Die beim Landgericht Hildesheim offenkundig anstehende Verurteilung der Angeklagten Ex-Soldatin Sabrina Bu. durch den Richter Dr. Julian Lange war durch die Teileinlassung der Angeklagten vom 23.02.2024 bereits deutlich ins Stocken gekommen. Die Aussagen von Frau Bu. sowie jene des Zeugen Hauptfeldwebel Thorsten Br. standen sich diametral entgegen. Hat der Zeuge Br. hier möglicherweise eine uneidliche Falschaussage getroffen oder hat die Angeklagte die Fakten verdreht?
Die nächste Fortsetzungsverhandlung findet am 01.03.2024 ab 10:00 Uhr in Saal 134 statt. Bereits am 05.01.2024, 15.01.2024, 30.01.2024, 09.02.2024 und 23.02.2024 war unter Richter Dr. Julian Lange verhandelt worden. Zusammenfassungen zu den Verhandlungsterminen vom 05.01.2024, 15.01.2024 sowie 30.01.2024 wurden für die Epoch Times erstellt (siehe hier und hier) . Den ersten Teil der Hauptverhandlung vom 26.02.2024 finden Sie hier.
Am Montag, 26.02.2024, ließ die Verteidigung eine wahre „Bombe“ platzen. Die Angeklagte war im Rahmen eines intensiven Gesprächs zur Rekonstruktion der Ereignisse vom 13.01.2022 auf drei Telegram-Nachrichten an ihre Schwester gestoßen. Diese waren um 06:34 Uhr bzw. 06:35 Uhr des fraglichen Tages an Frau Nicola Bu. versandt worden.
Ein entspanntes Problem
In diesen Mails berichtete die Angeklagte davon, wie sie gerade bei ihrem Zugführer, dem Oberstabsfeldwebel Mike He., gewesen sei und diesem die Entscheidung mitgeteilt hatte, sich nicht gegen COVID-19 spritzen zu lassen. Sie beschrieb die Reaktion ihres Vorgesetzen in ihren Textnachrichten wie folgt:
„06:34: Ich war gerade bei unserem Zugführer. Der war voll entspannt noch und meinte nur, das ist ein Problem. Dann müssen Sie mit dem Chef sprechen. Ja, dass ich mir das noch überlegen soll.
06:35: Ich hab gesagt, dass ich genug Zeit hatte bis jetzt und meine Entscheidung steht fest.
06:35: Sie wissen, was das bedeutet. Er so, dass ich Uniform ausziehen muss.“
Hierzu stellte Sven Lausen im Namen der Verteidigung einen Beweisantrag, die Schwester der Angeklagten als Zeugin zu vernehmen. Mittels des vorgelesenen Chatverlaufs sei nachgewiesen, dass Bu. wie von ihr angegeben nur kurz und vor allem allein mit He. im Raum gewesen sei.
Rupprecht möchte entlastende Beweise nicht zulassen
Beim Verlesen der Nachrichten war Staatsanwältin Kira-Franziska Rupprecht deutlich anzumerken, dass sie nicht besonders glücklich über diese Wendung der Ereignisse war.
Um 10:26 Uhr gab Richter Lange der Staatsanwältin die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Diese plädierte dafür, dass der Beweisantrag erst nach Ablauf der Frist für weitere Beweisanträge eingegangen sei. Das Gericht verfügte nun eine Unterbrechung der Hauptverhandlung für 30 Minuten. Eine Reaktion von Lange auf diese Äußerung gab es nicht.
Staatsanwältin sieht keinen Gegenbeweis zur Anklage
Der vorsitzende Richter Lange und die beiden Schöffen kamen um 10:58 Uhr zurück in den Raum. Lange nahm zu Protokoll:
„Die Angeklagte stellt einen Beweisantrag vom 26.02.2024, der als Anlage zu Protokoll genommen wird.“
Hierzu erfolgte nun eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft. Dass kein Befehl erteilt wurde, beweise nicht, dass kein Befehl ausgesprochen worden sei. Rupprecht zufolge könne die Schwester als benannte Zeugin dies nicht widerlegen, da sie die Informationen über den Vorgang auch nur vom Hörensagen habe.
Um 10:59 Uhr fasste Lange den Beschluss, die ausgedruckt vorgelegten Telegramnachrichten laut zu verlesen. Die Tatsache, die zu beweisen sei, sei dadurch bereits erwiesen. Da Nicola Bu. die Nachrichten offenkundig erhalten habe, sei ihre Anwesenheit als Zeugin nicht erforderlich. Im Folgenden wurden die beiden zuvor bereits verlesenen Textnachrichten erneut verlesen.
Rechtsanwalt ist erschüttert
Der ehemalige Oberstaatsanwalt Willanzheimer als Teil der Verteidigung äußerte sich um 11:01 Uhr erschüttert über die Haltung der Staatsanwaltschaft. Rupprecht scheinen immer wieder Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen und sofort wieder zu schließen. Das Gespräche könne nur zwei bis drei Minuten gedauert haben, was den Aussagen von Br. und He. von jeweils angeblich 15 – 20 Minuten Gesprächsdauer deutlich widersprechen würde. Wieso sollte der Zugführer sagen, dass der verweigerte Impfbefehl jetzt Chefsache sei, um dann einen eigenen Befehl zu geben? Er hätte nicht erwartet, dass die Staatsanwältin ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen würde, auch belastende Momente zu berücksichtigen.
Nun begehrte Lange zu wissen, ob die Verteidigung noch weitere Beweisanträge zu stellen gedenke. Lausen: sofern das Gericht keinen Freispruch ankündige, seien weitere Anträge höchst vorsorglich zu stellen. Lange: Lausen solle ihm nichts unterstellen. Lausen: es gäbe in der gesamten Disziplinarakte der 1. Panzerdivision keinen Hinweis darauf, dass ein Dritter bei besagtem Gespräch vom 13.01.2022 dabei gewesen wäre, vor allem jedoch der angebliche Zeuge Br. Entsprechend stelle er als ersten Beweisantrag jenen zur Verlesung der gesamten Disziplinarakte. Das würde ergeben, dass hier kein weiterer Hinweis auf einen weiteren Befehl zu finden sei.
Hinweis auf Widersprüche in Aussage He.
Nun zu Lausens zweiten Beweisantrag. He. habe in der Vernehmung vom 05.01.2023 vor dem Landgericht Hildesheim angegeben, dass die Zeugen Go. und Kr. von ihm nach draußen geschickt worden seine. Als He. am 27.02.2023 vernommen wurde, habe er ebenfalls keinen Zeugen Br. im Raum erwähnt. Auch habe bei dieser Befragung keinen Hinweis darauf gegeben, dass die Zeugen Go. und Kr. rausgeschickt worden seien. Daher seien der Staatsanwalt Paul, der Prozessbeobachter Tom Lausen sowie der Richter Peter Peschka vom Landgericht Hildesheim als Zeugen zu vernehmen. Diese würden bestätigen, dass es damals keine Aussagen zum Rausschicken der angeblichen Zeugen sowie zur mutmaßlichen Anwesenheit des Zeugen Br. gegeben habe. Peschka habe damals bei seiner Befragung vom 15.01.2024 nicht näher zur Vernehmungssituation ausgesagt. Mit den zu erwartenden Zeugenaussagen werde bewiesen, dass der Zeuge He. unglaubwürdig sei und das er nie einen angeblichen weiteren Impfbefehl erteilt habe.
Bundesregierung belege fehlenden dienstlichen Zweck der „Impfung“
Als dritter Beweisantrag sei die Antwort der Bundesregierung vom 19.02.2024 auf die schriftliche Anfrage 2 / 208 zu verlesen. Diese werde erweisen, dass dem Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) niemals deutsche Daten und Statistiken vorgelegen hätten, aus denen hervorginge, dass „Impfungen“ gegen COVID-10 schwere Krankheitsverläufe oder Todesfälle verhindern würde. Da der Bundesregierung keinen entsprechenden Beweis vorliegen würde, sei durch den im Raum stehenden Befehl auch der dienstliche Zweck nach § 10 Soldatengesetz nicht gegeben:
„§ 10 Pflichten des Vorgesetzten
(1) Der Vorgesetzte soll in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben.
(2) Er hat die Pflicht zur Dienstaufsicht und ist für die Disziplin seiner Untergebenen verantwortlich.
(3) Er hat für seine Untergebenen zu sorgen.
(4) Er darf Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften erteilen.
(5) Er trägt für seine Befehle die Verantwortung. Befehle hat er in der den Umständen angemessenen Weise durchzusetzen.
(6) Offiziere und Unteroffiziere haben innerhalb und außerhalb des Dienstes bei ihren Äußerungen die Zurückhaltung zu wahren, die erforderlich ist, um das Vertrauen als Vorgesetzte zu erhalten.“
Geplante Verurteilung ins Straucheln geraten?
Um 11:11 Uhr wurden von Lange alle drei Beweisanträge als Anlagen zu Protokoll genommen. Die Staatsanwältin, an dieser Stelle von Lange als „Oberstaatsanwältin“ tituliert, bat um eine Unterbrechung der Sitzung für eine inhaltliche Stellungnahme.
Verkündet wurde eine Unterbrechung der Hauptverhandlung für 30 Minuten, also bis etwa 11:40 Uhr. Mehrere Zeugen gaben in der Pause an, dass der vorsitzende Richter beim Herausgehen „richtig griffig“ und verstimmt gewesen sei.
Wird Rupprecht gegen Zeugen wegen möglicher Falschaussagen ermitteln?
Beim Herausgehen aus dem Verhandlungssaal habe Rechtsanwalt Ivan Künnemann die Staatsanwältin angesprochen, ob sie von sich aus gegen die drei Bundeswehrangehörigen wegen möglicher uneidlicher Falschaussagen ermitteln werde. Darauf habe sie nach Aussagen eines der anwesenden Zeugen sehr zickig reagiert und mitgeteilt, dass sie dazu keine Einlassung machen würde.
Politisch gewolltes Prozessergebnis angestrebt?
Erst um 11:51 Uhr kam Frau Rupprecht mit gut 10 Minuten Verspätung schnellen Schrittes wieder in den Verhandlungssaal und wirkte dabei sehr angespannt. Hatte sie sich eventuell eine Weisung ihres Vorgesetzen nach § 146 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eingeholt? In jedem Fall stellt eine möglich „politische Einflussnahme in Bezug auf die Strafverfolgung selbstverständlich unabhängig davon, welche Partei Einfluss nimmt, immer ein rechtsstaatliches Problem“[1] dar.
Nachdem die Anwesenden also geraume Zeit auf die Staatsanwältin warten mussten, wurden dann um 11:52 Uhr Richter und Schöffen auf Hinweis der Protokollantin hereingeholt. Die Staatsanwältin teilte dann mit, dass sie ihrerseits keinen Antrag stellen würde.
Ungeplante Ladung eines Zeugen
Der vorsitzende Richter Lange gab an, dass der Richter Peschka ab 13:00 Uhr verfügbar sei. Als Berufszeuge sei einer zu einer möglichst genauen Erinnerung verpflichtet. Was den Beweisantrag Nummer 2 der Verteidigung betreffe, würde man erstmal den Landrichter Peschka vernehmen wollen. Zu den anderen Anträgen müsse sich die Kammer erst Gedanken machen.
Lange hat ermittelt, dass Richter Peschka ab 13:00 Uhr verfügbar wäre. Sei als Berufszeuge zu einer möglichst genauen Erinnerung verpflichtet
Beweisantrag Inhalt / Aussage Helbing erstmals Herrn Peschka vernehmen wollen. Zu den anderen Anträgen müsse sich die Kammer erst Gedanken machen Auf Nachfrage Langes teilte die Verteidigung um 11:54 Uhr mit, dass von Seiten der Verteidigung keine weiteren Beweisanträge ergehen würden.
