Tarif­ana­ly­se: Haus­rat­ver­si­che­rung der HUK-Coburg (10.2021)

Die aktu­el­le Haus­rat­ver­si­che­rung der HUK-COBURG Haft­pflicht-Unter­stüt­zungs-Kas­se kraft­fah­ren­der Beam­ter Deutsch­lands a. G. mit den Tari­fen  Haus­rat­ver­si­che­rung Basis, Haus­rat­ver­si­che­rung Clas­sic und Haus­rat Clas­sic Plus trägt den Bedin­gungs­stand 10.2021.

Über­sicht über die Inhal­te der Analyse

1. Tarif­li­ches
2. Aus­ge­wähl­te Leis­tun­gen des Tarifs Haus­rat Clas­sic Plus
3. Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen des Tarifs Haus­rat Clas­sic Plus

Die ein­zel­nen Tarif­li­ni­en kön­nen durch optio­na­le Bau­stei­ne erwei­tert werden:

  • Schä­den durch Erd­be­ben (mit 500 Euro Selbst­be­tei­li­gung)
  • Fahr­rad­dieb­stahl inkl. Fahr­rad­schutz­brief (Ver­si­che­rungs­schutz bei Fahr­rad­dieb­stahl zwi­schen 1.000 Euro und 15.000 Euro. Nach Aus­kunft des Ver­si­che­rers gel­ten die­se „Gren­zen für den Online-Abschluss. Höhe­re Fahr­rad­wer­te kön­nen nach indi­vi­du­el­ler Prü­fung gegen Son­der­ver­ein­ba­rung ver­si­chert wer­den.“)
  • Schä­den durch Über­schwem­mung und Rück­stau (jeweils auch durch Wit­te­rungs­nie­der­schlä­ge), Erd­sen­kung, Erd­fall, Erd­rutsch, Schnee­druck (auch Dach­la­wi­nen), Lawi­nen, Vul­kan­aus­bruch. Hier­bei gilt eine War­te­zeit von min­des­tens 14 Tagen ab Antrags­ein­gang. Im Scha­den­fall wird eine Selbst­be­tei­li­gung von 500 Euro in Abzug gebracht.
  • Haus- und Woh­nungs­schutz­brief  (nur in den Tari­fen Clas­sic und Clas­sic Plus, nicht jedoch in der Haus­rat­ver­si­che­rung Basis)
  • Zusatz­bau­stein Online-Schutz (nur in den Tari­fen Clas­sic und Clas­sic Plus, nicht jedoch in der Haus­rat­ver­si­che­rung Basis)

Eine Haus­halts­glas­ver­si­che­rung wird von der HUK-COBURG als sepa­ra­te Spar­te ange­bo­ten. Die­se trägt eben­falls den Bedin­gungs­stand 10.2021. Posi­tiv zu erwäh­nen ist in die­sem Pro­dukt die weit­ge­hen­de Mit­ver­si­che­rung auch der Tech­nik von Cer­an­koch­fel­dern:

„Falls sich Ihre Glas­ke­ra­mik-Koch­flä­che nicht sepa­rat aus­tau­schen lässt, kom­men wir auch für den Aus­tausch der zuge­hö­ri­gen dar­un­ter­lie­gen­den Tech­nik auf. Das gilt auch für Glaskeramik-Induktionskochfelder.“

Absi­che­rungs­gren­zen und Wohnflächendefinition

Ver­si­cher­bar sind Woh­nun­gen bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me, höchs­tens jedoch bis 250.000 Euro. Die­se Gren­zen gel­ten nach Aus­kunft des Ver­si­che­rers „für den Online-Abschluss. Höhe­re VS kön­nen nach indi­vi­du­el­ler Prü­fung gegen Son­der­ver­ein­ba­rung ver­si­chert wer­den (Zusatz­er­klä­rung Z3“). Dabei gilt:

„Die Ver­si­che­rungs­sum­me muss mind. 700 € pro m² betra­gen und darf 1.500 € pro m² nicht über­stei­gen.“ (die­se Bestim­mun­gen gel­ten für den Onlineabschluss!)

Ein Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht wird von der HUK-COBURG ab einer Ver­si­che­rungs­sum­me von min­des­tens 700 Euro je Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che gewährt. Wird die erfor­der­li­che Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me unter­schrit­ten, besteht auch für Klein­schä­den kein Ver­zicht auf Anrech­nung einer Unter­ver­si­che­rung.

Der Ver­si­che­rer defi­niert die Wohn- und Nutz­flä­che in sei­nem Ange­bots­rech­ner wie folgt:

„Als Mie­ter fin­den Sie die Wohn­flä­che in Ihrem Miet­ver­trag. Die Wohn­flä­che ist die Grund­flä­che aller zu Wohn- oder Hob­by­zwe­cken genutz­ten Räu­me Ihrer Woh­nung bzw. Ihres Ein­fa­mi­li­en­hau­ses (ein­schließ­lich der Arbeits- sowie beruflich/gewerblich genutz­ten Räume).

Wenn Sie Dach­schrä­gen haben, beach­ten Sie bit­te, dass für die Haus­rat­ver­si­che­rung immer die Grund­flä­che maß­ge­bend ist. Das bedeu­tet, dass kei­ne Abzü­ge wegen Dach­schrä­gen vor­zu­neh­men sind.

Nicht zur Wohn­flä­che gehören:

    Treppen

    Balkone

    Log­gi­en und Terrassen

    Keller‑, Spei­cher- und Boden­räu­me, die Sie nicht zu Wohn- oder Hob­by­zwe­cken nutzen.“

Ver­si­cher­bar ist eine Wohn­flä­che zwi­schen 20 und maxi­mal 300 Qua­drat­me­tern. Hier­zu die HUK-Coburg:

„Die­se Gren­zen gel­ten für den Online-Abschluss. Grö­ße­re Wohn­flä­chen kön­nen nach indi­vi­du­el­ler Prü­fung gegen Son­der­ver­ein­ba­rung ver­si­chert werden.“

Ver­si­che­rungs­schutz auch bei Leerstand?

Online ist Ver­si­che­rungs­schutz nur mög­lich für stän­dig bewohn­te Woh­nun­gen und Häu­ser. Bei Antrags­stel­lung gilt:

„Stän­dig bewohnt bedeu­tet: An min­des­tens 5 Tagen in der Woche hält sich über Nacht eine dazu berech­tig­te, erwach­se­ne Per­son in die­ser Woh­nung auf (ent­spricht vier Über­nach­tun­gen). Kein Pro­blem ist es, wenn Sie z. B. an Wochen­en­den nicht zuhau­se oder wenn Sie im Urlaub sind.

Unter nicht stän­dig bewohn­ten Woh­nun­gen ver­ste­hen wir z. B. ein Wochen­end­haus sowie Zweit- oder Ferienwohnungen.“

Nach Ver­trags­be­ginn gilt ein Objekt als nicht stän­dig bewohnt, wenn es län­ger als sechs Mona­te unbe­wohnt ist. Nach Aus­kunft der HUK-Coburg kön­nen nicht stän­dig bewohn­te Woh­nun­gen  „nach indi­vi­du­el­ler Prü­fung gegen Son­der­ver­ein­ba­rung ver­si­chert wer­den“. Dies erfol­ge über die Zusatz­er­klä­run­gen Z1 und Z2 des Versicherers.

Gemäß Ange­bots­rech­ner ver­si­che­rungs­fä­hig sind Woh­nun­gen und Häu­ser (Mas­siv- und Fer­tig­häu­ser mit har­tem Dach):

„Mas­si­ve Außen­wän­de aus Stein, Beton oder Beton­fer­tig­tei­len, Zie­gel oder Ähn­li­chem. Har­tes Dach aus z. B. Zie­gel, Schie­fer, gesan­de­ter Dachpappe.

Oder Fer­tig­haus in Leicht­bau­wei­se mit raum­sei­ti­ger Wand­ver­klei­dung aus nicht brenn­ba­ren Bau­stof­fen, z. B. Holz­stän­der­bau­wei­se innen ver­putzt. Har­tes Dach aus z. B. Zie­gel, Schie­fer, gesan­de­ter Dachpappe.“

Gebäu­de mit wei­cher Dachung (z. B. Stroh oder Reet) sind ent­spre­chend nicht versichert.

Rabat­t­op­tio­nen und Zuschläge

Bei unter­jäh­ri­ger Zahl­wei­se erhebt die HUK-COBURG einen  Raten­zah­lungs­zu­schlag. Bei halb­jähr­li­cher Zahl­wei­se beträgt die­ser 3 %, bei vier­tel­jähr­li­cher Zahl­wei­se bei 5 %. Eine monat­li­che Zahl­wei­se ist auch bei einem Jah­res­bei­trag von bei­spiel­haft 525,64 Euro nicht möglich.

Sofern ein Ver­si­che­rungs­neh­mer bei der HUK-Coburg neben einer Kfz-Ver­si­che­rung für einen Pkw min­des­tens zwei Sach­ver­trä­ge (z. B. Haus­rat- und Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung) abschließt, wer­de nach Unter­neh­mens­an­ga­ben auf die Kfz-Ver­si­che­rung ein Bün­del­nach­lass in Höhe von 5 % gewährt.

Um den Zahl­bei­trag zu sen­ken, besteht die Mög­lich­keit der Ver­ein­ba­rung einer Selbst­be­tei­li­gung für den Scha­den­fall in Höhe von 300 Euro. Der Rabatt beträgt etwa 10 %.

Eben­falls rabat­tiert wird eine Zuge­hö­rig­keit des Ver­si­che­rungs­neh­mers zum Öffent­li­chen Dienst mit etwa 11 bis 13 %. Dabei gilt:

„Arbei­ten Sie für ein pri­va­ti­sier­tes, ehe­mals öffent­lich-recht­li­ches Unter­neh­men (z. B. Deut­sche Post, Deut­sche Tele­kom, Deut­sche Bahn), Banken/Sparkassen, Öffent­li­che Ver­si­che­run­gen, mild­tä­ti­ge oder gemein­nüt­zi­ge Ein­rich­tung, dann wäh­len Sie bit­te „Nein“.“

Risi­ko­er­heb­lich sind Vor­schä­den wäh­rend der letz­ten 5 Jah­re vor Antrags­stel­lung. Dabei sind auch sol­che Schä­den anzu­ge­ben, die bis­lang noch nicht bei einem ande­ren Ver­si­che­rer zur Kennt­nis gebracht wur­den. Die Anga­be von Vor­schä­den führt zu einem Risi­ko­zu­schlag von knapp 15 %. Eine auto­ma­ti­sche Anpas­sung der Ver­si­che­rungs­prä­mie wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit zum Vor- oder Nach­teil des Ver­si­che­rungs­neh­mers ist aus den vor­han­de­nen Unter­la­gen nicht ersicht­lich. Inso­fern ist davon aus­zu­ge­hen, dass bei Antrags­stel­lung scha­den­be­las­te­te Ver­trä­ge auch wei­ter­hin einen ent­spre­chen­den Risi­ko­zu­schlag zah­len müssen.

Auch Woh­nun­gen ohne bün­di­ge Schlösser

Die meis­ten Haus­rat­ver­si­che­rer ver­si­chern nur Woh­nun­gen mit von außen bün­di­gen Zylin­der­schlös­sern und ohne von außen ver­schraub­te Tür­be­schlä­ge / Tür­schil­der. Sol­che Min­dest­si­che­run­gen sind bei HUK-COBURG laut Ange­bots­rech­ner nicht erforderlich.

Eine Bei­trags­zah­lung ist sowohl per Rech­nung als auch per SEPA-Man­dat möglich.

Der Ver­si­che­rungs­neh­mer kann den ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­schutz mit Frist von einem Monat zur Haupt­fäl­lig­keit kün­di­gen, der Ver­si­che­rer mit Frist von drei Mona­ten zum ver­ein­bar­ten Ablauftermin.

Der aktu­el­le Tarif Clas­sic Plus aus dem Hau­se HUK-COBURG erfüllt nicht aktu­el­len Min­dest­an­for­de­run­gen von Wit­te Finan­cial Ser­vices. Unter ande­rem feh­len eine GDV-Garan­tie sowie eine Inno­va­ti­ons­klau­sel, die auch die erwei­ter­ten Ele­men­tar­ge­fah­ren einschließt.

Aus­ge­wähl­te Leis­tun­gen des Tarifs Clas­sic Plus aus dem Hau­se HUK-COBURG

  • Wird die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me ein­schließ­lich Vor­sor­ge­be­trag für die Ent­schä­di­gung ver­si­cher­ter Sachen bereits voll­stän­dig aus­ge­schöpft, so wer­den ver­si­cher­te Kos­ten nur bis 10 % dar­über hin­aus ersetzt. Wird eine Ver­si­che­rungs­sum­me von min­des­tens 700 Euro pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che ver­ein­bart, erhöht sich die Vor­sor­ge­de­ckung auf 20 %.
  • Ver­zicht auf Kür­zung der Leis­tung bei grob fahr­läs­si­ger Her­bei­füh­rung des Ver­si­che­rungs­fal­les. Die­ser Ver­zicht gilt auch für einen etwa­igen Reprä­sen­tan­ten des Ver­si­che­rungs­neh­mers sowie für eine ggf. par­al­lel zur Haus­rat­ver­si­che­rung abge­schlos­se­ne Glas­ver­si­che­rung.
  • Mit­ver­si­chert sind Wert­sa­chen bis 40 % der Ver­si­che­rungs­sum­me. Eine Erhö­hung ist online nicht mög­lich. Nach indi­vi­du­el­ler Risi­ko­prü­fung kann in den Tari­fen Clas­sic und Clas­sic Plus gegen Mehr­bei­trag (Zusatz­er­klä­rung Z3) eine höhe­re Ent­schä­di­gungs­gren­ze ver­ein­bart werden.
  • Mit­ver­si­che­rung tech­ni­scher, opti­scher und akus­ti­scher Siche­rungs­an­la­gen (z. B.  Alarm­an­la­gen), soweit die­se Anla­gen der Woh­nung des Ver­si­che­rungs­neh­mers und aus­schließ­lich pri­va­ten Zwe­cken dienen.
  • Mit­ver­si­chert sind Wert­sa­chen außer­halb defi­nier­ter Wert­schutz­schrän­ke bis 3.000 Euro (u. a. Bar­geld), 20.000 Euro (u. a. Urkun­den) bzw. 40.000 Euro (u. a. Schmuck). Arm­band- und Taschen­uh­ren ab einem Ein­zel­wert von 2.500 Euro zäh­len gene­rell als Wert­sa­chen. Im Sin­ne von Zif­fer A 18.1.1.4 der aktu­el­len Mus­ter­be­din­gun­gen des GDV (Stand 11.2023) stellt die HUK-COBURG posi­tiv klar, dass „Sil­ber­sa­chen, bei denen es sich nicht um Schmuck, Mün­zen oder Medail­len han­delt (bspw. Sil­ber­be­steck)“ nicht unter die Wert­sa­chen­de­fi­ni­ti­on fal­len, so dass für sie die unge­kürz­te Ver­si­che­rungs­sum­me zur Anwen­dung kommt.
  • Mit­ver­si­chert ist Haus­rat in Kun­den­schließ­fä­chern in Tre­sor­räu­men in Geld­in­sti­tu­ten. Dabei gilt für Bar­geld abwei­chend die zeit­li­che Begren­zung der Außen­ver­si­che­rung von maxi­mal 12 Monaten.
  • Han­dels­wa­ren und Mus­ter­kol­lek­tio­nen sowie selbst her­ge­stell­te Sachen sind nur in einem Raum am Ver­si­che­rungs­ort ver­si­chert. Es besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz im Rah­men der Außenversicherung.
  • Mit­ver­si­che­rung von Sport­aus­rüs­tung (z. B. Reit­sät­tel, Golf­aus­rüs­tung), die sich außer­halb des Ver­si­che­rungs­or­tes befin­den ohne zeit­li­che Begren­zung in Höhe von 10.000 Euro. Die Mit­ver­si­che­rung gilt nur inner­halb der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.
  • Mit­ver­si­chert ist der Haus­rat von Ehe- un Lebens­part­nern, Kin­dern (leib­li­che Kin­der, Adop­tiv– , Stief– und Pfle­ge­kin­dern), Eltern (leib­li­che Eltern, Adop­tiv- und Stief­eltern), die zuvor in der ver­si­cher­ten Woh­nung gewohnt haben und nun­mehr dau­er­haft in eine Pfle­ge­ein­rich­tung zie­hen.  Vor­aus­set­zung ist, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer wei­ter­hin in der ver­si­cher­ten Woh­nung wohnt. Nicht ver­si­chert sind Sachen der Pflegeeinrichtung.
  • Mit­ver­si­chert sind Tei­le und Zube­hör von Kraft­fahr­zeu­gen und deren Anhän­gern, wenn die­se nicht am Fahr­zeug oder Anhän­ger mon­tiert sind, z. B. Fel­gen, Som­mer- und Win­ter­rei­fen, Karos­se­rie­tei­le, Dach­bo­xen, Fahr­rad­trä­ger, Kin­der­sit­ze gehö­ren zu den ver­si­cher­ten Sachen.
  • Mit­ver­si­che­rung von Lade­sta­tio­nen für Elek­tro-Kraft­fahr­zeu­ge gegen ver­si­cher­te Gefah­ren (z. B. Brand, Sturm, nicht jedoch Dieb­stahl) auf dem gesam­ten Grund­stück, auf dem die ver­si­cher­te Woh­nung liegt. Auf­grund feh­len­der Klar­stel­lung ist hier eine Mit­ver­si­che­rung nur mobi­ler Lade­sta­tio­nen anzu­neh­men, da sta­tio­nä­re Lade­sta­tio­nen (z. B. Wall­bo­xen) im Zwei­fel als Gebäu­de­be­stand­teil anzu­se­hen sind. Nicht ver­si­chert sind Lade­sta­tio­nen für Gar­ten­tech­nik (z. B. für Mäh­ro­bo­ter, Schwimm­bad-/ Teich­ro­bo­ter und Rasen­trim­mer). Aus­drück­lich ver­si­chert sind jedoch „Rasen­mä­her (auch Rasen­mäh­ro­bo­ter)“. Der Ver­si­che­rer stellt hier­zu klar: „Rasen­trim­mer sind ver­si­cher­te Gar­ten­ge­rä­te (A.3.2.2).“ Eine aus­drück­li­che Mit­ver­si­che­rung auch der Lade­sta­tio­nen für Gar­ten­tech­nik bie­tet z. B. der Tarif PROTECT + (Stand 01.2023) aus dem Hau­se Docu­ra (sie­he dort Abschnitt A 4.2.6 für Schä­den durch Dieb­stahl bzw. Abschnitt A 6.3.7 für Schä­den durch Sturm und Hagel). Hier­zu stellt die HUK-Coburg fol­gen­des klar:

„Auch eine Lade­sta­ti­on für Elek­tro-KFZ/­Wall­box ist ver­si­chert (wenn der VN sie als Mie­ter oder Woh­nungs­ei­gen­tü­mer auf eige­ne Kos­ten ein­ge­bracht hat). Hier­bei gilt, dass die Wall­box mit der elek­tri­schen Haus­in­stal­la­ti­on ver­bun­den sein muss. Schutz besteht gegen die übli­chen ver­si­cher­ten Gefah­ren der Haus­rat­ver­si­che­rung (sie­he A 1.1.1 a. 3. Punkt VHB 2021) .

Wie von Ihnen rich­tig beschrie­ben sind zusätz­lich auch mobi­le Lade­ge­rä­te für Elek­tro-KFZ  über die Haus­rat­ver­si­che­rung versichert.“

  • Außen­ver­si­che­rungs­schutz für Rei­se­ge­päck außer Wert­sa­chen, Gut­schei­nen, Fahr­kar­ten, Schecks und Samm­lun­gen jeg­li­cher Art. Für Bril­len sowie das Abhan­den­kom­men  von elek­tri­schen / elek­tro­ni­sche (auch bat­te­rie­be­trie­be­nen) Gerä­te ein­schließ­lich Zube­hör aus dem Gewahr­sam eines Beför­de­rungs­un­ter­neh­mens beträgt die maxi­ma­le Ent­schä­di­gung 250 Euro. Foto‑, Film­ap­pa­ra­te und trag­ba­re Video­sys­te­me jeweils mit Zube­hör fal­len nicht unter die­se Ent­schä­di­gungs­gren­ze. Nicht ver­si­chert sind u. a. Fahr­ten zum eige­nen Wochen­end­grund­stück und zurück und der dor­ti­ge Auf­ent­halt sowie Fahr­ten zur eige­nen Wochen­end­woh­nung und zurück und der dor­ti­ge Auf­ent­halt. Eben­falls nicht ver­si­chert ist u. a. das Ste­hen- oder Lie­gen­las­sen von Reisegepäck.
  • Gegen Zuschlag Mit­ver­si­che­rung des ein­fa­chen Dieb­stahls von Fahr­rä­dern (auch nicht ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Pedelecs) und Fahr­rad­an­hän­gern bis online maxi­mal 15.000 Euro. Dabei gilt laut HUK-Coburg: „Höhe­re Fahr­rad­wer­te kön­nen nach indi­vi­du­el­ler Prü­fung gegen Son­der­ver­ein­ba­rung ver­si­chert wer­den.“ Die Ein­hal­tung von erhöh­ten Siche­rungs­an­for­de­run­gen (z. B. eine Ver­bin­dung mit ande­ren Gegen­stän­den, Unter­brin­gung in einem Gebäu­de nach been­de­tem Gebrauch) zur Erlan­gung einer Ent­schä­di­gung ist bedin­gungs­sei­tig nicht erfor­der­lich. Es besteht jedoch wei­ter­hin die Oblie­gen­heit das Fahr­rad bzw. den Fahr­rad­an­hän­ger durch ein „ver­kehrs­üb­li­ches Schloss“ gegen Dieb­stahl zu sichern. Dies gilt aller­dings immer dann, wenn das ver­si­cher­te Fahr­rad abge­stellt wird.
  • Mit­ver­si­chert ist der ein­fa­che Dieb­stahl unter ande­rem von Gar­ten­mö­beln und Gar­ten­ge­rä­ten  (unter ande­rem auch Rasen­mäh­ro­bo­ter) bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me sowie von sons­ti­gem Gar­ten­in­ven­tar (z. B. Grills, Spiel­ge­rüs­te sowie Pool­zu­be­hör) bis zur Versicherungssumme.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für den ein­fa­chen Dieb­stahl von Gar­ten­mö­beln, Gar­ten­ge­rä­ten, Grills, Plansch­be­cken, Wäsche und Klei­dung von der Par­zel­le eines Cam­ping­plat­zes bis 5.000 Euro.
  • Mit­ver­si­chert ist der ein­fa­che Dieb­stahl von Wäsche und Klei­dung, die sich im Frei­en zum Waschen, zu Trock­nen, zu Blei­chen oder zu Lüf­ten befin­den. Kein Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Pelze.
© 2024 Cri­ti­cal News —  Leder­ja­cken als Teil eines mög­li­chen Hausrats
  • Mit­ver­si­chert ist der Dieb­stahl ver­si­cher­ter Sachen durch Auf­bre­chen ver­schlos­se­ner Umklei­de­ka­bi­nen und Spin­den, die außer­halb von Gebäu­den auf­ge­stellt sind.
  • Mit­ver­si­chert ist der ein­fa­che Dieb­stahl von Kin­der­wa­gen, Roll- / Kran­ken­fahr­stüh­len, Geh­hil­fen und Rol­la­to­ren im Rah­men der Außen­ver­si­che­rung bis 5.000 Euro p. a. Damit lose ver­bun­de­ne Sachen, wer­den nur ersetzt, wenn sie zusam­men mit dem Kran­ken­fahr­stuhl, Roll­stuhl, Rol­la­tor oder Kin­der­wa­gen gestoh­len wer­den und die regel­mä­ßig dem Gebrauch der ver­si­cher­ten Sache dienen.
  • Mit­ver­si­chert ist der ein­fa­che Dieb­stahl ver­si­cher­ter Sachen wäh­rend sta­tio­nä­ren Auf­ent­hal­ten (z. B. Kran­ken­haus, Kur­an­stalt, Kurz­zeit­pfle­ge­ein­rich­tung) bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me. Für Bar­geld und auf Geld­kar­ten gela­de­ne Beträ­ge ist die Ent­schä­di­gung auf 400 Euro p. a. begrenzt. Ande­re Wert­sa­chen sowie der Dieb­stahl aus ambu­lan­ten Pra­xis­räu­men eines Arz­tes, Heil­prak­ti­kers oder Phy­sio­the­ra­peu­ten sind nicht mitversichert.
  • Mit­ver­si­chert ist der ein­fa­che Dieb­stahl ver­si­cher­ter Sachen von einem für den Publi­kums­ver­kehr nicht zugäng­li­chen Arbeits­platz bis 5.000 Euro je Ver­si­che­rungs­fall und Ver­si­che­rungs­jahr. Mit­ver­si­chert ist der Dieb­stahl von ver­si­cher­ten Sachen durch Per­so­nen, die mit dem Ver­si­che­rungs­neh­mer in häus­li­cher Gemein­schaft leben. Kein Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Wertsachen.
  • Ver­si­che­rungs­schutz bei am Kör­per getra­ge­nen oder sich in unmit­tel­ba­rer Nähe des Ver­si­che­rungs­neh­mers griff­be­reit befind­li­chen Sachen (Trick­dieb­stahl) inner­halb des Ver­si­che­rungs­or­tes bis 5.000 Euro.
  • Ver­si­che­rungs­schutz bei am Kör­per getra­ge­nen oder sich in unmit­tel­ba­rer Nähe des Ver­si­che­rungs­neh­mers griff­be­reit befind­li­chen Taschen (Taschen­dieb­stahl) durch Schnel­lig­keit oder beson­de­re Geschick­lich­keit bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me. Der Ver­si­che­rungs­schutz besteht auch, wenn die­se Tat durch eine Tat began­gen wird, die mit dem Ver­si­che­rungs­neh­mer in häus­li­cher Gemein­schaft lebt.
  • Mit­ver­si­che­rung des Miss­brauchs von Kunden‑, Scheck- oder Kre­dit­kar­ten bis 5.000 Euro infol­ge eines ver­si­cher­ten Raubs oder Einbruchdiebstahls.
  • Mit­ver­si­che­rung des Dieb­stahls von Haus­rat durch Auf­bre­chen von ver­schlos­se­nen  Kraft­fahr­zeu­gen, Kraft­fahr­zeug­an­hän­gern (auch Wohn­wa­gen­an­hän­gern),aus einer auf einem Kraft­fahr­zeug mon­tier­ten, ver­schlos­se­nen Dach­box oder aus der Kabi­ne eines ver­schlos­se­nen Was­ser­fahr­zeugs Ver­si­che­rungs­schutz besteht welt­weit. Elek­tri­sche Gerä­te oder elek­tro­ni­scher Gerä­te sowie deren Zube­hör sind je Ver­si­che­rungs­fall und Ver­si­che­rungs­jahr bis in Höhe von 2.500 Euro mit­ver­si­chert. Bei Ent­wen­dung des gan­zen Kraft­fahr­zeugs sieht die HUK-COBURG eine Beweis­erleich­te­rung vor:

„Die Tota­l­ent­wen­dung gilt als bewie­sen, wenn der Kfz-Ver­si­che­rer die Entschädigungspflicht

im Rah­men der Fahr­zeug­voll- oder Fahr­zeug­teil­ver­si­che­rung (Kas­ko) aner­kannt hat.“

Wer­den Wohn­mo­bi­le, Cam­ping­fahr­zeu­ge sowie Cam­ping­wa­gen auf­ge­bro­chen, besteht der Ver­si­che­rungs­schutz nur sub­si­di­är. Nicht ver­si­chert sind Wert­sa­chen. Eben­falls nicht ver­si­chert ist der Ver­lust von Haus­rat aus Kraft­fahr- oder Was­ser­fahr­zeu­gen sowie ande­ren benan­ten Fahr­zeu­gen durch Relay Attack oder Jamming[1].

  • Ver­si­che­rungs­schutz für einen ver­si­cher­ten Raub, wenn die Her­an­schaf­fung der Sachen an den Ort der Weg­nah­me oder Her­aus­ga­be erpresst wird. Dabei soll die ange­droh­te Gewalt­tat inner­halb des Ver­si­che­rungs­or­tes ver­übt wer­den. Dar­über hin­aus besteht Ver­si­che­rungs­schutz in der Außen­ver­si­che­rung für Sachen, die bei Raub erst auf Ver­lan­gen des Täters her­an­ge­schafft wer­den. Kein Ver­si­che­rungs­schutz besteht, wenn die Her­an­schaf­fung ver­si­cher­ter Sachen allei­ne durch Täu­schung, Über­rum­pe­lung oder Über­ra­schung erreicht wird (z. B. Enkel­trick, Polizeitrick).
  • Gemäß Zif­fer 1.2.1 d) VHB 2021 besteht Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch Sturm / Hagel auf dem gesam­ten Ver­si­che­rungs­grund­stück. Dabei besteht  der Ver­si­che­rungs­schutz außer­halb des Ver­si­che­rungs­grund­stücks nur inner­halb von Gebäuden.
  • Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Deto­na­ti­on, Explo­si­on, Implo­si­on und Ver­puf­fung.
  • Mit­ver­si­che­rung von Seng- und Schmor­schä­den (z. B. durch ein auf einem Bügel­brett ver­se­hent­lich ange­schal­tet ste­hen­ge­las­se­nes Bügel­eisen oder Brand­spu­ren an der Fens­ter­bank durch Son­nen­licht, das auf einen Schmink­spie­gel ein­ge­fal­len ist (sie­he hier). Nicht ver­si­chert sind Schä­den, die an elek­tri­schen Ein­rich­tun­gen oder Gerä­ten durch die Wir­kung elek­tri­schen Stroms entstehen.
  • Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Ent­schär­fung von Blind­gän­gern (Explo­si­on von Kampf­mit­teln aus been­de­ten Krie­gen) aus dem 1. und 2. Welt­krieg. Schä­den am Haus­rat infol­ge der Ent­schär­fung von Blind­gän­gern ohne damit ein­her­ge­hen­de Explo­si­on sind nicht mit­ver­si­chert. Dies kann z. B. pas­sie­ren, um schwe­re Möbel aus einem Kel­ler oder einer Erd­ge­schoss­woh­nung so zu ver­schie­den, dass Zugang zu einer zu ent­schär­fen­den Bom­be ver­schafft wer­den muss. Auch könn­ten Ent­schär­fungs­kräf­te unge­wollt Gegen­stän­de des aus sei­ner Woh­nung ver­wie­se­nen Ver­si­che­rungs­neh­mers run­ter­wer­fen und somit zerstören.
  • Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Inne­re Unru­hen, Streik, Aussperrung.
  • Mit­ver­si­che­rung von Schä­den am ver­si­cher­ten Haus­rat bzw. Abhan­den­kom­men von ver­si­cher­tem Haus­rat durch wild­le­ben­des Scha­len­wild (z. B. Wild­schwei­ne, Rehe oder Rot­hir­sche) im Sin­ne des Bun­des­jagd­ge­set­zes), nicht jedoch Feder­wild. Eben­falls mit­ver­si­chert sind die Kos­ten, die auf­grund eines sol­chen Ereig­nis­se für die Rei­ni­gung der Woh­nung anfal­len, für  Repa­ra­tu­ren von Gebäu­de­be­schä­di­gung im Bereich der Woh­nung sowie Kos­ten für pro­vi­so­ri­sche Repa­ra­tu­ren, um Öff­nun­gen zu verschließen.
  • Kei­ne Aus­schluss für Schä­den durch Plansch- und Reinigungswasser.
  • Mit­ver­si­che­rung von frost­be­ding­ten und sons­ti­gen Bruch­schä­den an Arma­tu­ren.
  • Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch den Aus­tritt von Was­ser aus Zis­ter­nen, Brun­nen oder Sam­mel­tanks für Regen­was­ser sowie von deren Roh­ren inner­halb des Grund­stücks, auf dem die ver­si­cher­te Woh­nung liegt.
  • Kos­ten für Mehr­ver­brauch von Frisch­was­ser, Gas und ande­ren Brenn­stof­fen (z. B. Holz oder Heiz­öl) nach einem ver­si­cher­ten Scha­den­fall. Eine Mit­ver­si­che­rung auch der Mehr­kos­ten für Abwas­ser sowie für Strom­ver­lust, wenn sich ein Strom­spei­cher unge­wollt ent­la­den haben soll­te, fal­len nicht unter den Wort­laut der Bedingungen.
  • Über­nah­me von  Trans­port- und Lager­kos­ten bis maxi­mal 2 Jahren.
  • Mit­ver­si­che­rung von Umzugs­kos­ten, wenn die ver­si­cher­te Woh­nung infol­ge eines Ver­si­che­rungs­fal­les für min­des­tens 100 Tage unbe­wohn­bar ist. Für ver­si­cher­te Sachen besteht dabei kei­ne Außenversicherung.
  • Mit­ver­si­che­rung von Daten­ret­tungs­kos­ten infol­ge eines Ver­si­che­rungs­fal­les bis in Höhe von 3.000 Euro. Dar­über hin­aus bis zu 500 Euro im Rah­men des optio­na­len Haus- und Wohnungsschutzbriefes.
  • Über­nah­me der Mehr­kos­ten für den scha­den­be­ding­ten Neu­erwerb benann­ter, ener­gie­spa­ren­der Haus­halts­ge­rä­te bis in Höhe von 1.500 Euro.
  • Mit­ver­si­che­rung der Kos­ten zur Besei­ti­gung von Schä­den an der ver­si­cher­ten Woh­nung infol­ge des gewalt­sa­men Zutritts von Ret­tungs­kräf­ten (z. B. Poli­zei oder Feu­er­wehr), die infol­ge der Fehl­funk­ti­on eines Rauch- bzw. Gas­warn­mel­ders aus­ge­löst wur­den und folg­lich kei­nen Ver­si­che­rungs­fall bedeu­ten. Die Mit­ver­si­che­rung gilt bis in Höhe von 5.000 Euro je Ver­si­che­rungs­fall. Ein schwa­ches Signal wegen schwa­cher oder lee­rer Bat­te­rie gilt nicht als Fehlalarm.
  • Mit­ver­si­chert sind Schä­den durch Phis­hing bis 3.000 Euro, über den optio­nal abschließ­ba­ren Online-Schutz kann die Leis­tung auf 5.000 Euro erhöht werden.
  • Mit­ver­si­che­rung von  Schä­den durch Phar­ming beim pri­va­ten Online-Ban­king bis 5.000 Euro sowie maxi­mal drei Ver­si­che­rungs­fäl­le p. a. Nicht ver­si­chert sind Schä­den durch sons­ti­gen Online-Betrug (z. B. Love-Scamming).
  • Im Rah­men des optio­na­len Haus- und Woh­nungs­schutz­brie­fes Mög­lich­keit zur Ein­rich­tung eines Doku­men­ten­de­pots (z. B. Aus­wei­se, Cedu­las, Rei­se­vi­sa, Kre­dit­kar­ten; max. 20 Sei­ten DIN A4) und Hil­fe bei der Ersatz­be­schaf­fung von ent­spre­chen­den Dokumenten.
  • Nur im Rah­men des optio­na­len Haus- und Woh­nungs­schutz­brie­fes Ver­si­che­rungs­schutz für die Unter­brin­gung von Tie­ren im Not­fall bis maxi­mal 500 Euro (max. 1.500 Euro p. a.). Im Unter­schied dazu bie­tet z. B. der Tarif Klas­sik-Garant aus dem Hau­se VHV (Stand 01.2024) einen ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs­schutz auch ohne ergän­zen­den Schutzbrief.
  • Nur im Rah­men des optio­na­len Haus- und Woh­nungs­schutz­brie­fes Über­nah­me der Kos­ten für die Besei­ti­gung der Ver­stop­fung von Ablei­tungs­roh­ren, auch wenn es zu kei­nem ersatz­pflich­ti­gen Lei­tungs­was­ser­scha­den gekom­men ist. Die Mit­ver­si­che­rung ist auf 500 Euro je Ver­si­che­rungs­fall (max. 1.500 Euro p. a.) begrenzt. Ver­si­che­rungs­schutz besteht nur inner­halb der ver­si­cher­ten Wohnung.
  • Nur im Rah­men des optio­na­len Haus- und Woh­nungs­schutz­brie­fes ver­si­chert sind die Kos­ten für einen Schlüs­sel­dienst bei abge­bro­che­nen oder abhan­den gekom­me­nen Schlüs­seln für die Woh­nungs­ein­gangs­tür des Ver­si­che­rungs­neh­mers für ein pro­vi­so­ri­sches Schloss bis in Höhe von 500 Euro (max. 1.500 Euro p. a.).  Im Rah­men der eigent­li­chen Haus­rat­ver­si­che­rung erbringt z. B. nach Zif­fer 60 der Tarif Excel­lent aus dem Hau­se Ammer­län­der (Stand 02.2023) die­se Leistung.
  • Nur im Rah­men des optio­na­len Haus- und Woh­nungs­schutz­brie­fes ver­si­chert sind die  Kos­ten für die Ent­fer­nung von Wespen‑, Hor­nis­sen- und Bie­nen­nes­tern bis in Höhe von 500 Euro (max. 1.500 Euro p. a.)
  • Nur im Rah­men des optio­na­len Haus- und Woh­nungs­schutz­brie­fes mit­ver­si­chert sind Betreu­ungs­kos­ten für infol­ge eines Ver­si­che­rungs­fal­les not­wen­di­ge Kin­der­be­treu­ung für bis zu 48 Stun­den, maxi­mal jedoch bis in Höhe von 1.500 Euro.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für aus­schließ­lich beruf­lich oder gewerb­lich genutz­te Räu­me, auch, wen die­se nicht aus­schließ­lich durch die Woh­nung betre­ten wer­den kön­nen. Dies gilt jedoch nur für Han­dels­wa­ren, Mus­ter­kol­lek­tio­nen sowie selbst her­ge­stell­te Sachen. Für sons­ti­ge ver­si­cher­te Sachen besteht der Ver­si­che­rungs­schutz nur für Räu­me, die aus­schließ­lich durch die Woh­nung des Ver­si­che­rungs­neh­mers betre­ten wer­den können.
  • Ver­si­che­rungs­schutz besteht auch für ver­si­cher­te Sachen in pri­vat genutz­ten Gara­gen, die sich nicht wei­ter als 3 Kilo­me­ter Luft­li­nie vom Ver­si­che­rungs­ort ent­fernt befin­den. Im Unter­schied dazu bie­tet z. B. der Tarif Klas­sik-Garant aus dem Hau­se VHV (Stand 01.2024) einen deutsch­land­wei­ten Ver­si­che­rungs­schutz für Haus­rat in Garagen.
  • Außen­ver­si­che­rung bis 12 Mona­te bis in Höhe der Versicherungssumme.
  • Über den Umfang der Außen­ver­si­che­rung hin­aus besteht Ver­si­che­rungs­schutz bis in Höhe von 5.000 Euro für ver­si­cher­te Sachen in Wochenend‑, Ferien‑, Land‑, Jagd‑, Garten‑, Wein­berg­häu­sern und Dat­schen sowie sons­ti­gen nicht stän­dig bewohn­ten Gebäu­den  (z. B. Lau­ben, Dat­schen) inner­halb der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Die Mit­ver­si­che­rung besteht nicht für Wert­sa­chen sowie Schä­den durch erwei­ter­te Natur­ge­fah­ren, auch wenn die­se für die Haupt­woh­nung ver­ein­bart wurden.
  • 24-Stun­den-Not­ruf­te­le­fon.

Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen des Tarifs Clas­sic Plus aus dem Hau­se HUK-COBURG

  • Kei­ne Garan­tie, dass nicht zum Nach­teil des Ver­si­che­rungs­neh­mers von den unver­bind­li­chen Mus­ter­be­din­gun­gen des Gesamt­ver­ban­des der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV-Garan­tie) abge­wi­chen wird.
  • Kei­ne Garan­tie, dass nicht zum Nach­teil des Ver­si­che­rungs­neh­mers von den unver­bind­li­chen Emp­feh­lun­gen des Arbeits­krei­ses Bera­tungs­pro­zes­se (Arbeits­kreis-Garan­tie) abge­wi­chen wird.
  • Inno­va­ti­ons­klau­sel gilt nicht für erwei­ter­te Ele­men­tar­ge­fah­ren sowie für Zuschlags­ri­si­ken (z. B. Schutzbrief):

„3.2.23 Inno­va­ti­ons­ga­ran­tie

Wir füh­ren ein neu­es Pro­dukt ein, des­sen Leis­tungs­um­fang im Ver­gleich zu Ihren VHB-Bedin­gun­gen aus­schließ­lich vor­teil­haft ist? Dann gel­ten die Ver­bes­se­run­gen auch für Ihren Ver­trag und zwar für alle ab die­sem Zeit­punkt ein­tre­ten­den Ver­si­che­rungs­fäl­le. Aus­ge­nom­men davon sind Leis­tun­gen aus A 2.6, A 3.4, D und E Ihrer VHB-Bedingungen.“

  • Kei­ne Best-Leis­tungs-Garan­tie (Erwei­ter­te Vor­sor­ge) für Leis­tun­gen eines ande­ren, zum Scha­den­zeit­punkt ver­kaufs­of­fe­nen Versicherers.
  • Feh­len­de Besitz­stands­ga­ran­tie (Vor­ver­si­che­rer­ga­ran­tie).
  • Kei­ne Sum­men- und / oder Kon­di­ti­ons­dif­fe­renz­de­ckung.
  • Kein Regress­ver­zicht gegen­über (grob) fahr­läs­sig han­deln­den Ange­hö­ri­gen, die kei­nen Anspruch über eine etwa­ige Haft­pflicht­ver­si­che­rung gel­tend machen können.
  • Ohne Bei­trags­be­frei­ung bei Arbeits­lo­sig­keit, Arbeits­un­fä­hig­keit oder Kurzarbeit.
  • Kein Ver­zicht auf Kür­zung der Leis­tung bei grob fahr­läs­si­ger Ver­let­zung von Oblie­gen­hei­ten und Sicher­heits­vor­schrif­ten, so z. B. auch bei Ver­let­zung behörd­li­cher Vor­schrif­ten über Rückstausicherungen.
  • Kein naht­lo­ser Über­gang von Ver­si­che­rungs­schutz bei abwei­chen­dem Ablauf des Vor­ver­tra­ges bereits um 12:00 Uhr anstatt um 24:00 Uhr.
  • Kein bedin­gungs­sei­ti­ger Ver­si­che­rungs­schutz bei unkla­rer Zustän­dig­keit im Fall eines Ver­si­cher­er­wech­sels.
  • Kein Ver­zicht auf das außer­or­dent­li­che Kün­di­gungs­recht des Ver­si­che­rers wegen Nicht­zah­lung eines Folgebeitrages.
  • Kein pau­scha­ler Ver­zicht auf Anrech­nung einer Unter­ver­si­che­rung für Klein­schä­den bis zu einer benann­ten Summe.
  • Zu den ver­si­cher­ten Sachen gehö­ren unter ande­rem Haus­tie­re (z. B. Fischen, Kat­zen, Vögel), nicht jedoch Heim­tie­re (z. B. Chin­chil­las, Spin­nen, Schlan­gen) oder Nutz­tie­re (z. B. Hüh­ner, Zie­gen, Schafe).
  • Nicht zu den ver­si­cher­ten Sachen gehö­ren Out­door-Küchen. Eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. der Tarif Klas­sik-Garant aus dem Hau­se VHV (Stand 01.2024).
  • Nicht zu den ver­si­cher­ten Sachen Brenn­stoff­vor­rä­te (z. B. Holz, Pel­lets, Koh­le), die der Ver­si­che­rungs­neh­mer als Mie­ter auf sei­ne Kos­ten beschafft oder über­nom­men und die aus­schließ­lich zum Behei­zen der ver­si­cher­ten Woh­nung genutzt wer­den sol­len. Eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. der Tarif Klas­sik-Garant aus dem Hau­se VHV (Stand 01.2024). Die HUK-COBURG ver­si­chert jedoch nach­ge­wie­se­ne Mehr­kos­ten bei Ver­lust oder Mehr­ver­brauch von Brenn­stoff­vor­rä­ten.
  • Nicht zu den ver­si­cher­ten Sachen zählt der Haus­rat einer Pfle­ge­kraft oder eines Au-Pair, die wäh­rend der Aus­übung ihrer Tätig­keit die Woh­nung des Ver­si­che­rungs­neh­mers mit­be­wohnt. In der Regel zäh­len sol­che Per­so­nen nicht zum Haus­halt des Versicherungsnehmers.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Sport­ge­rä­ten (z. B. Lauf­bän­der, Step­per oder Ruder­ge­rä­te), die sich dau­er­haft außer­halb der ver­si­cher­ten Woh­nung befin­den. Ver­si­che­rungs­schutz im beschrie­be­nen Rah­men besteht allein für Sport­aus­rüs­tung.
  • Nicht zu den ver­si­cher­ten Sachen gehö­ren nicht ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge E‑Scooter, da sie nach § 1 Abs. 1 der Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung als Kraft­fahr­zeu­ge gel­ten (nach Abschnitt A Nr. 1.1.1 a) sowie Abschnitt A Nr. 1.1.2  b) zäh­len sie nicht zu ver­si­cher­ten Sachen). Sie­he hier­zu auch das Urteil des AG Frank­furt (Az.: 976 Cs 661 Js 59155/19) vom 16.06.2020[2].
  • Kei­ne aus­drück­li­che Mit­ver­si­che­rung von Bal­kon­kraft­wer­ken (sog. Plug- and-Play Solar­an­la­gen oder Ste­cker-Solar­an­la­gen bis maxi­mal 600 Watt Aus­gangs­leis­tung). Da die Bedin­gun­gen kei­ne all­ge­mei­ne Mit­ver­si­che­rung von pri­vat genutz­ten Anla­gen der rege­ne­ra­ti­ven Ener­gie­ver­sor­gung als ver­si­cher­ten Haus­rat defi­nie­ren, ist auch hier­über kei­ne Her­lei­tung erkenn­bar. Eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. der Tarif Klas­sik-Garant mit Bau­stein Exklu­siv aus dem Hau­se VHV (Stand 01.2024). Die HUK-Coburg stellt hier­zu klar:

„Die Anla­gen sind schon heu­te ver­si­cher­te Sachen in unse­rer HR, da sie kei­ne Gebäu­de­be­stand­tei­le sind. Schutz besteht unab­hän­gig von der Watt-Leis­tung und ohne Sublimit.“

  • Nicht zu den ver­si­cher­ten Sachen gehö­ren Bie­nen­stö­cke und Bie­nen­völ­ker auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück.  Eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. der Tarif Pre­mi­um­Schutz aus dem Hau­se Würt­tem­ber­gi­sche (Stand 01.06.2022).
  • Kei­ne aus­drück­li­che Mit­ver­si­che­rung von ein­ge­la­ger­tem Haus­rat in einer Self-Sto­rage-Anla­ge, Lager­häu­sern, Spe­di­tio­nen und ver­gleich­ba­ren Ein­rich­tun­gen. In unter­schied­li­chem Umfang mit­ver­si­chert ist dies z. B. im Tarif com­fort aus dem Hau­se Alte Leip­zi­ger (Stand 05.2020) bzw. im Excel­lent-Schutz der Ammer­län­der (Stand 02.2023).
  • Kein aus­drück­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz für den Haus­rat von Wohn­ge­mein­schaf­ten, wenn durch den Ver­si­che­rungs­neh­mer die gesam­te Wohn­flä­che ver­si­chert wird. Eine sol­che Mit­ver­si­che­rungs­mög­lich­keit bie­tet z. B. der Excel­lent-Schutz der Ammer­län­der (Stand 02.2023).
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung unbe­nann­ter Gefah­ren (All-Risk-Deckung). Eine sol­che bie­ten u. a. ver­schie­de­ne Tari­fe aus dem Hau­se Adcu­ri, Bar­me­nia, Ammer­län­der, ass­pa­rio, die Baye­ri­sche, Dom­cu­ra, Inter­Risk, Kon­zept & Mar­ke­ting oder VHV.
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch das unmit­tel­ba­re Ein­drin­gen von Regen, Hagel, Schnee, Schmutz oder Schmelz­was­ser durch nicht sturm– / hagel­be­ding­te Öff­nun­gen. Eine sol­che Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. der Tarif XXL aus dem Hau­se Inter­Risk (Stand 08.2022).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz Schä­den durch Wind­be­we­gun­gen unab­hän­gig von der Wind­stär­ke. Ver­si­chert sind allein Schä­den durch Sturm ab Wind­stär­ke 7 (min. 50 km / h). Eben­falls nicht ver­si­chert sind Schä­den durch Durch­zug infol­ge von Druck­un­ter­schie­den zwi­schen ver­schie­de­nen Gebäu­de­tei­len. Eine sol­che Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. die Tari­fe all­safe home (prime und per­fect) aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den an ver­si­cher­ten Sachen durch Sturm oder Hagel außer­halb des Ver­si­che­rungs­or­tes, sofern sich die­se Sachen außer­halb von Gebäu­den befin­den (sie­he Zif­fer 2.5.4 VHB 2021). Eine sol­che Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. die Tari­fe all­safe home (prime und per­fect) aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018).
  • Mit­ver­si­che­rung von frost­be­ding­ten Bruch­schä­den, nicht jedoch sons­ti­gen Bruch­schä­den, an Heiz­kör­pern, Heiz­kes­seln, Boi­lern, Heiz­kreis­ver­tei­lern oder an ver­gleich­ba­ren Tei­len von Hei­zungs- und Kli­ma­an­la­gen. Eine sol­che Mit­ver­si­che­rung sons­ti­ger Bruch­schä­den bie­tet z. B. die Tari­fe all­safe home (prime und per­fect) aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018).
  • Mit­ver­si­che­rung von frost­be­ding­ten Bruch­schä­den an Bade­ein­rich­tun­gen, Wasch­be­cken, Spül­k­lo­setts  sowie deren Anschluss­schläu­chen, nicht jedoch von sons­ti­gen Bruch­schä­den. Hier­für bie­tet bei­spiels­wei­se die VHV in ihrem Tarif Klas­sik-Garant mit Bau­stein Exklu­siv (Stand 01.2024)  einen ent­spre­chen­den Versicherungsschutz.
  • Kei­ne aus­drück­li­che Mit­ver­si­che­rung von Was­ser aus Wär­me­pum­pen- und Solar­hei­zungs­an­la­gen. Mit­ver­si­chert ist jedoch Lei­tungs­was­ser unter ande­rem aus Ein­rich­tun­gen von Hei­zungs- und Kli­ma­an­la­gen, so dass dar­über in der Regel Ver­si­che­rungs­schutz her­leit­bar sein dürf­te. Der Ver­si­che­rer stellt hier­zu klar:

„Wär­me­pum­pen- und Solar­hei­zungs­an­la­gen sind Hei­zungs­an­la­gen. Die­se sind dar­un­ter sub­su­miert und bei uns ver­si­chert A 2.4.1. Durch den schnel­len tech­no­lo­gi­schen Fort­schritt wol­len wir für die Les­bar­keit der VHB so schlank wie mög­lich blei­ben und nicht jede neue Hei­zungs­art als Bei­spiel nennen.“

