Unfall­ver­si­che­rung: Ken­nen die Ver­si­che­rer ihr Risiko?

Einige Unfallversicherer bieten ihren Versicherten Versicherungsschutz für den Fall einer dauerhaften Invalidität infolge von versicherten Schutzimpfungen. Zum Teil bieten Anbieter diesen Versicherungsschutz nicht nur für benannte, sondern für alle Schutzimpfungen. Dabei wird üblicherweise nicht näher definiert, was eine Schutzimpfung im Unterschied zu einer sonstigen Impfung sein soll. Hierzu urteilte das OLG Zweibrücken (Urteil vom 08.05.2020 - 1 U 73/18) im Zusammenhang mit einem abgelehnten Leistungsanspruch wegen Invalidität infolge einer Immuntherapie wie folgt:

„Unter den Begriff der Schutzimpfung würden nur solche Impfungen fallen, die dazu dienen, eine mögliche Krankheit im Voraus zu verhindern oder das Immunsystem auf eine zukünftige Krankheit vorzubereiten.“[1]

Was sind Schutzimpfungen?

Ausführlicher führte das Gericht wie folgt aus:

„Nach allgemeinem Sprachgebrauch handelt es sich bei einer (Schutz-)Impfung um die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer (übertragbaren) Krankheit zu schützen. Sie dient der Aktivierung des Immunsystems gegen spezifische Stoffe (Quelle: Wikipedia). Vergleichbar hierzu lautet die Beschreibung der (Schutz-)Impfung im Brockhaus wie folgt: "Künstliche Erzeugung einer spezifischen Immunität gegenüber bakteriellen oder viralen Infektionskrankheiten, die bei rechtzeitiger Anwendung den Ausbruch der Krankheit verhindert oder zu einem stark abgeschwächten Verlauf führt".

Kennzeichnend für eine Schutzimpfung ist demnach die Aktivierung des Immunsystems bzw. die (künstliche) Erzeugung einer Immunität zur Vorbeugung einer Infektionskrankheit. In der Medizin werden im Wesentlichen die aktive und die passive Impfung unterschieden. Bei der aktiven Impfung wird das Immunsystem zur Bildung einer erregerspezifischen Immunkompetenz angeregt, ohne die Infektionskrankheit selbst durchmachen zu müssen. Hierzu dienen Lebend- oder Totimpfstoffe. Nach Eindringen des Impfstoffs in den Körper werden seine Eiweiße (Proteine) und/oder Zuckermoleküle durch im Blut zirkulierende und/oder gewebsständige immunkompetente weiße Blutkörperchen als körperfremde Antigene erkannt. Es folgt die primäre Immunantwort durch erregerspezifische Prägung immunkompetenter Lymphozyten in Form langlebiger Gedächtniszellen. Kommt es zur Infektion, so erkennen die Gedächtniszellen am eingedrungenen Erreger die Antigene des früheren Impfstoffes und bewirken, dass Antikörper produziert und eine zelluläre Abwehr gebildet wird. Bei der passiven Impfung wird dem Empfänger Immunserum injiziert, das in hoher Konzentration Antikörper gegen den Krankheitserreger enthält.

Wenngleich die passive Impfung keine Impfung im medizinischen Sinne ist, da das eigene Immunsystem bei dieser Art der "Impfung" nicht selbst Antikörper herstellt, so ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch auch diese Form der Impfung unter den Begriff der Schutzimpfung im Sinne der Bedingungen zu subsumieren. Denn auch durch sie soll eine Infektionskrankheit vermieden werden. Ob dies nun durch die Gabe von spezifischen Antikörpern oder, wie bei der aktiven Impfung, durch die Gabe von geschwächten Krankheitserregern, erreicht werden soll, spielt nach dem maßgebenden Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers keine Rolle. Nachdem der Begriff der Schutzimpfung in den Bedingungen nicht näher erläutert wird, gehen Zweifel, ob passive Impfungen (neben aktiven Impfungen) zu den bedingungsgemäßen Schutzimpfungen gehören, jedenfalls zu Lasten der Beklagten (§ 305c Abs. 2 BGB).“ [2]

Für einen um Verständnis bemühten Verbraucher, der das oben zitierte Urteil nicht kennt, ist sicher jede Impfung als „Schutzimpfung“ anzusehen; immerhin ist die eigentliche Funktion einer Impfung, Schutz vor Ansteckung und Folgen einer entsprechenden Infektion zu erhalten. Wer sich also gegen Tollwut oder Windpocken impfen lässt, wird erwarten, dass er fortan gegen diese Viruserkrankungen geschützt ist, während jemand, der sich gegen Covid-19 impfen lässt, davon ausgehen sollte, dass ein entsprechender Impfschutz gegen Corona die Folge sein wird.

Beispielhafter Versicherungsschutz in der Unfallversicherung gegen Schutzimpfungen

Basler, Tarif AUB 2018 Gold, Stand 01.01.2018:

„Erleidet die versicherte Person nach einer erfolgten Schutzimpfung eine Gesundheitsschädigung (Impfschaden), gilt diese ebenfalls als Unfall. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung“

Die Haftpflichtkasse, Tarif Einfach Komplett, Stand 01.06.2019

„Als Unfallereignis gelten auch

• Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen“

InterRisk, Bedingungen zur Unfallversicherung „XXL“ (B 182), Stand 26.02.2020

„3.3 Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen die nach Nr. 3.1 und Nr. 3.2 versicherten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet.“

Janitos, Tarif Best Selection, Stand 01.07.2016

“Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn

a) die Gesundheitsschäden in ursächlichem Zusammenhang mit Schutzimpfungen stehen.”

Konzept & Markting, Tarif bodyguard 2.0, Vers. 1.01, Stand 05.2019

„Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionskrankheiten

Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen die vorgenannten versicherten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet.“

VHV, AVB Unfall KLASSIK-GARANT 2021, Stand 01.2021

"d) Erleidet die versicherte Person nach einer erfolgten Schutzimpfung eine Gesundheitsschädigung (Impfschaden), gilt diese ebenfalls als Unfall. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung."

Mehr zu diesem Tarif siehe auf Critical News hier.

Dass eine Impfung gegen Covid-19 nicht besagt, dass eine Infektion damit vermieden werden kann oder zumindest einen positiven PCR-Test nicht ausschließt, belegt ein aktueller Bericht zu den Impfungen mit dem Impfstoff von BioNTech / Pfizer in Israel:

„Die Zahl derer, die trotz Impfung an Covid-19 erkrankten, lag nach Angaben von Channel 13 News bei rund 240 Personen.

[…] Der Verlauf des in den USA hergestellten Impfstoffs erfordert zwei Impfungen. Den Studien zufolge steigt die Immunität gegen Covid-19 erst acht bis zehn Tage nach der ersten Injektion und erreicht schließlich 50 Prozent.“[3]

Hierzu wäre zu ergänzen, dass die zweite Impfung planmäßig erst mit zeitlichem Verzug von 21 Tagen erfolgt.

WHO räumt schweren Fehler ein: PCR-Tests weisen oft keine Infektion nach

Erwähnenswert ist in diesem Kontext sicher auch ein aktueller Beschluss des OLG Nordrhein-Westfalen vom 25.11.2020 (Az. 13 B 1780/20.NE), wonach ein positiver PCR-Test keine Infektion nachweisen kann (siehe Seite 8):

OLG Nordrhein-Westfalen vom 25.11.2020 (Az. 13 B 1780/20.NE)

Vergleichbar hat nun auch die WHO eingeräumt [4], dass PCR-Tests asymptomatisch Erkrankte nicht feststellen können!

Fristbeginn für Eintritt bedingungsgemäßer Invalidität tarifabhängig meist 1 bis 3 Jahre

Der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung setzt bei allen Anbietern voraus, dass eine bedingungsgemäße Invalidität innerhalb einer Frist von x Monaten nach dem „Unfall“ eingetreten ist, diese innerhalb von x Monaten ärztlich festgestellt und beim Versicherer entsprechend geltend gemacht wurde. Dabei ist das Unfallereignis unterschiedlich definiert.

Im ungünstigsten Fall ist das Unfallereignis, also der Zeitpunkt der Impfung, Startpunkt für den Fristablauf. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt (siehe z.B. OLG Hamm vom 19.10.2007, Az. 20 U 215/06), besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz mehr, wenn der Versicherungsnehmer diese Frist schuldhaft verstreichen lassen sollte. Im günstigsten Fall beginnt die Frist mit der erstmaligen ärztlichen Feststellung einer infektionsbedingten Invalidität. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang auch die sehr weitgehenden Maklerpflichten, den Kunden auf diese Ausschlussfriste hinzuweisen.

