Eine Ber­li­ner Schu­le wäh­rend der Coronazeit

Neben den Musi­kern der Band Höl­len­lärm (sie­he hier) oder den Dar­stel­lern des Feder­spiel-Thea­ters (sie­he hier) gelang es Cri­ti­cal News auf dem Mit­tel­al­ter­markt im Braun­schwei­ger Ken­nel­bad auch ein Inter­view zur Coro­na­zeit in Ber­lin zu füh­ren.

© 2024 Cri­ti­cal News — Eine Ber­li­ner Fami­lie auf dem Mit­tel­al­ter­markt in Braunschweig

Die Fami­lie mit ihren drei Kin­dern beschreibt, wie die­se bestän­dig dazu ange­hal­ten wur­den, selbst im Unter­richt dau­er­haft ihre Mas­ken zu tra­gen und sich täg­lich tes­ten zu müs­sen. Auch auf Aus­flü­gen sei­en die Kin­der ohne Unter­lass zum Tra­gen des so genann­ten Mund-Nasen-Schut­zes ange­hal­ten wor­den. Die Mut­ter beklagt fer­ner, dass das stän­di­ge Tes­ten für die Teil­nah­me am Unter­richt auch zu Las­ten von Unter­richts­zei­ten gegan­gen sei.

Eines der Kin­der beschreibt wie es wäh­rend er Coro­na­zeit wegen der Mas­ken­pflicht immer wie­der „sol­che komi­schen Sachen ein­at­men“ muss­te. Die Schwes­ter beklag­te, dass eine Leh­re­rin sie dazu auf­ge­for­dert habe, in die Mas­ke zu nie­sen, was sie als sehr eke­lig emp­fun­den habe, „denn es bleibt ja alles drin hän­gen“. Selbst als in den öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln von Ber­lin sich kaum noch jemand an die Mas­ken­pflicht hielt, sei­en die Schü­ler von Begleit­per­so­nen, Leh­rern und selbst Mit­schü­lern dazu ange­hal­ten wor­den, die­se jeweils unver­züg­lich wie­der aufzusetzen.

Die Mut­ter emp­fahl den Kin­dern, das Mas­ken­tra­gen als „Kin­der­quä­le­rei“ offen anzu­spre­chen. Als die Kin­der die­sem Rat­schlag folg­ten, sei dies von den Leh­rern abschlä­gig beschie­den wor­den. Dies sei viel­mehr Vor­schrift und daher einzuhalten.

För­de­rung von Denunziantentum

Wenn ein­zel­ne Leh­rer das Abneh­men der Mas­ke wäh­rend des Unter­richts für erlaubt erklär­ten, sahen sich die­se sofort von Schü­lern kon­fron­tiert, die ein Abwei­chen von den offi­zi­el­len Regeln zwin­gend unter­bin­den woll­ten. Die Mut­ter beschreibt, wie die Kin­der unter­ein­an­der ani­miert wor­den sei­en, zu über­wa­chen, dass kein Mit­schü­ler aus der Rei­he tanze.

Eine Leh­re­rin habe aller­dings nicht nur erlaubt, die Mas­ke wäh­rend des Unter­richts abzu­neh­men, son­dern habe eine Schü­le­rin, die das beklag­te, vor der Klas­se als „Pet­ze“ ange­spro­chen:

„Da haben ande­re Mit­schü­ler sich gleich beschwert und mein­ten, wie­so darf er denn die Mas­ke abset­zen und wir nicht?“

Gan­ze Schu­le ohne Maskenbefreiungsatteste

Dies zeigt, dass die Ein­hal­tung der Mas­ken­pflicht zumin­dest bei Tei­len der rest­li­chen Schü­ler­schaft als Zwang ver­stan­den wur­de und ger­ne auch ande­re ohne Mas­ke dem Unter­richt gefolgt wären. An der Schu­le der drei Kin­der habe es kei­nen ein­zi­gen Mit­schü­ler oder Leh­rer gege­ben, der über eine Mas­ken­be­frei­ung ver­fügt habe.

Die Mut­ter beschreibt, dass sie ger­ne einen sol­chen Attest für eines ihrer Kin­der gehabt hät­te, da die­ses – nach ihrer Ein­schät­zung als Fol­ge des Mas­ken­tra­gens – viel­fach unter Migrä­ne gelit­ten habe. Der dar­auf ange­spro­che­ne Kin­der­arzt woll­te jedoch kein Attest aus­stel­len. Auch ande­re Ärz­te, die dazu bereit gewe­sen sei­en, sei­en nicht bekannt gewor­den. Hier wur­de eine geziel­te Ein­schüch­te­rung der Ärz­te ver­mu­tet, was nahe­liegt, wenn man etwa die Ver­fah­ren gegen jene Ärz­te betrach­tet, die wäh­rend der Coro­na­zeit Mas­ken­at­tes­te aus­stell­ten. Bei­spiel­haft benann­te sei­en Dr. Caro­la Javid-Kis­tel aus Duder­stadt oder die Ärz­tin Bian­ca Wit­schel aus dem Land­kreis Mei­ßen. Seit dem Ende der Mas­ken­pflicht sei­en die Migrä­ne­an­fäl­le bei dem Kind deut­lich weni­ger geworden.

Leh­re­rin mit Angst vor dem Tod

Nicht alle Schü­ler sei­en wirk­lich von der öffent­lich pro­kla­mier­ten Gefahr über­zeugt gewe­sen. Es habe aller­dings auch sol­che Mit­schü­ler gege­ben, die wirk­lich Angst hat­ten. Eine Ver­tre­tungs­leh­re­rin des befrag­ten Mäd­chens habe eben­falls ihre Befürch­tun­gen geäu­ßert, dass man an Coro­na ster­ben könn­te. Man habe auch gese­hen, so die Mut­ter, dass es Leh­rer gab, die selbst auf dem Schul­hof eine Mas­ke tru­gen. Dar­an habe man gut deren Ein­stel­lung erken­nen kön­nen. Ins­be­son­de­re gilt dies für jene Leh­rer, die noch über das offi­zi­el­le Ende der Mas­ken­pflicht hin­aus sol­che noch extrem lan­ge tru­gen. Die­se sei­en seit­dem auf­fäl­lig lan­ge vom Unter­richt abwe­send und stän­dig krank. So habe es eine Leh­re­rin gege­ben, die beson­ders exzes­siv ihre FFP2-Mas­ke getra­gen habe und nun­mehr seit über einem hal­ben Jahr krank­heits­be­dingt vom Unter­richt abwe­send sei.

Kau­sa­li­tät von Mas­ken­tra­gen und COVID-19?!

Genau jene Leh­rer, die beson­ders exzes­siv die Mas­ken getra­gen hat­ten, hät­ten laut Mut­ter „alle Coro­na bekom­men“. Beson­ders gut durch die Zeit sei­en alle jene gekom­men, die wenig oder gar nicht Mas­ke getra­gen hät­ten und die Injek­ti­on gegen COVID-19 ver­wei­gert hät­ten. Noch zum letz­ten Weih­nach­ten hät­ten ein Leh­rer und eine Leh­re­rin in der Vor­weih­nachts­zeit auf dem Schul­hof FFP2– Mas­ke getra­gen, um nicht mit Coro­na unter dem Tan­nen­baum sit­zen zu müssen.

Es habe an der Grund­schu­le auch sol­che Schü­ler gege­ben, die gegen COVID-19 gespritzt waren. Eine Mit­schü­le­rin habe gegen­über ande­ren Mit­schü­le­rin davon gespro­chen, dass sie jetzt „viel siche­rer“ sei, da sie nun „geimpft“ sei. Bei Schü­lern höhe­rer Klas­sen habe es laut Mut­ter deut­lich mehr Druck für die Schü­ler gege­ben, sich „imp­fen“ zu las­sen. Dort habe es auch Schü­ler gege­ben, die ande­ren Kin­dern eine Ein­la­dung etwa zum Geburts­tag mit der Begrün­dung ver­wei­gert hät­ten, weil der jeweils ande­re sich nicht habe „imp­fen“ wol­len. Hier in der Grund­schu­le habe es hin­ge­gen „nur“ sehr dezen­ten Druck gegeben.

Impf­schä­den bei gespritz­ten Kindern

Obwohl nur sehr weni­ge der Grund­schü­ler der staat­li­chen Impf­pro­pa­gan­da erle­gen waren und sich sprit­zen lie­ßen, zei­ge sich bei die­sen sehr auf­fäl­lig, dass sie deut­lich häu­fi­ger krank sei­en als jene, die sich nicht gegen COVID-19 „imp­fen“ lie­ßen. Einer der Jun­gen berich­te­te über eine Mit­schü­le­rin, die nach der Injek­ti­on zwei Wochen krank gewe­sen sei. Ande­re Kin­der hät­ten erkenn­ba­re Impf­schä­den erlit­ten. So habe ein Mit­schü­ler sei­nen Arm nicht mehr rich­tig benut­zen kön­nen, eine ande­re Schü­le­rin habe nicht mehr rich­tig atmen kön­nen. Noch ein drit­tes Kind habe einen nicht näher beschrie­be­nen Impf­scha­den erlit­ten. Gera­de die­se Kin­der hät­ten alle sehr schnell wäh­rend der Omi­kron-Zeit Coro­na bekom­men.  Im Sport­ver­ein der Kin­der habe es ein Kind gege­ben, dass infol­ge der Injek­ti­on mas­si­ve Herz­pro­ble­me bekom­men habe. Die­ses Kind habe ein spe­zi­el­les Gerät mit sich füh­ren müs­sen, „um das Herz zum Lau­fen zu brin­gen“.

Auf­grund der täg­li­chen Test­pflicht habe man sehr genau ver­fol­gen kön­nen, dass gera­de jene Kin­der, die sich haben „imp­fen“ las­sen, einen posi­ti­ven Coro­na-Test aufwiesen.

© 2024 Cri­ti­cal News – Eine Ber­li­ner Fami­lie im Interview

Ein Blick in die Vergangenheit

Nach den Som­mer­fe­ri­en des Jah­res 2020 wur­de am 10.08.2020 an Ber­li­ner Schu­len die Pflicht zum Tra­gen von Mas­ken ein­ge­führt, zunächst „auf Flu­ren, in Auf­ent­halts- und Gemein­schafts­räu­men oder der Toi­let­te, nicht aber im Unter­richt[1], spä­ter dann auch im Unter­richt.  Waren anfangs nur so genann­te „All­tags­mas­ken“ vor­ge­schrie­ben, folg­ten spä­ter dann auch FFP2-Mas­ken, aber auch Test­pflich­ten im Zugang zu Schu­len und ande­ren öffent­li­chen wie auch pri­va­ten Ein­rich­tun­gen zu erlan­gen. Wie auch in ande­ren Tei­len der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land wur­den bestän­dig neue Ver­ord­nun­gen erlas­sen. So wur­de etwa am 17.04.2021 eine Ver­ord­nung erlas­sen, die nur für den Zeit­raum vom 18.04.2021 bis zum 08.05.2021 Gül­tig­keit besaß[2].

Gespritzt oder getestet

Exem­pla­risch sei aus der Schul-Hygie­ne-Covid-19-Ver­ord­nung (Schul­Hyg­CoV-19-VO) des Lan­des Ber­lin vom 24.11.2020 zitiert:

„§ 5

Test­pflicht für Schü­le­rin­nen und Schüler

(1) Schü­le­rin­nen und Schü­lern ist die Teil­nah­me am Prä­senz­un­ter­richt, an Betreu­ungs­an­ge­bo­ten und am Mit­tag­essen in der Schu­le nur gestat­tet, wenn sie sich an zwei nicht auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen in der Woche, an denen für sie ein Unter­richts- oder Betreu­ungs­an­ge­bot in Prä­senz ange­bo­ten wird, einem ange­bo­te­nen Test auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 unter­zie­hen und das Test­ergeb­nis jeweils nega­tiv aus­ge­fal­len ist. Satz 1 fin­det kei­ne Anwen­dung, wenn die Schü­le­rin oder der Schü­ler in der Schu­le einen Nach­weis über eine voll­stän­di­ge Imp­fung mit einem in der EU zuge­las­se­nen Impf­stoff gegen SARS-CoV‑2 vor­legt und die für den voll­stän­di­gen Impf­schutz nöti­ge Imp­fung min­des­tens 14 Tage zurück­liegt. […]“[3]

Gericht sieht Test­pflicht als recht­mä­ßig an

Noch am 27.05.2022 beschied das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin (Az. VG 3 L 143 / 22) in sei­nem Beschluss die vor­geb­li­che Recht­mä­ßig­keit, sich als Schü­ler gegen COVID-19 tes­ten zu lassen:

„Die Ver­pflich­tung von Schü­le­rin­nen und Schü­lern zum Covid-19-Selbst­test in der Schu­le ist recht­mä­ßig. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin hat meh­re­re Eil­an­trä­ge zurück­ge­wie­sen. Unter ande­rem lie­ge kei­ne unzu­läs­si­ge Ungleich­be­hand­lung gegen­über Beschäf­tig­ten in Büro- und Ver­wal­tungs­ge­bäu­den vor, die kei­ne Test­pflicht mehr tref­fe. Denn die­sen gegen­über lie­ßen sich Hygie­ne­maß­nah­men ein­fa­cher umset­zen als gegen­über Schü­lern.“[4]

Ein­füh­rung von Homeschooling

Im Janu­ar 2021 kam es zur Ein­stel­lung von Prä­senz­un­ter­richt an Ber­li­ner Schu­len. Hier­über berich­te­te die „Ber­li­ner Mor­gen­post“ wie folgt:

„Der „Regel­be­trieb in Prä­senz“ bleibt ein­ge­stellt, die meis­ten Schü­ler sol­len mit Hil­fe digi­ta­ler Platt­for­men zu Hau­se ler­nen. Für Abschluss­klas­sen wird Wech­sel­un­ter­richt in klei­nen Grup­pen ange­bo­ten, also eine Mischung aus Ler­nen zu Hau­se und in der Schu­le.“[5]

Am 15.03.2021 kam es zu einer Ver­schär­fung der Coro­nabe­stim­mun­gen an Ber­li­ner Schulen:

„Schü­ler, Leh­rer und die übri­gen Mit­ar­bei­ter in Schu­len müs­sen ab die­sem Mon­tag einen medi­zi­ni­schen Mund-Nasen-Schutz tra­gen, also FFP2- oder OP-Mas­ken. Das teil­te Bil­dungs­se­na­to­rin San­dra Schee­res (SPD) bereits am Don­ners­tag mit. Bis­lang waren an den Schu­len All­tags­mas­ken aus­rei­chend. Auf dem Schul­hof kann die Mas­ke aber bei einem 1,50-Meter-Mindestabstand abge­nom­men wer­den.“[6]

Weg­fall der Mas­ken­pflicht an Schu­len seit dem 01.04.2022

Der Spie­gel berich­te­te hier­zu, dass Ber­lin im Mai 2022 das ein­zi­ge Bun­des­land gewe­sen sei, dass (noch) sol­che Coro­na­tests für Schü­ler vor­ge­schrie­ben habe[7]. Über die an ihrer Schu­le vor­ge­schrie­be­nen Tests und den damals bereits geän­der­ten Umgang mit der Mas­ken­pflicht berich­tet auch die Max-Bill-Schu­le auf ihrer Website:

„Ab dem 01.04.2022 ent­fällt die Mas­ken­pflicht an allen Schu­len. Sei­tens der Senats­ver­wal­tung für Bil­dung, Jugend und Fami­lie wird drin­gend emp­foh­len, eine medi­zi­ni­sche Mas­ke zu tra­gen. Schü­le­rin­nen und Schü­lern, die in der Schu­le eine Mas­ke tra­gen wol­len, kön­nen wir aus unse­ren Reser­ver­kon­tin­gen­ten vor­erst Mas­ken zur Ver­fü­gung stellen.

Ab dem 01.04.2022 gilt die Test­pflicht für alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler und alle Beschäf­tig­ten, auch wenn sie geimpft oder gene­sen sind. Getes­tet wird wie bis­her drei­mal wöchent­lich, alter­na­tiv kön­nen Test­nach­wei­se einer zer­ti­fi­zier­ten Test­stel­le vor­ge­legt werden.

Für schul­ex­ter­ne Per­so­nen gilt wei­ter­hin die 3G-Regel bei schu­li­schen Zusam­men­künf­ten.“[8]

RKI-Files bele­gen: Mas­ken­pflicht für Schü­ler nicht angezeigt

Seit März 2024 bele­gen die von Mul­ti­po­lar frei­ge­klag­ten RKI-Files[9], dass die nach außen ver­tre­te­ne Geschlos­sen­heit des Robert-Koch-Insti­tuts (RKI) zu den Coro­na-Maß­nah­men tat­säch­lich nicht den Fak­ten ent­sprach. Der auf das Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz (IFG) gestütz­te Antrag vom 20.05.2023 bestä­tig­te, dass die Kri­ti­ker der Coro­na­maß­nah­men in allen zen­tra­len Punk­ten im Recht waren. So schrieb der Nord­ku­rier, dass es den frei­ge­klag­ten Pro­to­kol­len zufol­ge kei­ne fach­li­che Grund­la­ge zur Emp­feh­lung einer FFP2-Mas­ke für die Bevöl­ke­rung gege­ben habe:

„Und die­se Ein­schät­zung wur­de von den RKI-Exper­ten auch in der Fol­ge­zeit nicht revi­diert, wie der Blick in die Pro­to­kol­le (lie­gen dem Nord­ku­rier vor) zeigt. Mehr­fach wird sogar betont, dass FFP2-Mas­ken für den Groß­teil der Bevöl­ke­rung nicht geeig­net sei­en und sogar schäd­lich sein kön­nen.“[10]

Bis heu­te fehlt es an einer umfas­sen­den Auf­ar­bei­tung der Coro­na­jah­re. Sieht man von den bereits ver­ur­sach­ten Schä­den an Kör­per und Psy­che der her­an­wach­sen­den Gene­ra­ti­on ein­mal ab, so ris­kiert die Gesell­schaft auch zukünf­ti­ge Test- und Mas­ken­pflich­ten. Ganz aktu­ell droht die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO) mit einem neu­en Pan­de­mie­ab­kom­men sowie einer erheb­li­chen Ver­schär­fung der bereits bestehen­den Inter­na­tio­nal Health Regu­la­ti­ons (IHR, Stand 2005)[11]. Soll­te es nach dem Wil­len der WHO gehen, wer­den bei­de Abkom­men bereits Ende Mai 2024 von der über­wäl­ti­gen­den Anzahl der Mit­glied­staa­ten ange­nom­men wer­den und sol­len dann für all die­se rechts­ver­blich werden.

Ein­dring­lich vor den anste­hen­den Fol­gen für die Mit­glied­staa­ten der WHO und den Gefah­ren einer dro­hen­den Gesund­heits­dik­ta­tur warnt Rechts­an­wäl­tin Bea­te Bah­ner in ihrem jüngst erschie­nen Buch „WHO-Pan­de­mie­ver­trag. Der fina­le Angriff auf Ihre Frei­heit. Was Sie jetzt unbe­dingt wis­sen soll­ten!“. In Ihrer Zusam­men­fas­sung schreibt die Fach­an­wäl­tin für Medi­zin­recht unter anderem:

„Die WHO will mit ihren Pan­de­mie­plä­nen einen welt­wei­ten dau­er­haf­ten Pan­de­mie-Aus­nah­me­zu­stand lega­li­sie­ren, der die bis­he­ri­gen Prin­zi­pi­en einer rechts­staat­li­chen, demo­kra­ti­schen, part­ner­schaft­li­chen und frei­wil­li­gen Völ­ker­ge­mein­schaft aller 194 Mit­glieds­staa­ten mit Füßen tre­ten und abschaf­fen wür­de.“[12]


[1]  „Gilt nicht im Unter­richt. Ber­lin führt Mas­ken­pflicht an Schu­len ein“ auf „rbb24​.de“ vom 30.07.2020 um 18:38 Uhr. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.rbb24​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​t​h​e​m​a​/​2​0​2​0​/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​b​e​i​t​r​a​e​g​e​_​n​e​u​/​2​0​2​0​/​0​7​/​b​e​r​l​i​n​-​s​c​h​u​l​e​n​-​m​u​n​d​-​n​a​s​e​n​-​s​c​h​u​t​z​-​m​a​s​k​e​n​-​p​f​l​i​c​h​t​.​h​tml, zuletzt auf­ge­ru­fen am 28.04.2024.

[2] „Schul­Hyg­CoV-19-VO“ auf „geset​ze​.ber​lin​.de“. Auf­zu­ru­fen unter https://​geset​ze​.ber​lin​.de/​b​s​b​e​/​d​o​c​u​m​e​n​t​/​j​l​r​-​C​o​r​o​n​a​V​S​c​h​u​l​H​y​g​V​B​E​V​2​0P5

[3] „Schul­Hyg­CoV-19-VO“ auf „geset​ze​.ber​lin​.de“. Auf­zu­ru­fen unter https://​geset​ze​.ber​lin​.de/​b​s​b​e​/​d​o​c​u​m​e​n​t​/​j​l​r​-​C​o​r​o​n​a​V​S​c​h​u​l​H​y​g​V​B​E​V​2​0P5

[4] „Ber­li­ner Schü­ler müs­sen sich wei­ter auf Covid-19 tes­ten“ auf „beck​-online​.beck​.de“ vom 27.05.2022. Auf­zu­ru­fen unter https://​beck​-online​.beck​.de/​P​r​i​n​t​/​C​u​r​r​e​n​t​D​o​c​?​v​p​a​t​h​=​b​i​b​d​a​t​a​/​r​e​d​d​o​k​/​b​e​c​k​l​i​n​k​/​2​0​2​3​3​6​2​.​h​t​m​&​p​r​i​n​t​d​i​a​l​o​g​m​o​d​e​=​C​u​r​r​e​n​t​D​o​c​&​h​l​w​ord=, zuletzt auf­ge­ru­fen am 28.04.2024.

[5] „Coro­na-Regeln. Die­se Coro­na-Regeln gel­ten in Ber­lin“ auf „mor​gen​post​.de“ vom 25.01.2021 um 10:53 Uhr. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.mor​gen​post​.de/​b​e​r​l​i​n​/​a​r​t​i​c​l​e​2​3​1​3​7​4​7​3​3​/​C​o​r​o​n​a​-​R​e​g​e​l​n​-​B​e​r​l​i​n​-​a​k​t​u​e​l​l​-​n​e​u​-​F​F​P​2​-​M​a​s​k​e​n​-​M​a​s​k​e​n​p​f​l​i​c​h​t​-​K​i​t​a​s​-​S​c​h​u​l​e​n​.​h​tml, zuletzt auf­ge­ru­fen am 28.04.2024.

[6] „Medi­zi­ni­sche Mas­ken und Selbst­tests. In Ber­li­ner Schu­len gilt ab Mon­tag stren­ge­re Mas­ken­pflicht“ auf „rbb24​.de“ vom 15.03.2021 um 10:16 Uhr. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.rbb24​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​t​h​e​m​a​/​c​o​r​o​n​a​/​b​e​i​t​r​a​e​g​e​/​2​0​2​1​/​0​3​/​m​a​s​k​e​n​p​f​l​i​c​h​t​-​s​c​h​u​l​e​n​-​b​e​r​l​i​n​-​v​e​r​s​c​h​a​e​r​f​t​-​s​c​h​a​e​r​f​e​r​-​s​e​n​a​t​.​h​tml, zuletzt auf­ge­ru­fen am 28.04.2024.

[7] „Ver­wal­tungs­ge­richt hat ent­schie­den. Schü­ler müs­sen sich in Ber­lin wei­ter auf Coro­na tes­ten“ auf „spie​gel​.de“ vom 27.05.2022 um 15:35 Uhr. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.spie​gel​.de/​p​a​n​o​r​a​m​a​/​b​i​l​d​u​n​g​/​b​e​r​l​i​n​-​s​c​h​u​e​l​e​r​-​m​u​e​s​s​e​n​-​s​i​c​h​-​w​e​i​t​e​r​-​a​u​f​-​c​o​r​o​n​a​-​t​e​s​t​e​n​-​a​-​a​6​a​7​c​1​0​f​-​7​710 – 4191-95a9-6f55e­ce14ceb, zuletzt auf­ge­ru­fen am 28.04.2024.

[8] „Aus­lau­fen der Ver­ord­nun­gen“ auf „max​-bill​-schu​le​.de“. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.max​-bill​-schu​le​.net/​A​k​t​u​e​l​l​e​s​/​c​o​v​i​d​-​1​9​-​a​k​t​u​ell — 01.04.2022, zuletzt auf­ge­ru­fen am 28.04.2024.

[9] Sie­he Schrey­er, Paul „„Es soll hoch­ska­liert wer­den““ auf „mul​ti​po​lar​-maga​zin​.de“ vom 18.03.2024. Auf­zu­ru­fen unter https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle‑1, zuletzt auf­ge­ru­fen am 28.04.2024.

[10] Debi­on­ne, Phil­ip­pe „Gehei­me Unter­la­gen. RKI-Files: „Kei­ne fach­li­che Grund­la­ge zur Emp­feh­lung der FFP2- Mas­ke““ auf „nord​ku​rier​.de“ vom 25.03.2024 um 23:36 Uhr. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.nord​ku​rier​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​r​k​i​-​f​i​l​e​s​-​k​e​i​n​e​-​f​a​c​h​l​i​c​h​e​-​g​r​u​n​d​l​a​g​e​-​z​u​r​-​e​m​p​f​e​h​l​u​n​g​-​d​e​r​-​f​f​p​2​-​m​a​s​k​e​-​2​3​7​8​275, zuletzt auf­ge­ru­fen am 28.04.2024.

[11] Sie­he z. B. Bah­ner, Bea­te „WHO-Pan­de­mie­ver­trag. Der fina­le Angriff auf Ihre Frei­heit. Was Sie jetzt unbe­dingt wis­sen soll­ten!“ Rot­ten­burg (Kopp), 1. Auf­la­ge, 2024, S. 8.

[12] Bah­ner, Bea­te „WHO-Pan­de­mie­ver­trag. Der fina­le Angriff auf Ihre Frei­heit. Was Sie jetzt unbe­dingt wis­sen soll­ten!“ Rot­ten­burg (Kopp), 1. Auf­la­ge, 2024, S. 325.

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