  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch den Aus­tritt von flüs­si­gen oder gas­för­mi­gen Stof­fen aus innen lie­gen­den Gas‑, Öl- und Lüf­tungs­roh­ren.
  • Nicht mit­ver­si­chert ist die Ent­schä­di­gung ver­si­cher­ter Sachen, die dadurch zer­stört oder beschä­digt wer­den, weil Pum­pen der zum Ver­si­che­rungs­ort gehö­ren­den Drai­na­ge aus­fal­len und dadurch Ent­wäs­se­rungs­schäch­te über­lau­fen. Die­se Leis­tung bie­ten z. B. der Tarif CIF:PRO best advice plus 2018 / VSU-Modell aus dem Hau­se Con­cep­tIF (Stand 01.2020) oder der Tarif TOP-VIT VSU-Modell aus dem Hau­se GVO (Stand 02.2020).
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Teil­über­schwem­mun­gen des Ver­si­che­rungs­grund­stücks im Rah­men der optio­nal mit­ver­si­cher­ten unbe­nann­ten Gefah­ren. Dies stellt eine Schlech­ter­stel­lung gegen­über Zif­fer A 6.4.1 VHB 2022 – Qua­drat­me­ter­mo­dell des GDV dar. Auf­grund der bedin­gungs­sei­tig bei der HUK-COBURG feh­len­den GDV-sowie Arbeits­kreis-Garan­tie kön­nen Ver­si­cher­te sich hier nicht auf den Leis­tungs­um­fang der unver­bind­li­chen Mus­ter­be­din­gun­gen des GDV beru­fen. Im Unter­schied dazu bie­tet z. B. der Tarif Klas­sik-Garant aus dem Hau­se VHV (Stand 01.2024) hier einen GDV-kon­for­men Versicherungsschutz.
  • Mit­ver­si­che­rung von Schä­den unmit­tel­bar durch Rauch und Ruß, aller­dings nur, wenn die­se plötz­lich bestim­mungs­wid­rig aus Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trock­nungs­an­la­gen auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück aus­ge­tre­ten sind. Nicht ver­si­chert sind Schä­den durch die all­mäh­li­che Ein­wir­kung von Rauch oder Ruß, so z. B. durch Fog­ging (Schwarz­staub).

„In vie­le Fäl­len von Fog­ging in der Woh­nung wur­de häu­fig gera­de neu gestri­chen oder die Räum­lich­kei­ten frisch bezo­gen. Doch war­um tritt Fog­ging über­haupt erst auf? Der Grund kön­nen schwer­flüch­ti­ge Ver­bin­dun­gen (SVOC), wie Weich­ma­cher, sein, wel­che in die Raum­luft gelangen.

[…]

Das Fog­ging tritt nicht sofort auf. Das heißt, wenn Sie die Som­mer­ta­ge für eine Reno­vie­rungs­ak­ti­on nut­zen, wird die­ses Phä­no­men womög­lich erst im Herbst mit der ers­ten Heiz­pe­ri­ode auf­tre­ten. Ein Grund dafür ist, dass mit sin­ken­den Tem­pe­ra­tu­ren, mehr geheizt und weni­ger gelüf­tet wird. Dadurch kön­nen sich die schwer­flüch­ti­gen Ver­bin­dun­gen (SVOC) aus Tep­pi­chen, der Rau­fa­ser­ta­pe­te oder Kunst­stof­fober­flä­chen mit vor­han­de­nen Staub­par­ti­keln ver­bin­den und sich als schmie­ri­ger Film inner­halb des Raums abset­zen.“[3]