Vollbeweis oder Beweiserleichterungen?

Hierbei dürften dem Versicherungsnehmer ggf. Beweiserleichterungen im Sinne von § 287 ZPO zur Verfügung stehen (siehe in anderem Kontext z.B. Urteil des OLG Karlsruhe vom 30.12.2016, Az. U 97/16)[5]. Möglicherweise wird jedoch im Leistungsfall auch der Nachweis des Primärschadens als Vollbeweis verlangt (siehe BSG Kassel, Beschluss vom 29.11.2017 – B 9 V 48/17 B):

„Leitsätze:

1. Die gesundheitliche Schädigung als Primärschädigung, d.h. die Impfkomplikation, muss neben der Impfung und dem Impfschaden, d.h. der dauerhaften gesundheitlichen Schädigung, im Vollbeweis, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen sein. (Rn. 39)

2. Eine irgendwie geartete Beweiserleichterung beim Primärschaden, wie es der 15. Senat des Bayer. LSG, Urteil vom 31.07.2012, L 15 VJ 9/09, mit der Beurteilung „des Zusammenhangs zwischen Impfung und manifestiertem Gesundheitsschaden in einer einzigen gedanklichen Etappe“ anhand von „Mosaiksteinen“, die den Nachweis des Primärschadens im Vollbeweis als „realitätsfremd“ und damit verzichtbar erscheinen lassen sollen, getan hat, ist damit nicht vereinbar. (Rn. 40)“[6]

Da ein Vollbeweis auch eine mögliche staatliche Haftung ins Spiel bringen würde, ist zumindest zu erwarten, dass es – wie beim Nachweis sonstiger Impfschäden – eher erschwert werden dürfte, hier verbraucherfreundliche Urteile zu erlangen.

© 2020 Critical News — Pflichtimpfung für die ganze Welt?

Versicherungsschutz auch bei Impftod?

Weiter zu beachten ist, dass die so genannte „Immunklausel“ (Versicherungsschutz für Invalidität infolge benannter Infektionen sowie Invalidität infolge benannter Schutzimpfungen) nicht bei allen Versicherern oder Tarifen für alle Leistungsarten gilt. Mitunter besteht Versicherungsschutz nur für die Leistungsarten Invalidität oder Invalidität und Unfallrente, teilweise auch für die Leistungsart Unfalltod und seltener für alle Leistungsarten (z.B. Unfalltagegeld oder Unfallkrankenhaustagegeld).

Wer einen umfassenden Versicherungsschutz erwartet und für sich entschieden hat, dass er das mögliche Risiko eines Impfschadens in Kauf nehmen möchte, solle darauf achten, dass für den Fall der Fälle ein optimaler Versicherungsschutz besteht.

Immer mehr Medien berichten kritisch über aufgetretene Nebenwirkungen

Während die Bundesrepublik erstmals am 26.12.2020 mit Impfungen gegen Covid-19 begonnen hat, haben Großbritannien, die USA und andere Länder bereits vorher damit begonnen, Bill Gates‘ Vision der Impfung aller 7 Milliarden Erdenbürger umzusetzen.

Zwischenzeitlich wurde nicht nur über mögliche Nebenwirkungen spekuliert, sondern etliche davon haben sich traurigerweise auch schon bewahrheitet.

Zahl der Toten mit oder durch Corona-Impfungen explodiert

Der Super-GAU einer solcher Impfung, der nicht nur für das Leben des Betroffenen den Worst Case darstellt, sondern auch für Angehörige eine „Überraschung“ ist, die sie aus allen Wolken reißt, ist der Tod infolge einer Impfung.

Mittlerweile sollen bereits diverse Personen nach Impfungen mit den neuartigen mRNA-Impstoffen zu Tode gekommen sein, unter anderem vier Personen in Israel[7], eine 91jährige Schweizerin[8], vier deutsche Bewohner eines Altersheims[9] nach einer Impfung mit dem Pfizer / BioNTech-Impfstoff zu Tode gekommen sein. Weitere Berichte sprechen z.B. von 23 Impftoten in einem norwegischen Pflegeheim[10], einem 84jährigen Toten in Schweden[11]oder einer 41jährigen medizinischen Angestellten in Portugal[12]. In Kalifornien sollen 55 Menschen nach dem Erhalt der Impfstoffe von BioNTech bzw. Moderna unerwartet verstorben sein[13].

Erkrankungen an Covid-19 nach erfolgten Impfungen

Die Kronen-Zeitung berichtete am 02.01.2021 von einer 32-jährigen Ärztin in Mexiko. Diese sei „nach Behördenangaben in eine Intensivstation eingewiesen worden, nachdem sie mit dem Pfizer-BioNTech-Vakzin geimpft wurde.“[14] Als erste Diagnose sei eine Enzephalomyelitis (Entzündung des Gehirns und Rückenmarks) benannt worden. Bekannt sei, dass die Ärztin bereits vor der Impfung allergische Reaktionen gezeigt habe.[15]

Jouwatch zeigt sich ebenfalls kritisch, was die bisher beobachteten Nebenwirkungen der Impfungen gegen Covid-19 betrifft:

„In einem Altenwohnheim im kanadischen Quebec erkrankten 66 von 230 Heimbewohnern sowie 20 Pflegekräfte an Covid, nachdem sie Mitte Dezember die erste der beiden vorgesehene Impfdosen erhalten hatten. Und im US-Bundesstaat Kalifornien steckte sich ein Krankenpfleger mit Corona an und erkrankte schwer – trotz einer Impfung mit einem Pfizer-Vakzin. Laut ABC News war dem 45-jährigen das Serum am 18. Dezember in San Diego verabreicht worden; an Heiligabend traten Frösteln, Gliederschmerzen und Schwächeanfälle auf.“[16]

Von unerwarteten Nebenwirkungen der Massenimpfungen in Israel mit zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits über 1 Millionen Menschen bzw. gut 12 Prozent der dortigen Bevölkerung berichteten die Schweizer Uncut-News:

Mindestens vier Tote in Israel nach Impfungen gegen Covid-19

„Etwa einer von tausend Menschen hat nach der Injektion von leichten Nebenwirkungen berichtet, darunter Schwäche, Schwindel und Fieber sowie Schmerzen, Schwellungen und Rötungen an der Stelle, an der die Spritze verabreicht wurde. Nur ein paar Dutzend von ihnen benötigten medizinische Hilfe, sagte das Gesundheitsministerium.“[17]

Etwa drei Prozent der Geimpften benötigen Intensivpflege

Auch andere Medien über die bisher beobachten Nebenwirkungen:

„Es gibt bereits Tote, viele Impflinge mit anaphylaktischen Schocks, und noch mehr Menschen, die nach der Impfung schwerwiegende Nebenwirkungen erleiden müssen. Etwa drei Prozent der Impflinge erleiden schwere Nebenwirkungen, die teilweise tagelang außer Gefecht sind und unter ärztlicher Betreuung bleiben, oder die auf Intensivpflege angewiesen sind, um am Leben zu bleiben.“ [18]

Wundert es vor den beschriebenen Hintergründen, dass die Impffreudigkeit zumindest unter den Deutschen doch eher zurückhaltend ist? So sei etwa das Treptower Impfzentrum in Berlin für 5.000 Impfwillige pro Tag ausgelegt gewesen, doch tatsächlich nutzten nur die wenigsten der avisierten Pflegeplätze das freundliche Angebot. Vielmehr musste es vorübergehend geschlossen werden, da kaum jemand kommen mochte[19].

Neutrale Berichterstattung bei der Tagesschau?

Wer die öffentlich-rechtlichen Medien für neutral hält, sollte spätestens jetzt darüber nachdenken, weshalb die „Tagesschau“ von 28.12.2020 Israel per Suggestivfrage als ein mögliches Vorbild für Deutschland benennt: „Corona-Impfungen: Vorbild Israel?“[20]

Zudem lässt sich das Nachrichtenportal so verstehen, als befürworte es die Erprobung von Impfexperimenten an gesunden Menschen mit einem per Notzulassung genehmigten Impfstoffes. Unkritisch wird hier der israelische Journalist Nadav Eyal zitiert:

„Israel ist grundsätzlich ein gutes Experimentierfeld für Impfungen. Weil die Bevölkerung vergleichsweise jung ist, braucht man hier nur wenig Zeit, um alle Menschen in Risikogruppen zu impfen."

Nebenwirkungen werden im gesamten Text nicht einmal erwähnt, sondern vielmehr unkritisch eine Stimmung transportiert, als wäre eine möglichst schnelle Durchimpfung eines ganzen Volkes per se erstrebenswert und Voraussetzung für eine Rückkehr zur (neuen?) Normalität.

