Tarif­ana­ly­se: Die Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung der Ammer­län­der (Stand 02.2023)

Im Jah­re 2023 fei­ert die Ammer­län­der Ver­si­che­rung VVaG aus Wes­ter­s­tede ihr hun­dert­jäh­ri­ges Bestehen. Im Jah­re 2014 eta­blier­te das Unter­neh­men sei­ne ers­te Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung, die direkt mit einem Inno­va­ti­ons­preis der Asse­ku­ranz[1] aus­ge­zeich­net wur­de Seit Febru­ar 2023 ist das Unter­neh­men mit ihrer aktu­el­len Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung am Start. Zur Ver­fü­gung ste­hen die Tarif­va­ri­an­ten Clas­sic, Exclu­siv, Excel­lent sowie Excel­lentPlus. Wei­ter unter­schie­den wird eine Absi­che­rung für E‑Bikes (Fahr­rä­der mit Tret­un­ter­stüt­zung bis maxi­mal 25 km / h )sowie eine für nor­ma­le Fahr­rä­der. Ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Fahr­rä­der, so genann­te S‑Pedelecs, sind bei der Ammer­län­der nicht versicherbar.

Exkurs zur Statistik

2022 wur­den in Deutsch­land gemäß sta­tis­ta ins­ge­samt 265.562 Fahr­rad­dieb­stäh­le poli­zei­lich erfasst[2]. Dane­ben weist das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt Zah­len zu infol­ge von Stra­ßen­ver­kehrs­un­fäl­len töd­lich ver­letz­ten Fahr­rad­fah­rern aus. Im Jah­re 2021 ver­un­glück­ten dem­nach ins­ge­samt 71.000 Fahr­rä­der ein­schließ­lich Pedelecs bei sol­chen Ereig­nis­sen. Davon erlit­ten 372 Fahr­rad­fah­rer sowie 131 Fah­rer von Pedelecs einen Unfall mit Todes­fol­ge[3]. Fahr­rad­pan­nen wer­den neu­er­dings etwa vom ADAC für sei­ne Mit­glie­der erfasst:

„Zwi­schen Juni 2022 und Sep­tem­ber 2023 wur­de der ADAC exakt 18.638 mal zu einer Fahr­rad­pan­ne geru­fen. Ten­denz stei­gend“[4]

Gemäß Sta­tis­tik des ADAC ent­fie­len gut 69 % aller Pan­nen auf Ereig­nis­se im Zusam­men­hang mit Rei­fen, jedoch nur 5 % hat­ten ihre Ursa­che in der Elek­trik von (meist) E‑Bikes[5].

Wäh­rend der Fahr­rad­bau­stein im Rah­men einer Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nur den ein­fa­chen Dieb­stahl von Fahr­rä­dern und ggf. fest damit ver­bun­de­nem Zube­hör ver­si­chert, schließt eine Fahr­rad­kas­ko ergän­zend auch Schä­den durch z. B. fest mit dem Fahr­rad ver­bun­de­nen Tei­len des­sel­ben (Tei­le­dieb­stahl), Beschä­di­gun­gen durch Unfall oder Van­da­lis­mus mit ein.

Mit Aus­nah­me der Clas­sic-Deckung schlie­ßen alle Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rungs­ta­ri­fe der Ammer­län­der einen ROLAND Fahr­rad-Schutz­brief „Com­fort“ mit ein. Zu des­sen Leis­tun­gen gehö­ren Hil­fe­leis­tun­gen nach Pan­ne oder Unfall wie z.B. Ser­vice-Hot­line, Abschlep­pen, Ersatz­rad, oder Übernachtungskosten.

Risi­ko­trä­ger für die­se Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes sind die ROLAND Rechts­schutz-Ver­si­che­rungs-AG und / oder die ROLAND Schutz­brief-Ver­si­che­rung AG.

Die Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung der Ammer­län­der kann optio­nal durch fol­gen­de Bau­stei­ne ergänzt werden:

