Pro­duk­te im Fokus: Unter­halts- und Ehe­rechts­schutz der Arag

Eine Beson­der­heit der Arag ist die Mög­lich­keit, sei­nen Rechts­schutz­ver­trag zu § 26 ARB 2015 um Ehe- und Unter­halts-Rechts­schutz zu erwei­tern. Ver­gleich­ba­rer Ver­si­che­rungs­schutz wird vom Wett­be­werb nicht ange­bo­ten. wei­ter­le­sen…

Pfle­ge & Vor­sor­ge Heft 1 – 2013

Fami­li­en­ge­sprä­che im gro­ßen Kreis, die älte­ren Kin­der soll­ten mit dabei sein, kön­nen die Basis für ver­bind­li­che Abspra­chen und Vor­sor­ge­maß­nah­men für den Pfle­ge­fall sein. Man spricht über
so vie­les – einer soll­te den Mut haben, auch die­ses The­ma in die
run­de zu werfen.
Vor allem: Wenn Sie mit ihren Eltern über die­ses The­ma bera­ten, dann zwin­gen Sie sich, auch für sich selbst die Din­ge in Angriff zu neh­men. wei­ter­le­sen…