(letzte Aktualisierung am 16.05.2024 um 19:30 Uhr)
Nach einer öffentlichen Sitzung vom 01.06.2023 beschloss das Amtsgericht Rotenburg (Wümme) ein Urteil wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 2 Nr. 1 a), c) StGB in der Strafsache gegen die AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser (Az. 7 Cs 800 Js 40349/21 (296÷22).
Der bisherige Verfahrensverlauf
Erstinstanzlich vertreten wurde Kaiser durch das Verteidigerteam Rechtsanwalt Dr. Karl Friedrich Weiland, Rechtsanwalt Dr. Anna Leonore Labitzke Rathert sowie Rechtsanwältin Katja Reichel. Vorsitzender Richter war der Strafrichter Cordes, die Staatsanwaltschaft wurde vertreten durch die Staatsanwältin Steinhaus.
Verurteilt wurde Kaiser durch das Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 60 Euro. Die Angeklagte habe sämtliche Kosten des Verfahrens sowie ihre eigenen notwendigen Auslagen zu zahlen. Bei Rechtskraft des Urteils würde dies eine Vorstrafe für die Angeklagte bedeuten.
Berufungsverhandlung beim Landgericht Verden
Am 06.05.2024 führte die 5. Kleine Strafkammer des Landgerichts Verden ab 09:15 Uhr eine Berufungsverhandlung gegen die Kaiser (Az. 5 NBds 800 Js 40349/21 (197÷23)). Die Hauptverhandlung wurde um 16:12 Uhr nach mehreren Unterbrechungen und insgesamt gut 5 Stunden reiner Verhandlungszeit geschlossen.
Es handelte sich um einen sonnigen Tag mit morgens anfänglich etwa 10 Grad Celsius.
Auf der Plattform X (ehemals Twitter) schrieb Kaiser am 08.02.2024 zu der gegen sie erhobenen Anklage wie folgt:
„Anfang Mai findet meine Berufungsverhandlung wegen angeblicher Volksverhetzung statt. Das bloße Benennen von Zahlen, Daten, Fakten soll zur Straftat erklärt werden, nur weil die Etablierten die Realität nicht wahrhaben wollen. Ich lasse mich nicht mundtot machen.“[1]
Den Hintergrund des Strafprozesses beschrieb t‑online im vergangen Jahr verkürzt wie folgt:
„Im Bundestagswahlkampf 2021 bezeichnete sie Afghanen pauschal als „Gruppenvergewaltiger“ – das Amtsgericht Rotenburg (Niedersachsen) verurteilte sie dafür im Juni wegen Volksverhetzung. Die Strafe: zehn Tagessätze à 60 Euro. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, wie die „Kreiszeitung“ berichtet.“[2]
Stark verkürzte Angaben zum Urteil des Amtsgerichts
An dieser Stelle ist zu korrigieren, dass die Verurteilung anstelle von nur zehn Tagessätzen ganze hundert Tagessätze beinhaltete.
Die Volkszeitung fasst die Grundlage für die Anklage wie folgt zusammen:
„Für ihre Social-Media-Profile erstellt die Sottrumerin eine sogenannte Kachel und schreibt darauf: „Afghanistan-Flüchtlinge; Hamburger SPD-Bürgermeister für ‚unbürokratische‘ Aufnahme; Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?“ und dazu einen vertiefenden Text, der ihre Kachel stützen soll. Beides postet sie unter anderem auf Facebook und Instagram.“[3]
Auch diese Zusammenfassung ist deutlich verkürzt und lässt dem Leser im Unklaren über verschiedene Details des Posts vom 17.08.2021, die bei der Hauptverhandlung vom 06.05.2024 zur Sprache kamen.
Inhalte von Teil 1 des Artikels
• Empfang durch ein linkes Aktionsbündnis
• Das Anwaltsteam
• Die Anklage
• Die Richter
• Die Zuschauer
• Die Vierte Macht im Staate
• Porträt der Angeklagten
• Der Beginn der Verhandlung
Über den Verlauf der Verhandlung wird Teil 2 berichten.
Empfang durch ein linkes Aktionsbündnis
Noch vor Beginn der Hauptverhandlung wurden Besucher von den Verdener „Omas gegen Rechts“ sowie dem Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus Rotenburg (Wümme)“ um ihren Sprecher Stefan Klingbeil[4] begrüßt.
Erwähnenswert an dieser Stelle ist, dass eines der Kinder jener Omas mit Frau Kaiser zusammen im gleichen Kindergarten war. Ein Gespräch mit den „Omas“ war teilweise möglich. Die Verurteilung von Gewalt gegen Politiker, auch solche der AfD, wurde gleichermaßen verurteilt. Darüber hinausgehend gestaltete sich ein sachlicher Diskurs als schwierig. Für ein angefragtes Interview bestand keine Bereitschaft.
Vor Ort fiel Klingbeil vor allem dadurch auf, dass er sowohl den Autor als auch einen anderen freien Journalisten als „Clowns“ und „Lügenpresse“ betitelte, ein Interview mit der Angeklagten durch störende Rufe unterbrach und seinerseits trotz zweifacher Nachfrage für kein Interview bereit war.
