Tarif­ana­ly­se Unfall­ver­si­che­rung aus dem Hau­se pro­kun­do (Stand 04.2023)

Die Mit­ver­si­che­rung gilt für alle Leis­tungs­ar­ten, inso­fern z.B. auch für ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld. Als Nach­weis für den Impf­scha­den genügt pro­kun­do eine behörd­li­che Aner­ken­nung. Wei­te­re Nach­wei­se sind dann nicht erfor­der­lich. Auf den ers­ten Blick liest sich die­se Rege­lung als sehr kun­den­freund­lich, in der Pra­xis setzt die behörd­li­che Aner­ken­nung eines Impf­scha­dens jedoch einen Voll­be­weis nach § 287 ZPO vor­aus, was nur sehr sel­ten von Erfolg gekrönt ist. So schrieb etwa der Arzt Dr. Chris­ti­an Kret­schmer am 02.02.2023: wei­ter­le­sen…

Inter­view: Der Volks­wohl Bund im Gespräch mit „Risi­ko & Vor­sor­ge“ zur neu­en Mit­ver­si­che­rung von Impf­schä­den durch Imp­fun­gen gegen Covid-19 im Rah­men der Unfallversicherung

Die Impf­stof­fe von BioNTech bzw. Moder­na wur­den in Deutsch­land bis­lang NICHT zuge­las­sen, son­dern not­zu­ge­las­sen bzw. bedingt zuge­las­sen. Besteht bedin­gungs­ge­mäß unein­ge­schränk­ter Ver­si­che­rungs­schutz für Impf­re­ak­tio­nen und Impf­fol­ge­schä­den für alle bei Ihnen in der Unfall­ver­si­che­rung ver­si­cher­ba­ren Leis­tungs­ar­ten? wei­ter­le­sen…