Zu April 2024 hat die Alte Leipziger Versicherung AG ihre Wohngebäudeversicherung überarbeitet. Weiterhin stehen Kunden die Tarifstufen compact, classic und comfort zur Verfügung. Der Tarif ist auf Grundlage des Versicherungswertes 1914 kalkuliert. Durch den neuen Tarif abgelöst wird die bisherige Tarifgeneration mit Stand Dezember 2021.
Übersicht über die Inhalte der Analyse
1. Tarifliches
2. Ausgewählte Leistungen des Tarifs comfort
3. Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs comfort
Diverse Optionen
Jede der aktuellen Tariflinien kann durch mehrere Bausteine ergänzt werden:
- Weitere Naturgefahren (Elementargefahren). Sehr positiv ist, dass die Mitversicherung dieses Bausteins im Tarifrechner vorbelegt ist
- Paket Photovoltaik
- Tarif #selbermacher
- Paket Garten & Co.
- Paket Haus- und Wohnungsschutzbrief für Ein- und Zweifamilienhäuser
- Paket Erneuerbare Energien
- Tarif #papierlos
Der Tarif ist konzipiert für Ein‑, Zwei- und Mehrfamilienhäuser. Versicherungsschutz ist unabhängig von einer Mindestwohnfläche möglich. Die Wohnfläche wird vom Versicherer wie folgt definiert:
„Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume der Wohnung einschließlich der Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Zubehörräume (Keller‑, Speicherräume, Dachböden, Treppen usw.) sowie Balkone, Terrassen, Loggien.
Die Wohnfläche gilt als richtig ermittelt, wenn sie nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder alternativ über den Wertermittlungsbogen pp 720 berechnet oder aus dem Miet- bzw. Kaufvertrag entnommen wurde.“
Carports, Garagen und Geräteschuppen
Nebengebäude „auf demselben Grundstück mit den gleichen Eigenschaften wie das Hauptgebäude“ sind abhängig von der Größe des Nebengebäudes beitragsfrei oder gegen Zuschlag mitversichert. Nebengebäude bis zu einem Wert 1914 von 500 Mark sind auch im Tarif compact beitragsfrei mitversichert.
Gewächshäuser bis zu einer Nutzfläche von 10 Quadratmetern, die zu einem Ein– / Zweifamilienhaus gehören, sind im Tarif classic bis 10.000 Euro, im Tarif comfort ohne Höchstgrenze mitversichert. Bei Mehrfamilienhäusern besteht nur im Tarif comfort eine Mitversicherung nur bis 500 Euro. Im Tarif compact besteht kein Versicherungsschutz für Gewächshäuser, im Tarif classic entfällt eine solche Mitversicherung für Mehrfamilienhäuser.
Gartenhäuser bis zu einer Nutzfläche von 25 Quadratmetern sind nur in den Tarifen classic und comfort mitversichert. Für Ein- und Zweifamilienhäuser besteht eine Mitversicherung bis in Höhe von 10.000 Euro bzw. bis zur Versicherungssumme, für Mehrfamilienhäuser bis in Höhe von 5.000 Euro bzw. 10.000 Euro.
Auch Garagen und Carports sind bei der Berechnung der Versicherungssumme ausdrücklich zu berücksichtigen.
Hat ein versicherbares Nebengebäude einen Wert bis 500 Mark Wert 1914, so kann es beitragsfrei eingeschlossen werden, ohne dass dies zu einer Erhöhung des Wertes 1914 führt. Hat ein versicherbares Nebengebäude einen Wert 1914 zwischen 500 und 5.000 Mark Wert 1914, so ist dieses in der Versicherungssumme zu berücksichtigen.
Anfragepflicht bei Gewerbe und Landwirtschaft
Weitere Gebäude sind gemäß Tarif in Abhängigkeit von der Art des Gebäudes (z. B. Saunahaus, Schuppen, Scheune), deren Wert und Grundfläche gegen Zuschlag bzw. auf Anfrage versicherbar. Generell anfragepflichtig sind alle Nebengebäude mit einem Wert von über 5.000 Mark Wert 1914 oder solche mit weicher Dachung. Gewerblich oder landwirtschaftlich genutzte Gebäude sind in jedem Fall anfragepflichtig. Mehr als drei Nebengebäude können über den Tarif nicht versichert werden.
Versicherungsschutz ist gemäß Rechner auf der Website https://www.alte-leipziger.de/privatkunden/wohnen-bauen/wohngebaeudeversicherung nur für vom Versicherungsnehmer „bewohnte“ oder „vermietete“ Wohngebäude möglich. Anders als im Vorgängertarif fehlt es sowohl im Tarifrechner, im Tarif wie auch in den Bedingungen an einer Klarstellung, wonach Versicherungsschutz nur für ständig bewohnte Wohngebäude möglich sei.
Berechnet man ein Wohngebäude stattdessen über das Vermittlerportal des Versicherers so sind abweichend nur ständig bewohnte Gebäude versicherbar. Dabei gilt:
„Ein Gebäude ist ständig bewohnt, wenn sich an mindestens 5 Tagen in der Woche über Nacht eine dazu berechtigte, erwachsene Person in diesem Gebäude aufhält. Dies entspricht 4 Übernachtungen.“
Folgenlose Prüfung?
Eine Klarstellung zu längeren Abwesenheiten, so etwa bei Urlaubsreisen, ist bedingungsseitig und im Antragsrechner nicht gegeben. Der Versicherer äußert sich hierzu bezogen auf den Vorgängertarif wie folgt:
„Danke für den Hinweis. Wir werden eine Anpassung des Textes im Infobutton prüfen. Urlaubsreisen beeinträchtigen nicht den Status „ständig bewohnt“.“
Die maximale Versicherungssumme liegt bei 1.500.000 Euro (Tarifierung mit fester Summe) bzw. 750.000 Mark (Tarifierung nach Wert 1914). In der Bauartklasse III / Fertighausgruppe III liegen die Höchstwerte abweichend bei 2.000.000 Euro bzw. 200.000 Mark, in der Bauartklasse IV a und IV b schließlich bei 250.000 Euro bzw. 25.000 Mark
Elementarschadendeckung dringend angeraten
Für den Einschluss weitere Naturgefahren ist nur in den ZÜRS-Zonen 1 bis 3, nicht jedoch in ZÜRS 4 möglich. Versicherungsfähig gegen diese weiteren Elementargefahren sind Gebäude der Bauartklassen I und II, nicht jedoch III, IV oder V bzw. Fertighäuser der Fertighausgruppen (FHG) I und II, nicht jedoch III oder IV. Die Höhe der ZÜRS-Zone hat, wie im Markt üblich, Einfluss auf die Prämienhöhe.
Nicht möglich ist der Einschluss des Pakets Elementargefahren bei zwei oder mehr Elementarschäden in den letzten 10 Jahren vor Antragsstellung.
Im Rahmen der Mitversicherung von Elementarschäden hat sich der Versicherungsnehmer an jedem Schaden mit einer Selbstbeteiligung von 10 Prozent, mindestens 500 Euro, maximal 5.000 Euro, zu beteiligen. Alternativ kann auch eine pauschale Selbstbeteiligung von 25.000 Euro vereinbart werden. Es gilt eine Wartezeit von 4 Wochen. Diese Wartezeit entfällt, wenn bei einem anderen Versicherer ein gleichartiger Versicherungsschutz bestanden hat und der bei der Alte Leipziger beantragte Schutz unmittelbar anschließend ist und außerdem der Vertrag nicht vom Vorversicherer gekündigt wurde.
Für vorschadenbelastete „Gebäude mit Vorschäden in den letzten 5 Jahren (zwei und mehr und/oder Schadenquote > 60 % bezogen auf die künftig zu zahlende Prämie bei der Alte Leipziger)“ ist Versicherungsschutz nur auf Anfrage möglich.
Hierbei bleibt unklar, ob es sich um die zukünftig zu zahlende Prämie bezogen auf ein oder auf fünf Jahre handeln soll. Der Versicherer stellte hierzu für den Vorgängertarif auf Nachfrage klar:
„Es ist nur die ermittelte Jahresprämie zu berücksichtigen, die ins Verhältnis des zum Schadenbedarf der letzten 5 Jahre gesetzt wird. Gab es bspw. 3 Schäden mit Schadenzahlungen von insgesamt 1.500 EUR, so wird der Schadenbedarf von 300 EUR zur berechneten Jahresprämie gesetzt. Liegt die Quote bei über 60 %, so erfolgt eine individuelle Prüfung durch die Fachabteilung. Auch hier prüfen wir, ob wir das im Info-Button evtl. besser beschreiben können.“
Denkmalschutz und Vorschäden
Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen sind gegen Zuschlag versicherbar. Hierbei wird in Kategorien unterteilt. Für Kategorie A wird ein Zuschlag von 25% erhoben, für Kategorie B ein Zuschlag von 50% und Kategorie C ist nicht versicherbar.
Bei Antragsstellung anzugeben sind Vorschäden zu den versicherten Gefahren während der letzten fünf Jahre vor Antragsstellung, bei Elementarschäden jene der letzten zehn Jahre davor.
Für Gebäude mit einem Baujahr vor 1960 sind zusätzliche Angaben zum Sanierungsstatus sowie dazu erforderlich, ob das zu versichernde Wohngebäude ggf. unter Denkmalschutz steht. Laut Versicherer spiele zum erstbenannten Punkt „lediglich der Sanierungsstatus der Rohrleitungen eine Rolle, nicht der generelle Sanierungsstatus“. Hierbei handele „es sich um ein prämienrelevantes Annahmemerkmal.“
Anders als im Vorgängertarif wird nunmehr auch für Neubauten danach gefragt, inwiefern diese unter Denkmalschutz stehen, so dass eine Änderung dieses Status als anzeigepflichtige Gefahrerhöhung nach A 22−1.1 anzusehen ist.
Eigentümer oder nur Versicherungsnehmer?
Positiv ist, dass es laut Angebotsrechner keine generellen Einschränkungen der Versicherbarkeit für Gebäude mit Lehmbalkendecken gibt. Für die Prämienberechnung anzugeben und daher entweder prämienrelevant oder für eine mögliche Annahme entscheidend sind dafür unter anderem folgende Dinge:
- Geldautomat auf dem Grundstück vorhanden? (Falls ja: Gebäude nicht versicherbar)
- Ist der Versicherungsnehmer auch Eigentümer?
- Bewohnt der Versicherungsnehmer das Objekt?
- Wurde das Gebäude saniert?
Altbauten deutlich teurer
Branchenüblich ist das Gebäudealter prämienerheblich. Eine bedingungsseitige Tabelle, aus der der Einfluss des Baujahres auf die Beitragshöhe hervorgehen würde, ist nicht vorhanden. Die Prämie erhöht sich bedingungsgemäß (siehe B Nr. 4 der Klauseln zum Tarif) aufgrund der Alterung des Gebäudes während der Vertragslaufzeit jedes Jahr um 2,2 %. Nach dem Wortlaut der Bedingungen sieht es danach aus, al ob die Beitragsanpassung zeitlich unbefristet erfolgen würde.
Berechnet man Angebote auf Basis des Easy-Sach-Rechners, so ergaben sich für einen Beispielfall bei Neubauten gegenüber Gebäuden mit dem Baujahr 1960 tarifabhängig ein Rabatt von 39,6 % bis 46,79 %. Bei einem Baujahr 1940 ergaben sich für das gleiche Gebäude Prämienaufschläge gegenüber einem Neubau von 40,19 % bis 47,51 %. Je nach gewählten Paramatern können diese Prozentsätze variieren.
Um den Zahlbeitrag zu senken, besteht des Weiteren die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung für den Schadenfall zu vereinbaren. Zur Auswahl stehen die Selbstbehaltsvarianten 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro bzw. 1.000 Euro.
Aus dem Angebotsrechner ist ein möglicher Bündelnachlass nicht ersichtlich. Auch die Tarifbestimmungen benennen zwar keine entsprechende Höhe, es findet sich jedoch folgender Hinweis:
„Die Versicherungsverträge sollen in gebündelter Form als Privatschutzversicherung abgeschlossen werden.“
Schriftlich teilte das Unternehmen mit, dass ein Bündelnachlass gewährt werde, „aufgrund der multivariaten Tarifstruktur ist dieser Nachlass individuell abweichend und nicht pauschal darstellbar.“
Eine weitere Möglichkeit der Beitragsreduzierung biete der optionale #papierlos-Nachlass. Sofern die Vertragskommunikation hier allein über die Kunden-App fin4u erfolgt, bietet der Versicherer einen variablen Beitragsnachlass bis maximal 12 Prozent.