Kinder als Versuchsobjekte von Moderna – Kritik wird ignoriert

Hier wäre es sehr interessant zu wissen, wie die Tagesschau die von Moderna durchgeführten Impftests an Kindern von 12 bis 17 Jahren beurteilt. Insgesamt wolle man den Impfstoff an 3.000 Kindern und Jugendlichen testen:

„A Phase 2/3, Randomized, Observer-Blind, Placebo Controlled Study to Evaluate the Safety, Reactogenicity, and Effectiveness of mRNA-1273 SARS CoV 2 Vaccine in Healthy Adolescents 12 to <18 Years of Age“[21].

Gesundheitsexperten warnen vor diesem Menschenversuch an Minderjährigen[22],[23]. Moderna wollte sich aber noch nicht dazu äußern, wie viele Eltern tatsächlich schon die Zustimmung zur Erprobung des neuartigen mRNA-Impfstoffes an ihren Kindern gegeben hatten.[24] Sollten nicht genug amerikanische Kinder gefunden werden, ggf. auch solchen aus prekären sozialen Verhältnissen wie Slums, stellt sich die Frage, ob Moderna wie zuvor bereits Astra Zeneca Tests außerhalb der USA[25]. durchführen wolle – möglicherweise dort, wo die gesetzlichen Standards weniger anfällig für hohe Schadenersatzforderungen wären.

Ein Artikel von Naturalnews.com bringt wesentliche Kritikpunkte für die Impftests an Kindern auf den Punkt:

„But the testing seems unwarranted, especially since children rarely develop severe coronavirus symptoms. Additionally, young patients seldom require hospitalization for COVID-19, highlighting the danger of testing vaccines on children, who haven’t been previously tested in trials for experimental shots.“

Hier die Übersetzung mit der kostenlosen Version von DeepL:

„Aber die Tests scheinen ungerechtfertigt, zumal Kinder selten schwere Coronavirus-Symptome entwickeln. Außerdem müssen junge Patienten nur selten wegen COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert werden. Dies unterstreicht die Gefahr, Impfstoffe an Kindern zu testen, die zuvor noch nicht in Studien für experimentelle Impfungen geprüft wurden.“

Versicherungsschutz auch bei Notzulassung oder bedingter Zulassung?

Bezugnehmend auf den Anfang dieses Textes stellt sich die Frage, ob Unfallversicherer auch experimentelle Impfungen gegen Covid-19 als „Schutzimpfungen“ ansehen und diese unter den möglicherweise vorhandenen Versicherungsschutz fallen. So spricht etwa der Volkswohl Bund in einem aktuellen Anschreiben an seine Vermittler vom 20.01.2021 davon, dass man leisten werde, „wenn es zu dauerhaften Impfschäden durch eine Covid 19 Schutzimpfung kommt, die mit einem von der EMA für die EU zugelassenen Impfstoff durchgeführt wurde“. Tatsächlich sind aktuell aber weder die Impfstoffe von BioNTech noch von Moderna regulär, sondern nur als Notzulassung freigegeben. Der Versicherer wurde hierzu bereits um Klarstellung zu seinem Leistungsverhalten gebeten.

Eine weitere Frage, die sich im Zusammenhang mit einer möglichen Impfpflicht durch die Hintertür, also z.B. verpflichtenden Impfungen auf Veranlassung des Arbeitgebers und ansonsten angedrohtem Arbeitsplatzverlust ergibt, wird von PwC Legal Deutschland thematisiert:

„Das BAG hatte 2017 entschieden: Ein Arbeitgeber, der eine Grippeschutzimpfung in seinen Räumlichkeiten durch die Betriebsärztin anbietet und die Kosten übernimmt, haftet grundsätzlich nicht für auftretende Impfschäden – BAG vom 21. Dezember 2017 (8 AZR 853/16). Gilt dies nach wie vor und wären die dort entwickelten Grundsätze auf eine Impfung gegen das SARS-COV-2 Virus übertragbar?“[26]

Wollen Medien Denkverbote für eine Covid-19-Pflichtimpfung durchbrechen?

Dass Pflichtimpfungen gegen Covid-19 keine Verschwörungstheorie mehr sein müssen, zeigen aktuelle Beispiele. Diese sind zum einen vor dem Hintergrund der umstrittenen, dennoch bereits bestehenden Masernimpflicht zu sehen. Letztere wurde von dem amtierenden Gesundheitsminister Jens Spahn zum 01.03.2020 eingeführt. Immer häufiger mehren sich Beispiele dafür, eine Pflichtimpfung für gewisse Personengruppen (z.B. Pflegekräfte oder Soldaten) als unumgänglich darzustellen oder eine indirekte Impfpflicht durch sonstigen gesellschaftlichen Druck (etwa Arbeitgeber) zu etablieren.

  • „Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unterliegen einer besonderen Impfpflicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss bestätigt und damit den Fall eines Hauptfeldwebels entschieden, der sich geweigert hatte, eine Basisimpfung mitzumachen. Bald könnten die Grundsätze auch für die neuen Corona-Impfstoffe gelten.“[27]
  • „Die Einladung zu einer Corona-Impfung für seine Belegschaft hat den Betreibern einer Zahnarztpraxis in Pfaffenhofen nun Anzeigen bei Staatsanwaltschaft und Bundesärztekammer eingebracht. Diese war mit der Drohung verbunden, Verweigerern kein Gehalt mehr zu bezahlen.“[28]
  • Der Deutsche Ethikrat könnte Vorschläge machen, „ob und für welche Gruppen eine Impfpflicht denkbar wäre“, hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) der Süddeutschen Zeitung gesagt. Gerade in den Pflegeheimen gehe „es schließlich um Leben und Tod“, betonte er. Leider gebe es derzeit aber „unter Pflegekräften in Alten- und Pflegeheimen eine zu hohe Impfverweigerung“.“[29]

[1] „OLG Zweibrücken, Urteil vom 08.05.2020 - 1 U 73/18“ in: „openjur.de“. Aufzurufen unter https://openjur.de/u/2295513.html, zuletzt aufgerufen am 03.01.2021 um 16:17 Uhr

[2]„OLG Zweibrücken, Urteil vom 08.05.2020 - 1 U 73/18“ in: „openjur.de“. Abzurufen unter https://openjur.de/u/2295513.html, zuletzt aufgerufen am 03.01.2021 um 16:17 Uhr

[3] Reuters / Amir Cohen: „Nach Erhalt des Pfizer/BioNTech Impfstoff haben sich Hunderte von Israelis mit Covid-19 infiziert“ auf „uncut-news.ch“ vom 02.01.2021. Aufzurufen unter https://uncut-news.ch/nach-erhalt-des-pfizer-biontech-impfstoff-haben-sich-hunderte-von-israelis-mit-covid-19-infiziert/, zuletzt aufgerufen am 02.01.2021 um 23:46:00 Uhr.

[4] Siehe z.B. „Breaking: (Fast) alles gelogen? WHO räumt ein, dass PCR-Tests asymptomatisch Erkrankte NICHT feststellen können“ auf „sciencefiles.org“ vom 21.01.2021.Aufzurufen unter https://sciencefiles.org/2021/01/21/breaking-fast-alles-gelogen-who-raumt-ein-dass-pcr-tests-asymptomatisch-erkrankte-nicht-feststellen-konnen/, zuletzt aufgerufen am 21.01.2021 um 19:34 Uhr.

[5] „OLG Karlsruhe Urteil vom 30.12.2016, 12 U 97/16“ auf „Landesrechtsprechung Baden-Württemberg“. Aufzurufen unter https://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21750, zuletzt aufgerufen am 03.01.2021 um 16:45 Uhr.

[6] „LSG München, Urteil v. 25.07.2017 – L 20 VJ 1/17“ in: „gesetze-bayern.de“. Aufzurufen unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-128578?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1, zuletzt aufgerufen am 03.01.2021 um 17:07 Uhr.

[7] Reuters / Amir Cohen: „Nach Erhalt des Pfizer/BioNTech Impfstoff haben sich Hunderte von Israelis mit Covid-19 infiziert“ in: „uncut-news.ch“ vom 02.01.2021. Download unter https://uncut-news.ch/nach-erhalt-des-pfizer-biontech-impfstoff-haben-sich-hunderte-von-israelis-mit-covid-19-infiziert/, zuletzt aufgerufen am 02.01.2021 um 23:46:00 Uhr

[8] Corona nach der Spritze: Ist die Impfung etwa genauso riskant wie das Virus selbst?“ in: „journalistenwatch.com“ vom 02.01.2021. Download unter https://www.journalistenwatch.com/2021/01/02/corona-spritze-ist/, zuletzt aufgerufen am 02.01.2021 um 23:22 Uhr

[9] Boris Reitschuster „Bayern: Sieben Tote nach Corona-Impfung in Altersheim“ auf „reitschuster.de“ vom 20.01.2021. Aufzurufen unter https://reitschuster.de/post/bayern-sieben-tote-nach-corona-impfung-in-altersheim/, zuletzt aufgerufen am 21.01.2021 um 19:55 Uhr.