Während einer Sitzungsunterbrechung schrie er dem Autor gegen 11:15 Uhr hinterher, dass er lieber selber denken solle, anstatt O‑Töne einzufangen. Wiederholt machte Klingbeil deutlich, dass er es ablehne, wenn Journalisten Interviews mit Mitgliedern oder Sympathisanten der AfD führen. Bei einem Interview mit Kaiser während einer Sitzungspause (siehe Video oben) unterbrach Klingbeil unter anderem mit dem Zwischenruf:
„Du musst unabhängig berichten und nicht so einen Quatsch einfach ablichten. Das nennt sich dann nur noch politische Kommunikation. Das ist Propaganda, hat aber nichts mit unabhängiger Presse zu tun.“
Auch weitere Kommentare von Klingbeil machten deutlich, dass man der AfD nach seiner Meinung keinen Raum im politischen Debattenraum geben dürfte.
Es stellt sich dabei die Frage, wie es sich mit der Tätigkeit als Politiker verträgt, wenn man sich einem demokratischen Diskurs mit dem politischen Gegner verschließt. Oder wie man sich überhaupt ein zukünftiges Miteinander vorstellt, wenn man selbst Menschen ausgrenzt und somit an den Rand schiebt. Es erscheint fraglich, ob dies auch seitens seiner Professoren so gelehrt wurde.
Auffällig wurde Klingbeil unter anderem auch dadurch, dass er dem Journalisten Oliver Ahrens ungefragt dessen Presseausweis abfotografierte.
Critical News behalten sich vor, über Ereignisse des Zeitgeschehens zu berichten. Daraus leitet sich nicht ab, ob sich der Autor konkrete Meinungen der Interviewpartner zu eigen macht. Echter Journalismus sollte sich nicht dadurch mundtot machen lassen, sondern neutral auch einer politisch nicht genehmen Ansicht Gehör verschaffen. Wer fordert, Dritten O‑Töne zu verweigern, zeigt ein offenkundig gestörtes Verhältnis zur Demokratie. Insbesondere gilt dies, wenn es um Kaiser als politische Konkurrentin geht.
Einen ausführlichen Bericht zu Klingbeil, seinen politischen Aktivitäten sowie seinem Verständnis von Demokratie und Toleranz finden Sie hier.
Das Anwaltsteam
Am 21.06.2023 berichtete die Kreiszeitung, dass Kaisers Rechtsanwältin Dr. Anna Leonore Labitzke Rathert gegen das Urteil in Berufung gegangen sei. Vor dem Landgericht Verden wurde Kaiser von insgesamt drei Anwälten vertreten, von denen aber nur zwei an der Hauptverhandlung des 06.06.2024 teilnehmen konnten. Rathert selbst konnte aus terminlichen Gründen nicht an dieser Hauptverhandlung teilnehmen, da sie parallel Teil eines Anwaltsteams in Münster ist.
Für die Verteidigung tätig wurden am Landgericht Verden Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens sowie Rechtsanwalt Dr. Karl-Friedrich Weiland.
Auf der Website des Bundestages wird Dr. Weiland ergänzend als Politikberater in Berlin sowie als Geschäftsführer des Kallikles Verlages benannt[5]. Dr. Clemens ist neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch als Buchautor (u. a. „Der Begriff des Angriffskrieges und die Funktion seiner Strafbarkeit“ sowie „April April. Wahre Geschichten aus einem falschen Land“) tätig. Die Wikipedia widmet ihm einen längeren Eintrag, in dem sie seine frühere Mitgliedschaft bei den „Republikanern“ (1993 bis 2007) sowie seine Tätigkeit als „Strafverteidiger von Rechtsextremisten“ herausstellt[6]. Vergleicht man den Eintrag etwa mit dem zu Karl Lauterbach[7], so stellt man fest, dass die laut vorgetragene Kritik an dem Minister in seinem Beitrag kaum vorgetragen wird, während die vermeintliche „Kontaktschuld“ zu Anhängern von NPD oder NSU-Mitgliedern bei Clemens einen maßgeblichen Anteil der Darstellung für ihn als Rechtsanwalt einnimmt. So fehlt bei dem Eintrag zu Lauterbach unter anderem ein Hinweis auf den Lipobay-Skandal[8].
Die Anklage
Für die Staatsanwaltschaft tätig war in der Berufungsinstanz Frau Oberstaatsanwältin Dr. Katharina Sprave. Im Unterschied zu Staatsanwälten an den Landgerichten Hildesheim (siehe u. a. hier) und Lüneburg waren kurze Gespräche mit der hiesigen Staatsanwältin durchaus möglich. Sprave gab an, dass sie bei der Hauptverhandlung am Amtsgericht Rotenburg nicht dabei gewesen sei.
2018 wurde Dr. Sprave zur Oberstaatsanwältin ernannt[9]. 2019 erschien ein Buch mit dem Titel „Der Kampf gegen den Terror in Gegenwart und Zukunft (Schriften der Generalstaatsanwaltschaft Celle)“ veröffentlicht, in dem Sprave als eine der Autorinnen benannt wurde.
Der Richter
Der vorsitzende Richter Heiko Halbfas (geb. 1973[10]) wurde von den beiden Schöffinnen Christiane Lutterbach und Dörte Meyer flankiert. Vom Zuschauerraum aus betrachtet ganz links, saß der Schriftführer hinter einer Plexiglasscheibe.
