Tarif­ana­ly­se Unfall­ver­si­che­rung aus dem Hau­se Alte Leip­zi­ger (Stand 01.12.2022)

Ver­si­che­rungs­schutz für eine Inva­li­di­tät infol­ge von Schutz­imp­fun­gen gegen ver­si­cher­te und nicht ver­si­cher­te Infek­ti­ons­krank­hei­ten, aus­drück­lich u. a. „Coro­na-Schutz­imp­fung“. Vor­aus­set­zung ist, dass der Impf­stoff zum Zeit­punkt der Imp­fung von der Euro­päi­schen Arz­nei­mit­tel­agen­tur (EMA) oder der Natio­na­len Zulas­sungs­be­hör­de in Deutsch­land (Paul-Ehr­lich-Insti­tut) für die jewei­li­ge Per­so­nen­grup­pe zuge­las­sen ist. Außer­dem muss die Imp­fung in Deutsch­land oder einem ande­ren Land der Euro­päi­schen Uni­on unter ärzt­li­cher Auf­sicht erfolgt sein. Dies schließt ent­spre­chend Impf­schä­den aus, bei denen die Injek­ti­on durch einen Apo­the­ker oder eine Arzt­hel­fe­rin erfolg­te. Eben­falls aus­ge­schlos­sen sind ent­spre­chend Imp­fun­gen mit nur bedingt zuge­las­se­nen, per Not­zu­las­sung zuge­las­se­nen bzw. im Nicht-EU-Aus­land zuge­las­se­nen Vak­zi­nen. Unklar bleibt, ob für die Gewäh­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes Beweis­erleich­te­run­gen nach § 287 ZPO mög­lich sind oder ob ein Voll­be­weis zu erbrin­gen ist. Die Mit­ver­si­che­rung gilt für alle Leis­tungs­ar­ten, inso­fern z.B. auch für ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld infol­ge einer im Ein­zel­fall mit­ver­si­cher­ten Imp­fung gegen SARS-CoV‑2. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der Alte Leip­zi­ger (12.2021)

Etwas tat­säch­li­ches Neu­es ist die optio­na­le Wahl des Tarifs #sel­ber­ma­cher. Die­ser rich­tet sich an Kun­den, die Schä­den selbst oder in Nach­bar­schafts­hil­fe repa­rie­ren las­sen wol­len. Bei Wahl des Tari­fes gilt pau­schal eine Selbst­be­tei­li­gung von 600,00 Euro als ver­ein­bart. Die­se ent­fällt voll­stän­dig, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer Arbei­ten (Gewer­ke) für die scha­den­be­ding­te Wie­der­her­stel­lung (z. B. Boden‑, Maler- oder Tape­zier­ar­bei­ten – auch die Vor­ab­rei­ten hier­zu zäh­len als ein eige­nes Gewerk) selbst durch­führt, wobei jedoch min­des­tens zwei der benann­ten Gewer­ke selbst aus­ge­übt wer­den müs­sen (also z. B. Malen und die Vor­be­rei­tungs­ar­bei­ten hier­zu). wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Alte Leip­zi­ger (Stand 12.2020)

Besitz­stands­ga­ran­tie (Vor­ver­si­che­rer­ga­ran­tie). Laut Web­site gel­te hier: „Wech­seln Sie von einem ande­ren Ver­si­che­rer in unse­ren »clas­sic« oder »com­fort« Schutz, garan­tie­ren wir Ihnen, dass im Scha­den­fall der bes­se­re Schutz zählt!“. Die­se Aus­sa­ge ist irre­füh­rend, da die Aus­schlüs­se nach A 1 – 7 Gel­tung haben und inso­fern bei­spiels­wei­se beim Vor­ver­si­che­rer Schä­den durch Asbest ver­si­chert sein kön­nen und die­se beim Anbie­ter­wech­sel ent­fal­len wür­den wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Alte Leip­zi­ger (Stand 05.2020)

Bei Gegen­stän­den, die zum Scha­den­zeit­punkt maxi­mal 12 Mona­te alt sind, besteht über die gesetz­li­che Haf­tung hin­aus auf Wunsch des Ver­si­che­rungs­neh­mers ein Anspruch auf Ent­schä­di­gung zum Neu­wert bis maxi­mal 5.000 Euro. Anders als üblich gilt die Leis­tungs­er­wei­te­rung auch für Schä­den an z.B. Bril­len, Com­pu­tern oder sons­ti­gen opti­schen oder tech­ni­schen Gerä­ten wei­ter­le­sen…

Pro­duk­te im Fokus: Pro­blem­stel­lung Fah­reral­ter in der Kfz-Ver­si­che­rung von Janitos

Ist der jüngs­te Fah­rer jün­ger als ursprüng­lich ange­ge­ben, so mag es noch ein­sich­tig sein, dass hier­zu eine Anzei­ge an den Ver­si­che­rer erfol­gen soll. Ist aller­dings der ältes­te Fah­rer bei Antrags­stel­lung noch 61 Jah­re alt, so kann bereits das Errei­chen des 24. Lebens­jah­res Ände­run­gen auf die tarif­li­che Prä­mi­en­hö­he haben und damit ein rele­van­tes sub­jek­ti­ves Tarif­merk­mal sein. wei­ter­le­sen…