Am 07.03.2023 fand am Amtsgericht Hildesheim im Saal 134 eine Fortsetzungsverhandlung gegen Frau L. , eine frühere Mitarbeiterin eines Pflegeheims, statt.
Die Angeklagte hatte sich am 15.12.2021 selbst bei der Polizeidirektion in Hildesheim wegen gefälschter Impfausweise von sich und ihrer Tochter angezeigt. Neben der damit einhergehenden Anzeige wegen Urkundenfälschung wurde Anklage gegen sie wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Tötung eines Menschen sowie gefährlicher Körperverletzung von zwei weiteren Personen in rechtlich damit zusammenhängen Fällen erhoben.
Die nächsten Fortsetzungstermine finden planmäßig am Montag 13.03.2023, Mittwoch 15.03.2023 (jeweils Saal 134) sowie am Dienstag 21.03.2023 jeweils um 09:00 Uhr (Saal 32 im Nebengebäude) statt.

Verhandlung wie vor Corona
Während es vor dem Gericht schneite, strömten auch nach Sitzungsbeginn immer wieder neue Zuschauer in die öffentliche Verhandlung gegen die Angeklagte. Neben mehreren Journalisten waren auch über 30 Zuschauer zugegen. Neben dem vorsitzenden Richter am Landgericht, Herrn S., setze sich die zuständige Strafkammer aus Herrn B. dem beisitzenden Richter vom Landgericht, zwei Schöffen und einer Protokollantin zusammen.
Die Mandantin wurde von ihrem Wahlverteidiger und gleichzeitig Pflichtverteidiger, Herrn Velit Tümenci aus Hildesheim, vertreten. Dieser hatte im Vorfeld bereits eine schriftliche Einlassung abgegeben. Inwiefern auf mögliche Straffreiheit plädiert wird, werde sich gemäß seiner Aussage erst im noch ausstehenden Schlussplädoyer ergeben. Befragungen der Mandantin selbst wurden nicht gestattet. In einem Pressebericht zur vorhergehenden Verhandlung wird Tümenci zitiert, wonach seine Mandantin zur Sache keine Angaben machen werde[1]. Der Anwalt selbst stand jedoch am 07.03.2023 für Gespräche und ein kurzes Interview zur Verfügung.
Das Gericht verhandelte ohne Maske; lediglich vor der Protokollantin stand eine Plexiglasscheibe. Auch unter den Zuschauern und Journalisten trug keiner eine so genannte Mund-Nasen-Bedeckung.
Infektionskette durch die Angeklagte?
Seit dem 21.02.2023 wird gegen die heute 46jährige Alltagsbegleiterin in einem Pflegeheim[2] und Mutter einer volljährigen Tochter sowie eines minderjährigen Sohnes verhandelt. Durch ihr Handeln seien laut Staatsanwaltschaft verschiedene Bewohner an ihrer Arbeitsstätte infiziert worden und drei Frauen im Alter von 80, 85 und 93 Jahren letztlich verstorben[3]. Sie selbst sei allerdings nicht pflegerisch tätig gewesen und habe nach Auskunft des Anwaltes „keinen Kontakt zu den Verstorbenen“ gehabt[4].
Sowohl am ersten Verhandlungstag[5], [6] wie auch in der Verhandlung vom 07.03.2023 kamen eine Reihe von Punkten gleich mehrfach durch den vorsitzenden Richter bzw. die Aussagen verschiedener Zeugen zur Sprache.
Wie auch ihre Familie sei Frau L. „ungeimpft“ gewesen. Auf der Arbeit sei sie als „impfkritisch“ bekannt gewesen. Der Polizeibeamte Herr S. von der Polizeidirektion Hildesheim sagte, dass Frau L. an ihrem Arbeitsplatz als „Impfgegnerin“ bekannt gewesen sei.
Ein kritischer Ehemann und die Impfausweise
Zu Hause sei ihr Ehemann die dominante Person gewesen. Gemäß Aussage der Polizeibeamtin Frau K. vom 07.03.2023 sei in der Familie alles so gemacht worden, wie es der Mann wollte. Auch hätte er allein alle finanziellen Angelegenheiten für die Familie geregelt. Er wurde zitiert, wonach er die „Impfung“ gegen COVID-19 für „Gift“ gehalten habe. Als seine Tochter mit dem Gedanken gespielt habe, sich ggf. selbst „Impfen“ zu lassen, hätte er sich entsprechend negativ geäußert.
An einem Tag sei der Ehemann von Frau L. nach Hause gekommen und habe zwei noch nicht personalisierte Impfpässe auf den Tisch gelegt. Darin sollten dann Mutter und Tochter ihrer Namen eintragen. Rechtsanwalt Tümenci wandte sich zu diesem Punkt an die entsprechende Zeugin und bat um eine Information, inwiefern geprüft worden sei, ob beide Impfausweise von der gleichen Person ausgefüllt worden seien und ob die Schriftproben entsprechend verglichen worden seien. Hierzu konnte die Polizistin keine Angaben machen.
Ausgrenzung der ungeimpften Tochter in der Schule
Die Tochter habe gegenüber der Polizeibeamtin K. geäußert, dass sie in der Schule dafür gemobbt und ausgegrenzt worden sei, weil sie sich nicht habe „Impfen“ lassen. Auch die Lehrer seien nicht alle neutral gewesen[7]. Immer wieder sei Druck auf sie ausgeübt worden, sich wie viele ihrer Mitschüler eine Injektion gegen COVID-19 geben zu lassen[8].
Als sie schließlich einen Impfausweis vorlegen konnte, habe es dort eine gewisse Entspannung der Situation gegeben. Interessant wäre es zu erfahren, inwiefern die zuständige Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens diese Hinweise als Anlass für Ermittlungen gegen einen möglichen Impfdruck an der Schule und einen Verstoß gegen die politische Neutralität von Lehrern im Sinne des Beutelsbacher Konsens[9], [10] genommen hat. In jedem Fall könnte man der Frage nachgehen, ob die Beschuldigten bei der Inanspruchnahme ihrer Impfpässe im Sinne von § 227 BGB im Sinne von Notwehr gehandelt hatten[11].
Toter Ehemann infolge von COVID-19?
In der Folgezeit seien nacheinander erst Mitte November 2021 der Sohn der Angeklagten und schließlich Frau L. an COVID-19 erkrankt und schließlich wieder genesen. Später sei dann auch der Ehemann von Frau L. an SARS-CoV‑2 erkrankt. Aufgrund eines besonders schweren Verlaufs sei er in die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) eingeliefert worden, später dann dort künstlich beatmet worden[12] und schließlich dort verstorben. Inwiefern nach dessen Tod eine Obduktion unternommen wurde, um festzustellen, ob er ursächlich an der behaupteten COVID-19-Infektion oder etwa in Folge der künstlichen Beatmung (also mit COVID-19[13]) verstarb, ist nicht bekannt. Zumindest gibt es deutliche Hinweise darauf, dass in der Region Hannover künstlich eine besonders hohe Intensivbettenbelegung herbeigeführt wurde[14].
