Die aktuelle Hausratversicherung der HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. mit den Tarifen Hausratversicherung Basis, Hausratversicherung Classic und Hausrat Classic Plus trägt den Bedingungsstand 10.2021.
Übersicht über die Inhalte der Analyse
1. Tarifliches
2. Ausgewählte Leistungen des Tarifs Hausrat Classic Plus
3. Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Hausrat Classic Plus
Die einzelnen Tariflinien können durch optionale Bausteine erweitert werden:
- Schäden durch Erdbeben (mit 500 Euro Selbstbeteiligung)
- Fahrraddiebstahl inkl. Fahrradschutzbrief (Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl zwischen 1.000 Euro und 15.000 Euro. Nach Auskunft des Versicherers gelten diese „Grenzen für den Online-Abschluss. Höhere Fahrradwerte können nach individueller Prüfung gegen Sondervereinbarung versichert werden.“)
- Schäden durch Überschwemmung und Rückstau (jeweils auch durch Witterungsniederschläge), Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck (auch Dachlawinen), Lawinen, Vulkanausbruch. Hierbei gilt eine Wartezeit von mindestens 14 Tagen ab Antragseingang. Im Schadenfall wird eine Selbstbeteiligung von 500 Euro in Abzug gebracht.
- Haus- und Wohnungsschutzbrief (nur in den Tarifen Classic und Classic Plus, nicht jedoch in der Hausratversicherung Basis)
- Zusatzbaustein Online-Schutz (nur in den Tarifen Classic und Classic Plus, nicht jedoch in der Hausratversicherung Basis)
Eine Haushaltsglasversicherung wird von der HUK-COBURG als separate Sparte angeboten. Diese trägt ebenfalls den Bedingungsstand 10.2021. Positiv zu erwähnen ist in diesem Produkt die weitgehende Mitversicherung auch der Technik von Cerankochfeldern:
„Falls sich Ihre Glaskeramik-Kochfläche nicht separat austauschen lässt, kommen wir auch für den Austausch der zugehörigen darunterliegenden Technik auf. Das gilt auch für Glaskeramik-Induktionskochfelder.“
Absicherungsgrenzen und Wohnflächendefinition
Versicherbar sind Wohnungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme, höchstens jedoch bis 250.000 Euro. Diese Grenzen gelten nach Auskunft des Versicherers „für den Online-Abschluss. Höhere VS können nach individueller Prüfung gegen Sondervereinbarung versichert werden (Zusatzerklärung Z3“). Dabei gilt:
„Die Versicherungssumme muss mind. 700 € pro m² betragen und darf 1.500 € pro m² nicht übersteigen.“ (diese Bestimmungen gelten für den Onlineabschluss!)
Ein Unterversicherungsverzicht wird von der HUK-COBURG ab einer Versicherungssumme von mindestens 700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Wird die erforderliche Mindestversicherungssumme unterschritten, besteht auch für Kleinschäden kein Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung.
Der Versicherer definiert die Wohn- und Nutzfläche in seinem Angebotsrechner wie folgt:
„Als Mieter finden Sie die Wohnfläche in Ihrem Mietvertrag. Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzten Räume Ihrer Wohnung bzw. Ihres Einfamilienhauses (einschließlich der Arbeits- sowie beruflich/gewerblich genutzten Räume).
Wenn Sie Dachschrägen haben, beachten Sie bitte, dass für die Hausratversicherung immer die Grundfläche maßgebend ist. Das bedeutet, dass keine Abzüge wegen Dachschrägen vorzunehmen sind.
Nicht zur Wohnfläche gehören:
Treppen
Balkone
Loggien und Terrassen
Keller‑, Speicher- und Bodenräume, die Sie nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken nutzen.“
Versicherbar ist eine Wohnfläche zwischen 20 und maximal 300 Quadratmetern. Hierzu die HUK-Coburg:
„Diese Grenzen gelten für den Online-Abschluss. Größere Wohnflächen können nach individueller Prüfung gegen Sondervereinbarung versichert werden.“
Versicherungsschutz auch bei Leerstand?
Online ist Versicherungsschutz nur möglich für ständig bewohnte Wohnungen und Häuser. Bei Antragsstellung gilt:
„Ständig bewohnt bedeutet: An mindestens 5 Tagen in der Woche hält sich über Nacht eine dazu berechtigte, erwachsene Person in dieser Wohnung auf (entspricht vier Übernachtungen). Kein Problem ist es, wenn Sie z. B. an Wochenenden nicht zuhause oder wenn Sie im Urlaub sind.
Unter nicht ständig bewohnten Wohnungen verstehen wir z. B. ein Wochenendhaus sowie Zweit- oder Ferienwohnungen.“
Nach Vertragsbeginn gilt ein Objekt als nicht ständig bewohnt, wenn es länger als sechs Monate unbewohnt ist. Nach Auskunft der HUK-Coburg können nicht ständig bewohnte Wohnungen „nach individueller Prüfung gegen Sondervereinbarung versichert werden“. Dies erfolge über die Zusatzerklärungen Z1 und Z2 des Versicherers.
Gemäß Angebotsrechner versicherungsfähig sind Wohnungen und Häuser (Massiv- und Fertighäuser mit hartem Dach):
„Massive Außenwände aus Stein, Beton oder Betonfertigteilen, Ziegel oder Ähnlichem. Hartes Dach aus z. B. Ziegel, Schiefer, gesandeter Dachpappe.
Oder Fertighaus in Leichtbauweise mit raumseitiger Wandverkleidung aus nicht brennbaren Baustoffen, z. B. Holzständerbauweise innen verputzt. Hartes Dach aus z. B. Ziegel, Schiefer, gesandeter Dachpappe.“
Gebäude mit weicher Dachung (z. B. Stroh oder Reet) sind entsprechend nicht versichert.
Rabattoptionen und Zuschläge
Bei unterjähriger Zahlweise erhebt die HUK-COBURG einen Ratenzahlungszuschlag. Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt dieser 3 %, bei vierteljährlicher Zahlweise bei 5 %. Eine monatliche Zahlweise ist auch bei einem Jahresbeitrag von beispielhaft 525,64 Euro nicht möglich.
Sofern ein Versicherungsnehmer bei der HUK-Coburg neben einer Kfz-Versicherung für einen Pkw mindestens zwei Sachverträge (z. B. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung) abschließt, werde nach Unternehmensangaben auf die Kfz-Versicherung ein Bündelnachlass in Höhe von 5 % gewährt.
Um den Zahlbeitrag zu senken, besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung für den Schadenfall in Höhe von 300 Euro. Der Rabatt beträgt etwa 10 %.
Ebenfalls rabattiert wird eine Zugehörigkeit des Versicherungsnehmers zum Öffentlichen Dienst mit etwa 11 bis 13 %. Dabei gilt:
„Arbeiten Sie für ein privatisiertes, ehemals öffentlich-rechtliches Unternehmen (z. B. Deutsche Post, Deutsche Telekom, Deutsche Bahn), Banken/Sparkassen, Öffentliche Versicherungen, mildtätige oder gemeinnützige Einrichtung, dann wählen Sie bitte „Nein“.“
Risikoerheblich sind Vorschäden während der letzten 5 Jahre vor Antragsstellung. Dabei sind auch solche Schäden anzugeben, die bislang noch nicht bei einem anderen Versicherer zur Kenntnis gebracht wurden. Die Angabe von Vorschäden führt zu einem Risikozuschlag von knapp 15 %. Eine automatische Anpassung der Versicherungsprämie während der Vertragslaufzeit zum Vor- oder Nachteil des Versicherungsnehmers ist aus den vorhandenen Unterlagen nicht ersichtlich. Insofern ist davon auszugehen, dass bei Antragsstellung schadenbelastete Verträge auch weiterhin einen entsprechenden Risikozuschlag zahlen müssen.
Auch Wohnungen ohne bündige Schlösser
Die meisten Hausratversicherer versichern nur Wohnungen mit von außen bündigen Zylinderschlössern und ohne von außen verschraubte Türbeschläge / Türschilder. Solche Mindestsicherungen sind bei HUK-COBURG laut Angebotsrechner nicht erforderlich.
Eine Beitragszahlung ist sowohl per Rechnung als auch per SEPA-Mandat möglich.
Der Versicherungsnehmer kann den vereinbarten Versicherungsschutz mit Frist von einem Monat zur Hauptfälligkeit kündigen, der Versicherer mit Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauftermin.
Der aktuelle Tarif Classic Plus aus dem Hause HUK-COBURG erfüllt nicht aktuellen Mindestanforderungen von Witte Financial Services. Unter anderem fehlen eine GDV-Garantie sowie eine Innovationsklausel, die auch die erweiterten Elementargefahren einschließt.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Classic Plus aus dem Hause HUK-COBURG
- Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten nur bis 10 % darüber hinaus ersetzt. Wird eine Versicherungssumme von mindestens 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart, erhöht sich die Vorsorgedeckung auf 20 %.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles. Dieser Verzicht gilt auch für einen etwaigen Repräsentanten des Versicherungsnehmers sowie für eine ggf. parallel zur Hausratversicherung abgeschlossene Glasversicherung.
- Mitversichert sind Wertsachen bis 40 % der Versicherungssumme. Eine Erhöhung ist online nicht möglich. Nach individueller Risikoprüfung kann in den Tarifen Classic und Classic Plus gegen Mehrbeitrag (Zusatzerklärung Z3) eine höhere Entschädigungsgrenze vereinbart werden.
- Mitversicherung technischer, optischer und akustischer Sicherungsanlagen (z. B. Alarmanlagen), soweit diese Anlagen der Wohnung des Versicherungsnehmers und ausschließlich privaten Zwecken dienen.
- Mitversichert sind Wertsachen außerhalb definierter Wertschutzschränke bis 3.000 Euro (u. a. Bargeld), 20.000 Euro (u. a. Urkunden) bzw. 40.000 Euro (u. a. Schmuck). Armband- und Taschenuhren ab einem Einzelwert von 2.500 Euro zählen generell als Wertsachen. Im Sinne von Ziffer A 18.1.1.4 der aktuellen Musterbedingungen des GDV (Stand 11.2023) stellt die HUK-COBURG positiv klar, dass „Silbersachen, bei denen es sich nicht um Schmuck, Münzen oder Medaillen handelt (bspw. Silberbesteck)“ nicht unter die Wertsachendefinition fallen, so dass für sie die ungekürzte Versicherungssumme zur Anwendung kommt.
- Mitversichert ist Hausrat in Kundenschließfächern in Tresorräumen in Geldinstituten. Dabei gilt für Bargeld abweichend die zeitliche Begrenzung der Außenversicherung von maximal 12 Monaten.
- Handelswaren und Musterkollektionen sowie selbst hergestellte Sachen sind nur in einem Raum am Versicherungsort versichert. Es besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung.
- Mitversicherung von Sportausrüstung (z. B. Reitsättel, Golfausrüstung), die sich außerhalb des Versicherungsortes befinden ohne zeitliche Begrenzung in Höhe von 10.000 Euro. Die Mitversicherung gilt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Mitversichert ist der Hausrat von Ehe- un Lebenspartnern, Kindern (leibliche Kinder, Adoptiv– , Stief– und Pflegekindern), Eltern (leibliche Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern), die zuvor in der versicherten Wohnung gewohnt haben und nunmehr dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung ziehen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer weiterhin in der versicherten Wohnung wohnt. Nicht versichert sind Sachen der Pflegeeinrichtung.
- Mitversichert sind Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern, wenn diese nicht am Fahrzeug oder Anhänger montiert sind, z. B. Felgen, Sommer- und Winterreifen, Karosserieteile, Dachboxen, Fahrradträger, Kindersitze gehören zu den versicherten Sachen.
- Mitversicherung von Ladestationen für Elektro-Kraftfahrzeuge gegen versicherte Gefahren (z. B. Brand, Sturm, nicht jedoch Diebstahl) auf dem gesamten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt. Aufgrund fehlender Klarstellung ist hier eine Mitversicherung nur mobiler Ladestationen anzunehmen, da stationäre Ladestationen (z. B. Wallboxen) im Zweifel als Gebäudebestandteil anzusehen sind. Nicht versichert sind Ladestationen für Gartentechnik (z. B. für Mähroboter, Schwimmbad-/ Teichroboter und Rasentrimmer). Ausdrücklich versichert sind jedoch „Rasenmäher (auch Rasenmähroboter)“. Der Versicherer stellt hierzu klar: „Rasentrimmer sind versicherte Gartengeräte (A.3.2.2).“ Eine ausdrückliche Mitversicherung auch der Ladestationen für Gartentechnik bietet z. B. der Tarif PROTECT + (Stand 01.2023) aus dem Hause Docura (siehe dort Abschnitt A 4.2.6 für Schäden durch Diebstahl bzw. Abschnitt A 6.3.7 für Schäden durch Sturm und Hagel). Hierzu stellt die HUK-Coburg folgendes klar:
„Auch eine Ladestation für Elektro-KFZ/Wallbox ist versichert (wenn der VN sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten eingebracht hat). Hierbei gilt, dass die Wallbox mit der elektrischen Hausinstallation verbunden sein muss. Schutz besteht gegen die üblichen versicherten Gefahren der Hausratversicherung (siehe A 1.1.1 a. 3. Punkt VHB 2021) .
Wie von Ihnen richtig beschrieben sind zusätzlich auch mobile Ladegeräte für Elektro-KFZ über die Hausratversicherung versichert.“
- Außenversicherungsschutz für Reisegepäck außer Wertsachen, Gutscheinen, Fahrkarten, Schecks und Sammlungen jeglicher Art. Für Brillen sowie das Abhandenkommen von elektrischen / elektronische (auch batteriebetriebenen) Geräte einschließlich Zubehör aus dem Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens beträgt die maximale Entschädigung 250 Euro. Foto‑, Filmapparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör fallen nicht unter diese Entschädigungsgrenze. Nicht versichert sind u. a. Fahrten zum eigenen Wochenendgrundstück und zurück und der dortige Aufenthalt sowie Fahrten zur eigenen Wochenendwohnung und zurück und der dortige Aufenthalt. Ebenfalls nicht versichert ist u. a. das Stehen- oder Liegenlassen von Reisegepäck.
- Gegen Zuschlag Mitversicherung des einfachen Diebstahls von Fahrrädern (auch nicht versicherungspflichtige Pedelecs) und Fahrradanhängern bis online maximal 15.000 Euro. Dabei gilt laut HUK-Coburg: „Höhere Fahrradwerte können nach individueller Prüfung gegen Sondervereinbarung versichert werden.“ Die Einhaltung von erhöhten Sicherungsanforderungen (z. B. eine Verbindung mit anderen Gegenständen, Unterbringung in einem Gebäude nach beendetem Gebrauch) zur Erlangung einer Entschädigung ist bedingungsseitig nicht erforderlich. Es besteht jedoch weiterhin die Obliegenheit das Fahrrad bzw. den Fahrradanhänger durch ein „verkehrsübliches Schloss“ gegen Diebstahl zu sichern. Dies gilt allerdings immer dann, wenn das versicherte Fahrrad abgestellt wird.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl unter anderem von Gartenmöbeln und Gartengeräten (unter anderem auch Rasenmähroboter) bis zur Versicherungssumme sowie von sonstigem Garteninventar (z. B. Grills, Spielgerüste sowie Poolzubehör) bis zur Versicherungssumme.
- Versicherungsschutz für den einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten, Grills, Planschbecken, Wäsche und Kleidung von der Parzelle eines Campingplatzes bis 5.000 Euro.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Wäsche und Kleidung, die sich im Freien zum Waschen, zu Trocknen, zu Bleichen oder zu Lüften befinden. Kein Versicherungsschutz besteht für Pelze.
- Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen durch Aufbrechen verschlossener Umkleidekabinen und Spinden, die außerhalb von Gebäuden aufgestellt sind.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Kinderwagen, Roll- / Krankenfahrstühlen, Gehhilfen und Rollatoren im Rahmen der Außenversicherung bis 5.000 Euro p. a. Damit lose verbundene Sachen, werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit dem Krankenfahrstuhl, Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen gestohlen werden und die regelmäßig dem Gebrauch der versicherten Sache dienen.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl versicherter Sachen während stationären Aufenthalten (z. B. Krankenhaus, Kuranstalt, Kurzzeitpflegeeinrichtung) bis zur Versicherungssumme. Für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge ist die Entschädigung auf 400 Euro p. a. begrenzt. Andere Wertsachen sowie der Diebstahl aus ambulanten Praxisräumen eines Arztes, Heilpraktikers oder Physiotherapeuten sind nicht mitversichert.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl versicherter Sachen von einem für den Publikumsverkehr nicht zugänglichen Arbeitsplatz bis 5.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Mitversichert ist der Diebstahl von versicherten Sachen durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen.
- Versicherungsschutz bei am Körper getragenen oder sich in unmittelbarer Nähe des Versicherungsnehmers griffbereit befindlichen Sachen (Trickdiebstahl) innerhalb des Versicherungsortes bis 5.000 Euro.
- Versicherungsschutz bei am Körper getragenen oder sich in unmittelbarer Nähe des Versicherungsnehmers griffbereit befindlichen Taschen (Taschendiebstahl) durch Schnelligkeit oder besondere Geschicklichkeit bis zur Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn diese Tat durch eine Tat begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt.
- Mitversicherung des Missbrauchs von Kunden‑, Scheck- oder Kreditkarten bis 5.000 Euro infolge eines versicherten Raubs oder Einbruchdiebstahls.
- Mitversicherung des Diebstahls von Hausrat durch Aufbrechen von verschlossenen Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern (auch Wohnwagenanhängern),aus einer auf einem Kraftfahrzeug montierten, verschlossenen Dachbox oder aus der Kabine eines verschlossenen Wasserfahrzeugs Versicherungsschutz besteht weltweit. Elektrische Geräte oder elektronischer Geräte sowie deren Zubehör sind je Versicherungsfall und Versicherungsjahr bis in Höhe von 2.500 Euro mitversichert. Bei Entwendung des ganzen Kraftfahrzeugs sieht die HUK-COBURG eine Beweiserleichterung vor:
„Die Totalentwendung gilt als bewiesen, wenn der Kfz-Versicherer die Entschädigungspflicht
im Rahmen der Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung (Kasko) anerkannt hat.“
Werden Wohnmobile, Campingfahrzeuge sowie Campingwagen aufgebrochen, besteht der Versicherungsschutz nur subsidiär. Nicht versichert sind Wertsachen. Ebenfalls nicht versichert ist der Verlust von Hausrat aus Kraftfahr- oder Wasserfahrzeugen sowie anderen benanten Fahrzeugen durch Relay Attack oder Jamming[1].
- Versicherungsschutz für einen versicherten Raub, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wird. Dabei soll die angedrohte Gewalttat innerhalb des Versicherungsortes verübt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz in der Außenversicherung für Sachen, die bei Raub erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Heranschaffung versicherter Sachen alleine durch Täuschung, Überrumpelung oder Überraschung erreicht wird (z. B. Enkeltrick, Polizeitrick).
- Gemäß Ziffer 1.2.1 d) VHB 2021 besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Sturm / Hagel auf dem gesamten Versicherungsgrundstück. Dabei besteht der Versicherungsschutz außerhalb des Versicherungsgrundstücks nur innerhalb von Gebäuden.
- Mitversicherung von Schäden durch Detonation, Explosion, Implosion und Verpuffung.
- Mitversicherung von Seng- und Schmorschäden (z. B. durch ein auf einem Bügelbrett versehentlich angeschaltet stehengelassenes Bügeleisen oder Brandspuren an der Fensterbank durch Sonnenlicht, das auf einen Schminkspiegel eingefallen ist (siehe hier). Nicht versichert sind Schäden, die an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung elektrischen Stroms entstehen.
- Mitversicherung von Schäden durch Entschärfung von Blindgängern (Explosion von Kampfmitteln aus beendeten Kriegen) aus dem 1. und 2. Weltkrieg. Schäden am Hausrat infolge der Entschärfung von Blindgängern ohne damit einhergehende Explosion sind nicht mitversichert. Dies kann z. B. passieren, um schwere Möbel aus einem Keller oder einer Erdgeschosswohnung so zu verschieden, dass Zugang zu einer zu entschärfenden Bombe verschafft werden muss. Auch könnten Entschärfungskräfte ungewollt Gegenstände des aus seiner Wohnung verwiesenen Versicherungsnehmers runterwerfen und somit zerstören.
- Mitversicherung von Schäden durch Innere Unruhen, Streik, Aussperrung.
- Mitversicherung von Schäden am versicherten Hausrat bzw. Abhandenkommen von versichertem Hausrat durch wildlebendes Schalenwild (z. B. Wildschweine, Rehe oder Rothirsche) im Sinne des Bundesjagdgesetzes), nicht jedoch Federwild. Ebenfalls mitversichert sind die Kosten, die aufgrund eines solchen Ereignisse für die Reinigung der Wohnung anfallen, für Reparaturen von Gebäudebeschädigung im Bereich der Wohnung sowie Kosten für provisorische Reparaturen, um Öffnungen zu verschließen.
- Keine Ausschluss für Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser.
- Mitversicherung von frostbedingten und sonstigen Bruchschäden an Armaturen.
- Mitversicherung von Schäden durch den Austritt von Wasser aus Zisternen, Brunnen oder Sammeltanks für Regenwasser sowie von deren Rohren innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- Kosten für Mehrverbrauch von Frischwasser, Gas und anderen Brennstoffen (z. B. Holz oder Heizöl) nach einem versicherten Schadenfall. Eine Mitversicherung auch der Mehrkosten für Abwasser sowie für Stromverlust, wenn sich ein Stromspeicher ungewollt entladen haben sollte, fallen nicht unter den Wortlaut der Bedingungen.
- Übernahme von Transport- und Lagerkosten bis maximal 2 Jahren.
- Mitversicherung von Umzugskosten, wenn die versicherte Wohnung infolge eines Versicherungsfalles für mindestens 100 Tage unbewohnbar ist. Für versicherte Sachen besteht dabei keine Außenversicherung.
- Mitversicherung von Datenrettungskosten infolge eines Versicherungsfalles bis in Höhe von 3.000 Euro. Darüber hinaus bis zu 500 Euro im Rahmen des optionalen Haus- und Wohnungsschutzbriefes.
- Übernahme der Mehrkosten für den schadenbedingten Neuerwerb benannter, energiesparender Haushaltsgeräte bis in Höhe von 1.500 Euro.
- Mitversicherung der Kosten zur Beseitigung von Schäden an der versicherten Wohnung infolge des gewaltsamen Zutritts von Rettungskräften (z. B. Polizei oder Feuerwehr), die infolge der Fehlfunktion eines Rauch- bzw. Gaswarnmelders ausgelöst wurden und folglich keinen Versicherungsfall bedeuten. Die Mitversicherung gilt bis in Höhe von 5.000 Euro je Versicherungsfall. Ein schwaches Signal wegen schwacher oder leerer Batterie gilt nicht als Fehlalarm.
- Mitversichert sind Schäden durch Phishing bis 3.000 Euro, über den optional abschließbaren Online-Schutz kann die Leistung auf 5.000 Euro erhöht werden.
- Mitversicherung von Schäden durch Pharming beim privaten Online-Banking bis 5.000 Euro sowie maximal drei Versicherungsfälle p. a. Nicht versichert sind Schäden durch sonstigen Online-Betrug (z. B. Love-Scamming).
- Im Rahmen des optionalen Haus- und Wohnungsschutzbriefes Möglichkeit zur Einrichtung eines Dokumentendepots (z. B. Ausweise, Cedulas, Reisevisa, Kreditkarten; max. 20 Seiten DIN A4) und Hilfe bei der Ersatzbeschaffung von entsprechenden Dokumenten.
- Nur im Rahmen des optionalen Haus- und Wohnungsschutzbriefes Versicherungsschutz für die Unterbringung von Tieren im Notfall bis maximal 500 Euro (max. 1.500 Euro p. a.). Im Unterschied dazu bietet z. B. der Tarif Klassik-Garant aus dem Hause VHV (Stand 01.2024) einen entsprechenden Versicherungsschutz auch ohne ergänzenden Schutzbrief.
- Nur im Rahmen des optionalen Haus- und Wohnungsschutzbriefes Übernahme der Kosten für die Beseitigung der Verstopfung von Ableitungsrohren, auch wenn es zu keinem ersatzpflichtigen Leitungswasserschaden gekommen ist. Die Mitversicherung ist auf 500 Euro je Versicherungsfall (max. 1.500 Euro p. a.) begrenzt. Versicherungsschutz besteht nur innerhalb der versicherten Wohnung.
- Nur im Rahmen des optionalen Haus- und Wohnungsschutzbriefes versichert sind die Kosten für einen Schlüsseldienst bei abgebrochenen oder abhanden gekommenen Schlüsseln für die Wohnungseingangstür des Versicherungsnehmers für ein provisorisches Schloss bis in Höhe von 500 Euro (max. 1.500 Euro p. a.). Im Rahmen der eigentlichen Hausratversicherung erbringt z. B. nach Ziffer 60 der Tarif Excellent aus dem Hause Ammerländer (Stand 02.2023) diese Leistung.
- Nur im Rahmen des optionalen Haus- und Wohnungsschutzbriefes versichert sind die Kosten für die Entfernung von Wespen‑, Hornissen- und Bienennestern bis in Höhe von 500 Euro (max. 1.500 Euro p. a.)
- Nur im Rahmen des optionalen Haus- und Wohnungsschutzbriefes mitversichert sind Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles notwendige Kinderbetreuung für bis zu 48 Stunden, maximal jedoch bis in Höhe von 1.500 Euro.
- Versicherungsschutz für ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, auch, wen diese nicht ausschließlich durch die Wohnung betreten werden können. Dies gilt jedoch nur für Handelswaren, Musterkollektionen sowie selbst hergestellte Sachen. Für sonstige versicherte Sachen besteht der Versicherungsschutz nur für Räume, die ausschließlich durch die Wohnung des Versicherungsnehmers betreten werden können.
- Versicherungsschutz besteht auch für versicherte Sachen in privat genutzten Garagen, die sich nicht weiter als 3 Kilometer Luftlinie vom Versicherungsort entfernt befinden. Im Unterschied dazu bietet z. B. der Tarif Klassik-Garant aus dem Hause VHV (Stand 01.2024) einen deutschlandweiten Versicherungsschutz für Hausrat in Garagen.
- Außenversicherung bis 12 Monate bis in Höhe der Versicherungssumme.
- Über den Umfang der Außenversicherung hinaus besteht Versicherungsschutz bis in Höhe von 5.000 Euro für versicherte Sachen in Wochenend‑, Ferien‑, Land‑, Jagd‑, Garten‑, Weinberghäusern und Datschen sowie sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden (z. B. Lauben, Datschen) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitversicherung besteht nicht für Wertsachen sowie Schäden durch erweiterte Naturgefahren, auch wenn diese für die Hauptwohnung vereinbart wurden.
- 24-Stunden-Notruftelefon.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Classic Plus aus dem Hause HUK-COBURG
- Keine Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV-Garantie) abgewichen wird.
- Keine Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Arbeitskreis-Garantie) abgewichen wird.
- Innovationsklausel gilt nicht für erweiterte Elementargefahren sowie für Zuschlagsrisiken (z. B. Schutzbrief):
„3.2.23 Innovationsgarantie
Wir führen ein neues Produkt ein, dessen Leistungsumfang im Vergleich zu Ihren VHB-Bedingungen ausschließlich vorteilhaft ist? Dann gelten die Verbesserungen auch für Ihren Vertrag und zwar für alle ab diesem Zeitpunkt eintretenden Versicherungsfälle. Ausgenommen davon sind Leistungen aus A 2.6, A 3.4, D und E Ihrer VHB-Bedingungen.“
- Keine Best-Leistungs-Garantie (Erweiterte Vorsorge) für Leistungen eines anderen, zum Schadenzeitpunkt verkaufsoffenen Versicherers.
- Fehlende Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie).
- Keine Summen- und / oder Konditionsdifferenzdeckung.
- Kein Regressverzicht gegenüber (grob) fahrlässig handelnden Angehörigen, die keinen Anspruch über eine etwaige Haftpflichtversicherung geltend machen können.
- Ohne Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Kurzarbeit.
- Kein Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften, so z. B. auch bei Verletzung behördlicher Vorschriften über Rückstausicherungen.
- Kein nahtloser Übergang von Versicherungsschutz bei abweichendem Ablauf des Vorvertrages bereits um 12:00 Uhr anstatt um 24:00 Uhr.
- Kein bedingungsseitiger Versicherungsschutz bei unklarer Zuständigkeit im Fall eines Versichererwechsels.
- Kein Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Versicherers wegen Nichtzahlung eines Folgebeitrages.
- Kein pauschaler Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung für Kleinschäden bis zu einer benannten Summe.
- Zu den versicherten Sachen gehören unter anderem Haustiere (z. B. Fischen, Katzen, Vögel), nicht jedoch Heimtiere (z. B. Chinchillas, Spinnen, Schlangen) oder Nutztiere (z. B. Hühner, Ziegen, Schafe).
- Nicht zu den versicherten Sachen gehören Outdoor-Küchen. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der Tarif Klassik-Garant aus dem Hause VHV (Stand 01.2024).
- Nicht zu den versicherten Sachen Brennstoffvorräte (z. B. Holz, Pellets, Kohle), die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen und die ausschließlich zum Beheizen der versicherten Wohnung genutzt werden sollen. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der Tarif Klassik-Garant aus dem Hause VHV (Stand 01.2024). Die HUK-COBURG versichert jedoch nachgewiesene Mehrkosten bei Verlust oder Mehrverbrauch von Brennstoffvorräten.
- Nicht zu den versicherten Sachen zählt der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt. In der Regel zählen solche Personen nicht zum Haushalt des Versicherungsnehmers.
- Keine Mitversicherung von Sportgeräten (z. B. Laufbänder, Stepper oder Rudergeräte), die sich dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Versicherungsschutz im beschriebenen Rahmen besteht allein für Sportausrüstung.
- Nicht zu den versicherten Sachen gehören nicht versicherungspflichtige E‑Scooter, da sie nach § 1 Abs. 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung als Kraftfahrzeuge gelten (nach Abschnitt A Nr. 1.1.1 a) sowie Abschnitt A Nr. 1.1.2 b) zählen sie nicht zu versicherten Sachen). Siehe hierzu auch das Urteil des AG Frankfurt (Az.: 976 Cs 661 Js 59155/19) vom 16.06.2020[2].
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Balkonkraftwerken (sog. Plug- and-Play Solaranlagen oder Stecker-Solaranlagen bis maximal 600 Watt Ausgangsleistung). Da die Bedingungen keine allgemeine Mitversicherung von privat genutzten Anlagen der regenerativen Energieversorgung als versicherten Hausrat definieren, ist auch hierüber keine Herleitung erkennbar. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der Tarif Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv aus dem Hause VHV (Stand 01.2024). Die HUK-Coburg stellt hierzu klar:
„Die Anlagen sind schon heute versicherte Sachen in unserer HR, da sie keine Gebäudebestandteile sind. Schutz besteht unabhängig von der Watt-Leistung und ohne Sublimit.“
- Nicht zu den versicherten Sachen gehören Bienenstöcke und Bienenvölker auf dem Versicherungsgrundstück. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der Tarif PremiumSchutz aus dem Hause Württembergische (Stand 01.06.2022).
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von eingelagertem Hausrat in einer Self-Storage-Anlage, Lagerhäusern, Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen. In unterschiedlichem Umfang mitversichert ist dies z. B. im Tarif comfort aus dem Hause Alte Leipziger (Stand 05.2020) bzw. im Excellent-Schutz der Ammerländer (Stand 02.2023).
- Kein ausdrücklicher Versicherungsschutz für den Hausrat von Wohngemeinschaften, wenn durch den Versicherungsnehmer die gesamte Wohnfläche versichert wird. Eine solche Mitversicherungsmöglichkeit bietet z. B. der Excellent-Schutz der Ammerländer (Stand 02.2023).
- Keine Mitversicherung unbenannter Gefahren (All-Risk-Deckung). Eine solche bieten u. a. verschiedene Tarife aus dem Hause Adcuri, Barmenia, Ammerländer, asspario, die Bayerische, Domcura, InterRisk, Konzept & Marketing oder VHV.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden durch das unmittelbare Eindringen von Regen, Hagel, Schnee, Schmutz oder Schmelzwasser durch nicht sturm– / hagelbedingte Öffnungen. Eine solche Mitversicherung bietet z. B. der Tarif XXL aus dem Hause InterRisk (Stand 08.2022).
- Kein Versicherungsschutz Schäden durch Windbewegungen unabhängig von der Windstärke. Versichert sind allein Schäden durch Sturm ab Windstärke 7 (min. 50 km / h). Ebenfalls nicht versichert sind Schäden durch Durchzug infolge von Druckunterschieden zwischen verschiedenen Gebäudeteilen. Eine solche Mitversicherung bietet z. B. die Tarife allsafe home (prime und perfect) aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018).
- Kein Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Sachen durch Sturm oder Hagel außerhalb des Versicherungsortes, sofern sich diese Sachen außerhalb von Gebäuden befinden (siehe Ziffer 2.5.4 VHB 2021). Eine solche Mitversicherung bietet z. B. die Tarife allsafe home (prime und perfect) aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018).
- Mitversicherung von frostbedingten Bruchschäden, nicht jedoch sonstigen Bruchschäden, an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern, Heizkreisverteilern oder an vergleichbaren Teilen von Heizungs- und Klimaanlagen. Eine solche Mitversicherung sonstiger Bruchschäden bietet z. B. die Tarife allsafe home (prime und perfect) aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018).
- Mitversicherung von frostbedingten Bruchschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts sowie deren Anschlussschläuchen, nicht jedoch von sonstigen Bruchschäden. Hierfür bietet beispielsweise die VHV in ihrem Tarif Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv (Stand 01.2024) einen entsprechenden Versicherungsschutz.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Wasser aus Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen. Mitversichert ist jedoch Leitungswasser unter anderem aus Einrichtungen von Heizungs- und Klimaanlagen, so dass darüber in der Regel Versicherungsschutz herleitbar sein dürfte. Der Versicherer stellt hierzu klar:
„Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen sind Heizungsanlagen. Diese sind darunter subsumiert und bei uns versichert A 2.4.1. Durch den schnellen technologischen Fortschritt wollen wir für die Lesbarkeit der VHB so schlank wie möglich bleiben und nicht jede neue Heizungsart als Beispiel nennen.“
- Kein Versicherungsschutz für Schäden durch den Austritt von flüssigen oder gasförmigen Stoffen aus innen liegenden Gas‑, Öl- und Lüftungsrohren.
- Nicht mitversichert ist die Entschädigung versicherter Sachen, die dadurch zerstört oder beschädigt werden, weil Pumpen der zum Versicherungsort gehörenden Drainage ausfallen und dadurch Entwässerungsschächte überlaufen. Diese Leistung bieten z. B. der Tarif CIF:PRO best advice plus 2018 / VSU-Modell aus dem Hause ConceptIF (Stand 01.2020) oder der Tarif TOP-VIT VSU-Modell aus dem Hause GVO (Stand 02.2020).
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Teilüberschwemmungen des Versicherungsgrundstücks im Rahmen der optional mitversicherten unbenannten Gefahren. Dies stellt eine Schlechterstellung gegenüber Ziffer A 6.4.1 VHB 2022 – Quadratmetermodell des GDV dar. Aufgrund der bedingungsseitig bei der HUK-COBURG fehlenden GDV-sowie Arbeitskreis-Garantie können Versicherte sich hier nicht auf den Leistungsumfang der unverbindlichen Musterbedingungen des GDV berufen. Im Unterschied dazu bietet z. B. der Tarif Klassik-Garant aus dem Hause VHV (Stand 01.2024) hier einen GDV-konformen Versicherungsschutz.
- Mitversicherung von Schäden unmittelbar durch Rauch und Ruß, allerdings nur, wenn diese plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück ausgetreten sind. Nicht versichert sind Schäden durch die allmähliche Einwirkung von Rauch oder Ruß, so z. B. durch Fogging (Schwarzstaub).
„In viele Fällen von Fogging in der Wohnung wurde häufig gerade neu gestrichen oder die Räumlichkeiten frisch bezogen. Doch warum tritt Fogging überhaupt erst auf? Der Grund können schwerflüchtige Verbindungen (SVOC), wie Weichmacher, sein, welche in die Raumluft gelangen.
[…]
Das Fogging tritt nicht sofort auf. Das heißt, wenn Sie die Sommertage für eine Renovierungsaktion nutzen, wird dieses Phänomen womöglich erst im Herbst mit der ersten Heizperiode auftreten. Ein Grund dafür ist, dass mit sinkenden Temperaturen, mehr geheizt und weniger gelüftet wird. Dadurch können sich die schwerflüchtigen Verbindungen (SVOC) aus Teppichen, der Raufasertapete oder Kunststoffoberflächen mit vorhandenen Staubpartikeln verbinden und sich als schmieriger Film innerhalb des Raums absetzen.“[3]
- Kein Versicherungsschutz für den Brandschäden an Outdoor-Küchen. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der Tarif Klassik-Garant aus dem Hause VHV (Stand 01.2024).
- Kein Versicherungsschutz für Schäden durch Brand an dauerhaft außerhalb des Versicherungsortes befindlichen Gartenmäh- oder Poolrobotern, also z. B. wenn sich diese dauerhaft auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch radioaktive Isotope (z. B. in Rauchmeldern), als auch die dadurch entstehenden Kosten (z. B. für Entseuchung und Ablagerung).
- Kein Versicherungsschutz für Schäden unmittelbar durch Kurzschluss oder Stromschwankungen. Eine solche Mitversicherung bieten z. B. die Tarife aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018), der Tarif XXL aus dem Hause InterRisk (Stand 08.2022) oder der Tarif Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv aus dem Hause VHV (Stand 01.2024). Mitversichert sind bei der HUK-COBURG nur Schäden durch blitzbedingten Kurzschluss, blitzbedingtem Überstrom sowie durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Schäden an Komponenten einer Smart-Home-Überwachung bzw. Gerätesteuerung oder daraus resultierenden Folgeschäden. Im Einzelfall Versicherungsschutz z. B. in Folge von blitzbedingtem Kurzschluss oder Überspannungsschäden durch Blitz, nicht jedoch u. a. Schäden durch falsche Bedienung oder Stromschwankungen an mobilen elektrischen Geräten.
- Keine generelle Mitversicherung von Schäden durch Transportmittelunfälle. Eine solche Mitversicherung bieten z. B. die Tarife allsafe home (prime und perfect) aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018) oder der Tarif XXL aus dem Hause InterRisk (Stand 08.2022). Abweichend Versicherungsschutz besteht bei der HUK-COBURG im Rahmen des so genannten „Camper-Schutz“, sofern sich der Unfall mit einem Wohnwagen, einem Wohnmobil oder einem vergleichbaren Campingfahrzeug ereignet hat. Pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr beträgt die Entschädigung höchstens 5.000 Euro.
- Keine Mitversicherung von Schäden am versicherten Hausrat bzw. Abhandenkommen von versichertem Hausrat durch Haustiere.
- Keine Mitversicherung von Schäden an elektrischen Geräten innerhalb der versicherten Wohnung durch den Biss von Haustieren. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der Tarif Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv aus dem Hause VHV (Stand 01.2024).
- Keine Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen durch Federwild.
- Keine Klarstellung zum Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl über nicht versicherte Räume[4]. Trotz fehlender Klarstellung ist hier ein entsprechender Versicherungsschutz anzunehmen.
- Mitversicherung von Vandalismus infolge von Einbruch, Raub oder dem Versuch einer solchen Tat. Sonstige Schäden durch böswillige Beschädigung versicherter Sachen (z. B. Beschädigung von Alarmanlagen auf dem Versicherungsgrundstück bzw. Graffiti an Innenräumen eines Versicherungsnehmers ohne gleichzeitigem Diebstahl oder Raub) fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
- Keine Mitversicherung von Transportberaubung auf dem Weg von und zur Bank / Sparkasse. Diese Leistung bietet z. B. die Hausratversicherung (Standard, Sicherheit, Spezial) aus dem Hause VGH (Stand 10.2023).
- Keine Mitversicherung der vorsätzlichen Beschädigung oder Zerstörung von Spielgeräten und Spielgerüsten auf dem Versicherungsgrundstück. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der Tarif allsafe home (prime und perfect) aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018).
- Kein Versicherungsschutz für die vorsätzliche Beschädigung von Gartenrobotern, so z. B. (Aufsitz-)Rasenmähern und Mährobotern innerhalb des Versicherungsgrundstücks. Gleiches gilt für Poolroboter.
- Keine Mitversicherung von Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten in gemieteten, in Sondereigentum befindlichen Wohnungen sowie in Einfamilienhäusern. Eine solche Leistung besteht z. B. nach Ziffer 63 bei der Ammerländer im Excellent-Schutz (Stand 02.2023) oder die InterRisk in ihrem Tarif XXL (Stand 08.2022).
- Technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen auf dem gesamten Versicherungsgrundstück, die der versicherten Wohnung und ausschließlich privaten Zwecken dienen (siehe Ziffer 1.1 in Verbindung mit Ziffer 1.2.1 b) zählen zwar zu den versicherten Sachen, der einfache Diebstahl derselben fällt hingegen nicht unter den Versicherungsschutz. Gleiches gilt für den Diebstahl von Geräten aus dem Bereich Smart-Home, die zur Überwachung des versicherten Hausrates dienen und sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden (z. B. Kameras, Bewegungsmelder oder anderweitige Sensoren).
- Kein Versicherungsschutz für den Diebstahl versicherter Sachen durch Aufbrechen einer fest mit einem Kraftrad (z. B. Motorrad) verbundenen und verschlossenen Box. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der Tarif Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv aus dem Hause VHV (Stand 01.2024).
- Keine Mitversicherung des Diebstahl von Bekleidung aus Kindertagesstätten (Kita) oder Grundschule sowie während Schul- und Kitaveranstaltungen (einschließlich Klassenausflügen). Eine entsprechende Mitversicherung bieten in unterschiedlichem Umfang z. B. der Tarif Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv aus dem Hause VHV (Stand 01.2024) oder der Tarif allsafe home (prime und perfect) aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018).
- Keine Mitversicherung des Diebstahls von Schulranzen während des Schulwegs sowie während des Aufenthalts auf dem Schulgelände. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der Tarif Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv aus dem Hause VHV (Stand 01.2024).
- Nicht versichert ist der einfache Diebstahl von Hausrat aus der Obhut der Garderobenaufbewahrung eines Veranstalters. Es gilt ein Ausschluss nach Ziffer 2.3.3 a) aa) für Schäden wegen einfachen Diebstahls.
- Kein Versicherungsschutz für den einfachen Diebstahl versicherter Sachen durch Hausangestellte. Mitversichert ist diese Leistung z. B. im Excellent-Schutz der Ammerländer (Stand 02.2023) oder im Tarif premium-Deckung aus dem Hause innoAS (Stand 01.10.2019).
- Kein Versicherungsschutz für den einfachen Diebstahl von Bollerwagen. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der Tarif Klassik-Garant aus dem Hause VHV (Stand 01.2024).
- Kein Versicherungsschutz für den einfachen Diebstahl von Outdoor-Küchen. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der Tarif Klassik-Garant aus dem Hause VHV (Stand 01.2024).
- Nicht mitversichert ist der einfache Diebstahl von Kleinvieh, Futter oder Streuvorräten. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif premium-Deckung aus dem Hause innoAS (Stand 01.10.2019).
- Nicht mitversichert ist der einfache Diebstahl von Jagdwaffen- und Jagdoptik außerhalb der versicherten Wohnung. Es gilt ein Ausschluss nach Ziffer 2.3.3 a) aa) für Schäden wegen einfachen Diebstahls.
- Nicht versichert ist der einfache Diebstahl von Hör- und Sehhilfen , Zähnen und Gebissen. Es gilt ein Ausschluss nach Ziffer 2.3.3 a) aa) für Schäden wegen einfachen Diebstahls.
- Kein Einschluss eines eigentlichen Cyberbausteins (z. B. Versicherungsschutz gegen Cyber-Attacken, Cyber-Mobbing oder widerrechtliche Entwendung von Kryptowährungen).
- Kein Versicherungsschutz für Schäden durch Skimming infolge der Manipulation von Geldautomaten.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch die Herausgabe der PIN des Versicherungsnehmers infolge räuberischer Erpressung.
- Keine Mitversicherung von Folgeschäden durch die Manipulation bzw. das Hacken von Smart-Home-Komponenten sowie von Schäden durch die Bedienung oder den Gebrauch versicherter Smart-Home-Geräte durch den Versicherungsnehmer bzw. Schäden durch Unachtsamkeit des Versicherungsnehmers oder den Diebstahl versicherter Smart-Home-Geräte durch Dritte.
- Keine generelle Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten (z.B. Diebstahl von Solarzellen, Hacken von Smarthome-Anlagen, einfacher Diebstahl von nicht ausdrücklich benannten Sachen, Betrug).
- Versicherte Kosten werden zusätzlich nur bis zu 10 % der Versicherungssumme über die Versicherungssumme hinaus ersetzt. Wurde ein Unterversicherungsverzicht vereinbart, gilt eine erhöhte Vorsorgedeckung für versicherte Kosten in Höhe von 20 % der Versicherungssumme.
- Hotelkosten (bzw. Kosten für eine anderweitige Unterbringung) bis 100 Tage à 3‰ der Versicherungssumme, min. 100 Euro je Tag, nicht jedoch von Nebenkosten (z. B. Kosten für Telefon, Internet oder Frühstück). Wird ersatzweise eine Unterbringung bei Freunden oder Verwandten in Anspruch genommen, also auf ein Hotel verzichtet, erbringt die HUK-COBURG einen pauschalen Tagessatz in Höhe von 30 Euro.
- Keine Übernahme von Schlossänderungskosten für Schlösser von eigenen Kraftfahrzeugen des Versicherungsnehmers oder für Gemeinschaftstüren, sondern allein für Wohnungstüren, für in der Wohnung befindliche Wertschutzschränke sowie für Wertschutzschränke oder Kundenschließfächer außerhalb der versicherten Wohnung, sofern darin versicherter Hausrat aufbewahrt wird.
- Keine Übernahme der Kosten für die Neuprogrammierung von Transpondern und Codekarten nach einem Versicherungsfall. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif allsafe home (fine, prime und perfect) aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018).
- Bei der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Feststellung der Schadenhöhe wird erst ab einer festgestellten Schadenhöhe von mindestens 25.000 Euro der Anteil des Versicherungsnehmers an den Verfahrenskosten in voller Höhe übernommen. Beauftragt der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen individuell, werden die Kosten nur dann übernommen, sofern der Versicherungsnehmer vom Versicherer zur Hinzuziehung aufgefordert wurde (Abschnitt A Nr. 3.1.10).
- Keine Übernahme von Leckortungskosten ohne einen versicherten Schadenfall.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung der Kosten für das Absperren von Straßen, Wegen oder Grundstücken.
- Übernahme der Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen.
- Keine Mitversicherung von Dekontaminationskosten. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif allsafe home (prime und perfect) aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018).
- Keine Mitversicherung der Mehrkosten durch Technologiefortschritt.
- Keine Mitversicherung der Mehrkosten für Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der unverzüglich veranlassten Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der Sachen.
- Keine Übernahme der Kosten für die vorübergehende Anmietung von Haushaltsgeräten (z. B. Waschmaschine, Wäschetrockner, Kühlschrank, Gefrierschrank oder ‑truhe, Herd / Ofen, Geschirrspülmaschine), sofern diese durch einen Versicherungsfall beschädigt, zerstört oder abhandengekommen sind und eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich sein sollte.
- Keine Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles pflegebedürftige Personen. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif allsafe home (prime und perfect) aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018).
- Nicht versichert sind die Kosten für die Übernahme eines Mobilfunkvertrages nach einem versicherten Schaden am Mobilfunkgerätes bzw. die Weiterzahlung von TV-Abonnements nach Ausfall oder Verlust des TV-Gerätes. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif 7 Sachen – DIE Hausratversicherung aus dem Hause prokundo (Stand 02.2022).
- Nicht versichert sind die Unterstützungsleistungen wegen Gesundheitsschäden nach einem Hausratschaden bzw. Zuzahlungen nach einem schadenbedingten Krankenhausaufenthalt. Diese Leistung erbringen in unterschiedlichem Umfang z. B. die ARAG im Rahmen ihres Tarifes ARAG Haushalt-Schutz 2021 Premium (Stand 11.2021) bzw. die Württembergische im Rahmen ihres Tarifs PremiumSchutz (Stand 01.06.2022).
- Nicht versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles anfallenden Kosten für die Wiederherstellung und / oder Wiederbepflanzung gärtnerischer Anlagen am Versicherungsort. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif premium-Deckung aus dem Hause innoAS (Stand 01.10.2019).
- Nicht versichert sind die Kosten für die Reinigung sowie Desinfektion der versicherten Wohnung nach einem Versicherungsfall durch eine spezialisierte Reinigungsfirma. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif premium-Deckung aus dem Hause innoAS (Stand 01.10.2019).
- Nicht versichert sind die Kosten für eine Sicherheitsberatung, die im Anschluss an einen erfolgten Einbruchdiebstahl oder den Versuch einer solchen Tat durchgeführt wird. Gleiches gilt für die Kosten von bei der Beratung empfohlener Sicherheitstechnik, wenn diese nach VdS-Standard hergestellt und eingerichtet wird. Diese Leistung erbringt beispielsweise die Württembergische im Rahmen ihres Tarifes PremiumSchutz (Stand 01.06.2022).
- Keine Übernahme der Kosten für die Organisation eines Dolmetschers, die Bereitstellung eines telefonischen Dolmetscherservices bei Auslandsreisen oder die Kosten für einen entsprechenden Dolmetscher. Diese Leistungen erbringen in unterschiedlichem Umfang beispielsweise die Stuttgarter im Rahmen ihres Tarifs Premiumschutz (Stand 10.2017), die InterRisk im Rahmen ihres Tarifes XXL (Stand 08.2022) oder der Tarif premium-Deckung aus dem Hause innoAS (Stand 01.10.2019).
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Abmahnung auf Grund einer (angeblichen) Urheberrechtsverletzung. Diese Leistung erbringen beispielsweise die AXA im Rahmen ihres Tarifes BOXflex Premium (Stand 09.2014) oder die Janitos mit ihrem Tarif Best Selection (Stand 01.06.2020).
- Keine ausdrückliche Übernahme von Feuerlöschkosten. Regelmäßig können dies Aufwendungen zur Abwendung und Minderung eines versicherten Schadens sein und als solche nach Ziffer 3.1.6 der Bedingungen mitversichert.
- Nicht versichert sind Schlossänderungskosten infolge von einfachem Diebstahl.
- Keine Übernahme von Mietfortzahlungskosten, wenn und solange trotz Unbewohnbarkeit der Wohnung Mietkosten weiterbezahlt werden müssen.
- Keine Mitversicherung von Fremdkosten (Regiekosten) für die Koordination der Wiederherstellung versicherter Sachen.
- Keine Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung von nicht elektronisch gespeicherten Dokumenten (z. B. apostillierten Dokumenten, Cedulas, Führerscheinen, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Zeugnisse).
- Keine Übernahme der Kosten für die Wiederbeschaffung legaler Downloads. Diese Leistung erbringt beispielsweise der Tarif allsafe home (fine, prime und perfect) aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018).
- Keine bedingungsseitige Übernahme der Kosten für einen Tierarzt, die in Folge eines Versicherungsfalles oder einer Vergiftung versicherter Tiere notwendig werden.
- Keine Kostenpauschale ab einer bestimmten Schadenshöhe.
- Übernahme der Rückreisemehrkosten für Urlaubs- und Dienstreisen, nicht jedoch Bildungsreisen. Versicherungsschutz besteht bei Schäden ab 5.000 Euro für den Versicherungsnehmer. Kein Versicherungsschutz besteht für Rückreisemehrkosten von Angehörigen des Haushalts des Versicherungsnehmers.
- Keine Übernahme von Stornierungskosten für Urlaubs‑, Dienst- oder Bildungsreisen.
- Keine Übernahme der Kosten für einen Erholungsurlaub nach Großschäden. Diese Leistung erbringt beispielsweise der Tarif allsafe home perfect aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018).
- Nur im Rahmen des optionalen Haus- und Wohnungsschutzbriefes Übernahme der Kosten für eine telefonische, psychologische Erstberatung durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten bis in Höhe von 500 Euro. Die Mitversicherung gilt nur für den Versicherungsnehmer, nicht jedoch für mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.
- Keine Mitversicherung unbenannte Kosten. Diese Leistung bietet nach Abschnitt D § 14 Nr. 35 beispielsweise der Tarif allsafe home perfect aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018).
- Kein Versicherungsschutz für Sachen des Versicherungsnehmers in einer vermieteten Einliegerwohnung. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif premium-Deckung aus dem Hause innoAS (Stand 01.10.2019).
- Kein bedingungsseitiger Versicherungsschutz für einen beruflich bedingten Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung).
- Kein Versicherungsschutz für vorübergehende Berufs‑, Studien- oder Urlaubsaufenthalte oder die Tätigkeit als Au-pair im Ausland über den Umfang der Außenversicherung hinaus.
- Keine besondere Mitversicherung von sogenannten nachhaltigen Versicherungsleistungen, z. B. Übernahme der Mehrkosten für die Anschaffung eines ökologisch höherwertigen Ersatzes gleicher Art und Güte für benannte Sachen (z. B. Möbel, Haushaltsgeräte) oder erhöhte Hotelkosten bei Unterbringung in nachhaltig zertifizierten Hotels. Lediglich die Übernahme von Mehrkosten für nachhaltige Haushaltsgeräte kann an dieser Stelle als versicherte Leistung benannt werden. Gleichwohl wirbt das Unternehmen mit Selbstverständlichkeiten für die besondere Nachhaltigkeit seiner Bedingungen (hier auszugsweise):
„Im Rahmen der versicherten Gefahren bietet die Hausratversicherung auch Schutz bei Schäden, die durch die Folgen des Klimawandels verursacht werden. Der Versicherungsschutz gegen Sturm, Hagel und die weiteren Naturgefahren schützt Sie bei Naturgewalten, die in Zukunft häufiger und stärker auftreten können als bisher. Sie haben auch Versicherungsschutz bei Schäden durch Blitzschlag oder aufgrund Überspannung durch Blitz oder Blitzschlag.
Ein versicherter Brandschaden kann verschiedene Ursachen haben, er kann auch die mittelbare Folge des Klimawandels sein. Beispiel: Während einer Hitzeperiode wird ein Waldbrand entfacht und greift auf Ihre Wohnung mit darin befindlichem Hausrat über. Der Klimawandel kann zudem zu unerwarteten Kälteeinbrüchen führen. Kommt es dann etwa zu einem frostbedingten Rohrbruch an Wasserzuleitungen, bietet das Leitungswasserrisiko Schutz.
Mit „Reparieren statt Wegwerfen“ schonen Sie Umwelt und Klima. Auch in unserer Hausratversicherung ist dieser Gedanke verankert. Im Versicherungsfall erstatten wir die Reparaturkosten, wenn eine Reparatur möglich und wirtschaftlich ist.“
- Ohne Versehensklausel bei einfachen fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzungen.
- Keine optionale Gegenstandsversicherung (Versicherungsschutz für Gegenstände mit ideelen Werten, z. B. Fotozubehör, Jagdausrüstungen oder Autogrammsammlungen).
- Keine automatische Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Seniorenheim.
[1] Siehe hierzu z. B. „Jamming und Relay Attack. Autoeinbruch per Funk oft kein Fall für die Versicherung“ auf „test.de“ vom 08.12.2020. Aufzurufen unter https://www.test.de/Jamming-und-Relay-Attack-Autoeinbruch-per-Funk-oft-kein-Fall-fuer-die-Versicherung-4824449 – 0/, zuletzt aufgerufen am 03.02.2022
[2] „E‑Scooter – Widerlegung der Regelvermutung der Fahruntauglichkeit bei Trunkenheitsfahrt“ auf „strafrechtsiegen.de“. Aufzurufen unter https://www.strafrechtsiegen.de/e‑scooter-widerlegung-der-regelvermutung-der-fahruntauglichkeit-bei-trunkenheitsfahrt/, zuletzt aufgerufen am 08.02.2023.
[3] „Was ist Fogging? Und ist es gefährlich für mich?“ auf „isotec.de“. Aufzurufen unter https://www.isotec.de/ratgeber/schimmel/was-ist-fogging.html, zuletzt aufgerufen am 07.01.2022
[4] Siehe Stephan Witte „Nicht alle Versicherer bieten Leistungen nach GDV-Standard. Besteht Versicherungsschutz bei Einbruch über nicht versicherte Räume?“ in „Risiko & Vorsorge“, Ausgabe 2/2018, S. 11 – 12. Aufzurufen unter https://critical-news.de/risiko-und-vorsorge-heft‑2 – 2018/, zuletzt aufgerufen am 07.01.2022.