Nun begehrte Lange zu wissen, wie viel Zeit die Verteidigung für ihre Schlussvorträge einplane. Hierzu Lausen: sollte die Staatsanwaltschaft weiter bei ihrem Tatvorwurf bleiben, dauere das Plädoyer wahrscheinlich länger. Lausen plane für sein Plädoyer etwa ¾ Stunde an Zeit ein, Künnemann 1/2 Stunde sowie Willanzheimer maximal 1 /2 Stunde, eher weniger. Rupprecht gab für die Staatsanwaltschaft 30 Minuten als Zeit für ihr geplantes Plädoyer an.
Schließlich verkündete Lange eine Sitzungsunterbrechung bis um 13:00 Uhr. Nachdem das Gericht um 13:01 Uhr wieder zusammentrat, sollte direkt der wartende Richter Peschka hereingeholt werden.
Die erneute Befragung von Peter Peschka
Die Befragung von Peter Peschka (63) begann um 13:01 Uhr. Zunächst wurde er von Lange über seine Rechte und Pflichten belehrt. Es folgte ein Hinweis auf die Folgen einer eidlichen oder uneidlichen Falschaussage. Peschka sei Richter am Dienstort Landgericht Hildesheim und mit der Angeklagten weder verwandt oder verschwägert. Nun verwies Lange darauf, dass Peschka seine Erinnerungen an die damaligen Aussagen von He. benennen solle.
Peschka: Der Zeuge habe noch eine gute Erinnerung an die damalige Vernehmung. Er habe He. damals erstmal reden lassen. He. habe von sich aus berichtet, dass die damalige Dienstordnung ihm am 19.11.2021 zugetragen worden sein, wonach sich jeder „impfen“ lassen müsse. Dann habe er am 24.11.2021 den Zug antreten lassen und diesen darüber informiert.
Am 06.12. habe Bu. einen Impftermin gehabt, den sie nicht wahrgenommen habe. Stabsfeldwebel Thomas Mu. habe dann gesagt, dass sich die Angeklagte „impfen“ lassen solle. Er habe das als Befehl vorgetragen.
Peschka habe He. damals vorgehalten, dass die Impfpflicht nach Aktenlage erst am 24.11.2021 erfolgt sei und der Antritt des Zuges am 29.11.2021 erfolgt sei. He. räumte ein, dass er seine Daten damals gegebenenfalls falsch erinnert habe. Seine Ansprache vor dem Zug habe damals wohl noch nicht die Qualität eines Befehls gehabt.
Kollegenaustausch per WhatsApp
Mu. soll einen Impfbefehl gegeben haben. Dieser sei für den 15.12.2021 erfolgt. Bu. und Mu. hätten wohl häufiger per WhatsApp miteinander kommuniziert. Mu. habe der Angeklagten einen bestimmten Impftermin benannt. An eine Uhrzeit habe sich Mu. nicht mehr erinnern können.
Am 15.12.2021 habe He. selbst Urlaub gehabt und Bu. nach seinem Urlaub selbst einen Impfbefehl gegeben. Danach sei Frau Bl. über den Major Gr. davon in Kenntnis gesetzt und vernommen worden.
Dann sei He., dem Zeugen Peschka zufolge, zeitlich zurückgesprungen. He. habe mitbekommen, dass Mu. an dem Tag mit Bu. telefoniert habe. Sie habe auf Kinder aufgepasst. Am 15.12.2021 habe es eine Information gegeben, dass sich die Angeklagte bei ihrem Chef melden müsse. Am 13.01.2022 habe He. dann Bu. einen Impfbefehl gegeben. Sie hätte daraufhin mitgeteilt, dass sie noch ungeimpft sei. Dies habe keine medizinischen, sondern religiöse Gründe gehabt.
Erinnerung an Fragen der Verteidigung
He. habe den Zug im Oktober 2021 übernommen. Bu. habe aus Sicht von He. ihren Job als Soldatin gut gemacht. Damals sei, so Peschka, von der Verteidigung gefragt worden, ob Herr He. von Bu. vor dem Urlaub eine Information bekommen habe, dass sie sich nicht „impfen“ lassen werde. Dies sei von der Angeklagten verneint worden. Dann sei es am 13.01.2022 wieder zu einem Antreten vor dem Zug gekommen. Bu. habe an diesem Tag He. alleine mitgeteilt, dass sie sich nicht „impfen“ lassen werde. He. habe daraufhin seinen Chef informiert.
Die Verteidigung habe bei der Vernehmung wissen wollen, woher He. an diesem Tag gewusst habe, dass die Angeklagte nicht geimpft sei. Peschka sei diesbezüglich unsicher gewesen. Vielleicht habe er diese Information von Mu., vielleicht aber auch von jemand Anderen gehört. Dann habe die Verteidigung gefragt, ob He. sich sicher sei, dass er Bu. am 13.01.2022 einen Impfbefehl gegeben habe. Dies habe He. bejaht.
Peschka berichtet über Daten
Nachdem Peschka bis hierin sein offenbar hervorragendes Gedächtnis wieder beweisen konnte, berichtete Peschka weiter darüber, dass es dann damals zu einer Sitzungspause gekommen sei.
Herr He. hätte abklären sollen, an welchen Tagen Bu. da gewesen wäre und an welchen nicht. Anschließend seien die einzelnen Termine abgefragt worden. Demnach sei Frau Bu. am 06.1.2.2021 im Urlaub gewesen (nur für diesen Tag), am 07.12.2021 sei wieder im Dienst gewesen, am 29.11.2021 sei der Antritt des Zuges gewesen. Laut Liste sei die Angeklagte am 29.11.2021 beim Antritt dabei gewesen. Die Verteidigung hätte dann damals gefragt, inwiefern Bu. am 29.11.2021 von Ge. gesehen worden sei. Dies konnte er nicht mehr bestätigen.
Bundeswehr nutze auch Telegram
Anschließend sei gefragt worden, ob es so sei, dass bei der Bundeswehr mit WhatsApp und Telegram untereinander kommuniziert werde. Dies sei von He. und Mei. bestätigt worden.
Die Vernehmung sei damals He. zufolge in der Instandsetzungshalle erfolgt. Befehle hätten mündlich oder schriftlich erfolgen können. Soweit bekannt so Peschka, habe He. ausgesagt, dass er nicht gesagt habe, ob jemand anders mit ihm im Büro gewesen sei. Für Peschka bedeute diese Aussage, dass untereinander und nicht vor einer größeren Gruppe erörtert worden sei.
Angeblich zweiter Zeuge ist Peschka unbekannt
Lange wollte wissen, ob ihm der Name „Br.“ ein Begriff sei? Peschka verneinte dies. Nun hielt der vorsitzende Richter dem Richter Peschka vor, dass Br. vorgeblich damals als Zeuge bei dem Personalgespräch dabei gewesen wäre. Peschka: dies sei damals nicht vertieft worden. Er habe keine Notizen oder eine Erinnerung, ob gefragt oder gesagt worden wäre, dass noch jemand anders dabei gewesen wäre.
Lange: Sei erörtert worden, wie viele Leute normalerweise in diesem Büro sitzen? Peschka: Nein. Lange: Würden ihm die Namen Go. und Kr. etwas sagen? Peschka: „Sagt mir auch nichts.“
Lange: Habe He. bei Ihnen damals gesagt, dass es ein 4‑Augen-Gespräch zwischen He. und Bu. gegeben habe? Peschka: Das habe er so nicht gesagt.
Verteidigung erinnern sich an wörtliche Einlassung
Künnemann und Lausen unterbrechen nun gleichzeitig, dass sie diese Aussage beide wörtlich so mitgeschrieben hätten. Peschka: Nach seiner Aussage habe He. an dem Tag den ganzen Zug antreten lassen. Dann habe er das mit ihr geklärt. Peschka habe hierzu keine wörtliche Mitschrift, ob das Gespräch im Büro oder der Instandsetzungshalle unter 4‑Augen oder in einer kleineren Gruppe erfolgt sei. Nach seiner Erinnerung habe er auch nicht weiter dazu nachgehakt.
Nach einer Sitzungspause habe es dann eine Nachfrage der Verteidigung gegeben, ob He. die Angeklagte tatsächlich am 29.11. gesehen habe. Das hätte He. aber heute nicht mehr sagen können.
Lange: Sei noch etwas zur Dauer des Gesprächs vom 13.01.2022 gesagt worden? Peschka: [schweigt]
Lange: „Was hat Herr He. berichtet, was er genau der Angeklagten am 13.01. gesagt habe?“ Peschka: Sie müssen sich impfen lassen. Dann war der Punkt, wie sehe ein Impftermin aus. Es habe die Sanitätsabteilung gegeben. Dann irgendwie eine klare Ansage und die Vorgesetzten informiert.
Genauigkeit bei Mitschriften sei bekannt
Lange hielt Peschka vor, dass Br. gesagt habe, dass er dabei gewesen wäre am 13.01.2022 und dass He. dabei einen neuen Impftermin gegeben habe. Peschka: Habe er so nicht in Erinnerung
Um 13:26 Uhr ergriff wieder Staatsanwältin Rupprecht das Wort: Habe der Zeuge ausdrücklich gesagt, dass er allein mit der Angeklagten sprechen wollte? Peschka: Sie würde das ja kennen, wenn man mitschreibt. Er habe das so verstanden, dass es nicht vor der großen Gruppe gewesen sei. In seiner Mitschrift stünde aber „allein“ mit ihr. Ob das wirklich unter vier Augen oder in einer kleinen Einheit besprochen worden sei, unklar. Peschka habe das so verstanden, dass Bu. mit He. allein in sein Büro gegangen sei. Bestimmte Sachen seien bei ihm einfach nicht in der Vernehmung erörtert worden.
Um 13:28 Uhr teilte die Staatsanwältin mit, dass sie keine weiteren Fragen mehr habe. Lausen bat für die Verteidigung um eine Besprechungspause von 5 Minuten. In dieser Pause kam es dann zu dem in Teil 1 des Berichtes zum 26.02.2024 beschrieben Gespräch zwischen dem Autor und dem Pressesprecher des Landgerichts.
Komplette Verlesung gefordert
Um 13:38 Uhr traten der vorsitzende Richter und die Schöffen wieder ein. Willanzheimer bat um das komplette Verlesen der Aufzeichnungen von Peschka. Dieser wendet ein, dass sein Vortrag fast wortgleich sei, lenkt aber unverzüglich ein und beginnt, vorzutragen.
In der Tat sind die nachfolgend verlesenen Inhalte weitgehend deckungsgleich. So führt er noch einmal aus, dass es am 15.12.2021 keine konkrete Uhrzeit für den Impftermin gegeben habe. Auch das Zitat zum 13.01.2022 fällt:
„Zeuge allein mit Angeklagten wegen Impfung gesprochen“
Der Zeuge sei sich sicher gewesen, dass er Bu. am 13.01.21 einen neuen Impfbefehl erteilt habe. Im Unterschied zum freien Vortrag wurde nun von Peschka eine alleinige Kommunikation per WhatsApp und nicht ergänzend auch per Telegram verlesen.
Damals schon 13.01.2022 im Fokus?
Willanzheimer: Hätten Peschka es bei seiner Vernehmung nicht für wichtig gehalten, ob damals noch jemand dabei gewesen wäre? Peschka: wenn man schreibt und zuhört, könnte es sein, dass man etwas Wesentliches überhöre.
Künnemann: Sei das Gespräch mit Bu., dass sie sich nicht „impfen“ lassen wolle, erfolgt, bevor der Zug angetreten sei oder danach? Aus dem Vortrag von Peschka sei dies unklar. Peschka: Das sei „He.s seine Krücke“ gewesen, also seine Erinnerungsstütze, ob Bu. an dem Tag dabei gewesen sei. Was zuerst gewesen sei, sei Peschkas persönliche Einschätzung.
Um 13:47 Uhr wollte Lausen wissen, ob noch Erinnerungen an das Amtsgericht Holzminden bestehen würden. Peschka: Ja, der Sanibereich. Major Gr. hätte da was von gesagt. Lausen: Nein, nur bezogen auf Herrn He. Peschka: „Nein, da weiß ich jetzt nichts“.
Peschka betont, dass es Befehl gegeben habe
Lausen: Angeblich sei am 13.01.22 ein neuer Impftermin für den 13.01. vereinbart. Lange unterbricht: Nach seinem Verständnis sei so der fragliche Termin nie datumsmäßig bestimmt gewesen / Lausen: „Wir befinden uns im freien Interpretationsspielraum wie Herr Peschka das auch macht.“ Sei das so erörtert worden? Peschka: Nein, das habe er sich nicht aufgeschrieben.
Künnemann: Gebe es Aufzeichnungen zur Vernehmung He., ob diese detailreich und dahinplätschernd oder ob es immer wieder zu Unterbrechungen gekommen sei? Peschka: Was He erzählt habe, sei sehr knapp gewesen. Er wisse, sie sei nicht geimpft, sie wollte sich nicht „impfen“, er gäbe das nach oben an die Vorgesetzten ab. He. habe aber klar gesagt, er habe ihr einen Befehl gegeben; aus seiner Sicht am 13.01., also ein Befehl, der nicht befolgt wurde.
Künnemann: Woher habe He. gewusst, dass sie nicht geimpft sei? Peschka: He. habe angegeben, dass er nicht mehr erinnere, woher er das wisse. Entweder von ihr oder von Herrn Mu., der als direkter Vorgesetzter ein innigeres Verhältnis gehabt habe.
Um 13:52 Uhr gab die Verteidigung zu verstehen, dass sie keine weiteren Fragen habe. Der Zeuge Peschka wurde unvereidigt entlassen. Sollten Verdienstausfall oder Fahrtkosten geltend gemacht werden? Hierzu Gelächter im Saal.
Eindeutiges Ergebnis der Vernehmung
Auf eine Anhörung der Zeugen Tom Lausen sowie Oberstaatsanwalt Paul wolle die Verteidigung verzichten, da das Beweisergebnis eindeutig sei. Um 13:54 Uhr folgte eine weitere Unterbrechung zur Stellung weiterer Beweisanträge.
Um 14:32 Uhr traten der vorsitzende Richter und die Schöffen wieder ein. Lange verkündete, dass es ein Zwischenfazit gäbe. Dieses sei nicht vorberaten, sondern seine Auffassung. Lange habe Probleme hinsichtlich einer Verurteilung der Angeklagten. Es stehe in Frage, ob der Befehl vom 13.01.2022 nachweisbar sein könnte. An dieser Stelle sähe er zwei Möglichkeiten, eine Beendigung des Verfahrens nach § 153 StPO (von ihm sei dazu die Zustimmung erteilt) oder die Vernehmung von Herrn Kr., inwiefern er am 13.01.2022 von Herrn He. aus dem Raum geschickt worden sei.
„§ 153
Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit
(1) 1Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. 2Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
(2) 1Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. 2Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in § 205 angeführten Gründen nicht durchgeführt werden kann oder in den Fällen des § 231 Abs. 2 und der §§ 232 und 233 in seiner Abwesenheit durchgeführt wird. 3Die Entscheidung ergeht durch Beschluß. 4Der Beschluß ist nicht anfechtbar.“
Einstellung ohne Einverständnis der Angeklagten?
Lange stellte also eine Einstellung des Verfahrens in den Raum, ohne zunächst das Einverständnis der Angeklagten nach § 153 Abs. 2 Satz 1 einzuholen. Die alleinige Zustimmung des vorsitzenden Richters und der Staatsanwaltschaft wären in der Praxis nicht ausreichend. Bereits am 05.01.2024 gab es die Anregung von Rechtsanwalt Künnemann zur Einstellung des Verfahrens, was am 05.01.2024 sowie am 15.01.2024 von Frau Rupprecht abgelehnt wurde.
Lausen führte aus, dass er davon ausgehe, dass die Wehrdisziplinarakte nichts aussage. Er habe diese gelesen. Staatsanwältin Rupprecht sehe keine Grundlage für eine Einstellung nach § 153 StPO, die Vernehmung des Zeugen Kr. ginge jedoch ohne Probleme.
Um 14:35 Uhr verkündete Lange eine Fortsetzung der Hauptverhandlung für Freitag, den 01.03.2024 um 10:00 Uhr in Saal 134 des Landgerichts Hildesheim. Dieser Termin sei für Lausen aus persönlichen Gründen kaum wahrnehmbar, da er an jedem Tag an einem anderen Ort sein müsse. Lange tue es leid, er könne aber keiner Terminvernehmung zustimmen. Ansonsten sei er Vertreter einer großen Wirtschaftsstrafkammer. Auch seien ja mittlerweile alle drei Anwälte gut in den Fall eingearbeitet. Noch einmal betonte der vorsitzende Richter, dass er auf die gewünschte Verschiebung keine Rücksicht nehmen könne.
Zeugen berichteten, dass die Staatsanwältin bei diesem Termin – anders als bisher – sehr viel mitgeschrieben habe.
Anhang 1: Erweiterte Chronologie der Ereignisse
(Daten im unmittelbaren Zusammenhang zum laufenden Gerichtsprozess wurden farbig hervorgehoben)
11.03.2020: WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus stuft SARS-COVID-19 als „Pandemie” ein[2].
12.04.2020: Bill Gates spricht in den deutsche „Tagesthemen“ und verkündet: „Wir werden den zu entwickelnden Impfstoff letztendlich sieben Milliarden Menschen verabreichen“[3] Während die Entwicklung normalerweise „ungefähr fünf Jahre“ dauere, hoffe man dieses Mal auf eine Impfstoffentwicklung innerhalb von nur 18 Monaten[4]. Eine Anfrage bei FragDenStaat zu Informationen und Dokumenten zum „abgeschlossenen Vertrag mit Bill Gates, bzw. dessen Vertretern, zukommen zu lassen, die zum Zustandekommen und zur Produktion dieses Interviews zugehörig sind“ wurde abgelehnt[5].
21.12.2020: die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) erteilt für die Europäische Union (EU) die bedingte Zulassung für den Corona-„Impfstoff“ von BioNTech / Pfizer[6].
04.01.2021: Für den Landkreis Hildesheim wird aufgrund der 7‑Tages-Inzidenz per Allgemeinverfügung für Versammlungen unter freiem Himmel eine Maskenpflicht eingeführt[7].
06.01.2021: die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) erteilt für die Europäische Union (EU) die bedingte Zulassung für den Corona-„Impfstoff“ von Moderna[8].
29.01.2021: die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) erteilt für die Europäische Union (EU) die bedingte Zulassung für den Corona-„Impfstoff“ von AstraZeneca[9].
11.03.2021: die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) erteilt für die Europäische Union (EU) die bedingte Zulassung für den Corona-„Impfstoff“ von Janssen Pharmaceutica NV[10].
16.03.2021: das Paul-Ehrlich-Institut informiert über eine temporäre Aussetzung des COVID-19-Vakzins von AstraZeneca[11].
03.09.2021: Für den Landkreis Hildesheim wird aufgrund der 7‑Tages-Inzidenz per Allgemeinverfügung die 3G-Regel eingeführt[12].
10.10.2023: Für den Landkreis Hildesheim entfällt aufgrund der 7‑Tages-Inzidenz die Anwendung der 3G-Regel[13].
03.11.2021: Für den Landkreis Hildesheim wird aufgrund der 7‑Tages-Inzidenz per Allgemeinverfügung die 3G-Regel eingeführt[14].
24.11.2021:
„Nach Anweisung der ehemaligen geschäftsführenden Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) vom 24. November 2021 ist die Impfung gegen Covid-19 in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen des militärischen Personals aufgenommen worden. § 17a Abs. 2 Soldatengesetz1 sieht eine Pflicht zur Duldung von Impfungen als Teil der soldatischen Gesunderhaltungspflicht vor und schränkt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ausdrücklich ein. Die Impfung gegen Covid-19 zählt nach dem ministeriellen Erlass vom 24. November 2021 zu den sogenannten Basisimpfungen für Soldaten.“[15]
Hierzu Verkündung der Vorschriftenänderung beim Apell durch Oberstabsfeldwebel He.
29.11.2021: Verkündung der Duldungspflicht für Soldaten am Bundeswehrstandort Holzminden durch Major Gr. vor der versammelten Truppe.
03.12.2021: mutmaßlich von den Vorgesetzten abgesagter Impftermin für die Angeklagte. Die Oberstabsgefreite B. befindet sich im Dienstausgleich.
06.12.2021: abgesagter Impftermin für die Angeklagte. Der Termin sei durch den Zeugen Mu. auf Veranlassung von Hauptfeldwebel So. verkündet worden und mutmaßlich wegen möglicher Impfnebenwirkungen im Hinblick auf die anstehende Dienstfahrt vom 07.12.2021 abgesagt worden. Frau B. befindet sich im Erholungsurlaub. Ankündigung eines neuen Impftermins für die Angeklagte per WhatsApp für den 15.12.2021.
07.12.2021: Dienstfahrt von Frau B. mit Oberstleutnant Florian Ba. von Holzminden nach Duisburg und zurück.
09.12.2021: Hildesheim verkündet per Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht auf Wochenmärkten und in bestimmten Bereichen der Stadt[16].
12.12.2021: Soldatenprozess am Oberverwaltungsgericht Leipzig zur Frage der Rechtmäßigkeit der Aufnahme von COVID-19-Injektionen in das allgemeine Impfschema für Soldaten.
13.12.2021 bis 14.12.2022: Frau B. befindet sich im Erholungsurlaub
15.12.2021: Frau B. befindet sich im Erholungsurlaub. An diesem Tag wurde ein Impftermin ohne Angabe der Uhrzeit beim Truppenarzt in Holzminden für die Angeklagte wohl durch Feldwebel So. festgesetzt. Mutmaßlicher Anruf bei der Angeklagten um 09:45 Uhr, dass sie um 10:00 Uhr ihren Termin haben werde.
16.12.2021 bis 12.01.2022: Frau B. befindet sich im Erholungsurlaub.
20.12.2021: die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) erteilt für die Europäische Union (EU) die bedingte Zulassung für den Corona-„Impfstoff“ von Novavax[17].
05.01.2022: Für den Landkreis Hildesheim wird per Allgemeinverfügung für Versammlungen unter freiem Himmel eine Maskenpflicht eingeführt. Die Regelung gilt vorerst bis zum 15.01.2022[18].
13.01.2022: die Angeklagte habe bei Dienstantritt mitgeteilt, dass sie „ungeimpft“ sei und sich nicht gegen COVID-19 „impfen“ lassen wolle. Personalgespräch zwischen Frau B. und Oberstabsfeldwebel He. Mutmaßliche Teilnahme auch des Zeugen Br. am Gespräch strittig. Laut dessen Aussage vom 30.01.2024 habe es an diesem Tag die Verkündung eines erneuten Impftermins für Frau B. gegeben.
20.01.2022: Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim gegen die Angeklagte.
21.03.2022: Dienstausübungsverbot für Frau B. wird ausgesprochen.
16.05.2022: Hauptverhandlung als 45-Minuten-Schnellverfahren am Amtsgericht Holzminden. Richter Jan Scharfetter verurteilt die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen zu 30 Euro.
19.05.2021: Rechtsanwältin Beate Bahner legt eine Berufung gegen das Urteil von Amtsrichter Scharfetter ein.
