Das Amtsgericht Weimar hat in seinem wegweisenden Urteil vom 11.01.2021 – 6 OWi – 523 Js 202518/20 festgestellt, dass 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 3. ThrSARS-CoV-2-EindmanVO verfassungswidrig und damit nichtig sind. Der Betroffene war daher freizusprechen. Sie knnen das vollstndige Urteil auf openjur.de nachlesen.
„Das Gericht hatte selbst ber die Verfassungsmigkeit der Normen zu entscheiden, weil die Vorlagepflicht gem. Art. 100 Abs. 1 GG nach stndiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend BVerfGE 1, 184 (195ff)) nur fr frmliche Gesetze des Bundes und der Lnder, nicht aber fr nur materielle Gesetze wie Rechtsverordnungen gilt. ber deren Vereinbarkeit mit der Verfassung hat jedes Gericht selbst zu entscheiden.“
Hintergrund: Wie dem Urteil des Amtsgerichts Weimar zu entnehmen ist, „hielt sich der Betroffene“ „am 24.04.2020“ „in den Abendstunden zusammen mit mindestens sieben weiteren Personen im Hinterhof des Hauses X‑Strae 1 in W. auf, um den Geburtstag eines der Beteiligten zu feiern. Die insgesamt acht Beteiligten verteilten sich auf sieben verschiedene Haushalte.
Diese Feststellungen beruhen auf den glaubhaften Angaben des Betroffenen in der Hauptverhandlung und dem verlesenen Einsatzbericht der Polizei.„
Weiter heit es in dem Urteil des Amtsgerichts Weimar:
„Dieses Verhalten des Betroffenen verstie gegen 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 der Dritten Thringer Verordnung ber erforderliche Manahmen zur Eindmmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV‑2 (3. ThrSARS-CoV-2-EindmanVO) vom 18.04.2020 in der Fassung vom 23.04.2020.„
In seiner Urteilsbegrndung werden die dem Urteil zugrunde liegenden Normen einzelnd aufgefhrt. Unter Abschnitt III. werden die Grnde aufgefhrt, warum “ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 3. ThrSARS-CoV-2-EindmanVO aus formellen Grnden verfassungswidrig“ sind, „da die tief in die Grundrechte eingreifenden Regelungen von der gesetzlichen Ermchtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt sind“.
Aufgrund der Vielzahl von Grnden verweisen wir an dieser Stelle nur ausschnittsweise auf folgende Punkte, welche die Paradoxie der Manahmen offenbaren, fr die aber offensichtlich die Grundrechte jedes Einzelnen in Deutschland derzeit geopfert werden.
Unvorhergesehene Entwicklungen? Nein!
„Soweit eingriffsintensive Manahmen, die an sich einer besonderen Regelung bedrften, unter Rckgriff auf Generalklauseln nur im Rahmen „unvorhergesehener Entwicklungen“ zulssig sein sollen, ist diese Voraussetzung vorliegend nicht erfllt. Bereits im Jahr 2013 lag dem Bundestag eine unter Mitarbeit des Robert Koch-Instituts erstellte Risikoanalyse zu einer Pandemie durch einen „Virus Modi-SARS“ vor, in der ein Szenario mit 7,5 Millionen (!) Toten in Deutschland in einem Zeitraum von drei Jahren beschrieben und antiepidemische Manahmen in einer solchen Pandemie diskutiert wurden (Bundestagsdrucksache 17/12051). Der Gesetzgeber htte daher im Hinblick auf ein solches Ereignis, das zumindest fr „bedingt wahrscheinlich“ (Eintrittswahrscheinlichkeit Klasse C) gehalten wurde, die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes prfen und ggf. anpassen knnen.
Hinzu kommt und dieses Argument ist gewichtiger , dass am 18.04.2020, dem Tag des Erlasses der 3. ThrSARS-CoV-2-EindmanVO, weder in Deutschland im Ganzen betrachtet, noch in Thringen eine epidemische Lage bestand, angesichts derer es ohne die Ergreifung von einschneidenden Manahmen durch die Exekutive unter Rckgriff auf die infektionsschutzrechtliche Generalklausel bzw. die (den Anforderungen der Wesentlichkeitslehre ebenfalls nicht gengenden) Spezialermchtigungen des 28 Abs. 1 S. 2 IfSG zu „nicht mehr vertretbaren Schutzlcken“ gekommen wre. Es gab keine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ( 5 Abs. 1 IfSG), wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab 28.03.2020 festgestellt hat.“
Diese Einschtzung, so geht ebenfalls aus dem Urteil hervor, ergbe „sich bereits allein aus den verffentlichten Daten des Robert Koch-Instituts“. Das entscheidende Gericht hat sich an dieser Stelle nicht nehmen lassen, die gegen eine epidemische Notlage sprechenden Grnde zahlreich auszufhren.
In diesem Zusammenhang kann auch auf das Event 201 im September 2019 und seinen Vorlufern verwiesen werden, mit denen solche Ereignisse offensichtlich „geplant“ oder zumindest simuliert wurden. Wie auch das massenweise Schlieen von Krankenhusern.
Das Amtsgericht Weimar hat in seiner Urteilsbegrndung also darauf abgestellt, dass es sich nicht um „unvorhergesehene Entwicklungen“ handeln wrde. Neun Monate spter, also im Januar 2021, kann diese Voraussetzung erst recht nicht mehr erfllt sein. Das Verfassungsgericht in Ecuador kippte daher Ausgangssperren mit der Begrndung, dass eine Pandemie, die weltweit bereits seit neun Monaten wtet, nicht mehr unvorhersehbar sei. Der Verweis auf eine angefhrte ffentliche Notlage greife daher nicht.“ Den vollstndigen Artikel knnen Sie hier lesen.
Krankenhausschlieungen trotz Pandemie und Angst vor Triage
2013 reagierte bereits die CDU, als unter Mitarbeit des Robert Koch-Instituts eine Risikoanalyse zu einer Pandemie durch einen „Virus Modi-SARS“ erstellte wurde. Sie muss sich somit selbst fragen, welche Vorbereitungen sie getroffen hat, um ein etwaiges Ereignis in seiner vollen Wucht abfedern zu knnen.
Krankenhaus-Sterben
Auch Christian Schwager berichtet nun aktuell in der Berliner Zeitung in seinem Artikel „Klinik-Sterben, Kliniken werden geschlossen, obwohl das Gesundheitssystem vor dem Kollaps steht“, also einem Jahr, dass angeblich von einer der grten Pandemien seit Menschen Gedenken heim gesucht wurde bzw. wird und sich fragt: „Deutschland, 2020: Whrend der Corona-Pandemie gehen 21 Krankenhuser vom Netz. In diesem Jahr folgen weitere. Wie kann das sein?“. Um anschlieend die Paradoxie festzustellen, die sich aufgrund der Verlngerung und Verschrfung des Lockdowns ergibt, den Bundeskanzlerin Merkel so begrndet: Es geht also um Vorsorge.
„Ein paradoxes Szenario ist derzeit in Deutschland zu beobachten. Corona droht, das Gesundheitswesen in die Knie zu zwingen. Neue Gefahr zieht auf in Gestalt von Mutationen des Virus. Immer grere Einschrnkungen werden den Brgern auferlegt, um einen Kollaps abzuwenden. Planbare Eingriffe mssen verschoben werden, um Betten fr Corona-Patienten freizuhalten. Intensivstationen sind am Limit. Die Berliner Krankenhausgesellschaft schlgt Alarm. Es fehlt an Fachkrften, das vorhandene Personal ist chronisch erschpft, das Klagen gro.
Gleichzeitig aber werden in Deutschland Krankenhuser geschlossen, und kaum jemand nimmt davon Notiz. Mitten in der Pandemie werden Kapazitten abgebaut, whrend der Mangel in tglichen Bulletins beklagt wird. Kapazitten, die helfen wrden, der zerstrerischen Kraft des Virus effektiver zu begegnen. Kapazitten, die den Kennziffern der medialen Debatte etwas entgegensetzen knnten, den Todesraten, den Inzidenzen.“
Ein solcher Kollaps kann aber weder im DIVI-Register, noch in den Sterbestatistiken von Destatis abgebildet werden.
Es blieben bzw. bleiben hingegen Menschen unbehandelt, es blieben bzw. bleiben Betten leer, obwohl offenkundig kein trifftiger Grund in diesem Ausma jemals bestanden hat.
Auch Markus Langemann, Club der klaren Worte, kann einen derartigen Kollaps in zwei Kliniken bei seinen investigativen Ausflgen offenbar nicht besttigen. Unter https://vimeo.com/501729534/3601749645 kann das von YouTube zenzierte Video des Journalisten Markus Langemann vom 17.01.2021 abgerufen werden, in dem er Bilder aus dem Krankenhaus rechts der Isar in Mnchen, dem zweitgrten Krankenhaus in Mnchen, an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zeigt. Bereits am 25.12.2020 hatte Langemann „in einem willkrlich ausgewhlten Krankenhaus in der Mitte von Deutschland einen Gang durch mehrere Stationen gemacht. Ein Krankenhaus fernab der Ballungszentren, dennoch eine Grostadt mit mehr als 100.000 Einwohnern. „, wie er unter anderem schreibt. Lesen Sie hierzu auf seiner Webseite „Club der klaren Worte“ weiter.
Bereits im letzten Jahr zu Beginn der Krise gab es Berichte im Internet aus Krankenhusern, die sehr schnell der Zensur zum Opfer fielen, in dem hnliches berichtet wurde. Ende Mrz 2020 ging z. B. ein Video auf WhatsApp und Telegram wie ein Lauffeuer umher, in dem eine kritische Brgerin am Krankenhaus rechts der Isar sich ein Bild von der tatschlichen Notlage machen wollte und hierbei auch Mitarbeiter des Klinikums rechts der Isar befragte:
„Ich mchte das jetzt wissen. Ich war eben schon drin und stehe „rechts dem Isar“, nachdem du, lieber Tom, gesagt hast, hier wre deine Schwester und du gesagt hast, so schlimm wre es noch nie gewesen.
Ich habe bis jetzt zwei Schwestern gefragt, die mir gesagt haben: „Hier ist gar nichts. Es ist alles ruhig. Es ist alles entspannt.“
Ich stehe jetzt „rechts der Isar“. Hier. Klinikum rechts der Isar der Universitt Mnchen. Und ich werde jetzt noch einmal reingehen und die zwei Herren fragen. Ich habe sie eben schon gefragt, aber ich frage sie jetzt nochmal vor laufendem Video.
Tut mir leid. Ich glaube ansonsten den ganzen Schmarrn nicht.
Darf ich Sie noch einmal ganz kurz fragen?
Aber sie drfen mich jetzt nicht aufzeichnen.
Aber sagen Sie mir noch mal, sterben hier Leute haufen …“
Nein!
Sind die Intensivstationen berlastet?
Nein, nein. Garnicht. (kopfschtteln)
Ist alles ruhig?
Ja, es ist alles ruhig.
Vielen Dank. So. Und das zudem, dass hier alle Intensivstationen berlastet sind, vor allem im rechts der Isar.
Nochmal. Ich bin hier vor dem rechts der Isar. Wer hat recht?“
Nicht von der Hand zu weisen ist, dass u.a. die aufgefhrten Kliniken bereits geschlossen wurden bzw. geschlossen werden sollen, und zwar mit enormen finanziellem Aufwand, derweil die Bundesregierung aufgrund der Corona-Krise von der Notwendigkeit sprach, die Intensivbettenzahl zu erhhen:
- 31. Januar 2020Parsberg (Bayern)
- 29. Februar 2020 Krankenhaus in Wolfhagen (Hessen)
- 30. April 2020 Krankenhaus Waldsassen und Vohenstrau (Bayern)
- 07. Mai 2020 Kreiskrankenhaus in Peine (Niedersachsen)
- 30. Juni 2020 Krankenhaus Riedlingen (Baden-Wrttemberg)
- 31. August 2020 Klinikum Havelberg (Sachsen-Anhalt)
- 31. August 2020 Krankenhaus Wedel (Schleswig-Holstein)
- 30. September 2020 St. Josefs-Hospital Bochum-Linden (Nordrhein-Westfalen)
- 30. September 2020 Krankenhaus Weingarten/Friedrichshafen
- 30. September 2020 Loreley-Kliniken Oberwesel (Rheinland-Pfalz)
- 31. Oktober 2020 Schn Klinik Nrnberg Frth (Bayern)
- 31. Dezember 2020Krankenhaus Ottweiler (Saarland)
- 31. Dezember 2020Krankenhaus Stolzenau (Niedersachsen),
- ohne Terminnennung in Etappen von 2020 bis 2024 Wenckebach-Klinik (Berlin-Tempelhof)
- ohne Terminnennung in Etappen von 2020 bis 2024 Diakonissenhaus Lehnin (Brandenburg),
- ohne Terminnennung Krankenhaus Roding (Bayern),
- ohne Terminnennung St. Elisabeth-Krankenhauses in Rodalben (Rheinland-Pfalz)
Lngerfristig sind in den nchsten fnf bis zehn Jahren auch die Schlieungen folgender Krankenhuser in Baden-Wrttemberg geplant:
- Lrrach,
- Rheinfelden,
- Schopfheim
- St. Elisabethen-Krankenhaus Lrrach,
- Bblingen,
- Sindelfingen,
- Ettenheim,
- Kehl,
- Gengenbach und
- Oberkirch,
- Standort Ebertplatz in Offenburg
Wie paradox die Schlieungsplne im Zusammenhang mit einer vermeintlich bestehenden Corona-Pandemie sind, zeigt sich auch an der Haltung von Jens Spahn, Gesundheitsminister, der dieses Tun offensichtlich – von den meisten Menschen nicht wahrgenommen – untersttzt und fr die offenbar eine vermeintliche Pandemie bei zuknftigen Engpssen argumentativ herhalten soll, mit der sich zeitnah begrnden liee, warum es an allen Enden und Ecken nicht mehr reichen wrde, derweil eine Klinik nach der anderen aus politischen bzw. offensichtlich lobbyistischen Grnden ohne groe Erwhnung geschlossen wird bzw. wurde. Mit dem Vorsorgeprinzip fr die Menschen selbst hat das offenkundig wenig gemein, wenn diese durch die selbst verursachte Not nun daheim bleiben und ihre Existenzen vernichtet sehen mssen und auf ihre Grundrechte verzichten sollen. Sollen deswegen auch Menschen massenweise geimpft werden, um Kosten gering zu halten, ohne das das einzelene Individuum und sein persnliches Schicksal Relevanz hat?
Dass auch die Bundesregierung trotz der Corona-Epidemie an den Schlieungsplnen festhlt, zeigt die Antwort von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vom 26. Mrz 2020 auf die Frage, ob weitere Krankenhausschlieungen vorgenommen werden: Wir merken, dass die Krankenhaus- und Pandemieplanung besser konzeptionell zusammengedacht werden. Das heit nicht, weniger oder mehr Huser. Das heit fr mich eine noch bessere Abstimmung.
Weitere Informationen zum Kliniksterben in Deutschland erhalten Sie hier, hier und hier.