[10] „Impfempfehlung überarbeitet. Skandal in Norwegens Pflegeheimen: 23 Tote nach Covid-Impfungen" auf "Wochenblick" vom 16.01.2021. Aufzurufen unter https://www.wochenblick.at/skandal-in-norwegens-pflegeheimen-23-tote-nach-covid-impfungen/, zuletzt aufgerufen am 21.01.2021 um 19:59 Uhr.

[11] „Todesfälle in mehreren Ländern. In Schweden: Weiterer toter Senior nach Corona-Impfung“ auf „Wochenblick“ vom 02.01.2021. Aufzurufen unter https://www.wochenblick.at/in-schweden-weiterer-toter-senior-nach-corona-impfung/, zuletzt aufgerufen am 21.01.2021 um 20:02 Uhr.

[12] "Zweifache Mutter. 41-jährige medizinische Angestellte stirbt nach Covid-Impfung in Portugal" auf "Wochenblick" vom 05.01.2021. Aufzurufen unter https://www.wochenblick.at/41-jaehrige-pflegerin-stirbt-nach-covid-impfung-in-portugal/, zuletzt aufgerufen am 21.01.2021 um 20:04 Uhr.

[13] Zachary Stieber "USA: 55 Menschen starben nach Erhalt von COVID-19-Impfstoffen" auf "The Epoch Times" vom 17.01.2021, aktualisiert am 17.01.2021 um 22:13 Uhr. Aufzurufen unter https://www.epochtimes.de/politik/ausland/usa-55-menschen-starben-nach-erhalt-von-covid-19-impfstoffen-a3426045.html, zuletzt aufgerufen am 21.01.2021 um 20:12 Uhr.

[14] „Entzündung des Gehirns. Ärztin nach Corona-Impfung auf Intensivstation“ in: „Kronen Zeitung“ vom 02.01.2020 um 20:51 Uhr. Download unter https://www.krone.at/2310278, zuletzt aufgerufen am 02.01.2021 um 23:06 Uhr

[15] „Entzündung des Gehirns. Ärztin nach Corona-Impfung auf Intensivstation“ in: „Kronen Zeitung“ vom 02.01.2020 um 20:51 Uhr. Download unter https://www.krone.at/2310278, zuletzt aufgerufen am 02.01.2021 um 23:06 Uhr

[16] „Corona nach der Spritze: Ist die Impfung etwa genauso riskant wie das Virus selbst?“ in: „journalistenwatch.com“ vom 02.01.2021. Download unter https://www.journalistenwatch.com/2021/01/02/corona-spritze-ist/, zuletzt aufgerufen am 02.01.2021 um 23:22 Uhr

[17] Reuters / Amir Cohen: „Nach Erhalt des Pfizer/BioNTech Impfstoff haben sich Hunderte von Israelis mit Covid-19 infiziert“ in: „uncut-news.ch“ vom 02.01.2021. Download unter https://uncut-news.ch/nach-erhalt-des-pfizer-biontech-impfstoff-haben-sich-hunderte-von-israelis-mit-covid-19-infiziert/, zuletzt aufgerufen am 02.01.2021 um 23:46:00 Uhr

[18] „Deutschland in Angst? Impfzentren voll? Weit gefehlt – kaum jemand lässt sich impfen“ in: „mitdenken-761“ von 01.2021. Download unter https://nichtohneuns-freiburg.de/deutschland-in-angst-impfzentren-voll-weit-gefehlt-kaum-jemand-laesst-sich-impfen/, zuletzt aufgerufen am 02.01.2021 um 23:17 Uhr

[19] „Deutschland in Angst? Impfzentren voll? Weit gefehlt – kaum jemand lässt sich impfen“ in: „mitdenken-761“ von 01.2021. Download unter https://nichtohneuns-freiburg.de/deutschland-in-angst-impfzentren-voll-weit-gefehlt-kaum-jemand-laesst-sich-impfen/, zuletzt aufgerufen am 02.01.2021 um 23:17 Uhr

