Tarif­ana­ly­se Unfall­ver­si­che­rung aus dem Hau­se pro­kun­do (Stand 04.2023)

Die Mit­ver­si­che­rung gilt für alle Leis­tungs­ar­ten, inso­fern z.B. auch für ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld. Als Nach­weis für den Impf­scha­den genügt pro­kun­do eine behörd­li­che Aner­ken­nung. Wei­te­re Nach­wei­se sind dann nicht erfor­der­lich. Auf den ers­ten Blick liest sich die­se Rege­lung als sehr kun­den­freund­lich, in der Pra­xis setzt die behörd­li­che Aner­ken­nung eines Impf­scha­dens jedoch einen Voll­be­weis nach § 287 ZPO vor­aus, was nur sehr sel­ten von Erfolg gekrönt ist. So schrieb etwa der Arzt Dr. Chris­ti­an Kret­schmer am 02.02.2023: wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se Unfall­ver­si­che­rung aus dem Hau­se Alte Leip­zi­ger (Stand 01.12.2022)

Ver­si­che­rungs­schutz für eine Inva­li­di­tät infol­ge von Schutz­imp­fun­gen gegen ver­si­cher­te und nicht ver­si­cher­te Infek­ti­ons­krank­hei­ten, aus­drück­lich u. a. „Coro­na-Schutz­imp­fung“. Vor­aus­set­zung ist, dass der Impf­stoff zum Zeit­punkt der Imp­fung von der Euro­päi­schen Arz­nei­mit­tel­agen­tur (EMA) oder der Natio­na­len Zulas­sungs­be­hör­de in Deutsch­land (Paul-Ehr­lich-Insti­tut) für die jewei­li­ge Per­so­nen­grup­pe zuge­las­sen ist. Außer­dem muss die Imp­fung in Deutsch­land oder einem ande­ren Land der Euro­päi­schen Uni­on unter ärzt­li­cher Auf­sicht erfolgt sein. Dies schließt ent­spre­chend Impf­schä­den aus, bei denen die Injek­ti­on durch einen Apo­the­ker oder eine Arzt­hel­fe­rin erfolg­te. Eben­falls aus­ge­schlos­sen sind ent­spre­chend Imp­fun­gen mit nur bedingt zuge­las­se­nen, per Not­zu­las­sung zuge­las­se­nen bzw. im Nicht-EU-Aus­land zuge­las­se­nen Vak­zi­nen. Unklar bleibt, ob für die Gewäh­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes Beweis­erleich­te­run­gen nach § 287 ZPO mög­lich sind oder ob ein Voll­be­weis zu erbrin­gen ist. Die Mit­ver­si­che­rung gilt für alle Leis­tungs­ar­ten, inso­fern z.B. auch für ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld infol­ge einer im Ein­zel­fall mit­ver­si­cher­ten Imp­fung gegen SARS-CoV‑2. wei­ter­le­sen…

Cle­mens G. Arvay: Imp­fung als Infektionsverstärker?

Eine im Jour­nal of Infec­tion erschie­ne­ne, bereits im Peer-Review-Ver­fah­ren begut­ach­te­te Stu­die, warnt vor Infek­ti­on ver­stär­ken­den Anti­kör­pern, die laut der mole­ku­lar­bio­lo­gi­schen Modell­stu­die auf die Imp­fung gebil­det wer­den und die Infek­ti­on mit den inzwi­schen domi­nie­ren­den Del­ta-Vari­an­ten ver­stär­ken könn­ten. Gefor­dert wird von Arvay eine Neu­for­mu­lie­rung der Impf­stof­fe. wei­ter­le­sen…

Cle­mens G. Arvay: Mora­li­scher Druck unbegründet!

Schützt die Coro­­na-Imp­­fung ande­re? Die­ser Fra­ge geht der Bio­lo­ge Cle­mens G. Arvay in sei­nem aktu­el­len Video nach. Ein The­ma, das an Bri­sanz nicht ver­lo­ren hat. Arvay sagt hier­zu: „Die Ent­schei­dung für oder gegen die Imp­fung muss eine rein indi­vi­du­el­le, freie Abwä­gung blei­ben.“ Das Video rich­tet sich nicht gegen die Imp­fung, son­dern for­dert das Recht auf wei­ter­le­sen…

17-jäh­ri­ger Gym­na­si­ast: Ich habe Todes­angst vor der Corona-Impfung

In einer Audio­nach­richt sagt ein 17-jäh­ri­ger Gym­na­si­ast aus Deutsch­land in einem emo­tio­na­len State­ment: „Ich habe Todes­angst vor der Coro­na-Imp­fung. Nie­mand zwingt mich, die­se Auf­nah­me zu machen. Nie­mand gibt mir Geld dafür. Ich mache dies aus frei­en Stü­cken. Dies ist mei­ne Mei­nung.“ Hören Sie ihm bit­te zu und beant­wor­ten sich selbst hier­nach die Fra­ge, ob der wei­ter­le­sen…