Heimwerker profitieren von Eigeninitiative
Ebenfalls bereits bekannt ist die optionale Wahl des Tarifs #selbermacher. Dieser richtet sich an Kunden, die Schäden selbst oder in Nachbarschaftshilfe reparieren lassen wollen. Bei Wahl des Tarifes gilt pauschal eine Selbstbeteiligung von 600,00 Euro als vereinbart. Diese entfällt vollständig, wenn der Versicherungsnehmer Arbeiten (Gewerke) für die schadenbedingte Wiederherstellung (z. B. Boden‑, Maler- oder Tapezierarbeiten – auch die Vorabreiten hierzu zählen als ein eigenes Gewerk) selbst durchführt, wobei jedoch mindestens zwei der benannten Gewerke selbst ausgeübt werden müssen (also z. B. Malen und die Vorbereitungsarbeiten hierzu). Für nicht benannte Gewerke (Arbeiten) fällt die Selbstbeteiligung grundsätzlich nicht an. Gewerke, die für die Durchführung erweiterte Fachkenntnisse verlangen (wie z. B. Arbeiten an Rohren der Wasserversorgung) sind ausdrücklich nicht Teil dieser Regelung. Die generell vereinbarte Selbstbeteiligung von 600,00 Euro fällt damit für diese Tätigkeiten folglich auch nicht an.
Der Versicherungsnehmer erhält für die von ihm selbst erbrachten Leistungen einen pauschalen Stundenlohn von 25,00 Euro zuzüglich fester Materialkosten von z. B. 50 Euro für Malerarbeiten oder 60,00 Euro für Fliesenarbeiten. Der Versicherungsnehmer kann auf Antrag auch eine Lüftungspauschale von 150,00 Euro beanspruchen, wenn geringe Feuchteschäden (z.B. Lüftung der von einem Schaden betroffenen Räume) selbst beseitigt werden.
Weitere prämienrelevante Merkmale
Eine Rabattierung wird geboten, wenn der Versicherungsnehmer seine Beiträge per Lastschrift anstatt per Rechnung bezahlt. Im bisherigen Tarif lag der entsprechende Nachlass bei etwa 5 %.
Die im Alttarif vorgesehene Rabattierungsoption für den Einbau des Wasserleck Protect Systems ist nicht mehr vorgesehen.
Für eine unterjährige Zahlweise wird ein Ratenzahlungszuschlag erhoben. Fernmündlich wurde ein Zuschlag von 4,5 Prozent für halbjährliche bzw. 9,5 Prozent für vierteljährliche sowie monatliche Zahlweise benannt. Schriftlich teilte das Unternehmen mit:
„Aufgrund der multivariaten Tarifstruktur ist dieser Zuschlag individuell abweichend und kann nicht pauschal beziffert werden.“
Nettotarife werden von der Alte Leipziger im Gebäudeversicherungsbereich nicht angeboten.
Das ordentliche Kündigungsrecht beträgt drei Monate zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres. Die Vorversicherergarantie kann vom Versicherer abweichend jederzeit gekündigt werden, wobei diese Kündigung dann innerhalb einer Woche wirksam wird. Auch die Best-Leistungs-Garantie kann vom Versicherer jederzeit, hier jedoch abweichend mit einer Wirksamkeit von drei Monaten ab Zugang beim Versicherungsnehmer, gekündigt werden.
Hohes Leistungsniveau mit Einschränkungen
Trotz insgesamt sehr weitgehender Leistungen erfüllt der Tarif comfort nicht die aktuellen Mindestanforderungen an eine empfehlenswerte Wohngebäudeversicherung nach den Vorgaben des Ratings von Witte Financial Services (WFS). So bestehen beispielhaft Einschränkungen bei der Mitversicherung von Rauch- und Rußschäden. Entsteht ein Schaden unmittelbar durch Rauch oder Ruß, so gelten solche Schäden nur dann als mitversichert, wenn diese bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten sind.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs comfort aus dem Hause Alte Leipziger
- Der Versicherer garantiert, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen den Kunden nicht schlechter stellen als die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Stand November 2023 (GDV-Garantie).
- Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom 10.10.2022 abgewichen wird (Arbeitskreis-Garantie).
- Einschluss einer Best-Leistungs-Garantie für weitergehende Leistungen eines zum Schadenszeitpunks verkaufsoffenen anderen Versicherers. Kündigung der Klausel durch den Versicherer jederzeit mit Frist von drei Monaten möglich.
- Einschluss einer Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie). Der Zeitraum zwischen Erlöschen des unmittelbaren Vorvertrags und dem Beginn des Vertrages bei der Alte Leipziger darf nicht mehr als drei Monate betragen. Kündigung der Klausel jederzeit mit Wirksamkeit von einer Woche nach Zugang möglich.
- Konditionsdifferenzdeckung (Versicherungsschutz für Ereignisse, die bestehenden Vertrag des Wettbewerbers nicht oder nicht in vollem Umfang versichert sind) für einen Zeitraum von 15 Monaten, nicht jedoch eine ergänzende Summendifferenzdeckung (Versicherungssummendifferenz zwischen dem Vertrag bei der Alte Leipziger und dem bestehenden Versicherer). Die Mitversicherung gilt auch für im Vorvertrag nicht mitversicherte erweiterte Elementargefahren, wobei die beitragsfreie Mitversicherung dieser Gefahren bereits nach 6 Monaten endet.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit bis max. 12 Monate. Versicherungsschutz besteht frühestens einen Monat nach Versicherungsbeginn. Versicherungsschutz besteht auch für die Arbeitslosigkeit von Selbstständigen.
- Genereller Verzicht auf Anrechnung einer etwaigen Unterversicherung bei Schäden bis 5.000 Euro.
- Mitversicherung benannter baulicher Grundstücksbestandteile ohne Sublimit (z. B. Carports, Grundstückseinfriedungen inkl. Hecken, Hof- und Gehwegsbefestigungen, Hundehütten und ‑zwinger).
- Mitversicherung von Geothermie- und Solarthermieanlagen auf dem Versicherungsgrundstück, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
- Mitversichert ist Zubehör der hauswirtschaftlichen Selbstversorgung (u.a. Bienenvölker, die artgerecht gehalten werden; Rankhilfen für Nutzpflanzen und Hochbeete; Kräuter, Obst- und Gemüsepflanzen).
- Als versicherte Sachen gelten auf dem Versicherungsgrundstück fest installierte E– Ladestationen (Wallboxen). Bei Ausfall infolge einer versicherten Gefahr erbringt der Versicherer für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen eine pauschale Entschädigung von 10,00 Euro pro Tag.
- Mitversicherung von Balkonkraftwerken (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen) auf dem Versicherungsgrundstück. Der bedingungsseitige Ausschluss für Photovoltaikanlagen gilt nicht für Balkonkraftwerke.