[20] Benjamin Hammer „Kampf gegen das Coronavirus Warum Israel so viel schneller impfen kann“ in: „tagesschau.de“ vom 29.12.2020 um 01:53 Uhr. Download unter https://www.tagesschau.de/ausland/israel-impfungen-coronavirus-101.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE, zuletzt aufgerufen am 02.01.2021 um 15:31 Uhr

[21] „A Study to Evaluate the Safety, Reactogenicity, and Effectiveness of mRNA-1273 Vaccine in Adolescents 12 to <18 Years Old to Prevent COVID-19 (TeenCove)“ vom 02.12.2020 (letztes Update am 04.12.2020). Download unter https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT04649151, zuletzt aufgerufen am 03.01.2021 um 00:04 Uhr

[22] „Trotz der Gefahr von Nebenwirkungen beginnt Moderna mit der Erprobung des Coronavirus-Impfstoffs an Kindern“ in: „uncut-news.ch“ vom 31.12.2020. Download unter https://uncut-news.ch/trotz-der-gefahr-von-nebenwirkungen-beginnt-moderna-mit-der-erprobung-des-coronavirus-impfstoffs-an-kindern-im-alter-von-12-bis-17-jahre/, zuletzt aufgerufen am 03.01.2021 um 00:07 Uhr

[23] Zoey Sky „Moderna starts testing coronavirus vaccine on kids aged 12 to 17 despite dangers of negative side effects“ in: “naturalnews.com” vom 29.12.2020. Download unter https://www.naturalnews.com/2020-12-29-moderna-testing-coronavirus-vaccine-on-kids.html, zuletzt aufgerufen am 03.01.2021 um 00:08 Uhr

[24] Zoey Sky „Moderna starts testing coronavirus vaccine on kids aged 12 to 17 despite dangers of negative side effects“ in: “naturalnews.com” vom 29.12.2020. Download unter https://www.naturalnews.com/2020-12-29-moderna-testing-coronavirus-vaccine-on-kids.html, zuletzt aufgerufen am 03.01.2021 um 00:08 Uhr

[25] Zoey Sky „Moderna starts testing coronavirus vaccine on kids aged 12 to 17 despite dangers of negative side effects“ in: “naturalnews.com” vom 29.12.2020. Download unter https://www.naturalnews.com/2020-12-29-moderna-testing-coronavirus-vaccine-on-kids.html, zuletzt aufgerufen am 03.01.2021 um 00:08 Uhr

[26] Nadja Simone Roß-Kirch „Haftung des Arbeitgebers bei der aktuellen Grippeschutzimpfung und einer künftigen Impfung gegen SARS-CoV-2 bzw. Corona-Erkrankung“ In: „pwclegal.de“ vom 03.12.2020. Aufzurufen unter https://www.pwclegal.de/haftung-des-arbeitgebers-bei-der-aktuellen-grippeschutzimpfung-und-einer-kuenftigen-impfung-gegen-sars-cov-2-bzw-corona-erkrankung/, zuletzt aufgerufen am 03.01.2020 um 16:34 Uhr

[27] Alexander Haneke „Richter bestätigen Impfpflicht für Soldaten“ in „Frankfurter Allgemeine“, aktualisiert am 18.01.2021 um 20:13 Uhr. Aufzurufen unter https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundeswehr-richter-bestaetigen-corona-impfpflicht-fuer-soldaten-17152445.html, zuletzt aufgerufen am 21.01.2021 um

[28] Reinhard Werner „Ohne Impfung kein Gehalt: Zahnarzt droht Belegschaft und wird angezeigt“ auf „The Epoch Times“ vom 12.01.2021 um 10:26 Uhr. Aufzurufen unter https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/ohne-impfung-kein-gehalt-zahnarzt-droht-belegschaft-und-wird-angezeigt-a3421142.html, zuletzt aufgerufen am 21.01.2021 um 19:07 Uhr.

[29] „Kritik an Ruf nach Impfpflicht für Ärzte und Pflegekräfte“ auf "aerzteblatt.de" vom 12.01.2021. Aufzurufen unter https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120076/Kritik-an-Ruf-nach-Impfpflicht-fuer-Aerzte-und-Pflegekraefte, zuletzt aufgerufen am 21.01.2021 um 19:16 Uhr.

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