2012 wurde Halbfas noch als Amtsrichter am Amtsgericht Achim benannt, wo er über kleinere Verstöße gegen das Strafrecht geurteilt habe[11]. Dort sei er seit dem 22.06.2009 tätig gewesen, nachdem er am 15.06.2015 für den OLG-Bezirk Celle als Richter auf Probe benannt worden sei[12].
Die Zuschauer
Kaisers Eltern waren bereits vor 08:30 Uhr vor Ort, während die Angeklagte erst später kam.
Einlass wurde Zuschauern erst nach einer Sicherheitskontrolle gewährt. Ausgenommen davon waren lediglich Journalisten sowie unmittelbare Prozessbeteiligte.
Eine dicke Glaswand trennte den Bereich von Journalisten und Verfahrensbeteiligten gegenüber den anwesenden Zuschauern ab. Neben den Eltern der Angeklagten war zugegen u. a. Dipl. Ing. Maik Julitz aus Stade. Dieser nahm Ende 2023 an einem vorgeblichen Geheimtreffen in Potsdam teil[13] und ist Vorsitzender der AfD in Stade[14]. Auch weitere der Anwesenden waren entweder Mitglieder oder Sympathisanten der Alternative für Deutschland. Ob dies auf alle Personen zutraf, ist ungewiss.
Insgesamt standen für die Zuschauer annähernd 25 Plätze zur Verfügung, von denen um 09:15 Uhr insgesamt 15 Plätze belegt waren.
Zugang zur Hauptverhandlung ohne vorherige Personenkontrolle und Durchsuchung erhielten nur Pressevertreter mit Presseausweis sowie Verfahrensbeteiligte.
Während der Verhandlung befanden sich zeitweise zwei, zu anderen Zeiten drei Justizbeamte im Raum.
Die vierte Macht im Staate
Zu den Aufgaben der Presse gehört es unter anderem, den Gerichten auf die Finger zu schauen. Vor Ort befanden sich neben dem Autor dieser Zeilen für Critical News auch Oliver Ahrens (Prometheus24_7), Tom Gath (Kreiszeitung[15]) sowie Angelika Siepmann (Weser Kurier[16]). Daneben befanden sich auf den Pressestühlen auch die Pressesprecherin sowie der Stellvertretende Pressesprecher des Landgerichts Verden.
Siepmann wusste über andere Fälle zu berichten, bei denen am hiesigen Gericht über den Tatbestand der Volksverhetzung verhandelt worden sei, so etwa gegen Ursula Haverbeck, die zuletzt 2024 wegen des Vorwurfs der Holocaustleugnung vor Gericht stand[17]. Der stellvertretende Pressesprecher konnte sich zunächst nur an solche Fälle gegen so genannte „Reichsbürger“ erinnern.
Porträt der Angeklagten
Marie-Thérèse Kaiser (geb. 28.11.1996 in Winsen / Luhe) ist wohnhaft in Sottrum im Landkreis Rotenburg (Wümme). Seit 2017 ist sie Mitglied der Alternative für Deutschland (AfD) und war 2019 auch für die Bundesgeschäftsstelle der Partei tätig. Dort habe sie die Partei im Bereich der sozialen Medien unterstützt[18]. Dem „Anzeiger-Verlag“ zufolge sei Kaiser das „Gesicht der Jungen Alternativen-Erstwähler-Kampagne für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen 2020“[19] gewesen.
„Im selben Jahr habe ich meine Tätigkeit bei dem 1. Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Bernd Baumann, begonnen, wo ich bis heute hauptberuflich angestellt bin. Seit März 2022 arbeite ich außerdem nebenberuflich für den bildungspolitischen Sprecher der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag, Dr. Rolf Weigand.“ [20]
Von Herbst 2020 bis Frühjahr 2022 sei sie als Beisitzerin im Landesvorstand der AfD Niedersachsen „zuständig für den Fachbereich Soziale Medien und Sprecherin einer fachbezogenen Arbeitsgruppe“ [21] gewesen. Ihr Versuch, auf die AfD-Liste zur Europawahl zu kommen, sei einer Meldung von t‑online aus 2023 zufolge mit nur 15,8 % der Stimmen bei insgesamt acht Konkurrenten erfolglos geblieben[22].
Kindheit, Jugend und eine Verblüffung
Bereits seit ihrem vierten Lebensjahr habe Kaiser erste Erfahrungen als Model gemacht. Diese Tätigkeit habe sie durch ihr ganzes bisheriges Leben begleitet. 2015 wurde sie zur „Miss Norderney“ gewählt[23]. Aus „politischen Gründen in Zeiten der sogenannten Cancel Culture“ könne sie den Beruf heute nur noch gelegentlich ausüben[24]. Kaiser habe auch als Teilnehmerin an der Dating-Show „Take Me Out“ auf RTL[25] mit dem Comedy-Star Ralf Schmitz[26] teilgenommen. Der Beitrag in der „everybodywiki“, wonach Kaiser 2016 auch am Film „Boat People“ mitgewirkt habe[27], bezieht sich tatsächlich auf eine andere Marie-Thérèse Kaiser, die laut der Angaben der Angeklagten „für den ÖR im Bühnenbau“ arbeite.
Im August 2023 führte eine Aussage von Kaiser zu Nachfragen hinsichtlich der AfD-Liste zur Europawahl:
„Denn Marie-Thérèse Kaiser gab auf die Pflichtfrage zu den Jahren ihrer Berufstätigkeit außerhalb der Politik „21 Jahre“ an – dabei ist Kaiser erst 26 Jahre alt.“[28]
Durch Verweis auf ihre Tätigkeit als Kindermodel bereits im Alter von vier Jahren löste sich das vermeintliche Rätsel auf.
2013 / 2014 habe Kaiser an der Wahl zum Titel der „Miss Bremen“ teilgenommen:
„Die jüngste Teilnehmerin: Marie-Therese Kaiser, 16 Jahre jung und Schülerin“ [29]
Ebenfalls 2013 sei Kaiser in die Junge Union eingetreten, wo sie dann 2015 wieder ausgetreten sei[30]. Ursache dafür sei ihre Unzufriedenheit mit der Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel gewesen[31].
Ihrer Homepage zufolge habe sie 2015 ihr Abitur am Gymnasium Sottrum absolviert und unmittelbar danach ein
„betriebswirtschaftliches Studium (FLRM) mit dem Schwerpunkt Marketing und Medienkommunikation“ begonnen[32].
„Im Rahmen meines Studiums absolvierte ich unter anderem ein Auslandssemester am Griffith College in Dublin, Irland, wo ich mich auch im Hinblick auf Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations) noch einmal spezialisierte. Im März 2019 schloss ich mein Studium am European Business College in Hamburg mit einer Arbeit zur Wirkungsweise provokanter Werbung erfolgreich ab und erhielt dabei den akademischen Grad Bachelor of Arts.“ [33]
Praktische Erfahrungen
Während ihrer Schul- und Studienzeit habe Kaiser sowohl insgesamt vier Jahre in der Gastronomie gearbeitet als auch mehrere Monate an einer Straßenkampagne für die Gewerkschaft ver.di teilgenommen. Ihre Website benennt auch zwei Betriebspraktika von jeweils drei Monaten, die sie studienbegleitend durchgeführt habe[34].
Es bleibt festzuhalten, dass der Lebenslauf von Kaiser sich nicht wesentlich von dem eines Politikers von CDU, SPD, Grünen, der Linken oder anderen Parteien unterscheidet.
Nach eigener Aussage bei Gericht vom 06.05.2024 sei Kaiser ledig und habe keine Kinder.
Medienpräsenz
Kaiser ist auf diversen sozialen Medien vertreten, so auf Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn als auch auf X. Auf der Plattform von Elon Musk präsentiert sich die Politikerin wie folgt:
„medial beschrieben als „sehr bedeutende Aktivistin der neuen Rechten“ mit „Sendungsbewusstsein“, gerichtlich bestätigt: „intelligente Frau“.“[35]
Die taz beschreibt Kaiser als „weibliche rechtsextreme Influencerin“. Dabei erfolgt für den Leser eine Einordnung über eine Kontaktschuld zum „Compact – Magazin für Souveränität“[36] oder vorgeblich rechtsextremen Netzwerken. Das Framing kulminiert in folgender Aussage:
„Kaiser macht, was viele Szene-Influencerinnen machen: Sie zeigt sich beim Kochen, beim Lesen und beim Sport, auch mit Freundinnen und Hund. Vermeintlich privat, vermeintlich ganz nett. Die versteckten Botschaften stehen auf der Kochschürze – oder auf dem Buchcover.“[37]
Der Autor dieser Zeilen ist Andreas Speit. 2022 nahm der „Journalist, Publizist und Rechtsextremismusexperte“ an einer Veranstaltung des Bündnisses „Norderstedt ist weltoffen“ mit dem bezeichnenden Titel „Verqueres Denken – Corona-Proteste offen für die extreme Rechte?“ als Vortragender teil[38]. 2020 wurde Speit auch als Redner beim Antifa-Café zum Thema „Völkische Landnahme“ angekündigt, dies in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung Schleswig Holstein. Wenn Speit also über Rechtsextremismus redet, gehört zur korrekten Einordnung sicher auch dazu, dass er sich scheinbar selbst in einem extrem linken Spektrum bewegt.
Darüber hinaus zeigte sich, dass sich Speit als Autor auch an der Verbreitung von Fake News beteiligt. So schrieb er etwa über ein angebliches Geheimtreffen vom 25.11.2023 wie folgt:
„Der Diplom-Sozialökonom erinnert daran, dass bei Protesten der vergangenen Tage wegen des geheimen Treffens von AfD-Funktionsträger:innen, CDU-Mitgliedern und Unternehmer:innen auch die Frage gestellt wurde, was daraus folgt, was die Zuständigen machen. Auf dem Treffen hatte der Rechtsextremist Martin Sellner Pläne vorgestellt, große Teile der Bevölkerung zu deportieren. Werner-Boelz’ Antwort ist klar: Die Vertreter:innen der staatlichen Institutionen müssen Position beziehen.“[39]
Correctiv trifft tendenziöse Meinungsäußerungen
Die Fake News beginnen bereits mit der Aussage, dass es ein Geheimtreffen gegeben habe:
„Und dann fand am 25. November 2023 ein Treffen von Privatleuten in Potsdam im Landhaus Adlon statt. Nichts an dem Treffen war geheim, auch wenn die stellvertretende Chefredakteurin von Corrcetiv [sic!], Anette Dowideit immer noch beispielsweise bei Übermedien über ein „Geheimtreffen“ schwadroniert. Die Teilnehmer reisten offen an, mieteten sich im Hotel ein, bezogen ihre Zimmer, diskutierten.“[40]
Weiter räumte Anette Dowideit von Correctiv selbst ein, dass eine zentrale Aussage der Berichterstattung nicht den Tatsachen entsprach:
„Im ARD-Presseclub erklärte Correctiv-Chefredakteurin Anette Dowideit daraufhin einer staunenden Öffentlichkeit, ihr Medium habe den Bezug zwischen dem Treffen in Potsdam und der Wannsee-Konferenz, bei der Spitzen des NS-Staates 1942 den Mord an den europäischen Juden besprachen, gar nicht hergestellt. Das hätten nur andere Medien getan. Auch den Begriff „Deportation“ habe Correctiv nie verwendet.“[41]
Nachdem Correctiv nach dem von Ulrich Vosgerau (CDU) erstrittenen Urteil des Landgerichts Hamburg seine Leser und Medien erneut mit irreführenden Meldungen (so genannter „Litigations-PR“) hinters Licht zu führen versuchte, erstritt Vosgerau ein erneutes Urteil gegen Correctiv:
„Das Landgericht Hamburg hat David Schraven nun die Falschbehauptung verboten, es habe den Kern des Correctiv-Artikels, dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen worden sei, mit dem „Remigration“ betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft, gerichtlich bestätigt.“[42]
Auch Tom Gath legt Kaiser in einem Beitrag vom 29.04.2023 eine Nähe zu rechtsextremen Kreisen nahe[43]. Dabei weist der Beitrag von Gath deutliche Überschneidungen zu dem oben zitierten Beitrag von Andreas Speit auf.
Die englischsprachige Wikipedia[44] ordnet Kaiser der „Neuen Rechten“ zu, wobei als Beleg eine wenig neutral formulierte und offensichtlich eher politisch links zu verortende Quelle benannt wird[45]. Marie-Thérèse Kaiser weist auf den Umstand hin, weshalb der deutschsprachige Wikipediabeitrag fehle:
„Nach einer Meldeaktion, initiiert durch linke Kräfte, wurde der deutschsprachige Wikipedia-Artikel gelöscht. Man würde mir damit zu viel Bedeutung beimessen.“
Pauschale Einordung einer ganzen Partei
Auch der Volksverpetzer macht seine Einordnung der deutschen Oppositionspartei wie auch von Kaiser deutlich. Bereits aufgrund ihrer erstinstanzlichen Verurteilung wegen Volksverhetzung bezeichnete das Medium Kaiser wie auch andere Mitglieder der AfD als „kriminell“:
„Sie sind (manchmal) jung, leben von unseren Steuergeldern und sind kriminell: AfD-Mitglieder. Und in diese Reihen darf sich jetzt auch offenbar die Kreistagsabgeordnete Marie-Thérèse Kaiser aus der AfD einreihen.“[46]
Fehlende Masken: Markierung einer fehlenden Folgsamkeit
Es wird also nicht mehr zwischen konkreten Handlungen einzelner Mitglieder der Alternative unterschieden. An anderer Stelle im gleichen Text wird vergleichbar gehetzt (Hervorhebung durch den Autor):
„Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt uns mit dem Wegfall der Covid19-Schutzmaßnahmen immer schwieriger. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter.“[47]
Offenbar dienten das Vorhandensein bzw. das Fehlen einer Maske dem „Volksverpetzer“ zur Markierung, wer folgsam gegenüber der vom Staat vorgegebenen Ideologie sei.
Hier stellt sich die Frage, ob die Unterstellungen des „Volksverpetzers“ nicht gleichsam den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnten. Immerhin scheinen sie geeignet, im Sinne von § 130 StGB einen Teil der Bevölkerung zum Hass gegen die AfD aufzustacheln.
Was ist Volksverhetzung?
Das Strafgesetzbuch definiert den Tatbestand der Volksverhetzung in den hier relevanten Auszügen wie folgt:
„§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der
a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder
2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
[…]“
Am 14.05.2024 informierte der Volksverpetzer darüber, dass das Finanzamt ihm seine Gemeinnützigkeit entzogen habe:
„Uns wurde nicht genau gesagt, warum, aber es hat unter anderem angedeutet, würden wir auf einmal nicht mehr die Voraussetzungen erfüllen. Uns drohen jetzt Kosten von mehreren Zehntausend Euro.“[48]
Hauptverhandlung am Landgericht Verden
Die Berufungsverhandlung gegen Kaiser am 06.05.2024 begann pünktlich. Rechtsanwalt Dr. Clemens rügte bereits um 09:18 Uhr, noch bevor der vorsitzende Richter Halbfas inhaltlich vortragen konnte, dass ein Zuschauer nicht hereingekommen sei. Damit sei der Grundsatz der Öffentlichkeit nicht erfüllt. Über die Gründe, weshalb dieser keinen Einlass erhielt, ist nichts bekannt.
Halbfas überprüfte als erstes die Personalien der Verfahrensbeteiligten, verwies auf die Strafanzeige gegen Kaiser aus dem Jahre 2022, die erstinstanzliche Verurteilung durch das Amtsgericht Rotenburg vom 01.06.2023 sowie ihren fristgerecht eingegangenen Einspruch gegen das Urteil aus dem September 2022.
Fortsetzung folgt
Eine Darstellung der eigentlichen Verhandlung sowie des Urteilsspruches erfolgt im Rahmen eines weiteren Beitrages.
[1] „Marie-Thérèse Kaiser“ auf „twitter.com“. Aufzurufen https://x.com/hallofraukaiser/status/1755501610963177784, zuletzt aufgerufen am 03.05.2024.
[2] Leister, Annika „26-jährige AfD-Frau: Habe 21 Jahre Berufserfahrung“ auf „t‑online.de“ vom 05.08.2023. Aufzurufen unter https://www.t‑online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100219588/afd-parteitag-26-jaehrige-kaiser-will-21-jahre-berufserfahrung-haben.html, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[3] Röhrs, Matthias „Rotenburg: AfD-Kreistagsmitglied Marie-Thérèse Kaiser der Volksverhetzung schuldig gesprochen“ auf „kreiszeitung.de“ vom 08.08.2023 um 05:24 Uhr. Aufzurufen unter https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/volksverhetzung-schuldig-rotenburger-afd-kreistagsmitglied-der-92316379.html, zuletzt aufgerufen am 06.05.2024.
[4] Klingbeil, Stefan „Ordnungswidrigkeit gegenüber eines Achimer Genossen unrechtmäßig“ auf „dielinke-row.de“ vom 19.02.2021. Aufzurufen unter https://www.dielinke-row.de/aktuelles/detail/ordnungswidrigkeit-gegenueber-eines-achimer-genossen-unrechtmaessig/, zuletzt aufgerufen am 07.05.2024.
[5] „CV der Sachverständigen bei der Öffentlichen Anhörung des Auswärtigen Ausschusses am Montag, den 17. Oktober 2022 zum Thema: „Systemische Konkurrenz“ von liberalen Demokratien und autoritär geführten Staaten: Handlungsstrategien zur Wahrung der regelbasierten internationalen Ordnung“ auf „bundestag.de“. Aufzurufen unter https://www.bundestag.de/resource/blob/915346/a0cd41dd5a10344b06361edb49279a46/Lebenslauf-Dr-Karl-Friedrich-Weiland.pdf, zuletzt aufgerufen am 06.05.2024.
[6] „Björn Clemens“ auf „wikipedia.org“. Aufzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Bj%C3%B6rn_Clemens, zuletzt aufgerufen am 06.05.2024.
[7] Siehe „Karl Lauterbach“ auf „wikipedia.org“. Aufzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Lauterbach, zuletzt aufgerufen am 06.05.2024.
[8] „Karl Lauterbach – Der zu männliche Gesundheitsexperte der SPD“ auf „marktundmittelstand.de“ vom 01.12.2021. Aufzurufen unter https://www.marktundmittelstand.de/zukunftsmaerkte/karl-lauterbach-der-zu-maennliche-gesundheitsexperte-der-spd, zuletzt aufgerufen am 06.05.2024.
[9] „Bei den Staatsanwaltschaften besteht Personalmehrbedarf. PRESSEMITTEILUNG DER GENERALSTAATSANWALTSCHAFT CELLE VOM 12.01.2018“ auf „generalstaatsanwaltschaft-celle.niedersachsen.de“. Aufzurufen unter https://generalstaatsanwaltschaft-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/bei-den-staatsanwaltschaften-besteht-personalmehrbedarf-160962.html, zuletzt aufgerufen am 06.05.2024.
[10] „Amtsgericht Achim“ auf „vaeternotruf.de“. Aufzurufen unter https://www.vaeternotruf.de/amtsgericht-achim.htm, zuletzt aufgerufen am 06.05.2024.
[11] Schmidt, Christina „Endstation Richtertisch“ auf „weser-kurier.de“ vom 08.11.2012 um 05:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.weser-kurier.de/landkreis-verden/gemeinde-achim/endstation-richtertisch-doc7e3wy2mtskwgs6di54m, zuletzt aufgerufen am 06.05.2024.
[12] „Amtsgericht Achim“ auf „vaeternotruf.de“. Aufzurufen unter https://www.vaeternotruf.de/amtsgericht-achim.htm, zuletzt aufgerufen am 06.05.2024.
[13] Siehe z. B. „Buxtehuder AfD-Mann inmitten konspirativen Treffens“ auf „spdbuxtehude.de“ vom 12.01.2024 um 13:08 Uhr. Aufzurufen unter https://www.spdbuxtehude.de/2024/01/12/buxtehuder-afd-mann-inmitten-konspirativen-treffens/, zuletzt aufgerufen am 06.05.2024.
[14] „Der Vorstand des AfD Kreisverbandes Stade“ auf „afd-landkreis-stade.de“. Aufzurufen unter https://afd-landkreis-stade.de/der-kreisvorstand-stade/, zuletzt aufgerufen am 06.05.2024.
[15] Bericht siehe Gath, Tom „Marie-Thérèse Kaisers enge Verbindungen zu Rechtsextremen“ aufzurufen unter „kreiszeitung.de“. Aufzurufen unter https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/sottrum-ort58094/marie-therese-kaisers-enge-verbindungen-zu-rechtsextremen-verfassungsschutz-92240343.html, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[16] Bericht siehe Siepmann, Angelika „Vorwurf der Volksverhetzung Landgericht Verden bestätigt Urteil gegen Rotenburger AfD-Politikerin“ auf „weser-kurier.de“ vom 06.05.2024 um 18:07 Uhr. Aufzurufen unter https://www.weser-kurier.de/landkreis-rotenburg/landgericht-verden-bestaetigt-urteil-gegen-rotenburger-afd-politikerin-doc7vb7q7jduz5suvkhgzq, zuletzt aufgerufen am 06.06.2024.
[17] Siehe z. B. dpa „Holocaust-Leugnerin: Haverbeck soll Strafe in Justizkrankenhaus verbüßen“ auf „zeit.de“ vom 18.01.2024 um 14:28 Uhr. Aufzurufen unter https://www.zeit.de/news/2024 – 01/18/haverbeck-soll-strafe-in-justizkrankenhaus-verbuessen, zuletzt aufgerufen am 06.05.2024.
[18] „Marie-Thérèse Kaiser“ auf „marietheresekaiser.de“. Aufzurufen unter https://www.marietheresekaiser.de/%C3%BCber-mich, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[19] „Politikerin oder gefährliche Lobbyistin?“ auf „anzeiger-verlag.de“ vom 22.01.2021 um 00:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.anzeiger-verlag.de/timeline/bremervoerde/artikel/politikerin-oder-gefaehrliche-lobbyistin, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[20] „Marie-Thérèse Kaiser“ auf „marietheresekaiser.de“. Aufzurufen unter https://www.marietheresekaiser.de/%C3%BCber-mich, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[21] „Marie-Thérèse Kaiser“ auf „marietheresekaiser.de“. Aufzurufen unter https://www.marietheresekaiser.de/%C3%BCber-mich, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[22] Leister, Annika „26-jährige AfD-Frau: Habe 21 Jahre Berufserfahrung“ auf „t‑online.de“ vom 05.08.2023. Aufzurufen unter https://www.t‑online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100219588/afd-parteitag-26-jaehrige-kaiser-will-21-jahre-berufserfahrung-haben.html, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[23] Baden, Rebecca „Was der Livestream zu einer „Merkel muss weg“-Demo über Rechte offenbart“ auf „vice.com“ vom 28.12.2018. Aufzurufen unter https://www.vice.com/de/article/qvembd/was-der-livestream-zu-einer-merkel-muss-weg-demo-uber-rechte-offenbart, zuletzt aufgerufen am 06.05.2024.
[24] „Marie-Thérèse Kaiser“ auf „marietheresekaiser.de“. Aufzurufen unter https://www.marietheresekaiser.de/%C3%BCber-mich, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[25] „Marie-Thérèse Kaiser“ auf „everybodywiki.com“. Aufzurufen unter https://de.everybodywiki.com/Marie-Th%C3%A9r%C3%A8se_Kaiser, zuletzt aufgerufen am 06.05.2024.
[26] „Nach Liebes-Aus – Miss Norderney einsam in Hamburg!“ auf „bild.de“ vom 27.10.2017. Aufzurufen unter https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.bild.de/regional/hamburg/deutsche-schoenheitswettbewerbe/miss-norderney-einsam-in-hamburg-53670212.bild.html, zuletzt aufgerufen am 06.05.2024.
[27] „Marie-Thérèse Kaiser“ auf „everybodywiki.com“. Aufzurufen unter https://de.everybodywiki.com/Marie-Th%C3%A9r%C3%A8se_Kaiser, zuletzt aufgerufen am 06.05.2024.
[28] Leister, Annika „26-jährige AfD-Frau: Habe 21 Jahre Berufserfahrung“ auf „t‑online.de“ vom 05.08.2023. Aufzurufen unter https://www.t‑online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100219588/afd-parteitag-26-jaehrige-kaiser-will-21-jahre-berufserfahrung-haben.html, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[29] „Miss Bremen 2013/2014: Katharina Niehaus“ auf „citybeat.de“ vom 06.10.2013. Aufzurufen unter https://web.archive.org/web/20131011211111/https://citybeat.de/photo/fullsize/76ffb9da1c8b280d5d0f8618c286e69dd3981edf/, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[30] Funky Redaktion „Jung und politisch: AfD-Jungpolitikerin Marie-Thérèse Kaiser im Interview“ auf „funky.de“ vom 14.09.2021. Aufzurufen unter https://funky.de/2021/09/14/afd-jungpolitikerin-marie-therese-kaiser-im-interview/, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[31] „Politikerin oder gefährliche Lobbyistin?“ auf „anzeiger-verlag.de“ vom 22.01.2021. Aufzurufen unter https://www.anzeiger-verlag.de/bremervoerde/artikel/politikerin-oder-gefaehrliche-lobbyistin, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[32] „Marie-Thérèse Kaiser“ auf „marietheresekaiser.de“. Aufzurufen unter https://www.marietheresekaiser.de/%C3%BCber-mich, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[33] „Marie-Thérèse Kaiser“ auf „marietheresekaiser.de“. Aufzurufen unter https://www.marietheresekaiser.de/%C3%BCber-mich, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[34] „Marie-Thérèse Kaiser“ auf „marietheresekaiser.de“. Aufzurufen unter https://www.marietheresekaiser.de/%C3%BCber-mich, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[35] „Marie-Thérèse Kaiser“ auf „twitter.com“. Aufzurufen unter https://twitter.com/hallofraukaiser?lang=de, zuletzt aufgerufen am 03.05.2024.