12.12.2021: Soldatenprozess am Oberverwaltungsgericht Leipzig zur Frage der Rechtmäßigkeit der Aufnahme von COVID-19-Injektionen in das allgemeine Impfschema für Soldaten.
24.06.2022: die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) erteilt für die Europäische Union (EU) die bedingte Zulassung für den Corona-„Impfstoff“ von Valneva[19].
07.07.2022: Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Leipzig zum dort geführten Soldatenprozess wonach die Aufnahme von COVID-19-Injektionen in das allgemeine Impfschema für Soldaten angeblich rechtmäßig sei.
03.10.2022: die EMA folgt dem Antrag des Ausschusses für Humanarzneimittel bei der EMA vom 16.09.2022 und gewährt die Standardzulassung für das Vakzin Spikevax von Moderna[20].
10.10.2022: die EMA folgt dem Antrag des Ausschusses für Humanarzneimittel bei der EMA vom 16.09.2022 und gewährt die Standardzulassung für das Vakzin Comirnaty von BioNTech / Pfizer[21].
11.11.2022: die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) erteilt für die Europäische Union (EU) die bedingte Zulassung für den Corona-„Impfstoff“ von Sanofi und GSK[22].
13.02.2023: Hauptverhandlung am Landgericht Hildesheim unter Richter Peter Peschka. Vernehmung der Zeugen Major Thorsten Gr.
27.02.2023: Hauptverhandlung am Landgericht Hildesheim unter Richter Peter Peschka. Vernehmung der Zeugen Major Thorsten Gr., Oberstabsfeldwebel Mike He., Stabsfeldwebel Thomas Mu. sowie Oberstleutnant Stephan Mei.
30.03.2023: die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) erteilt für die Europäische Union (EU) die bedingte Zulassung für den Corona-„Impfstoff“ von HIPRA[23].
22.09.2023: Landrichter Peter Peschka stellt gegen sich selbst einen Antrag auf Besorgnis der Befangenheit.
02.01.2024: Antrag auf Besorgnis der Befangenheit gegen den Landrichter Dr. Julian Lange.
05.01.2024: Hauptverhandlung am Landgericht Hildesheim unter Richter Dr. Julian Lange. Vernehmung der Zeugen Oberstabsfeldwebel Mike He. sowie Major Thorsten Gr. Ausführlicher Bericht siehe hier.
15.01.2024: Hauptverhandlung am Landgericht Hildesheim unter Richter Dr. Julian Lange. Vernehmung der Zeugen Stephan Mei. sowie der Richter der beiden Vorinstanzen, Jan Scharfetter sowie Peter Peschka. Ausführlicher Bericht siehe hier.
30.01.2024: Hauptverhandlung am Landgericht Hildesheim unter Richter Dr. Julian Lange. Vernehmung der Zeugen Thomas Mu. und Hauptfeldwebel Thorsten Br.
09.02.2024: Fortsetzung der Hauptverhandlung am Landgericht Hildesheim unter Richter Dr. Julian Lange. Vernehmung der Zeugen Oberfeldwebel Stephan Go. und Hauptmann Blanca Bl.
19.02.2024: Antwort des Bundesverteidigungsministeriums, dass der Bundesregierung keine gesonderten Daten zur Fremdschutzherstellung für Soldaten und Soldatinnen vorliegen würden („Schriftliche Frage 2/208 des Abgeordneten Thomas Dietz vom 13. Februar 2024, eingegangen beim Bundeskanzleramt am 14. Februar 2024“).
23.02.2024: Fortsetzung der Hauptverhandlung am Landgericht Hildesheim unter Richter Dr. Julian Lange. Vernehmung des Zeugen Militärpfarrer Ralf Ju. sowie Teileinlassung der Angeklagten Sabrina Bu.
26.02.2024: Fortsetzung der Hauptverhandlung am Landgericht Hildesheim unter Richter Dr. Julian Lange. Vernehmung des Zeugen Richter Peter Peschka vom Landgericht Hildesheim.
01.02.2024: geplante Fortsetzung der Hauptverhandlung am Landgericht Hildesheim unter Richter Dr. Julian Lange.
Anhang 2: Dramatis personae
Gericht
(aktuell) vorsitzender Richter Dr. Julian Lange
Richter Jan Scharfetter (Amtsgericht Holzminden, 1. Instanz) (Vernehmung als Zeuge am 15.01.2024)
Richter Peter Peschka (Landgericht Hildesheim) (Vernehmung als Zeuge am 15.01.2024 sowie am 26.02.2024)
Schöffe Benjamin Mu.
Schöffe Boris Wa.
Staatsanwaltschaft
Staatsanwältin Kira-Franziska Rupprecht
Verteidigung
Rechtsanwalt Sven Lausen
Rechtsanwalt Gert-Holger Willanzheimer
Rechtsanwalt Ivan Künnemann
Angeklagte
Oberstabsgefreite Sabrina Bu. (Einlassung am 16.05.2022 sowie Teileinlassung am 23.02.2024)
Zeugen (Mannschaftsgrade)
Oberstabsgefreiter Arthur Ju.
Oberstabsgefreiter Kno.
Oberstabsgefreiter Tim Es.
Zeugen (Unteroffiziere)
Stabsunteroffizier Sven Nie.
Oberfeldwebel Stephan Go. (Vernehmung als Zeuge am 09.02.2024)
Oberfeldwebel Waldemar Kr.
Hauptfeldwebel Andreas So.
Hauptfeldwebel Thorsten Br. (Vernehmung als Zeuge am 30.01.2024)
Stabsfeldwebel Thomas Mu. (Vernehmung als Zeuge am 30.01.2024)
Oberstabsfeldwebel (Zugführer) Mike He. (Vernehmung als Zeuge am 27.02.2023 sowie am 05.01.2024)
Zeugen (Offiziere)
Hauptmann Blanca Bl. (Vernehmung als Zeuge am 09.02.2024)
Major Thorsten Gr. (Vernehmung als Zeuge am 27.02.2023, am 27.02.2023 sowie 05.01.2024)
Oberstleutnant Stephan Mei. (Vernehmung als Zeuge am 27.02.2023 sowie am 15.01.2024)
Oberstleutnant Florian Ba.
