Tarif­ana­ly­se: Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung der VHV (Stand 12.2019)

• Nicht mit­ver­si­chert sind Scha­den­er­satz­an­sprü­che aus der fahr­läs­si­gen Ver­let­zung von Kunst­ur­he­ber­rech­ten. Meist wird es sich hier um Scha­den­er­satz­an­sprü­che wegen Ver­let­zung des Rechts am eige­nen Bild nach § 22 Kunst­UrhG han­deln , ggf. aber auch um z. B. die Über­nah­me frem­der „Dar­stel­lun­gen wis­sen­schaft­li­cher oder tech­ni­scher Art, wie Zeich­nun­gen, Plä­ne, Kar­ten, Skiz­zen, Tabel­len und plas­ti­sche Dar­stel­lun­gen.“ Zumin­dest bezo­gen auf „fahr­läs­si­ge Ver­let­zun­gen des Kunst­ur­he­ber­rechts­ge­set­zes (Recht am eige­nen Bild)“ kann ggf. eine Leis­tung im Rah­men der Best-Leis­tungs-Garan­tie (feh­len­der Aus­schluss) bean­sprucht wer­den, dies der­zeit unter Ver­weis auf Abschnitt 2 Zif­fer 6.15.2 des Tarifs Pri­vat­Pre­mi­um 6.0 (Stand 01.03.2021) der NV Ver­si­che­rung. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Die Hun­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung der GVO Gegen­sei­tig­keit (Stand 01.09.2022)

• Neu­wert­ent­schä­di­gung über die gesetz­li­che Haf­tung (Anspruch auf Zeit­wer­ter­satz) hin­aus bis 5.000 Euro für beschä­dig­te oder zer­stör­te Sachen bis zu einem Alter von 12 Mona­ten ab Kauf­da­tum. Anders als üblich besteht die Mit­ver­si­che­rung unab­hän­gig von der Art der beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegenstände.
• Abwei­chend von § 254 Ziff. 1 – 2 BGB wird bis zu einer Scha­den­hö­he von 1.000 Euro auf die Anrech­nung einer Mit­haf­tung (z. B. bei Schä­den Hund gegen Hund oder Pferd gegen Hund) ver­zich­tet. Auch durch Ver­weis auf die Best-Leis­tungs-Garan­tie und hier­zu einen wei­ter­ge­hen­den Ver­si­che­rungs­schutz kann kei­ne höhe­re Leis­tung bean­sprucht wer­den (sie­he Zif­fer 6.3 b) der Beson­de­ren Bedin­gun­gen). wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung von K&M (07.2019, Vers. 1.02)

Die Tari­fe all­safe for­tu­na fine 2.0, all­safe for­tu­na prime 2.0 sowie all­safe for­tu­na per­fect 2.0 wer­den aktu­ell von Wit­te Finan­cial Ser­vices jeweils mit „Gold“ bewer­tet. Leis­tungs­sei­tig gehört der Tarif zu den aktu­ell stärks­ten Tari­fen am Markt. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn man ein­zel­ne Klau­seln im Detail betrach­tet. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Haft­pflicht­kas­se (01−2023)

• Ver­si­chert sind gesetz­li­che Haft­pflicht­an­sprü­che aus der Ver­mie­tung einer Ein­lie­ger­woh­nung eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses oder von Wohn­ein­hei­ten eines (Zwei- oder) Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses im Inland, sofern das Ein- oder Mehr­fa­mi­li­en­haus vom Ver­si­che­rungs­neh­mer selbst genutzt wird (d. h. Post­an­schrift sowie pri­va­te Anschrift des Ver­si­che­rungs­neh­mers sind hier), maxi­mal 2 Wohn­ein­hei­ten ver­mie­tet wer­den oder der Brut­to­jah­res­miet­wert 35.000 Euro nicht über­steigt. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Haft­pflicht­kas­se, Stand 01.2022

Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Haft­pflicht­an­sprü­che Drit­ter aus dem Gebrauch eige­ner Segel­fahr­zeu­ge bis 25 m² Segel­flä­che ohne Treib­sät­ze sowie für eige­ne Motor­boo­te, sofern für deren Füh­ren jeweils kei­ne behörd­li­che Erlaub­nis erfor­der­lich ist, bis zu einer Motor­stär­ke von 15 PS / 11,03 kW. Der Gebrauch frem­der Motor­boo­te ist bei der Haft­pflicht­kas­se mit­ver­si­chert, sofern dies nur gele­gent­lich geschieht und kei­ne behörd­li­che Erlaub­nis vor­aus­setzt. In Deutsch­land wird eine sol­che Erlaub­nis ab 15 PS für Motor­boo­te und ab 5 PS für Jet­ski vor­aus­ge­setzt. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Alte Leip­zi­ger (Stand 12.2020)

Besitz­stands­ga­ran­tie (Vor­ver­si­che­rer­ga­ran­tie). Laut Web­site gel­te hier: „Wech­seln Sie von einem ande­ren Ver­si­che­rer in unse­ren »clas­sic« oder »com­fort« Schutz, garan­tie­ren wir Ihnen, dass im Scha­den­fall der bes­se­re Schutz zählt!“. Die­se Aus­sa­ge ist irre­füh­rend, da die Aus­schlüs­se nach A 1 – 7 Gel­tung haben und inso­fern bei­spiels­wei­se beim Vor­ver­si­che­rer Schä­den durch Asbest ver­si­chert sein kön­nen und die­se beim Anbie­ter­wech­sel ent­fal­len wür­den wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Rhion Ver­si­che­rung AG (Stand 07.2019)

Tätig­keits­schä­den sind mit­ver­si­chert in den Berei­chen Be- und Ent­la­de­schä­den (s.o.), Lei­tungs­schä­den sowie Schä­den an bau­sei­tig gestell­tem Mate­ri­al. Ver­si­chert sind fer­ner Schä­den an Sachen, die dem Ver­si­che­rungs­neh­mer zur Lohn­be- oder ver­ar­bei­tung die­nen, sofern die­se nicht bei dem unmit­tel­ba­ren Bear­bei­tungs­vor­gang zur Erfül­lung des Ver­tra­ges ent­stan­den sind. Nicht ver­si­chert sind u.a. Schä­den an zu unter­fah­ren­den und unter­fan­gen­den Grund­stü­cken, Gebäu­den, Gebäu­de­tei­len und Anla­gen.  Ver­si­che­rungs­schutz besteht bis in Höhe der gewähl­ten Deckungs­sum­me. Posi­tiv ist auch, dass die Mit­ver­si­che­rung von benann­ten Tätig­keits­schä­den sowohl auf dem eige­nen Betriebs­grund­stück als auch auf frem­den Grund­stü­cken und an Fremd­ma­te­ri­al besteht. wei­ter­le­sen…

Risi­ko & Vor­sor­ge Heft 3 – 2013

Aus­ga­be mit fol­gen­den Inhalten: