Tarif­ana­ly­se Kfz-Ver­si­che­rung der VHV, Stand 01.10.2023

Nicht in der Syn­op­se des Unter­neh­mens ent­hal­ten ist eine gering­fü­gi­ge Ände­rung zu Zif­fer A.3.7.1 (Stand 10.2022 sowie 10.23) bzw. A.4.7.1 (Stand 04.2023). Bis­her wur­den im Rah­men des Schutz­briefs benann­te Flug­kos­ten erst ab einer Ent­fer­nung von 1.200 km über­nom­men. Die­se Ein­schrän­kung ent­fiel bereits mit dem Stand 04.2023. Im Unter­schied zum Vor­gän­ger­ta­rif 04.2023 wur­den ins­be­son­de­re etwa­ige Zuschlä­ge für die Eco­no­my-Class gestri­chen. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se Kfz-Ver­si­che­rung der VHV, Stand 01.10.2022

Neu ist eine ver­län­ger­te Rabatt­staf­fel bis maxi­ma­le Scha­den­frei­heits­klas­se (SFR) 50. Ange­passt wur­den auch die dazu­ge­hö­ri­gen Rück­stu­fungs­ta­bel­len. Eben­falls neu ist der optio­na­le Tele­ma­tik-Tarif mit 10 % Sofort­bo­nus im ers­ten Jahr. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 06.2020, Vers. 1.05)

Alle zu ver­si­chern­den Anla­gen (Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen als auch Wär­me­pum­pen) müs­sen von einem Fach­be­trieb nach aner­kann­ten Regeln der Tech­nik instal­liert wor­den sein. Nicht ver­si­che­rungs­fä­hig sind ent­spre­chend Anla­gen, die in Eigen­leis­tung instal­liert, jedoch von einem Fach­be­trieb abge­nom­men wur­den. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung all­safe domo von Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 07.2023, Vers. 1.08)

Der „Dieb­stahl von Wär­me­pum­pen als Gebäu­de­be­stand­teil* oder Grund­stücks­be­stand­teil*“ (Her­vor­he­bung durch den Autor) ist bis in Höhe von 30.000 Euro mit­ver­si­chert. Da immer häu­fi­ger von ent­spre­chen­den Dieb­stäh­len berich­tet wird, ist eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung zu begrü­ßen. Als Gebäu­de­be­stand­teil gel­ten Wärm­pum­pen, „soweit sie sich auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück befin­den und der Ver­sor­gung ver­si­cher­ter Gebäu­de die­nen“. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: die Haus­rat­ver­si­che­rung der Ammer­län­der (Stand 02.2021)

Abwei­chend von der bedin­gungs­sei­ti­gen GDV-Garan­tie gilt: „Im Ver­si­che­rungs­fall ist bei Wert­sa­chen, ins­be­son­de­re Schmuck­stü­cken und Uhren dar­auf zu ach­ten, dass Ein­zel­stü­cke mit einem Wert von über 1.000,- EURO mit Nach­wei­sen in Bezug auf Her­stel­ler, Fabri­kat, Typen­be­zeich­nung, Ver­käu­fer, Anschaf­fungs­preis zu bele­gen sind. Anga­ben zu Spe­zi­fi­ka­tio­nen kön­nen unter ande­rem Fotos und Exper­ti­sen sein.“ wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Die Kfz-Ver­si­che­rung der VHV (Stand 10.2020)

Feh­len­de bedin­gungs­sei­ti­ge Garan­tie, dass nicht zum Nach­teil des Ver­si­che­rungs­neh­mers von den unver­bind­li­chen Mus­ter­be­din­gun­gen des GDV abge­wi­chen wird (GDV-Garan­tie). Hier­zu schreibt der Ver­si­che­rer: „Die VHV hat zur Maxi­me, dass die GDV Mus­ter­be­din­gun­gen die Basis bil­den. Davon wird seit Jah­ren nicht abge­wi­chen, u.a. auch auf­grund der Mak­ler­haf­tung. Eine Kodi­fi­zie­rung in den AKB gibt es jedoch (noch) nicht. wei­ter­le­sen…

Rating: Ver­bun­de­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ein‑, Zwei- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser 2020

Ana­ly­siert wur­den ganz oder über­wie­gend pri­vat genutz­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen ohne Berück­sich­ti­gung eines mög­li­chen Ein­schlus­ses von Glas­schä­den. Sofern gefor­der­te Min­dest­leis­tun­gen nur gegen Zuschlag mit­ver­si­chert wer­den kön­nen, wur­de ein sol­cher Min­dest­zu­schlag berück­sich­tigt. Nicht berück­sich­tigt wur­de ein mög­li­cher Mehr­be­darf für die Mit­ver­si­che­rung von Geo­ther­mie- oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. Dies betrifft auch Aus­schlüs­se, die allein eine Mit­ver­si­che­rung von Ertrags­aus­fall betref­fen. wei­ter­le­sen…

Risi­ko & Vor­sor­ge Heft 1 – 2014

Aus­ga­be mit fol­gen­den Inhalten: