Tarif­ana­ly­se: Haus­rat­ver­si­che­rung der HUK-Coburg (10.2021)

„Auch eine Lade­sta­ti­on für Elek­tro-KFZ/­Wall­box ist ver­si­chert (wenn der VN sie als Mie­ter oder Woh­nungs­ei­gen­tü­mer auf eige­ne Kos­ten ein­ge­bracht hat). Hier­bei gilt, dass die Wall­box mit der elek­tri­schen Haus­in­stal­la­ti­on ver­bun­den sein muss. Schutz besteht gegen die übli­chen ver­si­cher­ten Gefah­ren der Haus­rat­ver­si­che­rung (sie­he A 1.1.1 a. 3. Punkt VHB 2021) .
Wie von Ihnen rich­tig beschrie­ben sind zusätz­lich auch mobi­le Lade­ge­rä­te für Elek­tro-KFZ über die Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert.“ wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Die Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung der Ammer­län­der (Stand 02.2023)

Mit Aus­nah­me der Clas­sic-Deckung schlie­ßen alle Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rungs­ta­ri­fe der Ammer­län­der einen ROLAND Fahr­rad-Schutz­brief „Com­fort“ mit ein. Zu des­sen Leis­tun­gen gehö­ren Hil­fe­leis­tun­gen nach Pan­ne oder Unfall wie z.B. Ser­vice-Hot­line, Abschlep­pen, Ersatz­rad, oder Über­nach­tungs­kos­ten. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se Unfall­ver­si­che­rung aus dem Hau­se Alte Leip­zi­ger (Stand 01.12.2022)

Ver­si­che­rungs­schutz für eine Inva­li­di­tät infol­ge von Schutz­imp­fun­gen gegen ver­si­cher­te und nicht ver­si­cher­te Infek­ti­ons­krank­hei­ten, aus­drück­lich u. a. „Coro­na-Schutz­imp­fung“. Vor­aus­set­zung ist, dass der Impf­stoff zum Zeit­punkt der Imp­fung von der Euro­päi­schen Arz­nei­mit­tel­agen­tur (EMA) oder der Natio­na­len Zulas­sungs­be­hör­de in Deutsch­land (Paul-Ehr­lich-Insti­tut) für die jewei­li­ge Per­so­nen­grup­pe zuge­las­sen ist. Außer­dem muss die Imp­fung in Deutsch­land oder einem ande­ren Land der Euro­päi­schen Uni­on unter ärzt­li­cher Auf­sicht erfolgt sein. Dies schließt ent­spre­chend Impf­schä­den aus, bei denen die Injek­ti­on durch einen Apo­the­ker oder eine Arzt­hel­fe­rin erfolg­te. Eben­falls aus­ge­schlos­sen sind ent­spre­chend Imp­fun­gen mit nur bedingt zuge­las­se­nen, per Not­zu­las­sung zuge­las­se­nen bzw. im Nicht-EU-Aus­land zuge­las­se­nen Vak­zi­nen. Unklar bleibt, ob für die Gewäh­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes Beweis­erleich­te­run­gen nach § 287 ZPO mög­lich sind oder ob ein Voll­be­weis zu erbrin­gen ist. Die Mit­ver­si­che­rung gilt für alle Leis­tungs­ar­ten, inso­fern z.B. auch für ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld infol­ge einer im Ein­zel­fall mit­ver­si­cher­ten Imp­fung gegen SARS-CoV‑2. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der dege­nia (Stand 02.2021)

Ver­si­chert wer­den kön­nen Gebäu­de bis maxi­mal 800 Qua­drat­me­tern Wohn­flä­che mit einem Gewer­be­an­teil bis unter 50 Pro­zent. Dabei dür­fen abschlie­ßend fol­gen­de Gewer­be im Objekt aus­ge­übt wer­den: Apo­the­ken, Arzt­pra­xen aller Art, Büros und sons­ti­ge Ver­wal­tungs­be­trie­be, Den­tal­la­bors, Ein­zel­han­dels­ge­schäf­te, Kre­dit­in­sti­tu­te, medi­zi­ni­sche Mas­sa­ge­insti­tu­te, Sport­stu­di­os sowie sons­ti­ge Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Pri­vat­Po­li­ce (Wohn­flä­chen­mo­dell) der R+V (01.2021)

In der Pra­xis ver­fügt eine Mehr­heit gera­de älte­rer Gebäu­de­ei­gen­tü­mer – zumin­dest in Nord­deutsch­land – erfah­rungs­ge­mäß über kei­ne sol­chen Siche­run­gen bzw. kann die Fra­ge nach deren Vor­han­den­sein in der Pra­xis oft nicht beant­wor­ten. Hin­zu kommt, dass die­se Gene­ral­klau­sel, wonach der Ver­si­che­rungs­neh­mer gesetz­li­che und behörd­li­che Sicher­heits­vor­schrif­ten ein­zu­hal­ten habe, durch das OLG Schles­wig mit Urteil vom 18.05.2017 (Az. 16 U 14/17) als unwirk­sam ver­wor­fen wur­de. Im kon­kre­ten Fall hat­te der beklag­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rer nach einem Lei­tungs­was­ser­scha­den ein­ge­wandt, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer angeb­lich gegen die DIN-Norm EN 806 – 5 ver­sto­ßen habe, so dass er mit die­ser Begrün­dung sei­ne Leis­tung um 30 Pro­zent gekürzt hat­te. Laut OLG sei die benann­te Klau­sel intrans­pa­rent und daher rechts­wid­rig. Betrof­fen von so einer Klau­sel wären auch Ver­stö­ße gegen einen vor­ge­schrie­be­nen E‑Check oder behörd­li­che Vor­schrif­ten zu Rück­stau­klap­pen. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der Alte Leip­zi­ger (12.2021)

Etwas tat­säch­li­ches Neu­es ist die optio­na­le Wahl des Tarifs #sel­ber­ma­cher. Die­ser rich­tet sich an Kun­den, die Schä­den selbst oder in Nach­bar­schafts­hil­fe repa­rie­ren las­sen wol­len. Bei Wahl des Tari­fes gilt pau­schal eine Selbst­be­tei­li­gung von 600,00 Euro als ver­ein­bart. Die­se ent­fällt voll­stän­dig, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer Arbei­ten (Gewer­ke) für die scha­den­be­ding­te Wie­der­her­stel­lung (z. B. Boden‑, Maler- oder Tape­zier­ar­bei­ten – auch die Vor­ab­rei­ten hier­zu zäh­len als ein eige­nes Gewerk) selbst durch­führt, wobei jedoch min­des­tens zwei der benann­ten Gewer­ke selbst aus­ge­übt wer­den müs­sen (also z. B. Malen und die Vor­be­rei­tungs­ar­bei­ten hier­zu). wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Haus­rat­ver­si­che­rung Infi­ni­tus aus dem Hau­se Interl­loyd (01.2021)

In den Wohn­flä­chen­ta­ri­fen besteht ein Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht bei kor­rek­ter Anga­be der Wohn­flä­che, wäh­rend die Höchstent­schä­di­gung im Tarif Euro­se­cu­re Plus auf 300.000 Euro beschränkt ist. Im Tarif Infi­ni­tus Wohn­flä­che besteht abwei­chend eine unbe­grenz­te Höchstent­schä­di­gung. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Alte Leip­zi­ger (Stand 12.2020)

Besitz­stands­ga­ran­tie (Vor­ver­si­che­rer­ga­ran­tie). Laut Web­site gel­te hier: „Wech­seln Sie von einem ande­ren Ver­si­che­rer in unse­ren »clas­sic« oder »com­fort« Schutz, garan­tie­ren wir Ihnen, dass im Scha­den­fall der bes­se­re Schutz zählt!“. Die­se Aus­sa­ge ist irre­füh­rend, da die Aus­schlüs­se nach A 1 – 7 Gel­tung haben und inso­fern bei­spiels­wei­se beim Vor­ver­si­che­rer Schä­den durch Asbest ver­si­chert sein kön­nen und die­se beim Anbie­ter­wech­sel ent­fal­len wür­den wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Alte Leip­zi­ger (Stand 05.2020)

Bei Gegen­stän­den, die zum Scha­den­zeit­punkt maxi­mal 12 Mona­te alt sind, besteht über die gesetz­li­che Haf­tung hin­aus auf Wunsch des Ver­si­che­rungs­neh­mers ein Anspruch auf Ent­schä­di­gung zum Neu­wert bis maxi­mal 5.000 Euro. Anders als üblich gilt die Leis­tungs­er­wei­te­rung auch für Schä­den an z.B. Bril­len, Com­pu­tern oder sons­ti­gen opti­schen oder tech­ni­schen Gerä­ten wei­ter­le­sen…