- Schadenübernahme bei unklaren Zuständigkeiten wegen eines Versichererwechsels.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung von gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten (u. a. Heizobliegenheit) nach A 21 – 1 AL-VGB sowie B 3 – 3.1.1 a) nach bis in Höhe von 5.000 Euro. Dies gilt abweichend nicht für optionale Bausteine (z. B. das optionale Photovoltaikpaket). Ebenfalls ausgeschlossen ist die grob fahrlässige Verletzung der Meldung von Gefahrerhöhungen.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung aufgrund fehlender oder nicht funktionsbereiter Rückstausicherung.
- Für Gebäude im Rohbau kann eine optionale Rohbauversicherung gegen die Gefahren Brand, Blitzschlag und Explosion während der Bauphase für maximal 36 Monate vereinbart werden. Schäden durch Leitungswasser, Rohrbruch, Frost sowie Sturm / Hagel sind erst mitversichert, wenn das Gebäude bezugsfertig ist. Nicht versicherbar sind hierüber jedoch Schäden durch erweiterte Elementargefahren (z. B. Überschwemmung, Erdbeben oder Erdsenkung) oder unbenannte Gefahren. Der Versicherer stellt hierzu ergänzend klar:
„Die Tariflinien classic und comfort schließen auch Leitungswasserschäden mit Ausnahme von Frostschäden vor Bezugsfertigkeit mit in den Versicherungsschutz ein. Des Weiteren sind Schäden durch Sturm vor Bezugsfertigkeit in classic und comfort in der Rohbauversicherung abgesichert, sofern das Gebäude fertig gedeckt ist und alle Türen eingesetzt sind und alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen sind.“
- Mitversicherung unbenannter Gefahren mit 300 Euro Selbstbehalt im Schadenfall. Der Tarif sieht keine ausdrückliche Beweislastumkehr vor.
- Mitversicherung von Schäden durch wetterbedingte Windbewegungen ohne Mindestwindstärke. Keine ausdrückliche Mitversicherung von Schäden durch Durchzug. Im Rahmen der unbenannten Gefahren sind solche Schäden ggf. mit 300 Euro Selbstbeteiligung mitversichert. Dies gilt jedoch im Regelfall nicht für Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Außentüren oder durch andere Öffnungen.
- Mitversicherung von Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen, auch ohne, dass es sich um einen Feuerfolgeschaden handelt.
- Mitversicherung von Schäden unmittelbar durch Rauch und Ruß, allerdings nur, wenn diese bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten sind.
- Mitversicherung von Schäden durch Streik, Aussperrung sowie innere Unruhen.
- Mitversichert sind Schäden durch die Explosion von Kampfmitteln aus konventionellen Kampfmitteln des 1. und 2. Weltkrieges, nicht jedoch Schäden, die unmittelbar durch das Entschärfen von Blindgängern entstehen. Hier greift im Rahmen der unbenannten Gefahren der Ausschluss nach Ziffer 2 e) für Schäden durch Verfügungen von hoher Hand. Die Bedingungen stellen klar, dass sich der Versicherungsschutz nur „auf Ereignisse und Schäden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,“ bezieht. Unklar bleibt wie es – außer ggf. bei extremer Grenznähe – zu einem anderweitigen Explosionsschaden kommen soll. Der Versicherer räumte zum Vorgängertarif ein, dass dieser Ausschluss eher theoretischer Natur sei.
- Mitversichert ist der Anprall von Luft‑, Straßen‑, Wasser‑, Schienenfahrzeugen sowie sonstigen unbemannten Flugkörpern (ohne Sylvesterraketen und ‑feuerwerk) an versicherte Gebäude. Nicht versichert sind Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer oder ein Bewohner des Gebäudes ist. Da Fahrzeuge und Straßen ohnehin nicht zu den versicherten Sachen gehören, dürfte der Ausschluss für Schäden an diesen durch den Anprall von Straßen‑, Schienen- oder Wasserfahrzeugen wenig überraschend sein. Teilweise lassen sich solche Eigenschäden im Rahmen einer Kfz-Versicherung mitversichern, dort allerdings meist mit einer Selbstbeteiligung an den Kosten. Abweichend mitversichert sind Schäden an z. B. Mauern, Zäunen oder Hecken als Grundstückseinfriedungen. Schäden durch den Anprall sonstiger Landfahrzeuge, z. B. Arbeitsmaschinen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
- Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen durch den Anprall oder Absturz von Satelliten oder Weltraumschrott sowie bei Einschlag eines Meteoriten.
- Mitversicherung von Schäden durch Schmelz- und Regenwasser bis 5.000 Euro, ggf. einschließlich eines hierdurch bedingten Rückstaus (ergibt sich durch Verweis auf Nr. 2 a) im Rahmen der Ausschlüsse zu den unbenannten Gefahren).
- Mitversicherung von Nässeschaden durch Eintritt von Leitungswasser in gefliesten und verfugten Bereichen innerhalb von Duschen oder im Bereich von Badewannen (z. B. undichte Silikonfuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand) bis in Höhe von 5.000 Euro. Siehe hierzu das Urteil des BGH vom 20.10.2021 (Az. IV ZR 236 / 20)[1]. Durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie der Alte Leipziger und z. B. den Tarif Best Selection (Stand 01.05.2022) aus dem Hause Janitos kann hierfür Versicherungsschutz ohne Sublimit hergeleitet werden.
- Mitversicherung von frostbedingten und sonstigen Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung sowie an Rohren der Warmwasserheizungs‑, Klima‑, Wärmepumpen- und Solaranlagen auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks bis zur Versicherungssumme.
- Mitversicherung von frostbedingten und sonstigen Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung sowie an Rohen von Heizungs- und Klimaanlagen, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
- Mitversichert sind Bruchschäden an unterirdisch verlegten Regenwasserabflussrohren außerhalb von Gebäuden auf dem Versicherungsgrundstück, sofern diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Nicht mitversichert sind solche unterirdisch verlegten Rohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks.
- Mitversicherung von außerhalb von Gebäuden eintretenden frostbedingten und sonstigen Bruchschäden an den Ableitungsrohren der Wasserversorgung, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Die Entschädigung ist für Ein- und Zweifamilienhäuser auf 20.000 Euro, für Mehrfamilienhäuser auf 10.000 Euro beschränkt. Schäden durch Muffenversatz und Wurzeleinwuchs fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Positiv ist, dass der Versicherer den Versicherungsschutz nicht von einer etwaigen Druckprüfung abhängig macht.
- Mitversicherung von Bruchschäden an unter Erdgleiche verlegten Regenwasserableitungsrohren sowie durch Nässeschäden solcher Rohre bis in Höhe von 10.000 Euro.
