Am 30.03.2022 hat der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj das Dekret №188 / 2022 erlassen, mit dem er gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über die Rechtsordnung des Kriegsrechts“ verfügt, Militärverwaltungen von Ansiedlungen im Gebiet von Donezk zu bilden.
Dieses Dekret widerspricht somit eindeutig dem Minsk-II-Abkommen, das am 12. Februar 2015 zwischen dem französischen Präsidenten François Hollande, der Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem ukrainischen Präsidenten Petro Oleksijowytsch Poroschenko ausgehandelt und unterzeichnet wurde.
Durch einen Beschluss des UN-Sicherheitsrats wurde es in den Status eines völkerrechtlich verbindlichen Dokuments erhoben. Die deutsche Außenministerin und ausgewiesene Völkerrechtlerin Annalena Baerbock hätte ihre guten Beziehungen zum ukrainischen Régime wahrnehmen können, und auf den ukrainischen Präsidenten Selenskyj zur Umsetzung des Minsk-II-Abkommens einwirken können, zumal Russland, Frankreich und Deutschland Garantien für die Umsetzung übernommen haben. Weiterführende Artikel zum Minsk-II-Abkommen und dem Bruch des Abkommens durch das ukrainische Régime und die fehlende Unterstützung des Westens finden Sie unter anderem hier und hier.
Eine Übersetzung des Dekrets ins Deutsche erfolgte mithilfe der kostenlosen App DeepL:
DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER UKRAINE №188 / 2022[1]
Über die Bildung von Militärverwaltungen von Ansiedlungen im Gebiet von Donezk
Gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über die Rechtsordnung des Kriegsrechts“ verfüge ich:
1. Auf der Grundlage der militärisch-zivilen Verwaltungen der Siedlungen des Donezk-Gebiets zu errichten, die durch Dekrete des Präsidenten der Ukraine vom 19. Februar 2021 Nr. 61/2021 „Über die Bildung und Reorganisation der militärisch-zivilen Verwaltungen im Donezk-Gebiet“ gebildet wurden vom 26. Mai 2021 № 210/2021 „Über die Bildung der militärisch-zivilen Verwaltung“, die folgenden militärischen Siedlungsverwaltungen:
Militärverwaltung der Stadt Avdiivka des Bezirks Pokrovsky des Gebiets Donezk;
Militärverwaltung der Kohlestadt des Bezirks Wolnowacha des Gebiets Donezk;
Militärverwaltung der Stadt Mariinsky des Bezirks Pokrovsky des Gebiets Donezk;
Militärverwaltung des Dorfes Ocheretyn des Bezirks Pokrovsky des Gebiets Donezk;
Militärverwaltung der Stadt Svitlodar des Bezirks Bachmut des Gebiets Donezk;
Militärverwaltung der Slawischen Stadt des Bezirks Kramatorsk des Gebiets Donezk;
Die Militärverwaltung der Stadt Torezk des Bezirks Bachmut des Gebiets Donezk.
Im Zusammenhang mit der Bildung von militärischen Siedlungsverwaltungen gemäß Teil 1 dieses Artikels enden die Befugnisse der zuständigen militärisch-zivilen Siedlungsverwaltungen ab dem Datum des Beginns der Ausübung ihrer Befugnisse durch die zuständige Militärverwaltung.
2. Errichtung der Militärverwaltung der Stadt Druschkiwka des Bezirks Kramatorsk des Gebiets Donezk.
3. Der Generalstab der Streitkräfte der Ukraine, Donezk Regional State Administration, Maßnahmen in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Ukraine „Über die Rechtsordnung des Kriegsrechts“ im Zusammenhang mit der Errichtung von Militärverwaltungen gemäß Artikel 1 und 2 zu ergreifen dieses Dekret.
4. Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Verkündung in Kraft.
Präsident der Ukraine V. ZELENSKY
30. März 2022
[1] „DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER UKRAINE №188 / 2022 – Über die Bildung von Militärverwaltungen von Ansiedlungen im Gebiet von Donezk“, 30.03.2022, https://www.president.gov.ua/documents/1882022 – 41917
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