Neben den Musikern der Band Höllenlärm (siehe hier) oder den Darstellern des Federspiel-Theaters (siehe hier) gelang es Critical News auf dem Mittelaltermarkt im Braunschweiger Kennelbad auch ein Interview zur Coronazeit in Berlin zu führen.
Die Familie mit ihren drei Kindern beschreibt, wie diese beständig dazu angehalten wurden, selbst im Unterricht dauerhaft ihre Masken zu tragen und sich täglich testen zu müssen. Auch auf Ausflügen seien die Kinder ohne Unterlass zum Tragen des so genannten Mund-Nasen-Schutzes angehalten worden. Die Mutter beklagt ferner, dass das ständige Testen für die Teilnahme am Unterricht auch zu Lasten von Unterrichtszeiten gegangen sei.
Eines der Kinder beschreibt wie es während er Coronazeit wegen der Maskenpflicht immer wieder „solche komischen Sachen einatmen“ musste. Die Schwester beklagte, dass eine Lehrerin sie dazu aufgefordert habe, in die Maske zu niesen, was sie als sehr ekelig empfunden habe, „denn es bleibt ja alles drin hängen“. Selbst als in den öffentlichen Verkehrsmitteln von Berlin sich kaum noch jemand an die Maskenpflicht hielt, seien die Schüler von Begleitpersonen, Lehrern und selbst Mitschülern dazu angehalten worden, diese jeweils unverzüglich wieder aufzusetzen.
Die Mutter empfahl den Kindern, das Maskentragen als „Kinderquälerei“ offen anzusprechen. Als die Kinder diesem Ratschlag folgten, sei dies von den Lehrern abschlägig beschieden worden. Dies sei vielmehr Vorschrift und daher einzuhalten.
Förderung von Denunziantentum
Wenn einzelne Lehrer das Abnehmen der Maske während des Unterrichts für erlaubt erklärten, sahen sich diese sofort von Schülern konfrontiert, die ein Abweichen von den offiziellen Regeln zwingend unterbinden wollten. Die Mutter beschreibt, wie die Kinder untereinander animiert worden seien, zu überwachen, dass kein Mitschüler aus der Reihe tanze.
Eine Lehrerin habe allerdings nicht nur erlaubt, die Maske während des Unterrichts abzunehmen, sondern habe eine Schülerin, die das beklagte, vor der Klasse als „Petze“ angesprochen:
„Da haben andere Mitschüler sich gleich beschwert und meinten, wieso darf er denn die Maske absetzen und wir nicht?“
Ganze Schule ohne Maskenbefreiungsatteste
Dies zeigt, dass die Einhaltung der Maskenpflicht zumindest bei Teilen der restlichen Schülerschaft als Zwang verstanden wurde und gerne auch andere ohne Maske dem Unterricht gefolgt wären. An der Schule der drei Kinder habe es keinen einzigen Mitschüler oder Lehrer gegeben, der über eine Maskenbefreiung verfügt habe.
Die Mutter beschreibt, dass sie gerne einen solchen Attest für eines ihrer Kinder gehabt hätte, da dieses – nach ihrer Einschätzung als Folge des Maskentragens – vielfach unter Migräne gelitten habe. Der darauf angesprochene Kinderarzt wollte jedoch kein Attest ausstellen. Auch andere Ärzte, die dazu bereit gewesen seien, seien nicht bekannt geworden. Hier wurde eine gezielte Einschüchterung der Ärzte vermutet, was naheliegt, wenn man etwa die Verfahren gegen jene Ärzte betrachtet, die während der Coronazeit Maskenatteste ausstellten. Beispielhaft benannte seien Dr. Carola Javid-Kistel aus Duderstadt oder die Ärztin Bianca Witschel aus dem Landkreis Meißen. Seit dem Ende der Maskenpflicht seien die Migräneanfälle bei dem Kind deutlich weniger geworden.
Lehrerin mit Angst vor dem Tod
Nicht alle Schüler seien wirklich von der öffentlich proklamierten Gefahr überzeugt gewesen. Es habe allerdings auch solche Mitschüler gegeben, die wirklich Angst hatten. Eine Vertretungslehrerin des befragten Mädchens habe ebenfalls ihre Befürchtungen geäußert, dass man an Corona sterben könnte. Man habe auch gesehen, so die Mutter, dass es Lehrer gab, die selbst auf dem Schulhof eine Maske trugen. Daran habe man gut deren Einstellung erkennen können. Insbesondere gilt dies für jene Lehrer, die noch über das offizielle Ende der Maskenpflicht hinaus solche noch extrem lange trugen. Diese seien seitdem auffällig lange vom Unterricht abwesend und ständig krank. So habe es eine Lehrerin gegeben, die besonders exzessiv ihre FFP2-Maske getragen habe und nunmehr seit über einem halben Jahr krankheitsbedingt vom Unterricht abwesend sei.
Kausalität von Maskentragen und COVID-19?!
Genau jene Lehrer, die besonders exzessiv die Masken getragen hatten, hätten laut Mutter „alle Corona bekommen“. Besonders gut durch die Zeit seien alle jene gekommen, die wenig oder gar nicht Maske getragen hätten und die Injektion gegen COVID-19 verweigert hätten. Noch zum letzten Weihnachten hätten ein Lehrer und eine Lehrerin in der Vorweihnachtszeit auf dem Schulhof FFP2– Maske getragen, um nicht mit Corona unter dem Tannenbaum sitzen zu müssen.
Es habe an der Grundschule auch solche Schüler gegeben, die gegen COVID-19 gespritzt waren. Eine Mitschülerin habe gegenüber anderen Mitschülerin davon gesprochen, dass sie jetzt „viel sicherer“ sei, da sie nun „geimpft“ sei. Bei Schülern höherer Klassen habe es laut Mutter deutlich mehr Druck für die Schüler gegeben, sich „impfen“ zu lassen. Dort habe es auch Schüler gegeben, die anderen Kindern eine Einladung etwa zum Geburtstag mit der Begründung verweigert hätten, weil der jeweils andere sich nicht habe „impfen“ wollen. Hier in der Grundschule habe es hingegen „nur“ sehr dezenten Druck gegeben.
Impfschäden bei gespritzten Kindern
Obwohl nur sehr wenige der Grundschüler der staatlichen Impfpropaganda erlegen waren und sich spritzen ließen, zeige sich bei diesen sehr auffällig, dass sie deutlich häufiger krank seien als jene, die sich nicht gegen COVID-19 „impfen“ ließen. Einer der Jungen berichtete über eine Mitschülerin, die nach der Injektion zwei Wochen krank gewesen sei. Andere Kinder hätten erkennbare Impfschäden erlitten. So habe ein Mitschüler seinen Arm nicht mehr richtig benutzen können, eine andere Schülerin habe nicht mehr richtig atmen können. Noch ein drittes Kind habe einen nicht näher beschriebenen Impfschaden erlitten. Gerade diese Kinder hätten alle sehr schnell während der Omikron-Zeit Corona bekommen. Im Sportverein der Kinder habe es ein Kind gegeben, dass infolge der Injektion massive Herzprobleme bekommen habe. Dieses Kind habe ein spezielles Gerät mit sich führen müssen, „um das Herz zum Laufen zu bringen“.
Aufgrund der täglichen Testpflicht habe man sehr genau verfolgen können, dass gerade jene Kinder, die sich haben „impfen“ lassen, einen positiven Corona-Test aufwiesen.
© 2024 Critical News – Eine Berliner Familie im Interview
Ein Blick in die Vergangenheit
Nach den Sommerferien des Jahres 2020 wurde am 10.08.2020 an Berliner Schulen die Pflicht zum Tragen von Masken eingeführt, zunächst „auf Fluren, in Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen oder der Toilette, nicht aber im Unterricht“[1], später dann auch im Unterricht. Waren anfangs nur so genannte „Alltagsmasken“ vorgeschrieben, folgten später dann auch FFP2-Masken, aber auch Testpflichten im Zugang zu Schulen und anderen öffentlichen wie auch privaten Einrichtungen zu erlangen. Wie auch in anderen Teilen der Bundesrepublik Deutschland wurden beständig neue Verordnungen erlassen. So wurde etwa am 17.04.2021 eine Verordnung erlassen, die nur für den Zeitraum vom 18.04.2021 bis zum 08.05.2021 Gültigkeit besaß[2].
Gespritzt oder getestet
Exemplarisch sei aus der Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung (SchulHygCoV-19-VO) des Landes Berlin vom 24.11.2020 zitiert:
„§ 5
Testpflicht für Schülerinnen und Schüler
(1) Schülerinnen und Schülern ist die Teilnahme am Präsenzunterricht, an Betreuungsangeboten und am Mittagessen in der Schule nur gestattet, wenn sie sich an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen in der Woche, an denen für sie ein Unterrichts- oder Betreuungsangebot in Präsenz angeboten wird, einem angebotenen Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 unterziehen und das Testergebnis jeweils negativ ausgefallen ist. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn die Schülerin oder der Schüler in der Schule einen Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV‑2 vorlegt und die für den vollständigen Impfschutz nötige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. […]“[3]
Gericht sieht Testpflicht als rechtmäßig an
Noch am 27.05.2022 beschied das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 3 L 143 / 22) in seinem Beschluss die vorgebliche Rechtmäßigkeit, sich als Schüler gegen COVID-19 testen zu lassen:
„Die Verpflichtung von Schülerinnen und Schülern zum Covid-19-Selbsttest in der Schule ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Berlin hat mehrere Eilanträge zurückgewiesen. Unter anderem liege keine unzulässige Ungleichbehandlung gegenüber Beschäftigten in Büro- und Verwaltungsgebäuden vor, die keine Testpflicht mehr treffe. Denn diesen gegenüber ließen sich Hygienemaßnahmen einfacher umsetzen als gegenüber Schülern.“[4]
Einführung von Homeschooling
Im Januar 2021 kam es zur Einstellung von Präsenzunterricht an Berliner Schulen. Hierüber berichtete die „Berliner Morgenpost“ wie folgt:
„Der „Regelbetrieb in Präsenz“ bleibt eingestellt, die meisten Schüler sollen mit Hilfe digitaler Plattformen zu Hause lernen. Für Abschlussklassen wird Wechselunterricht in kleinen Gruppen angeboten, also eine Mischung aus Lernen zu Hause und in der Schule.“[5]
Am 15.03.2021 kam es zu einer Verschärfung der Coronabestimmungen an Berliner Schulen:
„Schüler, Lehrer und die übrigen Mitarbeiter in Schulen müssen ab diesem Montag einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, also FFP2- oder OP-Masken. Das teilte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) bereits am Donnerstag mit. Bislang waren an den Schulen Alltagsmasken ausreichend. Auf dem Schulhof kann die Maske aber bei einem 1,50-Meter-Mindestabstand abgenommen werden.“[6]
Wegfall der Maskenpflicht an Schulen seit dem 01.04.2022
Der Spiegel berichtete hierzu, dass Berlin im Mai 2022 das einzige Bundesland gewesen sei, dass (noch) solche Coronatests für Schüler vorgeschrieben habe[7]. Über die an ihrer Schule vorgeschriebenen Tests und den damals bereits geänderten Umgang mit der Maskenpflicht berichtet auch die Max-Bill-Schule auf ihrer Website:
„Ab dem 01.04.2022 entfällt die Maskenpflicht an allen Schulen. Seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird dringend empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen. Schülerinnen und Schülern, die in der Schule eine Maske tragen wollen, können wir aus unseren Reserverkontingenten vorerst Masken zur Verfügung stellen.
Ab dem 01.04.2022 gilt die Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler und alle Beschäftigten, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Getestet wird wie bisher dreimal wöchentlich, alternativ können Testnachweise einer zertifizierten Teststelle vorgelegt werden.
Für schulexterne Personen gilt weiterhin die 3G-Regel bei schulischen Zusammenkünften.“[8]
RKI-Files belegen: Maskenpflicht für Schüler nicht angezeigt
Seit März 2024 belegen die von Multipolar freigeklagten RKI-Files[9], dass die nach außen vertretene Geschlossenheit des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu den Corona-Maßnahmen tatsächlich nicht den Fakten entsprach. Der auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützte Antrag vom 20.05.2023 bestätigte, dass die Kritiker der Coronamaßnahmen in allen zentralen Punkten im Recht waren. So schrieb der Nordkurier, dass es den freigeklagten Protokollen zufolge keine fachliche Grundlage zur Empfehlung einer FFP2-Maske für die Bevölkerung gegeben habe:
„Und diese Einschätzung wurde von den RKI-Experten auch in der Folgezeit nicht revidiert, wie der Blick in die Protokolle (liegen dem Nordkurier vor) zeigt. Mehrfach wird sogar betont, dass FFP2-Masken für den Großteil der Bevölkerung nicht geeignet seien und sogar schädlich sein können.“[10]
Bis heute fehlt es an einer umfassenden Aufarbeitung der Coronajahre. Sieht man von den bereits verursachten Schäden an Körper und Psyche der heranwachsenden Generation einmal ab, so riskiert die Gesellschaft auch zukünftige Test- und Maskenpflichten. Ganz aktuell droht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit einem neuen Pandemieabkommen sowie einer erheblichen Verschärfung der bereits bestehenden International Health Regulations (IHR, Stand 2005)[11]. Sollte es nach dem Willen der WHO gehen, werden beide Abkommen bereits Ende Mai 2024 von der überwältigenden Anzahl der Mitgliedstaaten angenommen werden und sollen dann für all diese rechtsverblich werden.
Eindringlich vor den anstehenden Folgen für die Mitgliedstaaten der WHO und den Gefahren einer drohenden Gesundheitsdiktatur warnt Rechtsanwältin Beate Bahner in ihrem jüngst erschienen Buch „WHO-Pandemievertrag. Der finale Angriff auf Ihre Freiheit. Was Sie jetzt unbedingt wissen sollten!“. In Ihrer Zusammenfassung schreibt die Fachanwältin für Medizinrecht unter anderem:
„Die WHO will mit ihren Pandemieplänen einen weltweiten dauerhaften Pandemie-Ausnahmezustand legalisieren, der die bisherigen Prinzipien einer rechtsstaatlichen, demokratischen, partnerschaftlichen und freiwilligen Völkergemeinschaft aller 194 Mitgliedsstaaten mit Füßen treten und abschaffen würde.“[12]
[1] „Gilt nicht im Unterricht. Berlin führt Maskenpflicht an Schulen ein“ auf „rbb24.de“ vom 30.07.2020 um 18:38 Uhr. Aufzurufen unter https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/07/berlin-schulen-mund-nasen-schutz-masken-pflicht.html, zuletzt aufgerufen am 28.04.2024.
[2] „SchulHygCoV-19-VO“ auf „gesetze.berlin.de“. Aufzurufen unter https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-CoronaVSchulHygVBEV20P5
[3] „SchulHygCoV-19-VO“ auf „gesetze.berlin.de“. Aufzurufen unter https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-CoronaVSchulHygVBEV20P5
[4] „Berliner Schüler müssen sich weiter auf Covid-19 testen“ auf „beck-online.beck.de“ vom 27.05.2022. Aufzurufen unter https://beck-online.beck.de/Print/CurrentDoc?vpath=bibdata/reddok/becklink/2023362.htm&printdialogmode=CurrentDoc&hlword=, zuletzt aufgerufen am 28.04.2024.
[5] „Corona-Regeln. Diese Corona-Regeln gelten in Berlin“ auf „morgenpost.de“ vom 25.01.2021 um 10:53 Uhr. Aufzurufen unter https://www.morgenpost.de/berlin/article231374733/Corona-Regeln-Berlin-aktuell-neu-FFP2-Masken-Maskenpflicht-Kitas-Schulen.html, zuletzt aufgerufen am 28.04.2024.
[6] „Medizinische Masken und Selbsttests. In Berliner Schulen gilt ab Montag strengere Maskenpflicht“ auf „rbb24.de“ vom 15.03.2021 um 10:16 Uhr. Aufzurufen unter https://www.rbb24.de/politik/thema/corona/beitraege/2021/03/maskenpflicht-schulen-berlin-verschaerft-schaerfer-senat.html, zuletzt aufgerufen am 28.04.2024.
[7] „Verwaltungsgericht hat entschieden. Schüler müssen sich in Berlin weiter auf Corona testen“ auf „spiegel.de“ vom 27.05.2022 um 15:35 Uhr. Aufzurufen unter https://www.spiegel.de/panorama/bildung/berlin-schueler-muessen-sich-weiter-auf-corona-testen-a-a6a7c10f-7710 – 4191-95a9-6f55ece14ceb, zuletzt aufgerufen am 28.04.2024.
[8] „Auslaufen der Verordnungen“ auf „max-bill-schule.de“. Aufzurufen unter https://www.max-bill-schule.net/Aktuelles/covid-19-aktuell — 01.04.2022, zuletzt aufgerufen am 28.04.2024.
[9] Siehe Schreyer, Paul „„Es soll hochskaliert werden““ auf „multipolar-magazin.de“ vom 18.03.2024. Aufzurufen unter https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle‑1, zuletzt aufgerufen am 28.04.2024.
[10] Debionne, Philippe „Geheime Unterlagen. RKI-Files: „Keine fachliche Grundlage zur Empfehlung der FFP2- Maske““ auf „nordkurier.de“ vom 25.03.2024 um 23:36 Uhr. Aufzurufen unter https://www.nordkurier.de/politik/rki-files-keine-fachliche-grundlage-zur-empfehlung-der-ffp2-maske-2378275, zuletzt aufgerufen am 28.04.2024.
[11] Siehe z. B. Bahner, Beate „WHO-Pandemievertrag. Der finale Angriff auf Ihre Freiheit. Was Sie jetzt unbedingt wissen sollten!“ Rottenburg (Kopp), 1. Auflage, 2024, S. 8.
[12] Bahner, Beate „WHO-Pandemievertrag. Der finale Angriff auf Ihre Freiheit. Was Sie jetzt unbedingt wissen sollten!“ Rottenburg (Kopp), 1. Auflage, 2024, S. 325.