- Mitversichert sind Schäden durch Graffiti durch Farben und Lacke an Außenseiten versicherter Gebäude, bei Mehrfamilienhäusern bis maximal 10.000 Euro.
- Mitversicherung von Schäden durch sonstige mutwillige Beschädigungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zur Versicherungssumme, bei Mehrfamilienhäusern bis 50.000 Euro mit 2.500 Euro Selbstbehalt je Schadenfall. Darunter fallen dann auch z. B. Schäden durch Kratzgraffiti. Nicht versichert sind Schäden durch Vandalismus infolge von Einbruchdiebstahl – hierfür wird der Schutz einer Hausratversicherung benötigt.
- Subsidiäre Mitversicherung des Diebstahls von außen am Gebäude angebrachten Sachen (z. B. Satelitenanlagen, Briefkästen) bis 5.000 Euro. Versicherungsschutz besteht nur, wenn dem Versicherer eine polizeiliche Anzeigebestätigung vorliegt.
- Subsidiäre Mitversicherung des Diebstahls von fest mit dem Grund und Boden verbundenen Wärmepumpen, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, bis in Höhe von 30.000 Euro. Versicherungsschutz besteht nur bei dem Versicherer vorliegender polizeilicher Anzeigebestätigung. Wurde eine Wärmepumpe noch vor ihrem Einbau gestohlen, so entfällt der bedingungsseitige Versicherungsschutz.
- Mitversichert sind bis in Höhe von 10.000 Euro Schäden an elektrischen Leitungen und Anlagen innerhalb von versicherten Gebäuden sowie Schäden an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern, die unmittelbar durch Beißen, Kratzen, Nisten oder Urinieren wildlebender Säugetiere (z. B. Marder, Waschbären) entstehen. Ausgeschlossen sind Folgeschäden aller Art (z. B. durch das Fehlen elektrischer Spannung). Muss durch einen solchen Folgeschaden im Einzelfall das ganze Dach abgerissen werden, so besteht über den Tarif kein Versicherungsschutz. Gleichfalls nicht unter den Versicherungsschutz fallen Schäden u. a. durch Haustiere, Insekten oder Reptilien.
- Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen auf dem Versicherungsgrundstück durch Wildtiere, die zum Schalenwild gehören (z. B. Rehe, Wildschweine) bis in Höhe von 10.000 Euro.
- Mitversichert sind die Kosten für in Folge eines Versicherungsfalls notwendige Hotelunterbringung oder eine ähnliche Unterbringung bis maximal 365 Tage zu je 200 Euro. Nicht versichert sind Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon). Die Hotelkosten werden pauschal um ein Pflegegeld von zusätzlich 100 Euro pro Tag erhöht, wenn im Haushalt des Versicherungsnehmers Personen mit Pflegegrad 2 oder höher leben. Diese Zusatzleistung gilt für jeden Tag der Unbewohnbarkeit des versicherten Gebäudes, höchstens jedoch für 365 Tage, für die auch sonstige Hotelkosten übernommen werden.
- Mitversicherung von Dekontaminationskosten von Erdreich bis zur Versicherungssumme. Nicht übernommen werden die Kosten für die Dekontamination von (Grund-)wasser.
- Mitversichert sind die Kosten für Mietausfall oder Mietwert für die Dauer von höchstens 36 Monaten. Dies gilt sowohl für Wohnräume als auch für gewerblich genutzte Räume. Mitversichert ist zudem zusätzlicher Mietausfall bei Beendigung eines Mietverhältnisses wegen eines Versicherungsfalles, wenn ein Mietverhältnis aufgrund eines Versicherungsfalles nicht angetreten werden kann und der Mietvertrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles bereits geschlossen war.
- Übernahme der Kosten für Mietausfall des Versicherungsnehmers bis zu 36 Monate, wenn auf einem unmittelbar an das Versicherungsgrundstück angrenzenden Nachbargrundstück, die Räumung des versicherten Gebäudes durch eine zuständige Behörde angeordnet wird (Mietausfall bei Nachbarschaftsschäden).
- Mitversichert sind die Kosten für die Beseitigung umgestürzter oder im Stamm abgeknickter Bäume durch versicherte Gefahren bis in Höhe von 30.000 Euro. Nicht versichert sind die Kosten für die Beseitigung auch anderweitig beschädigter Bäume oder Starkäste. Mitversichert sind die Kosten für die Wiederaufforstung der benannten Bäume. Die Wiederaufforstung von Bäumen umfasst das Einpflanzen junger Bäume bis maximal 1,50 m Höhe. Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
- Mitversichert sind die Kosten für die Wiederherstellung von Gartenanlagen (z. B. Blumenbeete, Wege) bis in Höhe der Versicherungssumme (Ein– / Zweifamilienhäuser) bzw. 10.000 Euro (Mehrfamilienhäuser). Zur Wiederaufforstung umgestürzter oder im Stamm abgeknickter Bäume siehe oben. Inwiefern auch z. B. Topf- oder Kübelpflanzen, Gartenbrunnen, Sandkästen oder Teichanlagen unter den Versicherungsschutz fallen, ist in den Bedingungen nicht klargestellt. Der Versicherer stellte hierzu zum Vorgängertarif folgendes klar:
„Richtig, unsere Aufzählung ist nicht abschließend, da man kaum alles erfassen kann. In den Fällen Gartenbrunnen, Sandkästen oder Teichanlagen wäre Versicherungsschutz in jedem Fall gegeben. Eine Topfpflanze hingegen zählt eher nicht zu den „Anlagen“.“
- Mitversicherung bis einmalig 500 Euro der Kosten für eine qualifizierte Energieberatung durch einen durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassenen Energieberater bzw. einen baubiologischen Berater. Voraussetzungen für die Leistung sind entweder ein definierter Versicherungsfall, eine mindestens dreijährige Schadenfreiheit oder die Inanspruchnahme einer Entschädigung mit Mehrleistung für nachhaltigen oder energieeffizienteren Schadenersatz.
- Übernahme von Leckortungskosten ohne Vorliegen eines Versicherungsfalles bis maximal 1.000 Euro.
- Übernahme von Datenrettungskosten infolge eines versicherten Schadens bis 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass es sich um ausschließlich privat genutzte Daten oder Programme handelt, also nicht etwa um ein sowohl privat als auch gewerblich genutztes Outlook.
- Übernahme der schadenbedingten Mehrkosten für den Verlust von Wasser (auch Abwasser), Gas, Heizöl sowie Stromverlust aus Stromspeichern bis zur Versicherungssumme.
- Ab einer Mindestschadenhöhe von 5.000 Euro Übernahme persönlicher Auslagen nach einem Versicherungsfall bis in Höhe von 500 Euro.
- Übernahme der Kosten für die psychologische Erstberatung durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten nach einem versicherten Schadenfall bis in Höhe von 500 Euro.
- Übernahme alters- und behindertenbedingter Mehrkosten ab 10.000 Euro Mindestschadenhöhe bis 20.000 Euro.
- Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische oder nachhaltige Modernisierung sowie Mehrkosten für Gebäudewiederherstellung mit umweltfreundlichen oder nachhaltigen Baustoffen (z. B. endbehandelte Bauteile für die Sanierung von Altbauten[2]) bis jeweils 20.000 Euro. Beispielhaft benennt der Versicherer „Farben auf Basis von Kalk, Kreide, Lehm, Lein‑, Soja- oder Sonnenblumenöl sowie natürlichen Harzen“.
- Übernahme der Mehrkosten für ressourcenschonende Reparaturen bis in Höhe von 20.000 Euro.
- Im Rahmen der Feuerlöschkosten Übernahme der Kosten für freiwillige Zuwendungen an Personen der Brandbekämpfung nach Schadenfall, sofern der Versicherer diesen zuvor zugestimmt hat.
- Im Rahmen der optional mitversicherten erweiterten Elementargefahrendeckung Gefahrenberatung bei Überschwemmung ab einer Mindestschadenhöhe von 10.000 Euro bis 1.000 Euro. Die Beantragung des Gefahrengutachtens bzw. Hochwasserpasses muss innerhalb von 30 Tagen nach Schadeneintritt beantragt werden.
- Versicherungsschutz für Schäden durch Überschwemmung, wenn zwar unmittelbar angrenzende Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwege überflutet werden, nicht jedoch der Grund und Boden des Gebäudes, in dem sich versicherte Sachen befinden, mit Oberflächenwasser. Dies entspricht den aktualisierten Musterbedingungen des GDV.
- Mitversicherung der Kosten für Poolreinigung und Wiederauffüllung nach einem Versicherungsfall bis in Höhe von 1.000 Euro.
- Im Rahmen der optional mitversicherten erweiterten Elementargefahrendeckung Kostenübernahme für Trocknungskosten bis 2.000 Euro infolge von Schäden für Grundwasser, das infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Sachen unmittelbar durch Grundwasser bzw. durch Grundwasser, das nicht an die Erdoberfläche getreten ist. Dringt beispielsweise Wasser nach einem Starkregen durch eine Hauswand im Keller, dürfte regelmäßig ein Ausschluss für Schäden durch Grundwasser eingewandt werden.
- Mehraufwand für Betankungskosten bis zu 30 Tage à 10 Euro bei Ausfall der E‑Ladestation nach einem versicherten Schaden.
- Übernahme von Stornierungskosten für einen Urlaub bis in Höhe von 2.000 Euro. Voraussetzung ist eine Mindestschadenhöhe von 5.000 Euro. Die Mitversicherung gilt auch für gebuchte Unterkünfte. Keine Versicherung besteht für die Stornierung von Dienst- oder Bildungsreisen.
- Im Rahmen der optional mitversicherten erweiterten Elementargefahrendeckung Übernahme der Verpflegungskosten für Helfer bis maximal 500 Euro.
- Im Rahmen der optional mitversicherten erweiterten Elementarschadendeckung ausdrückliche Mitversicherung von Schäden durch Dachlawinen.
- Bei Vereinbarung des optionalen Pakets Garten & Co. Mitversicherung von Garten‑, Teich- und Poolzubehör (z. B. Gartenmöbel, Hängematten, Strandkörbe, Basketballkörbe sowie Blumenkästen und ‑kübel) gegen benannte Gefahren bis in Höhe von 2.500 Euro, nicht jedoch unbenannte Gefahren. Mitversichert ist auch der einfache Diebstahl der abschließend benannten Sachen.
- Bei Vereinbarung des optionalen Pakets Garten & Co. Mitversicherung der Gartenbepflanzung bis 2.500 Euro bei Vertrocknung von Pflanzen durch Ausfall der Bewässerungsanlage. IIn diesem Zusammenhang werden auch Mehrkosten für eine nachhaltige Gestaltung des Gartens (z. B. Anlage einer Bienen- und Hummelwiese) übernommen: Gestaltet der Versicherungsnehmer den Garten nach einem Versicherungsfall nachhaltig um, so erhöht sich die Entschädigungsleistung um bis zu 20 % für die Kosten der Umgestaltung, sofern sie nachweislich tatsächlich angefallen sind.
- Bei Vereinbarung des optionalen Pakets Garten & Co. Kosten für die Pflege eines Gartens durch eine Fachfirma bis 500 Euro (max. 2.500 Euro während der Vertragslaufzeit), sofern der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit eine schwerwiegende und unvorhergesehene Verletzung oder Krankheit erleidet, die ihn an der Pflege des Gartens hindert.
- Bei Vereinbarung des optionalen Pakets Garten & Co. finanzielle Unterstützung für nachgewiesene Kosten (z. B. für eine Online-Rechtsberatung oder das Zurückschneiden einer Hecke) zur Beilegung eines Nachbarschaftsstreites bis zu 250 Euro.
- Wiederaufbau bei Totalschaden an einem anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzung ist eine gleiche Zweckbestimmung. Maximal werden nachgewiesene Kosten bis zur Versicherungssumme übernommen.
- Vorsorgedeckung bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode für wertsteigernde bauliche Maßnahmen.
- nachhaltige Kapitalanlage:
„Der Investitionsschwerpunkt der Alte Leipziger Versicherung AG liegt dabei auf der Förderung des sozialen Wohnungsbaus und der energetischen Sanierung von Wohngebäuden, bspw. durch die Investitionen in Schuldverschreibungen von Wohnungsbaugesellschaften – auch speziell in der Form von Greenbonds zur Förderung abgegrenzter Projekte, in Schuldverschreibungen von Förderbanken sowie in Hypothekenpfandbriefe. Darüber hinaus fördert die Alte Leipziger Versicherung AG den Ausbau der nachhaltigen Infra-struktur, indem sie in die Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien, die digitale Kommunikation und nachhaltige Transportinfrastruktur investiert. Zudem setzt sich die Alter Leipziger Versicherung mit den weiteren Mitgliedern der ALH Gruppe über einen Dienstleister für eine bessere Nachhaltigkeit bei den investierten Unternehmen ein.“
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs comfort aus dem Hause Alte Leipziger
- Innovationsklausel gilt nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschließlich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden führen könnte.