  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für den Brand­schä­den an Out­door-Küchen. Eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. der Tarif Klas­sik-Garant aus dem Hau­se VHV (Stand 01.2024).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch Brand an dau­er­haft außer­halb des Ver­si­che­rungs­or­tes befind­li­chen Gar­ten­mäh- oder Pool­ro­bo­tern, also z. B. wenn sich die­se dau­er­haft auf dem Grund­stück befin­den, auf dem die ver­si­cher­te Woh­nung liegt.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch radio­ak­ti­ve Iso­to­pe (z. B. in Rauch­mel­dern), als auch die dadurch ent­ste­hen­den Kos­ten (z. B. für Ent­seu­chung und Ablagerung).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den unmit­tel­bar durch Kurz­schluss oder Strom­schwan­kun­gen. Eine sol­che Mit­ver­si­che­rung bie­ten z. B. die Tari­fe aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018), der Tarif XXL aus dem Hau­se Inter­Risk (Stand 08.2022) oder der Tarif Klas­sik-Garant mit Bau­stein Exklu­siv aus dem Hau­se VHV (Stand 01.2024). Mit­ver­si­chert sind bei der HUK-COBURG nur Schä­den durch blitz­be­ding­ten Kurz­schluss, blitz­be­ding­tem Über­strom sowie durch sons­ti­ge atmo­sphä­risch beding­te Elek­tri­zi­tät.
  • Kei­ne aus­drück­li­che Mit­ver­si­che­rung von Schä­den an Kom­po­nen­ten einer Smart-Home-Über­wa­chung bzw. Gerä­te­steue­rung oder dar­aus resul­tie­ren­den Fol­ge­schä­den. Im Ein­zel­fall Ver­si­che­rungs­schutz z. B. in Fol­ge von blitz­be­ding­tem Kurz­schluss oder Über­span­nungs­schä­den durch Blitz, nicht jedoch  u. a. Schä­den durch fal­sche Bedie­nung oder Strom­schwan­kun­gen an mobi­len elek­tri­schen Geräten.
  • Kei­ne gene­rel­le Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Trans­port­mit­tel­un­fäl­leEine sol­che Mit­ver­si­che­rung bie­ten z. B. die Tari­fe all­safe home (prime und per­fect) aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018) oder der Tarif XXL aus dem Hau­se Inter­Risk (Stand 08.2022). Abwei­chend Ver­si­che­rungs­schutz besteht bei der HUK-COBURG im Rah­men des so genann­ten „Cam­per-Schutz“, sofern sich der Unfall mit einem Wohn­wa­gen, einem Wohn­mo­bil oder einem ver­gleich­ba­ren Cam­ping­fahr­zeug ereig­net hat. Pro Ver­si­che­rungs­fall und Ver­si­che­rungs­jahr beträgt die Ent­schä­di­gung höchs­tens 5.000 Euro.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den am ver­si­cher­ten Haus­rat bzw. Abhan­den­kom­men von ver­si­cher­tem Haus­rat durch Haustiere.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den an elek­tri­schen Gerä­ten inner­halb der ver­si­cher­ten Woh­nung durch den Biss von Haus­tie­ren. Eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. der Tarif Klas­sik-Garant mit Bau­stein Exklu­siv aus dem Hau­se VHV (Stand 01.2024).
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den an ver­si­cher­ten Sachen durch Feder­wild.
  • Kei­ne Klar­stel­lung zum Ver­si­che­rungs­schutz bei Ein­bruch­dieb­stahl über nicht ver­si­cher­te Räu­me[4]. Trotz feh­len­der Klar­stel­lung ist hier ein ent­spre­chen­der Ver­si­che­rungs­schutz anzunehmen.
  • Mit­ver­si­che­rung von Van­da­lis­mus infol­ge von Ein­bruch, Raub oder dem Ver­such einer sol­chen Tat. Sons­ti­ge Schä­den durch bös­wil­li­ge Beschä­di­gung ver­si­cher­ter Sachen (z. B. Beschä­di­gung von Alarm­an­la­gen auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück bzw. Graf­fi­ti an Innen­räu­men eines Ver­si­che­rungs­neh­mers ohne gleich­zei­ti­gem Dieb­stahl oder Raub) fal­len nicht unter den Versicherungsschutz.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Trans­port­be­rau­bung auf dem Weg von und zur Bank / Spar­kas­se. Die­se Leis­tung bie­tet z. B. die Haus­rat­ver­si­che­rung (Stan­dard, Sicher­heit, Spe­zi­al) aus dem Hau­se VGH (Stand 10.2023).
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung der vor­sätz­li­chen Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung von Spiel­ge­rä­ten und Spiel­ge­rüs­ten auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück. Eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. der Tarif all­safe home (prime und per­fect) aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für die vor­sätz­li­che Beschä­di­gung von Gar­ten­ro­bo­tern, so z. B. (Aufsitz-)Rasenmähern und Mäh­ro­bo­tern inner­halb des Ver­si­che­rungs­grund­stücks. Glei­ches gilt für Pool­ro­bo­ter.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Instand­set­zungs­kos­ten bei Beschä­di­gun­gen von behin­der­ten­ge­rech­ten Ein­bau­ten in gemie­te­ten, in Son­der­ei­gen­tum befind­li­chen Woh­nun­gen sowie in Ein­fa­mi­li­en­häu­sern. Eine sol­che Leis­tung besteht z. B. nach Zif­fer 63 bei der Ammer­län­der im Excel­lent-Schutz (Stand 02.2023) oder die Inter­Risk in ihrem Tarif XXL (Stand 08.2022).
  • Tech­ni­sche, opti­sche oder akus­ti­sche Siche­rungs­an­la­gen auf dem gesam­ten Ver­si­che­rungs­grund­stück,  die der ver­si­cher­ten Woh­nung und aus­schließ­lich pri­va­ten Zwe­cken die­nen (sie­he Zif­fer 1.1 in Ver­bin­dung mit Zif­fer 1.2.1 b) zäh­len zwar zu den ver­si­cher­ten Sachen, der ein­fa­che Dieb­stahl der­sel­ben fällt hin­ge­gen nicht unter den Ver­si­che­rungs­schutz. Glei­ches gilt für den Dieb­stahl von Gerä­ten aus dem Bereich Smart-Home, die zur Über­wa­chung des ver­si­cher­ten Haus­ra­tes die­nen und sich auf dem Grund­stück der  ver­si­cher­ten Woh­nung befin­den (z. B. Kame­ras, Bewe­gungs­mel­der oder ander­wei­ti­ge Sensoren).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für den Dieb­stahl ver­si­cher­ter Sachen durch Auf­bre­chen einer fest mit einem Kraft­rad (z. B. Motor­rad) ver­bun­de­nen und ver­schlos­se­nen Box. Eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. der Tarif Klas­sik-Garant mit Bau­stein Exklu­siv aus dem Hau­se VHV (Stand 01.2024).
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung des Dieb­stahl von Beklei­dung aus Kin­der­ta­ges­stät­ten (Kita) oder Grund­schu­le sowie wäh­rend Schul- und  Kita­ver­an­stal­tun­gen (ein­schließ­lich Klas­sen­aus­flü­gen). Eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung bie­ten in unter­schied­li­chem Umfang z. B. der Tarif Klas­sik-Garant mit Bau­stein Exklu­siv aus dem Hau­se VHV (Stand 01.2024) oder der Tarif all­safe home (prime und per­fect) aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018).
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung des Dieb­stahls von Schul­ran­zen wäh­rend des Schul­wegs sowie wäh­rend des Auf­ent­halts auf dem Schul­ge­län­de. Eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. der Tarif Klas­sik-Garant mit Bau­stein Exklu­siv aus dem Hau­se VHV (Stand 01.2024).
  • Nicht ver­si­chert ist der ein­fa­che Dieb­stahl von Haus­rat aus der Obhut der Gar­de­ro­ben­auf­be­wah­rung eines Ver­an­stal­ters. Es gilt ein Aus­schluss nach Zif­fer 2.3.3 a) aa) für Schä­den wegen ein­fa­chen Diebstahls.
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für den ein­fa­chen Dieb­stahl ver­si­cher­ter Sachen durch Haus­an­ge­stell­te. Mit­ver­si­chert ist die­se Leis­tung z. B. im Excel­lent-Schutz der Ammer­län­der (Stand 02.2023) oder im Tarif pre­mi­um-Deckung aus dem Hau­se inno­AS (Stand 01.10.2019).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für den ein­fa­chen Dieb­stahl von Bol­ler­wa­gen. Eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. der Tarif Klas­sik-Garant aus dem Hau­se VHV (Stand 01.2024).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für den ein­fa­chen Dieb­stahl von Out­door-Küchen. Eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. der Tarif Klas­sik-Garant aus dem Hau­se VHV (Stand 01.2024).
  • Nicht mit­ver­si­chert ist der ein­fa­che Dieb­stahl von Klein­vieh, Fut­ter oder Streu­vor­rä­ten. Die­se Leis­tung bie­tet z. B. der Tarif pre­mi­um-Deckung aus dem Hau­se inno­AS (Stand 01.10.2019).
  • Nicht mit­ver­si­chert ist der ein­fa­che Dieb­stahl von Jagd­waf­fen- und Jagd­op­tik außer­halb der ver­si­cher­ten Woh­nung.  Es gilt ein Aus­schluss nach Zif­fer 2.3.3 a) aa) für Schä­den wegen ein­fa­chen Diebstahls.
  • Nicht ver­si­chert ist der ein­fa­che Dieb­stahl von Hör- und Seh­hil­fen , Zäh­nen und Gebis­sen. Es gilt ein Aus­schluss nach Zif­fer 2.3.3 a) aa) für Schä­den wegen ein­fa­chen Diebstahls.
  • Kein Ein­schluss eines eigent­li­chen Cyber­bau­steins (z. B. Ver­si­che­rungs­schutz gegen Cyber-Atta­cken, Cyber-Mob­bing oder wider­recht­li­che Ent­wen­dung von Kryptowährungen).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch Skim­ming infol­ge der Mani­pu­la­ti­on von Geldautomaten.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch die Her­aus­ga­be der PIN des Ver­si­che­rungs­neh­mers infol­ge räu­be­ri­scher Erpressung.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Fol­ge­schä­den durch die Mani­pu­la­ti­on bzw. das Hacken von Smart-Home-Kom­po­nen­ten sowie von Schä­den durch die Bedie­nung oder den Gebrauch ver­si­cher­ter Smart-Home-Gerä­te durch den Ver­si­che­rungs­neh­mer bzw. Schä­den durch Unacht­sam­keit des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder den Dieb­stahl ver­si­cher­ter Smart-Home-Gerä­te durch Dritte.
  • Kei­ne gene­rel­le Mit­ver­si­che­rung poli­zei­lich ange­zeig­ter Straf­ta­ten (z.B. Dieb­stahl von Solar­zel­len, Hacken von Smar­thome-Anla­gen, ein­fa­cher Dieb­stahl von nicht aus­drück­lich benann­ten Sachen, Betrug).
  • Ver­si­cher­te Kos­ten wer­den zusätz­lich nur bis zu 10 % der Ver­si­che­rungs­sum­me über die Ver­si­che­rungs­sum­me hin­aus ersetzt. Wur­de ein Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht ver­ein­bart, gilt eine erhöh­te Vor­sor­ge­de­ckung für ver­si­cher­te Kos­ten in Höhe von 20 % der Versicherungssumme.
  • Hotel­kos­ten (bzw. Kos­ten für eine ander­wei­ti­ge Unter­brin­gung) bis 100 Tage à 3‰ der Ver­si­che­rungs­sum­me, min. 100 Euro je Tag, nicht jedoch von Neben­kos­ten (z. B. Kos­ten für Tele­fon, Inter­net oder Früh­stück). Wird ersatz­wei­se eine Unter­brin­gung bei Freun­den oder Ver­wand­ten in Anspruch genom­men, also auf ein Hotel ver­zich­tet, erbringt die HUK-COBURG einen pau­scha­len Tages­satz in Höhe von 30 Euro.
  • Kei­ne Über­nah­me von Schloss­än­de­rungs­kos­ten für Schlös­ser von eige­nen Kraft­fahr­zeu­gen des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder für Gemein­schafts­tü­ren, son­dern allein für Woh­nungs­tü­ren, für in der Woh­nung befind­li­che Wert­schutz­schrän­ke sowie für Wert­schutz­schrän­ke oder Kun­den­schließ­fä­cher außer­halb der ver­si­cher­ten Woh­nung, sofern dar­in ver­si­cher­ter Haus­rat auf­be­wahrt wird.
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für die Neu­pro­gram­mie­rung von Trans­pon­dern und Code­kar­ten nach einem Ver­si­che­rungs­fall. Die­se Leis­tung bie­tet z. B. der Tarif all­safe home (fine, prime und per­fect) aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018).
  • Bei der Durch­füh­rung eines Sach­ver­stän­di­gen­ver­fah­rens zur Fest­stel­lung der Scha­den­hö­he wird erst ab einer fest­ge­stell­ten Scha­den­hö­he von min­des­tens 25.000 Euro der Anteil des Ver­si­che­rungs­neh­mers an den Ver­fah­rens­kos­ten in vol­ler Höhe über­nom­men. Beauf­tragt der Ver­si­che­rungs­neh­mer einen Sach­ver­stän­di­gen indi­vi­du­ell, wer­den die Kos­ten nur dann über­nom­men, sofern der Ver­si­che­rungs­neh­mer vom Ver­si­che­rer zur Hin­zu­zie­hung auf­ge­for­dert wur­de (Abschnitt A Nr. 3.1.10).
  • Kei­ne Über­nah­me von Leck­or­tungs­kos­ten ohne einen ver­si­cher­ten Schadenfall.
  • Kei­ne aus­drück­li­che Mit­ver­si­che­rung der Kos­ten für das Absper­ren von Stra­ßen, Wegen oder Grund­stü­cken.
  • Über­nah­me der Kos­ten für Ver­kehrs­si­che­rungs­maß­nah­men.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Dekon­ta­mi­na­ti­ons­kos­ten. Die­se Leis­tung bie­tet z. B. der Tarif all­safe home (prime und per­fect) aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018).
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung der Mehr­kos­ten durch Technologiefortschritt.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung der Mehr­kos­ten für  Preis­stei­ge­run­gen zwi­schen dem Ein­tritt des Ver­si­che­rungs­fal­les und der unver­züg­lich ver­an­lass­ten Wie­der­be­schaf­fung oder Wie­der­her­stel­lung der Sachen.
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für die vor­über­ge­hen­de Anmie­tung von Haus­halts­ge­rä­ten (z. B. Wasch­ma­schi­ne, Wäsche­trock­ner, Kühl­schrank, Gefrier­schrank oder ‑tru­he, Herd / Ofen, Geschirr­spül­ma­schi­ne), sofern die­se durch einen Ver­si­che­rungs­fall beschä­digt, zer­stört oder abhan­den­ge­kom­men sind und eine umge­hen­de Repa­ra­tur oder Ersatz­be­schaf­fung nicht mög­lich sein sollte.
  • Kei­ne Über­nah­me der Betreu­ungs­kos­ten für infol­ge eines Ver­si­che­rungs­fal­les pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­so­nen. Die­se Leis­tung bie­tet z. B. der Tarif all­safe home (prime und per­fect) aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018).
  • Nicht ver­si­chert sind die Kos­ten für die Über­nah­me eines Mobil­funk­ver­tra­ges nach einem ver­si­cher­ten Scha­den am Mobil­funk­ge­rä­tes bzw. die Wei­ter­zah­lung von TV-Abon­ne­ments nach Aus­fall oder Ver­lust des TV-Gerä­tes. Die­se Leis­tung erbringt z. B. der Tarif 7 Sachen – DIE Haus­rat­ver­si­che­rung aus dem Hau­se pro­kun­do (Stand 02.2022).
  • Nicht ver­si­chert sind die Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen wegen Gesund­heits­schä­den nach einem Haus­rat­scha­den bzw. Zuzah­lun­gen nach einem scha­den­be­ding­ten Kran­ken­haus­auf­ent­halt. Die­se Leis­tung erbrin­gen in unter­schied­li­chem Umfang z. B. die ARAG im Rah­men ihres Tari­fes ARAG Haus­halt-Schutz 2021 Pre­mi­um (Stand 11.2021) bzw. die Würt­tem­ber­gi­sche im Rah­men ihres Tarifs Pre­mi­um­Schutz (Stand 01.06.2022).
  • Nicht ver­si­chert sind die infol­ge eines Ver­si­che­rungs­fal­les anfal­len­den Kos­ten für die Wie­der­her­stel­lung und / oder Wie­der­be­pflan­zung gärt­ne­ri­scher Anla­gen  am Ver­si­che­rungs­ort. Die­se Leis­tung erbringt z. B. der Tarif pre­mi­um-Deckung aus dem Hau­se inno­AS (Stand 01.10.2019).
  • Nicht ver­si­chert sind die Kos­ten für die Rei­ni­gung sowie Des­in­fek­ti­on der ver­si­cher­ten Woh­nung nach einem Ver­si­che­rungs­fall durch eine spe­zia­li­sier­te Rei­ni­gungs­fir­ma. Die­se Leis­tung erbringt z. B. der Tarif pre­mi­um-Deckung aus dem Hau­se inno­AS (Stand 01.10.2019).
  • Nicht ver­si­chert sind die Kos­ten für eine Sicher­heits­be­ra­tung, die im Anschluss an einen erfolg­ten Ein­bruch­dieb­stahl oder den Ver­such einer sol­chen Tat durch­ge­führt wird. Glei­ches gilt für die Kos­ten von bei der Bera­tung emp­foh­le­ner Sicher­heits­tech­nik, wenn die­se nach VdS-Stan­dard her­ge­stellt und ein­ge­rich­tet wird. Die­se Leis­tung erbringt bei­spiels­wei­se die Würt­tem­ber­gi­sche im Rah­men ihres Tari­fes Pre­mi­um­Schutz (Stand 01.06.2022).
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für die Orga­ni­sa­ti­on eines Dol­met­schers, die Bereit­stel­lung eines tele­fo­ni­schen Dol­met­scher­ser­vices bei Aus­lands­rei­sen oder die Kos­ten für einen ent­spre­chen­den Dol­met­scher. Die­se Leis­tun­gen erbrin­gen in unter­schied­li­chem Umfang bei­spiels­wei­se die Stutt­gar­ter im Rah­men ihres Tarifs Pre­mi­um­schutz (Stand 10.2017), die Inter­Risk im Rah­men ihres Tari­fes XXL (Stand  08.2022) oder der Tarif pre­mi­um-Deckung aus dem Hau­se inno­AS (Stand 01.10.2019).
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Abmah­nung auf Grund einer (angeb­li­chen) Urhe­ber­rechts­ver­let­zung. Die­se Leis­tung erbrin­gen bei­spiels­wei­se die AXA im Rah­men ihres Tari­fes BOX­flex Pre­mi­um (Stand 09.2014) oder die Jani­tos mit ihrem Tarif Best Sel­ec­tion (Stand 01.06.2020).
  • Kei­ne aus­drück­li­che Über­nah­me von Feu­er­lösch­kos­ten. Regel­mä­ßig kön­nen dies Auf­wen­dun­gen zur Abwen­dung und Min­de­rung eines ver­si­cher­ten Scha­dens sein und als sol­che nach Zif­fer 3.1.6 der Bedin­gun­gen mitversichert.
  • Nicht ver­si­chert sind Schloss­än­de­rungs­kos­ten infol­ge von ein­fa­chem Dieb­stahl.
  • Kei­ne Über­nah­me von Miet­fort­zah­lungs­kos­ten, wenn und solan­ge trotz Unbe­wohn­bar­keit der Woh­nung Miet­kos­ten wei­ter­be­zahlt wer­den müssen.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Fremd­kos­ten (Regie­kos­ten) für die Koor­di­na­ti­on der Wie­der­her­stel­lung ver­si­cher­ter Sachen.
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für die Wie­der­her­stel­lung bzw. Wie­der­be­schaf­fung von nicht elek­tro­nisch gespei­cher­ten Doku­men­ten (z. B. apos­til­lier­ten Doku­men­ten, Cedu­las, Füh­rer­schei­nen, Hei­rats­ur­kun­den, Schei­dungs­ur­kun­den, Zeugnisse).
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für die Wie­der­be­schaf­fung lega­ler Down­loads. Die­se Leis­tung erbringt bei­spiels­wei­se der Tarif all­safe home (fine, prime und per­fect)  aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018).
  • Keine bedin­gungs­sei­ti­ge Über­nah­me der Kos­ten für einen Tier­arzt, die in Fol­ge eines Ver­si­che­rungs­fal­les oder einer Ver­gif­tung ver­si­cher­ter Tie­re not­wen­dig werden.
  • Kei­ne Kos­ten­pau­scha­le ab einer bestimm­ten Schadenshöhe.
  • Über­nah­me der Rück­rei­se­mehr­kos­ten für Urlaubs- und Dienst­rei­sen, nicht jedoch Bil­dungs­rei­sen. Ver­si­che­rungs­schutz besteht bei Schä­den ab 5.000 Euro für den Ver­si­che­rungs­neh­mer. Kein Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Rück­rei­se­mehr­kos­ten von Ange­hö­ri­gen des Haus­halts des Versicherungsnehmers.
  • Kei­ne Über­nah­me von Stor­nie­rungs­kos­ten für Urlaubs‑, Dienst- oder Bildungsreisen.
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für einen Erho­lungs­ur­laub nach Groß­schä­den. Die­se Leis­tung erbringt bei­spiels­wei­se der Tarif all­safe home per­fect aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018).
  • Nur im Rah­men des optio­na­len Haus- und Woh­nungs­schutz­brie­fes Über­nah­me der Kos­ten für eine tele­fo­ni­sche, psy­cho­lo­gi­sche Erst­be­ra­tung durch einen Psy­cho­lo­gen oder Psy­cho­the­ra­peu­ten bis in Höhe von 500 Euro.  Die Mit­ver­si­che­rung gilt nur für den Ver­si­che­rungs­neh­mer, nicht jedoch für mit ihm in häus­li­cher Gemein­schaft leben­de Personen.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung unbe­nann­te Kos­ten. Die­se Leis­tung bie­tet nach Abschnitt D § 14 Nr. 35 bei­spiels­wei­se der Tarif all­safe home per­fect  aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Sachen des Ver­si­che­rungs­neh­mers in einer ver­mie­te­ten Ein­lie­ger­woh­nung. Die­se Leis­tung bie­tet z. B. der Tarif pre­mi­um-Deckung aus dem Hau­se inno­AS (Stand 01.10.2019).
  • Kein bedin­gungs­sei­ti­ger Ver­si­che­rungs­schutz für einen beruf­lich beding­ten Zweit­wohn­sitz (Pend­ler­woh­nung).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für vor­über­ge­hen­de Berufs‑, Stu­di­en- oder Urlaubs­auf­ent­hal­te oder die Tätig­keit als Au-pair im Aus­land über den Umfang der Außen­ver­si­che­rung hinaus.
  • Kei­ne beson­de­re Mit­ver­si­che­rung von soge­nann­ten nach­hal­ti­gen Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen, z. B. Über­nah­me der Mehr­kos­ten für die Anschaf­fung eines öko­lo­gisch höher­wer­ti­gen Ersat­zes glei­cher Art und Güte für benann­te Sachen (z. B. Möbel, Haus­halts­ge­rä­te) oder erhöh­te Hotel­kos­ten bei Unter­brin­gung in nach­hal­tig zer­ti­fi­zier­ten Hotels. Ledig­lich die Über­nah­me von Mehr­kos­ten für nach­hal­ti­ge Haus­halts­ge­rä­te kann an die­ser Stel­le als ver­si­cher­te Leis­tung benannt wer­den. Gleich­wohl wirbt das Unter­neh­men mit Selbst­ver­ständ­lich­kei­ten für die beson­de­re Nach­hal­tig­keit sei­ner Bedin­gun­gen (hier auszugsweise):

