Rating: Ver­bun­de­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ein‑, Zwei- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser 2020

Ana­ly­siert wur­den ganz oder über­wie­gend pri­vat genutz­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen ohne Berück­sich­ti­gung eines mög­li­chen Ein­schlus­ses von Glas­schä­den. Sofern gefor­der­te Min­dest­leis­tun­gen nur gegen Zuschlag mit­ver­si­chert wer­den kön­nen, wur­de ein sol­cher Min­dest­zu­schlag berück­sich­tigt. Nicht berück­sich­tigt wur­de ein mög­li­cher Mehr­be­darf für die Mit­ver­si­che­rung von Geo­ther­mie- oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. Dies betrifft auch Aus­schlüs­se, die allein eine Mit­ver­si­che­rung von Ertrags­aus­fall betref­fen. wei­ter­le­sen…