Haus­rat-Rating, Stand 13.09.2022

Das Rating bewer­tet Tari­fe nach ihrer Leis­tungs­stär­ke in drei Kate­go­rien. Die­se umfas­sen wesent­li­che Punk­te, in denen sich die Ange­bo­te von­ein­an­der unter­schei­den wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der Grund­ei­gen­tü­mer (Stand 06.2020)

Im Ver­gleichs­rech­ner für Mak­ler ist das Vor­han­den­sein einer Rück­stau­si­che­rung vor­ein­ge­stellt, auch wenn eine Mehr­heit gera­de älte­rer Gebäu­de­ei­gen­tü­mer – zumin­dest in Nord­deutsch­land – erfah­rungs­ge­mäß über kei­ne sol­chen Siche­run­gen ver­fü­gen oder die Fra­ge nach deren Vor­han­den­sein in der Pra­xis oft nicht beant­wor­ten kön­nen. Wird Ver­si­che­rungs­schutz ohne Rück­stau­ven­til bean­tragt, erhöht sich der Bei­trag nach Unter­neh­mens­an­ga­ben um etwa 2 Pro­zent, der Selbst­be­halt für Rückstau­schä­den von 500 Euro auf 10 % des Scha­dens, min. 1.000 Euro, max. 5.000 Euro. wei­ter­le­sen…

Rating: Ver­bun­de­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ein‑, Zwei- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser 2020

Ana­ly­siert wur­den ganz oder über­wie­gend pri­vat genutz­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen ohne Berück­sich­ti­gung eines mög­li­chen Ein­schlus­ses von Glas­schä­den. Sofern gefor­der­te Min­dest­leis­tun­gen nur gegen Zuschlag mit­ver­si­chert wer­den kön­nen, wur­de ein sol­cher Min­dest­zu­schlag berück­sich­tigt. Nicht berück­sich­tigt wur­de ein mög­li­cher Mehr­be­darf für die Mit­ver­si­che­rung von Geo­ther­mie- oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. Dies betrifft auch Aus­schlüs­se, die allein eine Mit­ver­si­che­rung von Ertrags­aus­fall betref­fen. wei­ter­le­sen…

Risi­ko & Vor­sor­ge Heft 3 – 2013

Aus­ga­be mit fol­gen­den Inhalten: