2020Krankenhaus Stolzenau (Niedersachsen),
- ohne Terminnennung in Etappen von 2020 bis 2024 Wenckebach-Klinik (Berlin-Tempelhof)
- ohne Terminnennung in Etappen von 2020 bis 2024 Diakonissenhaus Lehnin (Brandenburg),
- ohne Terminnennung Krankenhaus Roding (Bayern),
- ohne Terminnennung St. Elisabeth-Krankenhauses in Rodalben (Rheinland-Pfalz)
Längerfristig sind in den nächsten fünf bis zehn Jahren auch die Schließungen folgender Krankenhäuser in Baden-Württemberg geplant:
- Lörrach,
- Rheinfelden,
- Schopfheim
- St. Elisabethen-Krankenhaus Lörrach,
- Böblingen,
- Sindelfingen,
- Ettenheim,
- Kehl,
- Gengenbach und
- Oberkirch,
- Standort Ebertplatz in Offenburg
Wie paradox die Schließungspläne im Zusammenhang mit einer vermeintlich bestehenden Corona-Pandemie sind, zeigt sich auch an der Haltung von Jens Spahn, Gesundheitsminister, der dieses Tun offensichtlich – von den meisten Menschen nicht wahrgenommen – unterstützt und für die offenbar eine vermeintliche Pandemie bei zukünftigen Engpässen argumentativ herhalten soll, mit der sich zeitnah begründen ließe, warum es an allen Enden und Ecken nicht mehr reichen würde, derweil eine Klinik nach der anderen aus politischen bzw. offensichtlich lobbyistischen Gründen ohne große Erwähnung geschlossen wird bzw. wurde. Mit dem Vorsorgeprinzip für die Menschen selbst hat das offenkundig wenig gemein, wenn diese durch die selbst verursachte Not nun daheim bleiben und ihre Existenzen vernichtet sehen müssen und auf ihre Grundrechte verzichten sollen. Sollen deswegen auch Menschen massenweise geimpft werden, um Kosten gering zu halten, ohne das das einzelene Individuum und sein persönliches Schicksal Relevanz hat?
Dass auch die Bundesregierung trotz der Corona-Epidemie an den Schließungsplänen festhält, zeigt die Antwort von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vom 26. März 2020 auf die Frage, ob weitere Krankenhausschließungen vorgenommen werden: „Wir merken, dass die Krankenhaus- und Pandemieplanung besser konzeptionell zusammengedacht werden. Das heißt nicht, weniger oder mehr Häuser. Das heißt für mich eine noch bessere Abstimmung.“
Weitere Informationen zum Kliniksterben in Deutschland erhalten Sie hier, hier und hier.