Tarif­ana­ly­se Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 06.2020, Vers. 1.05)

Alle zu ver­si­chern­den Anla­gen (Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen als auch Wär­me­pum­pen) müs­sen von einem Fach­be­trieb nach aner­kann­ten Regeln der Tech­nik instal­liert wor­den sein. Nicht ver­si­che­rungs­fä­hig sind ent­spre­chend Anla­gen, die in Eigen­leis­tung instal­liert, jedoch von einem Fach­be­trieb abge­nom­men wur­den. wei­ter­le­sen…

Pres­se­mit­tei­lung: Ab 2021 Ände­run­gen bei der Kfz-Steuer

Die Neu­re­ge­lung führt dazu, dass Fahr­zeu­ge mit hohem Ver­brauch und dem­entspre­chend hohem CO2-Aus­stoß höher besteu­ert wer­den. Der Sockel­be­trag von 2 Euro pro 100 cm³ Hub­raum (Ben­zi­ner) oder 9,50 Euro pro 100 cm³ Hub­raum (Die­sel) bleibt. Wie bis­her fällt für den CO2-Aus­stoß erst ab 95 Gramm Steu­er an, die ers­ten 95 Gramm sind also steu­er­frei. Neu ist, dass es nun sechs Stu­fen gibt, in denen der Steu­er­an­teil für den CO2-Aus­stoß steigt. Für eine Emis­si­on von 95 bis 115 g/km wer­den 2 Euro fäl­lig, für 115 bis 135 g/km sind es 2,20 Euro, für 135 bis 155 g/km sind es 2,50 Euro und schließ­lich für über 195 g/km 4 Euro pro Gramm. Die Steu­er­be­trä­ge der ein­zel­nen Stu­fen wer­den addiert. wei­ter­le­sen…

Risi­ko & Vor­sor­ge Heft 3 – 2015

Aus­ga­be mit fol­gen­den Inhalten: