Inter­view: Der Volks­wohl Bund im Gespräch mit „Risi­ko & Vor­sor­ge“ zur neu­en Mit­ver­si­che­rung von Impf­schä­den durch Imp­fun­gen gegen Covid-19 im Rah­men der Unfallversicherung

Risi­ko & Vor­sor­ge: Sie schreiben 

„Wir leis­ten, wenn es zu dau­er­haf­ten Impf­schä­den durch eine Covid 19 Schutz­imp­fung kommt, die mit einem von der EMA für die EU zuge­las­se­nen Impf­stoff durch­ge­führt wurde.“

Die Impf­stof­fe von BioNTech bzw. Moder­na wur­den in Deutsch­land bis­lang NICHT zuge­las­sen, son­dern not­zu­ge­las­sen bzw. bedingt zuge­las­sen. Besteht bedin­gungs­ge­mäß unein­ge­schränk­ter Ver­si­che­rungs­schutz für Impf­re­ak­tio­nen und Impf­fol­ge­schä­den für alle bei Ihnen in der Unfall­ver­si­che­rung ver­si­cher­ba­ren Leistungsarten?

Volks­wohl Bund: alle unse­re Neu- und Bestands­kun­den, bei denen Impf­schä­den durch bestimm­te Schutz­imp­fun­gen im Unfall­schutz mit­ver­si­chert sind, haben jetzt auch einen Unfall­schutz für den Fall, dass sie blei­ben­de Schä­den nach einer Covid 19-Schutz­imp­fung davon­tra­gen. Natür­lich muss es sich um ein hier zuge­las­se­nes Prä­pa­rat han­deln. Alle in Deutsch­land offi­zi­ell ver­impf­ten Prä­pa­ra­te erfül­len die­se Voraussetzung.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Ist der Leis­tungs­fall nach­ge­wie­sen, ohne dass ein Impf­scha­den durch eine drit­te Stel­le (z.B. den deut­schen Staat oder den Impf­her­stel­ler) aner­kannt sein muss?

Volks­wohl Bund: Aus­schlag­ge­bend für eine Leis­tung ist: Es muss sich um einen aner­kann­ten Impf­scha­den han­deln. Als Ver­si­che­rungs­fall gilt der Tag der ursäch­li­chen Schutzimpfung.

Beson­de­re Bedin­gun­gen für den Kom­fort­Plus-Ver­si­che­rungs­schutz in der Unfall­ver­si­che­rung – Fas­sung Okto­ber 2016 

In den jewei­li­gen Bedin­gun­gen für unse­re Unfall­ver­si­che­rungs­ta­ri­fe ist fest­ge­legt, inner­halb wel­cher Fris­ten der Scha­den gemel­det wer­den muss. Je nach Tarif lie­gen die Fris­ten zwi­schen 12 und 36 Mona­ten für den Ein­tritt bzw. die Fest­stel­lung der Invalidität.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Kann der Leis­tungs­fall durch einen Teil­be­weis im Sin­ne von § 287 ZPO mit Beweis­erleich­te­run­gen erbracht wer­den oder ist für die Aner­ken­nung eines Leis­tungs­falls ein Voll­be­weis erfor­der­lich? Sofern Sie Beweis­erleich­te­run­gen zulas­sen soll­ten: wel­che Nach­wei­se hat Ihnen der Kun­de min­des­tes zu erbrin­gen (z.B. Impf­char­ge, Auf­klä­rungs­fra­ge­bo­gen, Unter­schrift des Imp­fen­den / des auf­klä­ren­den Arztes)?

Volks­wohl Bund: Um einen Impf­scha­den anzu­er­ken­nen, reicht uns eine behörd­li­che Aner­ken­nung aus. Dann benö­ti­gen wir kei­ne wei­te­ren Nachweise.

Quel­le: https://www.volkswohl-bund.de/eshop/store/catalog/pdf/V‑Info%2002.2021_Impfsch%C3%A4den.pdf / Auszug

Risi­ko & Vor­sor­ge: Mit die­ser Ant­wort wird nicht deut­lich gemacht, wie der Ver­si­che­rungs­neh­mer einen ent­spre­chen­den behörd­li­chen Nach­weis erhal­ten soll und ob Sie etwa­ige Beweis­erleich­te­run­gen gel­ten las­sen. Ich ver­ste­he Sie so, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer einen Bescheid des Gesund­heits­am­tes als zustän­di­ge Behör­de bei Ihnen vor­lie­gen muss oder aber der Ver­si­che­rungs­neh­mer durch ein Gericht im Rah­me einer recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung die Bestä­ti­gung eines Impf­scha­dens zu erwir­ken hat und Ihnen dann vor­zu­le­gen hat. So wur­de bei­spiels­wei­se vom Sozi­al­ge­richt Koblenz mit Urteil vom 05.04.2018 (SG Koblenz, Az. 4 VI 4/15) einem Geschä­dig­ten eine Ver­sor­gungs­ren­te von monat­lich 326 Euro zuge­spro­chen, der durch die von der Regie­rung im Jah­re 2009 emp­foh­le­ne Imp­fung gegen Schwei­negrip­pe an Nar­ko­lep­sie erkrankt war: „Die sei­ner­zeit zwölf­jäh­ri­ge Klä­ge­rin unter­zog sich des­halb eben­falls einer Influ­en­za­imp­fung. Eini­ge Mona­te nach der Imp­fung tra­ten bei ihr Müdig­keit und wei­te­re Sym­pto­me auf, die erst eini­ge Jah­re spä­ter als ers­te Anzei­chen einer Nar­ko­lep­sie­er­kran­kung erkannt wur­den.“[1]

Mitt­ler­wei­le ist aus ver­schie­de­nen Län­dern eine gro­ße Zahl von Impf­schä­den sowie Todes­fäl­len bekannt, die sicher oder mög­li­cher­wei­se mit den Imp­fun­gen im Kon­text ste­hen. [Sie­he z.B. auf Cri­ti­cal News hier]

Lang­zeit­fol­gen sind noch nicht ver­ständ­li­cher­wei­se noch nicht bekannt. Hier­aus erge­ben sich viel­fäl­ti­ge Fra­gen, zunächst ein­mal: Über­neh­men Sie Ver­si­che­rungs­schutz auch für den Fall, dass eine ver­si­cher­te Per­son in Fol­ge einer Imp­fung nach­ge­wie­se­ner­ma­ßen zeu­gungs­un­fä­hig bzw. unfrucht­bar wer­den sollte?

Volks­wohl Bund: Laut Paul-Ehr­lich-Insti­tut ent­fal­len auf 100.000 Imp­fun­gen in Deutsch­land 0,4905 Anträ­ge auf Impf­schä­den. Von die­sen wer­den letz­ten Endes dann 16,3 % tat­säch­lich als Impf­schä­den aner­kannt. Dies kön­nen wir auf unse­re Leis­tungs­quo­te und unse­ren Bestand ent­spre­chend run­ter­bre­chen. Laut Robert-Koch-Insti­tut han­delt es sich bei einem Impf­scha­den um 

„die gesund­heit­li­che und wirt­schaft­li­che Fol­ge einer über das übli­che Aus­maß einer Impf­re­ak­ti­on hin­aus­ge­hen­de gesund­heit­li­che Schä­di­gung durch die Schutzimpfung.“

Risi­ko & Vor­sor­ge: Inner­halb wel­cher Frist ab Imp­fung ist der Leis­tungs­fall per Teil­be­weis bzw. Voll­be­weis nachzuweisen?

Volks­wohl Bund: In den jewei­li­gen Bedin­gun­gen für unse­re Unfall­ver­si­che­rungs­ta­ri­fe ist fest­ge­legt, inner­halb wel­cher Fris­ten der Scha­den gemel­det wer­den muss. Je nach Tarif lie­gen die Fris­ten zwi­schen 12 und 36 Mona­ten für den Ein­tritt bzw. die Fest­stel­lung der Invalidität.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Wer ist der Rück­ver­si­che­rer des Volks­wohl Bun­des, sofern es zu einer uner­war­tet hohen Zahl an Leis­tungs­fäl­len kom­men soll­te oder tra­gen Sie als Ver­si­che­rer die­ses Risi­ko voll­stän­dig ohne Rück­griff auf einen Rückversicherer?

Volks­wohl Bund: [hier­zu gibt der Ver­si­che­rer kei­ne Antwort]

Risi­ko & Vor­sor­ge: Wie oft haben Sie in der Ver­gan­gen­heit Kun­den Leis­tun­gen wegen ande­rer Impf­schä­den erbracht und wie lan­ge hat es durch­schnitt­lich zwi­schen Scha­den­mel­dung und Scha­den­aus­zah­lung gedauert?

Volks­wohl Bund: [hier­zu gibt der Ver­si­che­rer kei­ne Antwort]

Risi­ko & Vor­sor­ge: Wel­che Vor­tei­le sehen Sie in Ihrer bedin­gungs­sei­ti­gen Mit­ver­si­che­rung von Impf­schä­den gegen Covid-19 im Ver­gleich zu Ihren Wettbewerbern?

Volks­wohl Bund: [hier­zu gibt der Ver­si­che­rer kei­ne Antwort]

Risi­ko & Vor­sor­ge: Herz­li­chen Dank für das Interview

Volks­wohl Bund:  Wir hof­fen, Ihnen mit die­sen Infor­ma­tio­nen wei­ter­ge­hol­fen zu haben.


[1] Beck-aktu­ell „SG Koblenz bejaht Impf­scha­den durch Schwei­negrip­pe­imp­fung“ vom 25.04.2018. Auf­zu­ru­fen unter https://​rsw​.beck​.de/​a​k​t​u​e​l​l​/​m​e​l​d​u​n​g​/​s​g​-​k​o​b​l​e​n​z​-​b​e​j​a​h​t​-​i​m​p​f​s​c​h​a​d​e​n​-​d​u​r​c​h​-​s​c​h​w​e​i​n​e​g​r​i​p​p​e​i​m​p​f​ung, zuletzt auf­ge­ru­fen am 27.01.2021 um 15:17 Uhr.

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