„Im Rah­men der ver­si­cher­ten Gefah­ren bie­tet die Haus­rat­ver­si­che­rung auch Schutz bei Schä­den, die durch die Fol­gen des Kli­ma­wan­dels ver­ur­sacht wer­den. Der Ver­si­che­rungs­schutz gegen Sturm, Hagel und die wei­te­ren Natur­ge­fah­ren schützt Sie bei Natur­ge­wal­ten, die in Zukunft häu­fi­ger und stär­ker auf­tre­ten kön­nen als bis­her. Sie haben auch Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch Blitz­schlag oder auf­grund Über­span­nung durch Blitz oder Blitzschlag.

Ein ver­si­cher­ter Brand­scha­den kann ver­schie­de­ne Ursa­chen haben, er kann auch die mit­tel­ba­re Fol­ge des Kli­ma­wan­dels sein. Bei­spiel: Wäh­rend einer Hit­ze­pe­ri­ode wird ein Wald­brand ent­facht und greift auf Ihre Woh­nung mit dar­in befind­li­chem Haus­rat über. Der Kli­ma­wan­del kann zudem zu uner­war­te­ten Käl­te­ein­brü­chen füh­ren. Kommt es dann etwa zu einem frost­be­ding­ten Rohr­bruch an Was­ser­zu­lei­tun­gen, bie­tet das Lei­tungs­was­ser­ri­si­ko Schutz.

Mit „Repa­rie­ren statt Weg­wer­fen“ scho­nen Sie Umwelt und Kli­ma. Auch in unse­rer Haus­rat­ver­si­che­rung ist die­ser Gedan­ke ver­an­kert. Im Ver­si­che­rungs­fall erstat­ten wir die Repa­ra­tur­kos­ten, wenn eine Repa­ra­tur mög­lich und wirt­schaft­lich ist.“

  • Ohne Ver­se­hens­klau­sel bei ein­fa­chen fahr­läs­sig began­ge­nen Obliegenheitsverletzungen.
  • Kei­ne optio­na­le Gegen­stands­ver­si­che­rung (Ver­si­che­rungs­schutz für Gegen­stän­de mit ideelen Wer­ten, z. B. Foto­zu­be­hör, Jagd­aus­rüs­tun­gen oder Autogrammsammlungen).
  • Kei­ne auto­ma­ti­sche Bei­trags­re­du­zie­rung bei Umzug in ein Senio­ren­heim.

[1] Sie­he hier­zu z. B. „Jamming und Relay Attack. Auto­ein­bruch per Funk oft kein Fall für die Ver­si­che­rung“ auf „test​.de“ vom 08.12.2020. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.test​.de/​J​a​m​m​i​n​g​-​u​n​d​-​R​e​l​a​y​-​A​t​t​a​c​k​-​A​u​t​o​e​i​n​b​r​u​c​h​-​p​e​r​-​F​u​n​k​-​o​f​t​-​k​e​i​n​-​F​a​l​l​-​f​u​e​r​-​d​i​e​-​V​e​r​s​i​c​h​e​r​u​n​g​-​4​8​2​4​449 – 0/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 03.02.2022

[2] „E‑Scooter – Wider­le­gung der Regel­ver­mu­tung der Fahr­un­taug­lich­keit bei Trun­ken­heits­fahrt“ auf „straf​recht​sie​gen​.de“. Auf­zu­ru­fen unter https://www.strafrechtsiegen.de/e‑scooter-widerlegung-der-regelvermutung-der-fahruntauglichkeit-bei-trunkenheitsfahrt/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 08.02.2023.

[3] „Was ist Fog­ging? Und ist es gefähr­lich für mich?“ auf „iso​tec​.de“. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.iso​tec​.de/​r​a​t​g​e​b​e​r​/​s​c​h​i​m​m​e​l​/​w​a​s​-​i​s​t​-​f​o​g​g​i​n​g​.​h​tml, zuletzt auf­ge­ru­fen am 07.01.2022

[4] Sie­he Ste­phan Wit­te „Nicht alle Ver­si­che­rer bie­ten Leis­tun­gen nach GDV-Stan­dard. Besteht Ver­si­che­rungs­schutz bei Ein­bruch über nicht ver­si­cher­te Räu­me?“ in „Risi­ko & Vor­sor­ge“, Aus­ga­be 2/2018, S. 11 – 12. Auf­zu­ru­fen unter https://critical-news.de/risiko-und-vorsorge-heft‑2 – 2018/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 07.01.2022.

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