Überobligatorische Erfüllung der Maßnahmen?
Bis kurz vor dem Tod des Mannes war Frau L. weiter im Pflegeheim tätig, wo sie mit FFP-2-Maske[15] ihrer Tätigkeit nachging und sich akribisch an alle vom Gesetzgeber geforderten Hygiene- und Abstandsvorschriften gehalten habe. Das Tragen der Maske sei dort besonders aufgefallen, da sie als bekannte Impfgegnerin plötzlich einen Impfausweis als angeblich zweifach geimpfte Person gehabt habe und weil das Tragen einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung nur für „ungeimpftes“ Personal vorgeschrieben sei.
Als ihr Sohn an Corona erkrankte, teilte Frau L. dies der zuständigen Heimleitung mit. Ein Weiterarbeiten als Kontaktperson erstes Grades (K1) sei damals für „geimpfte“ Mitarbeiter zulässig gewesen, so dass Frau L. erlaubt wurde, weiter zu arbeiten.
Prüfte Herrin des Verfahrens möglichen Tod infolge einer COVID-Impfung?
Mitte Dezember 2021 sei es im Pflegeheim zu einem unerwarteten Ausbruch von „COVID-Infektionen“ gekommen, dies zunächst bei einem Mitarbeiter und anschließend bei Frau L. selbst. Von den am 07.03.2023 bei Gericht gehörten Sachverständigen und Zeugen wie auch von Staatsanwaltschaft und der zuständigen Strafkammer wurde dabei offenbar nicht untersucht, inwiefern es sich bei den positiv Getesteten und überwiegend vermutlich zumindest „doppelt Geimpften“ möglicherweise um Opfer von Shedding im Sinne von § 21 Infektionsschutzgesetz[16], [17],[18] oder um Opfer von Impfschäden handelte. Wurden auch alle sonstigen Todesfälle im Pflegeheim auf eine mögliche Todesfolge aufgrund der staatlich propagierten „Impfungen“ untersucht? Berichte aus anderen Pflegeheimen legen nahe, dass dies nicht geschieht[19], [20] und wohl auch hier nicht geschehen ist. In Fällen, wo dies geschehen ist, konnte immer wieder Todesfälle nachgewiesen werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine „Impfung“ zurückgeführt werden konnten[21], [22]. So heißt es beispielsweise auf der Website der Pathologiekonferenz Reutlingen unter anderem wie folgt:
Die Epoch Times verweist auf ein Gespräch mit Prof. Dr. Arne Burckhardt:
„„Obduktionen in der Gerichtsmedizin und Pathologie suchen in der Regel nicht systematisch nach diesen gerade beschrieben Veränderungen“, schildert Burkhardt weiter. Es erfordere immunhistochemische Untersuchungen, ansonsten bleibe ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Impfung und Tod unerkannt.“[23]
Deutliche Übersterblichkeit von Geimpften
In einem Artikel der Epoch Times aus dem Jahre 2022 wurde unter anderem auf Daten aus England verwiesen, aus denen eine deutliche Übersterblichkeit geimpfter Personen gegenüber ungeimpften Personen hervorging:
„Man sieht, bei Menschen, die ihre erste Spritze vor mindestens 21 Tagen bekommen haben, ist das Gesamtsterblichkeitsrisiko um 100 bis 300 Prozent erhöht. Auch bei der Gruppe von Personen, die ihre zweite Impfung vor mindestens sechs Monaten erhalten haben, ist das Risiko beträchtlich erhöht. Bei Personen, die ihre dritte Impfung vor weniger als 21 Tagen erhalten haben, ist das Risiko weiterhin leicht erhöht. Stand Januar 2022 war das Sterblichkeitsrisiko bei Menschen, deren letzte Impfung mindestens 21 Tage zurücklag, signifikant erhöht.“[24]
Weltweit steigen seit Beginn der Impfkampagne die Todeszahlen in auffälliger Relation zur Impfquote[25].
Unter den drei Toten, die im Rahmen des Verfahrens obduziert wurden (siehe unten), wurde im Rahmen der Strafsitzung des 07.03.2023 nur bei Frau A. auf eine vorherige Injektion mit dem Spikestoff von BioNTech / Pfizer hingewiesen.
Leseempfehlung:
„Probability and Risk
Improving public understanding of probability and risk with special emphasis on its application to the law. Why Bayes theorem and Bayesian networks are needed
Is vaccine efficacy a statistical illusion?“
Der Arbeitgeber schöpft Verdacht
Als Frau L. mitteilte, dass ihr Mann schwer an Corona erkrankt sei, war man im Heim sehr verwundert, da man dort den Glauben hatte, dass eine Impfung gegen eine Infektion mit COVID-19 schützen würde. An dieser Stelle sei einmal darauf verwiesen, dass es immer wieder zu so genannten „Durchbruchsinfektionen“, also „Impfversagen“ kommt[26], aber auch, dass Janine Small, Präsidentin für internationale Märkte beim Pharmaunternehmen Pfizer, gegenüber dem EU-Parlament am 11.10.2022 auf die Frage, ob die Pfizer- „Impfstoffe“ vor dem Markteintritt auf wirksamen Fremdschutz untersucht worden seien, bestätigte, dass man dies bei Markteintritt nicht gewusst habe[27], [28]. Auch die Vermutung, dass die „Impfungen“ gegen „schwere Verläufe“ schützen würden, wie sowohl 2021[29] als auch noch Ende 2022 behauptet wurde[30], ist längst durch Studien widerlegt[31]. Darüber war 2021 bereits folgendes bekannt:
„Dass eine vollständige COVID-Impfung oder der Nachweis über eine durchgemachte Infektion nicht zwangsläufig vor einer neuen Corona-Infektion schützen, zeigt ein Fall aus Münster. Nach einer 2G-Party am 3. September mit rund 380 Gästen waren bis zum 17. September 85 Personen positiv auf Corona getestet worden. Dabei handelte es sich laut Angaben der Stadt Münster um Impfdurchbrüche und Ansteckungen bereits Genesener, die milde oder gar keine Symptome hatten.“[32]
Dass gerade auch Geimpfte so genannte „Superspreader“ sein können und für einen Ausbruch von COVID-19-Infektionen führen können, war bereits im März 2021 bekannt:
„In Halle / Saale gibt es einen ungewöhnlichen SARS-CoV-2-Fall: Ein Mann, der beide Impfungen erhalten hat, erschien symptomfrei im Elisabeth-Krankenhaus und war im Schnelltest negativ. Ein PCR-Test zur Kontrolle brachte jedoch eine „enorm hohe Virenlast“ zum Vorschein.“[33]
Dass dennoch zumindest der Polizeikommissar M. als Zeuge an die Schutzwirkung der fraglichen Vakzine glaubte, machte er durch seine Bezeichnung derselben als „Schutzimpfungen“ deutlich. Dessen ungeachtet, gibt es bis heute keinen Beleg, dass die im Teleskopieverfahren entwickelten Gen-Injektionen eine sterile Immunität bieten würden[34].
Schließlich wurde die Angeklagte dann dazu aufgefordert, ihren Impfausweis bei ihrem Arbeitgeber vorzulegen. Dieser hatte hierzu Nachforschungen vorgenommen. Dabei sei aufgefallen, dass zum Zeitpunkt der angeblichen Erstimpfung im benannten Impfzentrum noch keine solchen angeboten worden seien. Dann stellte sich weiter heraus, dass weder die Produktbezeichnung noch die im Impfausweis ausgewiesene Impfcharge existent waren. Auf Nachfrage räumte Frau L. auch ihrem Arbeitgeber gegenüber sehr schnell ein, dass sie sich nicht tatsächlich haben „impfen“ lassen. In der Folge wurde sie zwei Tage später entlassen.
Selbstanzeige wegen Urkundenfälschung
Noch bevor Frau L. von den ersten Ermittlungen gegen sie Kenntnis erlangte, erstatteten Mutter und Tochter bei der nahe ihrer Wohnung gelegenen Polizeidirektion eine Selbstanzeige. Dabei sei auch eingeräumt worden, dass nicht bekannt sei, woher der Mann der Beklagten die Impfausweise beschafft habe. Dabei sei auch mitgeteilt worden, dass sich der Mann wegen eines schweren Coronaverlaufes in stationärer Behandlung befinde. Frau L. habe auch ihre vor diesem Hintergrund gerade erst erfolgte Entlassung berichtet.
Eine Befragung des Mannes etwa zur Herkunft der Impfpässe war nicht möglich, da dieser in der Folge an seiner Krankheit (oder an den Folgen der künstlichen Beatmung?) verstarb. Auch eine Auswertung von Handydaten war nicht möglich, da dieses sich gemäß Aussage der Polizeibeamtin K. nicht sicherstellen ließ.
Furcht vor Pflichtimpfung
Der Polizeioberkommissar Herr M. berichtete vor Gericht, dass er bei einer folgenden Durchsuchung der Wohnung von Frau L. dabei gewesen wäre. Dabei hätte sich die Beklagte als sehr kooperativ erwiesen und bereitwillig ihr Handy zur Spiegelung der Daten zur Verfügung gestellt. Aus den derart sicher gestellten Chatverläufen sei hervorgegangen, dass Frau L. Angst vor der einer möglichen Pflichtimpfung hatte.
Möglicherweise infolge des öffentlichen Drucks als nunmehr wieder „Ungeimpfte“, entschied sich Frau L. zwischenzeitlich dafür, sich gegen COVID-19 „impfen“ zu lassen. Zumindest passt dies nicht zu der bisherigen Beschreibung ihres Umfeldes von ihr als „Impfgegnerin“. Gerüchte, wonach ihr Anwalt sie zu diesem Schritt überredet hätte, wurden von diesem glaubhaft dementiert.
Tod mittelbar oder unmittelbar durch COVID-19?
Neben der Frage nach den gefälschten Impfpässen ging es im Verfahren vor allem um die Frage, inwiefern Frau L. durch ihr Verhalten kausal für eine gefährliche Körperverletzung oder den Tod von Heimbewohnern verantwortlich gewesen sei.
Zu diesem Zweck wurde am 07.03.2023 zunächst der Sachverständige Herr Jan Ortmann aufgerufen, der seine Erkenntnisse, der drei durchgeführten Obduktionen mitteilen sollte. Dieser wurde vorgestellt als rechtsmedizinischer Sachverständiger, angestellt bei der Medizinischen Hochschule Hannover.
Allen drei Frauen gemeinsam waren jeweils diverse schwere Vorerkrankungen (Multimorbidität), die sich bereits aus der Krankenakte ergaben. Ebenfalls wurde bei allen Toten vor ihrem Ableben ein positiver Abstrich auf COVID-19 vorgenommen. Dass ein positiver Test nicht in der Lage ist, eine Infektion oder Infektiosität mit dem Corona-Virus nachzuweisen, wurde im Gericht nicht thematisiert (siehe hierzu z. B. Berufungsgericht Lissabon, Tribunal da Relação de Lisboa, Az. Proc. Nº 1783⁄20. 7T8PDL.L1[35], Verwaltungsgericht Wien, Entscheidung vom 24.03.2021, Geschäftszahl: VGW-103/048/3227/2021 – 2[36], Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148⁄21[37]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.11.2020, Az. 13 B 1780 / 20.NE[38]. Ähnlich siehe auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.11.2020, Az. 3 B 351/20[39]).
Positive Testergebnisse im Fokus
Vielmehr wurde immer wieder auf das Datum der Schnell- und PCR-Tests einzelner Kontaktpersonen wie auch der Toten verwiesen. Ebenfalls unthematisiert blieb die Zahl der CT-Zyklen der einzelnen durchgeführten PCR-Tests[40]. Vollkommen unberücksichtigt blieb die Tatsache, dass auch Geimpfte in der Lage sind, das Virus an Dritte weiterzugeben:
„Nach allen bisherigen wissenschaftlichen Ergebnissen schützt weder eine oder mehrere durchgemachte Infektionen noch einer der Impfstoffe auch nach mehrmaliger Verabreichung eine bestimmte, einzelne Person zuverlässig und langfristig gegen Infektion und Transmission des Virus.“[41]
Ergebnisse der Untersuchungen von Frau R., Frau S. und Frau A.
Zurück zu den drei Obduzierten. Bei der ersten Toten, Frau R., habe es nach dem Bericht des Pathologen keine offensichtlichen Hinweise auf eine COVID-19-Infektion gegeben. Benannte Diagnosen betrafen unter anderem eine einseitige Lähmung, Schwierigkeiten beim Schlucken sowie eine Niereninsuffizienz. Sicher sei, dass sie in keinem Fall allein infolge einer solchen Infektion verstorben sei, COVID-19 aber durchaus mitursächlich für ihren Tod habe sein können. Zu Ihrem Impfstatus wurde ebenso wenig referiert wie zu etwaigen Hinweisen auf mögliche Impfschäden.
Frau S., die zweite Verstorbene, war am 14.12.2021 infolge eines Sturzes im Helius-Klinikum in Hildesheim aufgenommen worden. Dabei sei es zu einem Bruch im Areal des Beckens gekommen. Infolge eines positiven Tests auf COVID-19 sei sie als Corona-positiv eingeordnet worden. Zwei Tage später hätte sich ihr Gesundheitszustand massiv verschlechtert. Insbesondere habe sie unter Sauerstoffmangel gelitten. Benannte Erkrankungen waren unter anderem erhöhte Fibrinwerte als Zeichen eines vorangegangenen Infarktes sowie eine Verkalkung von Herzgefäßen benannt. Eine zweifelsfrei eindeutige Todesursache konnte nicht benannt werden. Konkrete Untersuchungen hätten Hinweise auf ein mögliches Herzversagen gegeben, das durch den fraglichen Infekt „getriggert“ sein könnte. Auch der Sturzschaden könnte am Tod der Patientin mitgewirkt haben. Schließlich kam der Pathologe zu dem Schluss, dass Frau S. eine SARS-CoV-2-Infektion mit entsprechender Superinfektion gehabt habe, welche zumindest mitursächlich zum Tod geführt habe. Ohne Infektion hätte sie vermutlich, so Herr Ortmann, zumindest länger überleben können.
Geimpft und an COVID gestorben?
Die dritte Obduktion betraf Frau A. und wurde am 21.12.2021 durchgeführt. Diese hätte sich am 01.10.2021 mit BioNTech „impfen“ lassen, sei dann am Nachmittag des 14.10.2021 letztmalig negativ getestet worden und erhielt schließlich einen positiven Corona-Test, der auch durch einen PCR-Test positiv bestätigt wurde. Unter den verzeichneten Vorerkrankungen befanden sich unter anderem eine Herzkranzgefäßverkalkung, eine chronische Blutstauung sowie bereits brüchige Lungengewebsunterlappen. Dem Pathologen zufolge sei sie voraussichtlich an den Folgen von Lungenversagen, wahrscheinlich infolge einer bakteriellen Infektion, verstorben. Typische Hinweise auf eine Infektion mit SARS-CoV‑2 habe es nicht gegeben.
Impf- und Maskenbefürworter als zweiter Sachverständiger des Tages
Nach den drei Obduktionen wurde als zweiter Sachverständiger des Tages Prof. Dr. Thomas Schulz als Leiter des Instituts für Virologie der Medizinischen Hochschule Hannover aufgerufen. Vom MDR wurde zu Schulz benannt, dass er
„an der Entwicklung neuer antiviraler Wirkstoffe und vorbeugender und therapeutischer Impfungen“
arbeite[42]. Dies spricht dafür, dass er generell Impfungen positiv gegenüberstehen dürfte. Auch Masken scheint er für einen sehr wirksamen Schutz gegen eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu sehen. So gab er zu Protokoll, dass es ein „sehr effektiver Schutz“ sei, wenn „beide Seiten Masken tragen“. Dass die Wirksamkeit des Tragens von Masken in der breiten Öffentlichkeit, aber auch im medizinischen Bereich, zur Verhinderung einer Virusinfektion keinen oder einen höchstens geringfügen Nutzen hat[43], [44], [45], [46], [47], wurde offenbar nicht zur Kenntnis genommen.
COVID-19 werde durch Aerosole übertragen. Abhängig von der Menge des produzierten Virus sei kein besonders enger, längerer Kontakt erforderlich, um eine dritte Person mit der im Verfahren maßgeblichen Delta-Variante anzustecken[48], [49]. Dabei sei es sehr unterschiedlich, wie viele Viren einzelnen Menschen ausscheiden würden.
Die Frage nach der Inkubationszeit
Das Gericht begehrte zu wissen, welche Inkubationszeit zwischen dem ersten Kontakt mit einem Infizierten und dem erstmaligen Auftreten von Krankheitssymptomen bestehe. Im konkreten Fall ging es um eine kurze Unterhaltung zwischen Frau L. und einem Kollegen als angenommener Kontaktperson während einer Kaffeepause. Der Kontakt sei nur kurz gewesen. Beide hätten zuvor einen negativen Schnelltest gehabt. Die jeweiligen Masken seien dabei jeweils nur kurz abgelegt worden. Unter diesen Umständen sei, so Prof. Dr. Schulz, eine Infektion möglich, aber eher unwahrscheinlich. Er gab aber zu bedenken, dass sich die im Umlauf befindlichen Tests gerade im Hinblick auf ihre Sensitivität unterscheiden würden. Zu 75 % seien positiv Infizierte durch einen positiven Schnelltest als positiv nachweisbar. Ein negativer Test sei dabei ein Zeichen für eine nur sehr geringe Viruslast, vor allem wenn ein erster positiver Test erst zwei Tage danach erfolgte.
Nicht zur Sprache kam, dass eine Person ohne Krankheitssymptome, also eine so genannte asymptomatische Ansteckung wie sie am Anfang der Corona-Krise von Christian Drosten behauptet wurde, nie bewiesen wurde, sondern auf falschen Annahmen beruhte und auch ein positiver PCR-Test allein keinen COVID-Fall nachweist[50], [51].
Seiner Expertise zufolge habe die „Impfung“ zurzeit der Delta-Variante noch sehr gut gegen eine Infektion geschützt. Belege für diese Behauptung wurden nicht vorgetragen. Inwiefern er sich bei seiner Bewertung auf die absolute oder nur auf die relative Wirksamkeit[52] der genbasierten Vakzine bezog, bleibt ungeklärt.
Weiter gab Schulz eine Inkubationszeit der Delta-Variante von meist 3 bis 6 Tagen zu Protokoll, so dass die zweite Obduzierte tatsächlich infolge der vermuteten Infektion verstorben sein könnte. Nicht möglich sei es ferner, zunächst eine dritte Person anzustecken und sich dann gut drei Wochen später von derselben Person erneut anstecken zu lassen.
Anwalt stellt sich Fragen
Rechtsanwalt Tümenci fasste die Aussagen der Sachverständigen wie folgt zusammen:
„Die Zeugen oder die Sachverständigen, die wir bisher gehört haben, sind in Bezug auf die Frage der Nachweislichkeit dieser Infektionskette noch nicht von so großer Bedeutung. Wir haben heute den Sachverständigen gehört in Bezug auf die Inkubationszeit, der uns gesagt hat, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass so eine Infektion wie sie hier angeklagt worden ist, nachweisbar ist und dass eine Sequenzierung auch sehr, sehr unwahrscheinlich ist in Bezug auf die Nachweisbarkeit. Die richtigen Sachverständigen, die diese Sequenzierung durchgeführt haben bzw. Sachverständige von außerhalb, die in Bezug auf die Sequenzierung vernommen werden, die finden nächste Woche statt. Und da denke ich, dass das Hauptaugenmerk dort zu richten; weil wir müssen gucken, was werden diese Sachverständigen in Bezug auf diese Situation sagen. “

Bei der dritten obduzierten Person wurde erwähnt, dass diese „geimpft“ worden sei. Hierzu wollte Critical News wissen, weshalb der Anwalt hierzu keine Fragen gestellt hatte.
„Wir wissen ja, dass die Impfung an sich nicht vor einer weiteren Ansteckung schützt, sondern zum Selbstschutz da ist. Eine Impfung ist dafür da, wenn man sich mit COVID ansteckt, einen milderen Verlauf hat. So ist der Stand der Dinge. In Bezug auf den milderen oder nicht milderen Verlauf ist für die Frage der Nachweisbarkeit oder die Kausalität hier im Prozess nicht von Bedeutung. Für mich ist es sehr wichtig, nachzuweisen, dass meine Mandantin nicht diejenige ist, die das Virus in das Altenheim eingebracht hat und dass das der Auslöser ist, dass diese Verstorbenen das Virus durch meine Mandantin oder eine Zwischenperson aufgenommen haben und es dann zum Tod geführt hat. Das ist hier die konkrete Frage oder die Kausalkette oder die Nachweisbarkeit hier viel wichtiger als ob eine Person, die geimpft ist einen milderen oder einen stärkeren Verlauf. Deshalb ist es für mich nicht von großer Bedeutung, ob eine Person geimpft ist oder nicht.“
Auch zur angeblichen Effektivität der Masken wurde bei dem Anwalt der Angeklagten nachgehakt:
„Wir wissen vom letzten Verhandlungstag vom Zeugen meiner Mandantin, mit dem sie Kontakt in der Kaffeepause hatte, dass beide zwischenzeitlich kurz die Maske abgelegt haben, und wir haben auch gehört, dass, wenn die Maske abgenommen wird, eine Infektion oder eine Ansteckung möglich ist. Deswegen erübrigt sich die Frage für mich, ob eine Maske wirklich vor einer weiteren Ansteckung schützt oder nicht. Das haben wir aber auch gehört von dem Sachverständigen: der hat gesagt, wenn beide die Masken tragen, ist das natürlich ein sehr, sehr großer Schutz. Wenn jemand noch mit einem Schnelltest negativ ist, obwohl er schon das Virus in sich hat, und beide die Masken tragen, ist es sehr, sehr wahrscheinlich, dass eine Ansteckung nicht mehr stattfindet.“
Auf die Frage einer möglichen Einflussnahme des Anwaltes auf die Wahl der Sachverständigen, teilte dieser mit, dass er hierauf keinen Einfluss habe. Er könne aber, wenn die Sachverständigen zu einem anderen Ergebnis kämen, als er es erwarte, einen Beweisantrag stellen, um einen anderen Sachverständigen zu laden und zu vernehmen.
Schauprozess oder faire Verhandlung?
In einem Medienbericht vom 22.02.2023 wurde die vorhergehende Behandlung als „Schauprozess“[53] betitelt. Dieser Vorwurf wurde wie folgt begründet:
„Wäre das Verfahren nicht politisch motiviert, wäre es nicht nur aufgrund der sehr dünnen Beweislage, sondern auch wegen der erwiesenen Schludrigkeit gar nicht erst zur Anklage gekommen. Schließlich kann man auf die Probe des PCR-Tests der ehemaligen Heimmitarbeiterin nicht mehr zugreifen, da man diese „versehentlich” vernichtet hat; wobei sich natürlich die Frage stellt, ob es sich hierbei wirklich um ein Versehen oder nicht vielmehr um Absicht handelt, weil sonst möglicherweise zu Tage träte, dass die Frau unschuldig ist! Und selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, so ist es doch an skandalträchtiger Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten, dass Labor-Mitarbeiter aus Versehen ein so wichtiges Beweismittel zerstören, man aber trotzdem einen Prozess zulässt.“ [54]
Herr Tümenci als Anwalt habe gemäß telefonischer Auskunft vom 08.03.2023 den vorsitzenden Richter als sehr neutral eingeschätzt und sah auch bei der Auswahl der bisherigen Sachverständigen keine Einwände.
[1] dpa „Ungeimpfte Ex-Pflegeheim-Mitarbeiterin vor Gericht“ auf „bnn.de“ vom 21.02.2023 im 05:04 Uhr, aktualisiert am 22.02.2023. Aufzurufen unter https://bnn.de/nachrichten/deutschland-und-welt/ungeimpfte-ex-pflegeheim-mitarbeiterin-vor-gericht, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[2] dpa „Ungeimpfte Ex-Pflegeheim-Mitarbeiterin vor Gericht“ auf „bnn.de“ vom 21.02.2023 im 05:04 Uhr, aktualisiert am 22.02.2023. Aufzurufen unter https://bnn.de/nachrichten/deutschland-und-welt/ungeimpfte-ex-pflegeheim-mitarbeiterin-vor-gericht, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[3] Steinmetz, Beate „Schauprozess in Hildesheim: Die Ungeimpften-Hetze geht weiter“ auf „ansage.org“ vom 22.02.2023. Aufzurufen unter https://ansage.org/schauprozess-in-hildesheim-die-ungeimpften-hetze-geht-weiter/, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[4] Hier zitiert nach dpa „Ungeimpfte Ex-Pflegeheim-Mitarbeiterin vor Gericht“ auf „bnn.de“ vom 21.02.2023 im 05:04 Uhr, aktualisiert am 22.02.2023. Aufzurufen unter https://bnn.de/nachrichten/deutschland-und-welt/ungeimpfte-ex-pflegeheim-mitarbeiterin-vor-gericht, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[5] Steinmetz, Beate „Schauprozess in Hildesheim: Die Ungeimpften-Hetze geht weiter“ auf „ansage.org“ vom 22.02.2023. Aufzurufen unter https://ansage.org/schauprozess-in-hildesheim-die-ungeimpften-hetze-geht-weiter/, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[6] dpa „Ungeimpfte Ex-Pflegeheim-Mitarbeiterin vor Gericht“ auf „bnn.de“ vom 21.02.2023 im 05:04 Uhr, aktualisiert am 22.02.2023. Aufzurufen unter https://bnn.de/nachrichten/deutschland-und-welt/ungeimpfte-ex-pflegeheim-mitarbeiterin-vor-gericht, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[7] Vgl. hierzu Witte, Stephan „Fragwürdige Impfaktion an einer Gesamtschule mit Todesfolge?“ auf „critical-news.de“ vom 12.01.2023. Aufzurufen unter https://critical-news.de/fragwuerdige-impfaktion-an-einer-gesamtschule-mit-todesfolge/, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[8] Vgl. zur „Treibjagd auf Ungeimpfte“ auch folgenden Beitrag: Ausic, Susanne „Das Paradoxon der Impftoten – Pathologe Arne Burkhardt über „Impftreibjagd““ auf „epochtimes.de“ vom 10.05.2022. Aufzurufen unter https://www.epochtimes.de/wissen/forschung/das-paradoxon-der-impftoten-pathologe-ueber-impftreibjagd-a3813435.html, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023.
[9] Vgl. „Beutelsbacher Konsens“ auf „bpd.de“ vom 07.04.2021. Aufzurufen unter https://www.bpb.de/die-bpb/ueber-uns/auftrag/51310/beutelsbacher-konsens/, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[10] Fiedler, Markus „Indoktrination und Falschinformationen in Schule und Wikipedia“ auf „free21.org“ vom 02.02.2023. Aufzurufen unter https://free21.org/wp-content/uploads/2023/02/Free21-Vortrag-Markus-Fiedler-Mannheim-20230202.mp4, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[11] Siehe hierzu Schiffmann, Bodo unter https://www.bitchute.com/video/KgBLCPEXbMNz/.
[12] Zur Belohnung von Beatmungsfällen im Gesundheitswesen siehe z. B. Wodarg, Wolfgang „Falsche Pandemien. Argumente gegen die Herrschaft der Angst.“ München (Rubikon), 210. Siehe auch S. 219: „Invasive Beatmung von COVID-19 behandelten Patienten hat sich weltweit inzwischen als lebensgefährliches Zusatzrisiko herausgestellt.“
[13] Vgl. Reiss, Karina und Bhakdi, Sucharit „Corona Unmasked. Neue Zahlen, Daten, Hintergründe“ Berlin, 2. Auflage, (Goldegg), 2021, S. 108 – 111.
[14] Siehe Lausen, Tom und van Rossum, Walter „Die Intensiv-Mafia. Von den Hirten der Pandemie und ihren Profiteuren.“ München, 2. Auflage, 2022, S. 143.
[15] Vgl. dpa „Ungeimpfte Ex-Pflegeheim-Mitarbeiterin vor Gericht“ auf „bnn.de“ vom 21.02.2023 im 05:04 Uhr, aktualisiert am 22.02.2023. Aufzurufen unter https://bnn.de/nachrichten/deutschland-und-welt/ungeimpfte-ex-pflegeheim-mitarbeiterin-vor-gericht, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[16] Hauser, Gerald und Strasser, Hannes „Und die Schwurbler hatten doch recht… DER Corona-Faktencheck.“ Wien, 3. Auflage (Frank & Frei), S. 163 – 169.
[17] Critical News „Schwerwiegende Nebenwirkungen durch mRNA-Vakzine im Pflegeheim? Teil 2: Von Shedding, Einzelhaft und Nötigung“ auf „critical-news.de“ vom 17.04.2022. Aufzurufen unter https://critical-news.de/pflegeheim-teil‑2/, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[18] Siehe zum Thema Shedding sehr ausführlich Kapitel 20 in dem Buch „Corona-Impfung. Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“ von Beate Bahner, Rubikon, 2021. Zum kostenlosen Download des E‑Books siehe z. B. https://www.thalia.de/shop/home/artikeldetails/A1061815845.
[19] Vgl. Critical News „Schwerwiegende Nebenwirkungen durch mRNA-Vakzine im Pflegeheim? Teil 2: Von Shedding, Einzelhaft und Nötigung“ auf „critical-news.de“ vom 17.04.2022. Aufzurufen unter https://critical-news.de/pflegeheim-teil‑2/, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[20] Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode „Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Uwe Witt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/28219 – Corona-Impfungen und Corona-Cluster in Alten- und Pflegeheimen“ vom 30.04.2021, S. 6:
„Klinischen Obduktionen von Personen, die in zeitlichem Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung verstorben sind, steht demnach nichts im Wege. Dennoch finden sich in der Presse häufig Meldungen, nach denen Obduktionen von Personen, die in zeitlichem Zusammenhang mit der COVID-19- Impfung verstorben sind, nicht durchgeführt werden.“
Aufzurufen unter https://dserver.bundestag.de/btd/19/291/1929175.pdf, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[21] Siehe z. B. „32-Jährige stirbt nach Impfung mit Astrazeneca“ auf „t‑online.de“ vom 29.04.2021. Aufzurufen unter https://www.t‑online.de/nachrichten/panorama/id_89940430/corona-in-deutschland-32-jaehrige-stirbt-nach-impfung-mit-astrazeneca.html, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[22] „Pressekonferenz am Montag, den 20.09.2021 ab 16 Uhr im Live-Stream. Todesursache nach COVID-19-Impfung. Undeklarierte Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe“ auf „pathologie-konferenz.de“ vom 20.09.2021 um 16:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.pathologie-konferenz.de/, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[23] Ausic, Susanne Das Paradoxon der Impftoten – Pathologe Arne Burkhardt über „Impftreibjagd“ auf „epochtimes.de“ vom 10.05.2022. Aufzurufen unter https://www.epochtimes.de/wissen/forschung/das-paradoxon-der-impftoten-pathologe-ueber-impftreibjagd-a3813435.html, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023:
„Im pathologischen Institut in Reutlingen werden am Montag, den 20.09.2021, die Ergebnisse der Obduktionen von acht nach COVID19-Impfung Verstorbenen vorgestellt. Die feingeweblichen Analysen wurden von den Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt und Prof. Dr. Walter Lang durchgeführt. Die Erkenntnisse bestätigen die Feststellung von Prof. Dr. Peter Schirmacher, dass bei mehr als 40 von ihm obduzierten Leichnamen, die binnen zwei Wochen nach der COVID-19-Impfung gestorben sind, circa ein Drittel kausal an der Impfung verstorben sind.“
[24] Mercola, Joseph „Schädigen die Corona-Impfungen mehr Menschen, als sie Leben retten?“ auf „epochtimes.de“ vom 12.06.2022. Aufzurufen unter https://www.epochtimes.de/gesundheit/schaedigen-die-corona-impfungen-mehrmenschen-als-sie-leben-retten-a3847282.html, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023.
[25] Siehe z. B. Mayer, Peter F. „Keine dritte, sondern eine Impfungs-Welle? Wie seit Impfbeginn in Israel vermehrt Todesfälle bei Jüngeren auftreten“ auf „epochtimes.de“ vom 08.03.2021. Aufzurufen unter https://www.epochtimes.de/politik/analyse-politik/keine-dritte-sondern-eine-impfungs-welle-wie-seit-impfbeginn-in-israel-vermehrt-todesfaelle-bei-juengeren-auftreten-a3465202.html, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023.
[26] Vgl. „Wirksamkeit (Stand: 7.2.2023)“ auf „rki.de“ vom 06.10.2022. Aufzurufen unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Wirksamkeit.html, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[27] Tweet von Stefan Homburg mit der entsprechenden Passage der Anhörung vom 11.10.2022. Aufzurufen unter https://twitter.com/shomburg/status/1579850312650985480, zuletzt aufgerufen am 08.01.2023.
[28] Sumpf, Tim „Pfizer-Direktorin: „Impfstoffe zuvor nicht getestet, ob sie Übertragung stoppen““ auf „epochtimes.de“ vom 12.10.2022. Aufzurufen unter https://www.epochtimes.de/politik/ausland/pfizer-direktorin-impfstoffe-zuvor-nicht-getestet-ob-sieuebertragung-stoppen-a3996317.html, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023.
[29] dpa / Ärzteblatt „Impfstoffe schützen laut RKI-Daten zuverlässig vor schwerem COVID-19-Verlauf“ auf „aerzteblatt.de“ vom 01.10.2021. Aufzurufen unter https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/127787/Impfstoffe-schuetzen-laut-RKI-Daten-zuverlaessig-vor-schwerem-COVID-19-Verlauf, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[30] Siehe z. B. Dörner, Karolin „Alle zugelassenen Impfstoffe schützen vor einem schweren Verlauf“ auf „mdr.de“ vom 24.10.2022 um 16:43 Uhr. Aufzurufen unter https://www.mdr.de/wissen/corona-impfstoffe-wirksamkeit-hundert-prozent-100.html, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023. Hier wird etwa Clemens Haug, Redakteur bei MDR Wissen, zitiert, der „sich durch sämtliche Zulassungsstudien der Corona-Impfstoffe gelesen“ habe:
„Alle drei, die jetzt zugelassen sind, schützen laut den Studien zu 100 Prozent davor, dass man ins Krankenhaus muss, dass man beatmet werden muss, dass man einen schweren Verlauf hat.“
[31] Mehr dazu inkl. Quellen zum Überprüfen siehe Hauser, Gerald und Strasser, Hannes „Und die Schwurbler hatten doch recht… DER Corona-Faktencheck.“ Wien, 3. Auflage (Frank & Frei), S.122 – 123.
[32] Ausic, Susanne „Über ein Viertel aller positiv Getesteten trotz vollständiger Impfung infiziert“ auf „epochtimes.de“ vom 02.11.2021. Aufzurufen unter https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/ueber-ein-viertel-der-getesteten-trotz-vollstaendiger-impfung-corona-positiv-a3635753.html, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023.
[33] Epoch Times „Ein völlig seltsamer Fall in Halle: Super-Spreader nach Impfung?“ auf „epochtimes.de“ vom 21.03.2021. Aufzurufen unter https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/ein-voellig-seltsamer-fall-in-halle-super-spreader-nach-impfung-a3482873.html, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023.
[34] Vgl. Sumpf, Tim „Ein völlig seltsamer Fall in Halle: Super-Spreader nach Impfung?“ auf „epochtimes.de“ vom 30.01.2021. Aufzurufen unter https://www.epochtimes.de/gesundheit/ohne-sterile-immunitaet-verschlimmern-impfungen-die-corona-situation-a3435979.html, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023.
[35] Aufzurufen unter https://crlisboa.org/wp/juris/processo-n-o1783-20 – 7t8pdl-l1‑3/, zuletzt aufgerufen am 30.10.2021. Siehe hierzu u. a. folgende Passage:
„Face à actual evidência científica, esse teste mostra-se, só por si, incapaz de determinar, sem margem de dúvida razoável, que tal positividade corresponde, de facto, à infecção de uma pessoa pelo vírus SARS-CoV‑2, por várias razões, das quais destacamos duas (a que acresce a questão do gold standard que, pela sua especificidade, nem sequer abordaremos) […]“.
Hier die Übersetzung:
„Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft ist dieser Test allein nicht in der Lage, zweifelsfrei festzustellen, ob eine solche Positivität tatsächlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus entspricht, und zwar aus einer Reihe von Gründen, von denen wir zwei hervorheben (abgesehen von der Frage des Goldstandards, auf die wir angesichts seiner Spezifität gar nicht eingehen wollen): […]“
[36] Aufzurufen unter http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/rechtsprechung/103 – 048‑3227 – 2021.pdf, zuletzt aufgerufen am 30.10.2021. Siehe insbesondere folgende Passagen:
„Mutatis mutandis sagt er damit, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt. […] Laut einer Studie aus dem Jahr 2020 (Bullard, J., Dust, K., Funk, D., Strong, J. E., Alexander, D., Garnett, L., … & Poliquin, G. (2020). Predicting infectious severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 from diagnostic samples. Clinical Infectious Diseases, 71(10), 2663 – 2666.) ist bei CT-Werten größer als 24 kein vermehrungsfähiger Virus mehr nachweisbar und ein PCR Test nicht dazu geeignet, die Infektiosität zu bestimmen.“
[37] Aufzurufen unter https://openjur.de/u/2334639.html, zuletzt aufgerufen am 30.10.2021. Siehe hier u. a. folgenden Passus:
„Zur Testung asymptomatischer Menschen anhand eines Nasen-Rachenabstrichs, wie er massenweise unkritisch und überwiegend von nicht-medizinischen Personal OHNE (hierbei entscheidend: entgegen der WHO-Forderung!) Anamnese- und Symptomerhebung bei den Getesteten erfolgt, ist die eingesetzte RT-qPCR nicht tauglich, eine Infektion mit SARS-CoV‑2 zu erkennen. […] Wie die RT-PCR können auch Antigenschnelltests prinzipiell nicht nachweisen, ob das gefundene Virusantigen zu einem intakten, infektiösen Virus gehört oder ein Überbleibsel (Bruchstück) von Viren ist, welche durch das Immunsystem abgetötet wurden.“
[38] Aufzurufen unter https://openjur.de/u/2311149.html, zuletzt aufgerufen am 30.10.2021:
„2. Der Antragsteller weist zwar zutreffend darauf hin, dass ein positiver PCR-Test als solcher noch keine Infektiosität im Einzelfall belegt. Siehe dazu etwa https://dgn.org/neuronews/journal_club/vorhersagederinfektiositaetvonsarscov-2-beipositiverpcr/, abgerufen am 24. November 2020.“.
Der im Beschluss benannte Internetverweis ist nicht mehr aufrufbar.
[39] Aufzurufen unter https://openjur.de/u/2334639.html, zuletzt aufgerufen am 30.10.2021. Siehe hier u. a. folgenden Passus:
„Zur Testung asymptomatischer Menschen anhand eines Nasen-Rachenabstrichs, wie er massenweise unkritisch und überwiegend von nicht-medizinischen Personal OHNE (hierbei entscheidend: entgegen der WHO-Forderung!) Anamnese- und Symptomerhebung bei den Getesteten erfolgt, ist die eingesetzte RT-qPCR nicht tauglich, eine Infektion mit SARS-CoV‑2 zu erkennen. […] Wie die RT-PCR können auch Antigenschnelltests prinzipiell nicht nachweisen, ob das gefundene Virusantigen zu einem intakten, infektiösen Virus gehört oder ein Überbleibsel (Bruchstück) von Viren ist, welche durch das Immunsystem abgetötet wurden.“
[40] Siehe hierzu z. B. Reiss, Karina und Bhakdi, Sucharit „Corona Unmasked. Neue Zahlen, Daten, Hintergründe“ Berlin, 2. Auflage, (Goldegg), 2021, S. 19.
[41] Bundeskanzleramt „Executive Report der Kommission zur gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination (GECKO)“, S. 7. Aufzurufen unter file:///C:/Users/Test1/Downloads/executive_report_180222.pdf, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[42] „Diese Virologen diskutieren über Auswege aus der Pandemie“ auf „mdr.de“. Aufzurufen unter https://www.mdr.de/wissen/virologenkongress-gaeste-100.html, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023.
[43] Reiss, Karina und Bhakdi, Sucharit „Corona Fehlalarm? Zahlen, Daten und Hintergründe.“ Berlin, 4. Auflage (Goldegg), 2020, S: 64 – 69
[44] Reiss, Karina und Bhakdi, Sucharit „Corona Unmasked. Neue Zahlen, Daten, Hintergründe.“ Berlin, 2. Auflage (Goldegg), 2021, S. 66 – 72.
[45] Hauser, Gerald und Strasser, Hannes „Und die Schwurbler hatten doch recht… DER Corona-Faktencheck.“ Wien, 3. Auflage (Frank & Frei), S.199 – 203. Im fraglichen Pflegeheim war das Tragen von FFP2-Masken für „Ungeimpfte“ vorgeschrieben. Hierzu heißt es auf S. 200:
„Die WHO unterscheidet in ihren Leitlinien zwischen Masken im medizinischen Bereich und im nicht-medizinischen Bereich. Selbst im medizinischen Bereich werden „respirators“ (FFP-2-Masken, FFP 3‑Masken, N95 und N99) von der WHO nur bei „aerosol generating procedures“ empfohlen. Das sind ganz spezielle medizinische Techniken, bei denen Aerosole produziert werden, unter anderem Beatmung über Schläuche oder Absaugen der Atemwege. Ansonsten werden in allen anderen medizinischen Bereichen nur normale OP-Masken empfohlen. Und zum gesamten nicht-medizinischen Bereich erklärt die WHO, es gebe nur begrenzte und widersprüchliche Daten dazu, ob Masken Infektionen verhindern können.“
[46] Tom Jefferson, Liz Dooley, Eliana Ferroni, Lubna A Al-Ansary, Mieke L van Driel, Ghada A Bawazeer, Mark A Jones, Tammy C Hoffmann, Justin Clark, Elaine M Beller, Paul P Glasziou, John M Conly „Physical interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses“ auf „cochranelibrary.com“ vom 30.01.2023. Aufzurufen unter https://www.cochranelibrary.com/cdsr/doi/10.1002/14651858.CD006207.pub6/full, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023.
[47] „Faktencheck: Wirksamkeit von Masken in der Cochrane Literaturrecherche“ auf „restart-democracy.org“ vom 03.03.2023. Aufzurufen unter https://www.restart-democracy.org/2023/03/03/der-standard-maskenstudie-von-cochrane-vielfach-falsch-interpretiert/, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023:
„Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Tragen von Masken in medizinischen Einrichtungen das Infektionsrisiko mit Corona-Viren jeglicher Art reduzieren kann, in Alltagssituationen zeigen sich allerdings nur verschwindend geringe positive Effekte; Stoffmasken erhöhen das Infektionsrisiko sogar.“
[48] Diese Einschätzung findet sich z. B. auch bei Sieben, Peter und Janczura, Sarah „Delta-Variante von Corona: Wenige Sekunden reichen für Ansteckung“ auf „ingenieur.de“ vom 23.06.2021 um 11:25 Uhr. Aufzurufen unter https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/medizin/delta-variante-von-corona-diese-symptome-sind-typisch/, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023.
[49] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit „So wird das Coronavirus übertragen“ auf „zusammengegencorona.de“ vom 09.11.2022 um 15:45 Uhr. Aufzurufen unter https://www.zusammengegencorona.de/covid-19/ansteckung-mit-corona-so-wird-das-coronavirus-uebertragen/, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023.
[50] Siehe u. a. Reiss, Karina und Bhakdi, Sucharit „Corona Unmasked. Neue Zahlen, Daten, Hintergründe.“ Berlin, 2. Auflage (Goldegg), 2021, S. 73 – 79.
[51] Shiyi Cao, Yong Gan, Chao Wang, Max Bachmann, Shanbo Wei, Jie Gong, Yuchai Huang, Tiantian Wang, Liqing Li, Kai Lu, Heng Jiang, Yanhong Gong, Hongbin Xu, Xin Shen, Qingfeng Tian, Chuanzhu Lv, Fujian Song, Xiaoxv Yin und Zuxun Lu „Post-lockdown SARS-CoV‑2 nucleic acid screening in nearly ten million residents of Wuhan, China“ auf „nature.com“ vom 20.11.2020. Aufzurufen unter https://www.nature.com/articles/s41467-020 – 19802‑w, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023.
[52] Siehe hierzu z. B. Witte, Stephan „Moderna Teil 7: Haftungsfreistellung sowie relative und absolute Wirksamkeit“ auf „critical-news.de“ vom 22.04.2021. Aufzurufen unter Durchwachsene Gerichtsverhandlung in Hildesheim, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023.
[53] Steinmetz, Beate „Schauprozess in Hildesheim: Die Ungeimpften-Hetze geht weiter“ auf „ansage.org“ vom 22.02.2023. Aufzurufen unter https://ansage.org/schauprozess-in-hildesheim-die-ungeimpften-hetze-geht-weiter/, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.
[54] Steinmetz, Beate „Schauprozess in Hildesheim: Die Ungeimpften-Hetze geht weiter“ auf „ansage.org“ vom 22.02.2023. Aufzurufen unter https://ansage.org/schauprozess-in-hildesheim-die-ungeimpften-hetze-geht-weiter/, zuletzt aufgerufen am 08.03.2023.