[36] Vgl. Jung, Christian „Staats-Antifa. Die heimliche Machtergreifung der Linksextremisten.“ Rottenburg (Kopp Verlag), 2020, S. 186 – 187: „Jetzt liegt der Öffentlichkeit das Gutachten vor.“ Jung bezieht sich auf jenes, wonach die AfD ein Beobachtungsobjekt sein solle. „Darin wird zur Begründung des »Prüffalles« AfD unter anderem auch der Kontakt zu EinProzent herangezogen. Gleiches gilt für das Magazin Compact des Chefredakteurs Jürgen Elsässer. Beitrage des Magazins seien von »zahlreichen AfD-Funktionären in den sozialen Netzwerken geteilt worden, stellen die Geheimdienstmitarbeiter fest. [….] Im März 2020 wurde das Magazin Compact zum Verdachtsfall erklärt“.
[37] Speit, Andreas „Rechte Influencerinnen: Vermeintlich ganz nett“ auf „taz.de“ vom 08.03.2024 um 03:00 Uhr. Aufzurufen unter https://taz.de/Rechte-Influencerinnen/!5990856/, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[38] „Verqueres Denken – Corona-Proteste offen für die extreme Rechte?“ auf „interventionistische-linke.org“ vom 06.10.2022 um 20:16 Uhr. Aufzurufen unter https://interventionistische-linke.org/beitrag/verqueres-denken-corona-proteste-offen-fuer-die-extreme-rechte, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[39] Speit, Andreas „AfD verklagt grünen Bezirksamtsleiter: Zu viel klare Worte“ auf „taz.de“ vom 13.02.2024 um 15:00 Uhr. Aufzurufen unter https://taz.de/AfD-verklagt-gruenen-Bezirksamtsleiter/!5991485/, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[40] Schröter, Frank „Geheim am Potsdamer Treffen ist nur der Tippgeber“ auf „tichyseinblick.de“ vom 14.04.2024. Aufzurufen unter https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/potsdam-treffen-teil‑1/, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[41] Tichy, Roland „Falsche Correctiv-Übertreibungen werden für Medien teuer“ auf „tichyseinblick.de“ vom 30.03.2024. Aufzurufen unter https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/correctiv-uebertreibungen-medien/, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[42] „Litigation-PR des Correctiv-Geschäftsführers David Schraven. Das Gericht stellt erneut klar, dass es die Kernaussagen des Correctiv-Berichts zur Remigration nicht bestätigt hat“ auf „hoecker.eu „vom 10.05.2024. Aufzurufen unter https://www.hoecker.eu/news/landgericht-hamburg-verbietet-irreführende-litigation-pr-des-correctiv-geschäftsführers-david-schraven-das-gericht-stellt-erneut-klar-dass-es-die-kernaussagen-des-correctiv-berichts-zur-remigration-nicht-bestätigt-hat, zuletzt aufgerufen am 10.05.2024.
[43] Gath, Tom „Marie-Thérèse Kaisers enge Verbindungen zu Rechtsextremen“ aufzurufen unter „kreiszeitung.de“. Aufzurufen unter https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/sottrum-ort58094/marie-therese-kaisers-enge-verbindungen-zu-rechtsextremen-verfassungsschutz-92240343.html, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[44] „Marie-Thérèse Kaiser“ auf „wikipedia.org“. Aufzurufen unter https://en.wikipedia.org/wiki/Marie-Th%C3%A9r%C3%A8se_Kaiser#cite_note-AV‑2, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[45] Siehe „Politikerin oder gefährliche Lobbyistin?“ auf „anzeiger-verlag.de“ vom 22.01.2021. Aufzurufen unter https://www.anzeiger-verlag.de/bremervoerde/artikel/politikerin-oder-gefaehrliche-lobbyistin, zuletzt aufgerufen am 05.05.2024.
[46] Rammert, Gordana „Urteile der Woche (KW 32): Erneut verurteilte AfD-Mitglieder“ auf „volksverpetzer.de“ vom 13.08.2023. Aufzurufen unter https://www.volksverpetzer.de/serie/verurteilte-afd-mitglieder/, zuletzt aufgerufen am 06.05.2024.
[47] Rammert, Gordana „Urteile der Woche (KW 32): Erneut verurteilte AfD-Mitglieder“ auf „volksverpetzer.de“ vom 13.08.2023. Aufzurufen unter https://www.volksverpetzer.de/serie/verurteilte-afd-mitglieder/, zuletzt aufgerufen am 06.05.2024.
[48] Laschyk, Thomas „Volksverpetzer wurde die Gemeinnützigkeit entzogen.“ auf „volksverpetzer.de“ vom 14.05.2023. Aufzurufen unter https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/volksverpetzer-gemeinnuetzigkeit-entzogen/, zuletzt aufgerufen am 14.05.2024.