Tarif­ana­ly­se Glas­ver­si­che­rung Tarif XXL (B 29) der Inter­Risk (Stand 19.12.2016)

Ver­si­che­rungs­schutz für Zer­bre­chen oder Beschä­di­gung von mit dem Ver­si­che­rungs­ort oder mit dem dar­in befind­li­chen Mobi­li­ar fest ver­bun­de­nen und fer­tig ein­ge­setz­ten oder mon­tier­ten Pat­ten aus Glas­ke­ra­mik, bei Glas­ke­ra­mik-Koch­flä­chen ein­schließ­lich zuge­hö­ri­ger Tech­nik, falls die­se nur gemein­sam aus­ge­tauscht wer­den kann. Mit dem Ober­be­griff „Glas­ke­ra­mik­koch­flä­chen“ sind neben Cer­an­koch­fel­dern auch Induk­ti­ons­koch­fel­der gemeint. wei­ter­le­sen…

Mit­ver­si­che­rung von Glas­schä­den am Bei­spiel des Tarifs all­safe casa – die Eigen­heim­ver­si­che­rung von K & M (Stand 04.2021, Vers. 1.02)

Eine her­kömm­li­che Glas­ver­si­che­rung ver­si­chert zwar Schä­den an der Ver­gla­sung, nicht jedoch sol­che an direkt dar­an anschlie­ßen­den Sachen. Fällt bei­spiels­wei­se ein anti­ker Wand­spie­gel mit Maha­go­ni­rah­men von der Wand und kommt es dabei auch zu einem Scha­den an dem Holz des Rah­mens, so besteht bei Kon­zept & Mar­ke­ting grund­sätz­lich Ver­si­che­rungs­schutz im Rah­men der unbe­nann­ten Gefah­ren. Dies gilt aller­dings nicht, wenn der Sturz­scha­den z. B. im Rah­men von Rei­ni­gungs­ar­bei­ten (Aus­schluss nach Abschnitt C § 6 Nr. 22) bzw. ander­wei­tig durch Men­schen oder Tie­re (sie­he Aus­schluss nach Abschnitt C §6 Nr. 24) ent­stan­den ist. Befragt man Wett­be­wer­ber von K & M, so gibt es zur Mit­ver­si­che­rung eines Spie­gel­rah­mens teil­wei­se sich wider­spre­chen­de Aus­le­gun­gen. Eine Klar­stel­lung kann von daher Sinn machen. wei­ter­le­sen…