Der Versicherer stellte hierzu zum Vorgängertarif klar:
„Korrekt, so steht es in den Bedingungen. Allerdings haben wir es in der Praxis bisher so gehandhabt, dass wir seit Einführung der Innovationsklausel 2014 in den Sparten Wohngebäude, Hausrat und Haftpflicht bei jeder Produktüberarbeitung die Innovations-Klausel gezogen haben, auch wenn Verschlechterungen inbegriffen. Diese gelten allerdings nur für das Neugeschäft, wohingegen wir dem Bestand bestätigt haben, dass er seine bessere Leistung behält.“
- Kein Einschluss einer Versehensklausel bei einfachen (grob) fahrlässig begangenen Anzeigepflichtverletzungen.
- Kein bedingungsseitiger Regressverzicht gegenüber Angehörigen des Versicherungsnehmers.
- Versicherungsschutz grundsätzlich nur für ständig bewohnte Gebäude (ausgenommen Rohbauten im Rahmen der Rohbauversicherung). Es fehlt eine ausdrückliche bedingungsseitige Mitversicherung vorübergehenden Unbewohntseins.
- Keine grundsätzliche Mitversicherung haustechnischer Anlagen (z. B. Personen- und Lastenaufzüge, elektrische Antriebe von Rollläden, elektronische Türöffner, Hebeanlagen). Eine umfangreiche Mitversicherung bietet z. B. der Tarif best advice (Stand 10.2023) aus dem Hause ConceptIF. Teilweise fallen die hier exemplarisch benannte Sachen unter den Oberbegriff „Gebäudebestandteile“ und wären darüber auch bei der Alte Leipziger mitversichert.
- Keine Mitversicherung von beweglichem Gebäudezubehör wie Kaminholz oder Baustoffen. Daraus abgeleitet besteht hierfür kein Versicherungsschutz für den Diebstahl solcher Sachen.
- Keine generelle Mitversicherung nachträglich vom Mieter eingefügter Sachen (z. B. elektronische Jalousien, Einbauküchen), die ein Mieter auf seine Kosten beschafft ober übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.
- Keine pauschale Mitversicherung u. a. von Fahrradgaragen, Kleintierställen sowie Kleinkläranlagen inklusive deren Zu- und Ableitungsrohren.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Lüftlmalerei (Gebäudemalerei) sowie Schnitzereien an Gebäuden. Ein Ausschluss ist nicht erkennbar.
- Kein Versicherungsschutz für Rohre und Installationen unterhalb der tragenden oder nicht tragenden Bodenplatte. Liegen Ableitungsrohre der Wasserversorgung unterhalb des Gebäudes zwischen den Fundamenten, jedoch unterhalb der Bodenplatte, entfällt entsprechend ebenfalls der Versicherungsschutz.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Einbruchdiebstahl an Zubehör, welches sich in dem Gebäude befindet oder außen an dem Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung eines versicherten Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient.
- Keine generelle Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten (z.B. Diebstahl von Solarzellen, Hacken von Smarthome-Anlagen, Betrug). Abweichend mitversichert sind diese im Rahmen des Tarifs comfort plus (Stand 04.2024) bei der VEMA mit der Alte Leipziger als Risikoträger. Durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie des hier besprochenen Tarifs der Alte Leipziger und Bedingungswerke anderer Risikoträger mit dieser Leistungserweiterung (z. B. VEMA-Deckungskonzept des HDI, Stand 04.2023) kann der Leistungsumfang des Tarifs comfort entsprechend erweitert werden.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Schäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen, Tapeten sowie sonstigen Wand- und Deckenverkleidungen sowie der Kosten für die Trocknung und bei Leichtbauwänden ggf. auch für deren Wiederherstellung, die durch das Eindringen von Witterungsniederschlägen und Schmelzwasser in versicherte Gebäude entstanden sind. Abweichend mitversichert sind jedoch Schäden durch Schmelz- und Regenwasser bis 5.000 Euro.
- Keine Mitversicherung für Schäden an versicherten Sachen durch Plansch- oder Reinigungswasser.
- Keine bedingungsseitige Klarstellung, inwiefern Wasser aus Whirlpools als Leitungswasser zählt.
- Im Rahmen der optionalen Elementarschadendeckung kein Versicherungsschutz bei Teilüberflutungen (z. B. Balkon, Terrasse, Souterrains, Kellertreppen) ohne Überflutung des Grund- und Bodens. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif privat comfort (Stand 01.2023) aus dem Hause R+V.
- Keine Mitversicherung von Bruchschäden an Öl- und Entlüftungsrohren innerhalb sowie außerhalb versicherter Gebäude auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks.
- Keine Mitversicherung von nicht frostbedingten Schäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts sowie deren Anschlussschläuchen.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung an Rohren von frostbedingten oder sonstigen Bruchschäden an ganzjährig im Boden eingelassenen Schwimmbecken. Gleiches gilt für im Boden eingelassene Außenpools.
- Wie branchenüblich nicht versichert ist der Bruch oder das Zerreißen von Pressluft- / Druckluftleitungen. Diese kommen z. B. zum Einsatz, wenn eine zentrale Kompressoranlage dazu eingesetzt wird, um elektrische Werkzeuge damit zu betreiben. Solche Rohre könnten allerdings auch unterirdisch verlegt werden, um damit Werkzeuge im Garten zu betreiben. Während ein Kompressor regelmäßig als im Rahmen einer Hausratversicherung mitversichert angesehen werden kann, fehlt nicht nur bei der Alte Leipziger für die Druckluftleitungen regelmäßig ein bedingungsseitiger Versicherungsschutz. Solche Rohre müsste der Versicherungsnehmer also einzelvertraglich bei der Alte Leipziger einschließen.
- Keine Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück durch Haarwild (z. B. Hasen, Luchse), Waschbären, Federwild (z. B. Fasane) oder sonstige wilde Tiere (z. B. Dachse oder Eichhörnchen).
- Keine Mitversicherung von Schäden außerhalb versicherter Gebäuden durch Haustieren sowie für die Kosten einer Vertreibung oder dauerhaften Vergrämung wilder Tiere.
- Bedingungsseitig keine Übernahme von versicherten Kosten über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus. Der Versicherer äußerte sich zum vorherigen Tarif wie folgt:
„Wir prüfen gerade, ob wir den Hinweis oberhalb der Deklaration wieder aufnehmen sollen. Fachlich steht für eine Entschädigung der Positionen der Deklaration die Höhe der Versicherungssumme zur Verfügung (berechnet mithilfe des jeweils gültigen Anpassungsfaktors). Ausgenommen hiervon sind allerdings die Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen sowie Preissteigerungen, die im Schadenfall im Rahmen der Gleitenden Neuwert Plus wie auch der Sachsubstanzschaden am Gebäude unbegrenzt erstattet werden.“
- Keine Übernahme der Kosten von Gebäudebeschädigungen im Zusammenhang mit Rettungsmaßnahmen (z. B. durch Polizei oder Feuerwehr). Auch, wenn der Versicherungsnehmer diese Kosten in der Regel nicht zu zahlen hat, besteht dennoch ein gewisses Restrisiko.
