
ARAG Rechtsschutz: Halbwertszeit der neuen Bedingungen nur zwei Monate
Zum 01.04.2021 hat die ARAG SE ein erneutes Update ihrer Rechtsschutzbedingungen vorgenommen. Zuletzt waren diese im Februar 2021 aktualisiert worden. Inhaltlich wurden lediglich einige wenige Punkte geändert, darunter eine bisherige Schlechterstellung gegenüber den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV gestrichen. Erste Änderung betrifft nur Leistungsübersicht Im Aktiv-Rechtsschutz für Privatpersonen wurde die Leistungsübersicht auf Seite 7 angepasst, wonach der weiterlesen…