Weitere Personen
Militärpfarrer Ralf Ju. (Vernehmung als Zeuge am 23.02.2023)
Vertrauensperson Herr We.
General Carsten Breu.
[1] Hamed, Jessica „Die abhängige Justiz“ auf „cicero.de“ vom 22.02.2024. Aufzurufen unter https://www.cicero.de/innenpolitik/weisungsrecht-der-justizminister-die-abhangige-justiz, zuletzt aufgerufen am 28.02.2024.
[2] „WHO bezeichnet Ausbruch des neuen Coronavirus nun als Pandemie“ auf „aerzteblatt.de“ vom 11.03.2020. Aufzurufen unter https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111000/WHO-bezeichnet-Ausbruch-des-neuen-Coronavirus-nun-als-Pandemie, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[3] tagesschau „Bill Gates über Corona-Impfstoff“ vom 12.04.2020 auf „youtube.com“ ab Minute 4:25. Aufzurufen unter https://www.youtube.com/watch?v=083VjebhzgI, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[4] „Gates über Corona-Impfstoff „Es braucht eine globale Anstrengung““ auf „tagesschau.de“ vom 12.04.2020 um 06:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.tagesschau.de/ausland/gates-corona-101.html, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[5] „Informationen und Dokumente zur Organisation des Interviews mit Bill Gates in den Tagesthemen am 12.04.2020“ auf „fragdenstaat.de“. Aufzurufen unter https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-und-dokumente-zur-organisation-des-interviews-mit-bill-gates-in-den-tagesthemen-am-12042020/, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[6] „Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in der EU“ auf „commission.europa.eu“. Aufzurufen unter https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/questions-and-answers-covid-19-vaccination-eu_de, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[7] „Korrektur. Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Hildesheim. Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Versammlungen im Sinne des Art. 8 Grundgesetz (GG)“ auf „landkreishildesheim.de“ vom 04.01.2021. Aufzurufen unter https://landkreishildesheim.de/media/custom/2829_1629_1.PDF?1641391228, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[8] „Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in der EU“ auf „commission.europa.eu“. Aufzurufen unter https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/questions-and-answers-covid-19-vaccination-eu_de, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[9 „Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in der EU“ auf „commission.europa.eu“. Aufzurufen unter https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/questions-and-answers-covid-19-vaccination-eu_de, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[10] „Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in der EU“ auf „commission.europa.eu“. Aufzurufen unter https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/questions-and-answers-covid-19-vaccination-eu_de, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[11] „FAQ – Temporäre Aussetzung COVID-19-Impfstoff AstraZeneca“ auf „pei.de“ vom 16.03.2021. Aufzurufen unter https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/meldungen/faq-temporaere-aussetzung-astrazeneca.pdf?__blob=publicationFile&v=4, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[12] „3G-Regel ab 03.09.2021 im Landkreis Hildesheim gültig“ auf „elze.de“ vom 03.09.2021. Aufzurufen unter https://www.elze.de/Quicknavigation/Startseite/3G-Regel-ab-03 – 09-2021-im-Landkreis-Hildesheim-gültig.php?object=tx,3016.4&ModID=7&FID=3016.20441.1&mNavID=1733.1&NavID=1733.1&La=1, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[13] „Landkreis erlässt Allgemeinverfügung – Ab 10. Oktober entfällt 3G-Pflicht“ auf „kleeblatt.de“ vom 09.10.2021. Aufzurufen unter https://www.kleeblatt.de/2021/10/09/landkreis-erlaesst-allgemeinverfuegung-ab-10-oktober-entfaellt-3g-pflicht/, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[14] „Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim zur Feststellung des Inkrafttretens von Maßnahmen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Folge des Überschreitens der 7‑Tage-Inzidenz von 50“ auf „landkreishildesheim.de“ vom 01.11.2021. Aufzurufen unter https://www.landkreishildesheim.de/media/custom/2829_1483_1.PDF?1635772232, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[15] „Kurzinformation. Duldungspflicht für Covid-19-Schutzimpfung bei der Bundeswehr“ auf „bundestag.de“ vom 20.12.2021 Aufzurufen unter https://www.bundestag.de/resource/blob/917998/6d2ae92082666086604a0c222e3c9fe4/WD‑2 – 084-21-pdf-data.pdf, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[16] „Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim“. Nr. 68. Hildesheim, 08.12.2021. Aufzurufen unter https://www.landkreishildesheim.de/media/custom/2829_1568_1.PDF?1638975882, zuletzt aufgerufen am 03.02.2024.
[17] „Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in der EU“ auf „commission.europa.eu“. Aufzurufen unter https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/questions-and-answers-covid-19-vaccination-eu_de, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[18] „POL-HI: Neue Allgemeinverfügungen – Maskenpflicht bei Versammlungen im Landkreis Hildesheim“ auf „presseportal.de“ vom 07.01.2024 um 09:49 Uhr. Aufzurufen unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57621/5115613, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[19] „Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in der EU“ auf „commission.europa.eu“. Aufzurufen unter https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/questions-and-answers-covid-19-vaccination-eu_de, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[20] „CHMP empfiehlt Standardzulassung für die COVID-19-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna)“ auf „pei.de“, zuletzt aktualisiert am 10.10.2022. Aufzurufen unter https://www.pei.de/DE/institut/institut-node.html, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[21] „CHMP empfiehlt Standardzulassung für die COVID-19-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna)“ auf „pei.de“, zuletzt aktualisiert am 10.10.2022. Aufzurufen unter https://www.pei.de/DE/institut/institut-node.html, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[22] „Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in der EU“ auf „commission.europa.eu“. Aufzurufen unter https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/questions-and-answers-covid-19-vaccination-eu_de, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[23] „Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in der EU“ auf „commission.europa.eu“. Aufzurufen unter https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/questions-and-answers-covid-19-vaccination-eu_de, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.