- Keine Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung oder Reproduktion von privaten Unterlagen (z.B. Notarverträgen, Urkunden, Zertifikaten) sowie für elektronisch gespeicherte Daten, die das versicherte Gebäude betreffen. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif Premium Plus (Stand 05.2022) aus dem Hause Manufaktur Augsburg.
- Mitversicherung für den Ertragsausfall von Photovoltaikanlagen nur gegen Zuschlag im Rahmen des Pakets Photovoltaik. Darüber besteht dann Versicherungsschutz für maximal 6 Monate in Höhe von bis zu 1,00 Euro je kWp Anlagenleistung. Bei einem Totalschaden des versicherten Gebäudes durch Brand erhöht sich die Leistungsdauer auf 12 Monate. Ohne Mehrbeitrag ist der Versicherungsschutz auf den Einschluss von Balkonkraftwerken beschränkt.
- Bei der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Feststellung der Schadenhöhe wird ab einer festgestellten Schadenhöhe von mindestens 10.000 Euro der Anteil des Versicherungsnehmers an den Verfahrenskosten in voller Höhe übernommen. Beauftragt der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen individuell, werden die Kosten nur dann übernommen, sofern dies zuvor vom Versicherer mit dem Versicherungsnehmer vereinbart wurde (siehe A 19 – 6).
- Übernahme von Rückreisekosten aus dem Urlaub, nicht jedoch bei Dienst- oder Bildungsreisen, ab 5.000 Euro Mindestschadenhöhe.
- Keine Mitversicherung von Regiekosten für die Wiederherstellung versicherter Sachen.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung der Mehrkosten für behördliche Auflagen zum Denkmalschutz.
- Keine Übernahme von Darlehenskosten. Solche Kosten übernimmt z. B. der Tarif allsafe domo (Stand 07.2023) aus dem Hause Konzept & Marketing.
- Keine Mitversicherung von Schäden an Fassaden und Dämmungen versicherter Gebäude durch die unmittelbare Einwirkung von Spechten (z. B. Pick- oder Kratzschäden). Im Zweifel kommt hier eine Mitversicherung im Rahmen der unbenannten Gefahren mit 300 Euro Selbstbeteiligung in Betracht.
- Keine Übernahme der erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für das Aufräumen, die Entsorgung, Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung von durch Messies gemieteten Wohnungen, soweit diese wegen eines zwanghaften Verhaltens vor allem nutzlose Gegenstände unordentlich und chaotisch in der Wohnung angesammelt oder die Wohnung dadurch vermüllt haben.
- Keine Mitversicherung für Kosten der Beseitigung von Schäden durch Mietvandalen.
- Keine Mitversicherung von Schäden infolge von Gebäudeschäden durch den unbemerkten Tod eines Mieters inklusive der erforderlichen Kosten für die Desinfektion der betroffenen Gebäudeteile.
- Keine Übernahme der Kosten für die Neueinstellung von Antennen und Satellitenschüsseln, ohne dass ein Sachschaden vorliegt. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif allsafe domo (Stand 07.2023) von Konzept & Marketing.
- Keine Übernahme der Kosten für die Anbringung eines Rauch- bzw. Wassermeldesystems nach einem versicherten Brand‑, Leitungswasser‑, Rückstau- oder sonstigen Schaden.
- Keine Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Gebäudebeschädigungen aufgrund des Alarms eines Hausnotrufs.
- Keine Übernahme der Kosten einer (vermeintlich) klimafreundlichen CO2-Kompensation bei einem Feuerschaden. Diese Leistung erbringt beispielsweise der Tarif Top-Schutz aus dem Hause Domcura (Stand 10.2020).
- Keine Übernahme der Kosten für die Rekultivierung von begrünten Dächern. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif Premium-Schutz Wert 1914 aus dem Hause DEVK (Stand 08.2018).
- Keine Mitversicherung von Aufräumungskosten für Hausrat von nicht versicherten Mietern inklusive Transport und Lagerung bzw. Entsorgung. Diese Leistung erbringt beispielsweise der Tarif Spezial (Stand 10.2023) aus dem Hause VGH.
- Weitgehend keine Versicherung für Sachen auf fremden Grundstücken (z. B. Gehwege, gemeinsame Zaunanlagen), soweit diese zugehörig zum versicherten Grundstück sind. Mitversichert sind jedoch innerhalb der versicherten Grenzen Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasser- oder Gasversorgung, Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen, sofern diese der Ver- bzw. Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und der Versicherungsnehmer für diese die Gefahr trägt.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung der Auftaukosten nach einem versicherten Frostschaden.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden infolge von Verschleiß (Alterung), Schwamm oder Hausfäulepilzen. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der Tarif Premium (Stand 10.2019) aus dem Hause Allianz.
- Wie bei den meisten Wettbewerbern erfolgt keine Neuwerterstattung, sofern kein Wiederaufbau des Gebäudes erfolgt. Dies liegt darin begründet, dass es sich um keine Wiederaufbauversicherung handelt.
- Ähnlich zu den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV (Gemeinsamer Allgemeiner Teil für die Allgemeine Haftpflichtversicherung, die D&O‑Versicherung, die Sachversicherung und die Technischen Versicherungen (ohne Projektgeschäft) inklusive Betriebsunterbrechungsversicherungen, Stand 03.2024) gilt eine Embargoklausel, die nicht nur Wirtschafts‑, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt, sondern auch solche der USA im Hinblick auf den Iran, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Für Kunden, z. B. mit iranischer oder russischer Nationalität kann die Embargoklausel zum Problem werden. Positiv gegenüber den aktuellen Musterbedingungen ist, dass sonstige Embargos der USA gegenüber anderen Ländern nicht unter den Ausschluss fallen.
[1] Siehe https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=123945&pos=21&anz=822, zuletzt aufgerufen am 05.01.2021
[2] Siehe z. B. „Altbauten nachhaltig sanieren“ auf „baunetzwissen.de“. Aufzurufen unter https://www.baunetzwissen.de/nachhaltig-bauen/fachwissen/bauteilsanierung/altbauten-nachhaltig-sanieren-683722, zuletzt aufgerufen am 08.02.2024.