  • Fahr­rad-Unfall­ver­si­che­rung. Ein­schluss nur in den Tarif Clas­sic und Exclu­siv mög­lich. Im Tarif  Excel­lentPlus auto­ma­tisch ein­ge­schlos­sen. Ein Ein­schluss im Tarif Excel­lent ist nicht mög­lich, da die­ser Bau­stein der ein­zi­ge Unter­schied zwi­schen den Tari­fen Excel­lent und Excel­lentPlusist. Geleis­tet wird bei unfall­be­ding­ter Inva­li­di­tät sowie bei einem unfall­be­ding­ten Kran­ken­haus­auf­ent­halt, der durch den Gebrauch des Fahr­rads / Pedelecs ent­stan­den ist. Es gilt eine Grund­in­va­li­di­tät von 50.000 Euro als ver­si­chert. Für bis zu 50 Tage wird bei voll­sta­tio­nä­rem Kran­ken­haus­auf­ent­halt ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld in Höhe von 25 Euro erbracht, bei ambu­lan­ten chir­ur­gi­schen Ope­ra­tio­nen für 2 Tage.
  • Dieb­stahl-Zusatz­ver­si­che­rung für Fami­li­en­fahr­rä­der, wahl­wei­se in Höhe von 1.000 Euro oder in Höhe von 3.000 Euro für die Kos­ten eines neu­en Fahr­rads glei­cher Art und Güte (Neu­wert). Die benann­te Höchstent­schä­di­gung gilt für alle Ver­si­che­rungs­fäl­le eines Jah­res. Ver­si­che­rungs­schutz besteht pau­schal für alle wei­te­ren Fahr­rä­der und Fahr­rad­an­hän­ger im Haus­halt des Ver­si­che­rungs­neh­mers für Schä­den durch Diebstahl.

Bei Antrags­stel­lung ist anzu­ge­ben, ob es sich um ein neu ange­schaff­tes oder ein gebrauch­tes Fahr­rad han­delt. Für Letz­te­re ist neben Anga­ben zu Mar­ke, Typ, Rah­men­num­mer, Kauf­da­tum, Kauf­preis / Ver­si­che­rungs­sum­me auch das Datum der Erst­an­schaf­fung anzu­ge­ben. Fahr­rä­der (auch aus Car­bon), wel­che kei­ne Rah­men­num­mer haben, müs­sen bei der Poli­zei, beim Fach­händ­ler oder beim All­ge­mei­nen Deut­schen Fahr­rad Club e. V. (ADFC) codiert werden. 

Begren­zun­gen des Versicherungsschutzes

Die Ver­si­che­rungs­sum­me für die eigent­li­che Fahr­rad­kas­ko beträgt maxi­mal 10.000 Euro (Clas­sic- und Exclu­siv-Schutz) bzw. 15.000 Euro (Excel­lent- und Excel­lentPlus-Schutz). Zwei­rä­der, die die­se Gren­zen über­schrei­ten, kön­nen auch nicht teil­wei­se ver­si­chert wer­den. Der benann­te Betrag setzt sich aus dem Händ­ler-Ver­kaufs­preis des Rades ein­schließ­lich der fest mit dem Fahr­rad ver­bun­de­nen und zur Funk­ti­on gehö­ren­den Tei­le sowie dem lose mit dem Rad ver­bun­de­nen, in den Bedin­gun­gen abschlie­ßend benann­tem, Zube­hör und Gepäck (u. a. Fahr­rad­kör­be, Kilo­me­ter­zäh­ler, Sat­tel­kis­sen oder Zel­te) zusam­men, soweit Letz­te­res auf dem Händ­ler-Kauf­be­leg des zu ver­si­chern­den Fahr­ra­des auf­ge­führt ist. Ent­spre­chend nicht gezeich­net wer­den Fahr­rä­der und Pedelecs, die von Pri­vat­per­so­nen ohne Ori­gi­nal­händ­ler­rech­nung und ohne Pri­vat­kauf­ver­trag erwor­ben wur­den. Glei­ches gilt für Zwei­rä­der, für die kein Ori­gi­nal-Händ­ler­kauf­be­leg vor­liegt.  Das bedeu­tet also, dass Ver­si­che­rungs­schutz nur dann mög­lich ist, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer ent­we­der das Ori­gi­nal oder eine Kopie der Ori­gi­nal­rech­nung bzw. bei Gebraucht­rä­dern einen Beleg hat, aus dem das Erst­kaufs­da­tum sowie der ursprüng­li­che Anschaf­fungs­preis hervorgehen.

Eigen­bau­ten nicht versicherbar

Nicht ver­si­che­rungs­fä­hig sind des Wei­te­ren Fahrräder,

a) für die eine Ver­si­che­rungs- oder Füh­rer­schein­pflicht besteht,

b) wel­che gewerb­lich genutzt wer­den, z. B. für Kurier- oder Auslieferungsdienste,

c) wel­che vom Eigen­tü­mer oder Ver­si­che­rungs­neh­mer ver­mie­tet wer­den (stän­di­ger Nutzerwechsel),

d) wel­che voll­ver­klei­det sind,

e) wel­che nicht durch einen Fach­be­trieb zusam­men­ge­baut wur­den (soge­nann­te Eigen­bau­ten) sowie

f) Dirt-Bikes (Ein Dirt Bike ist ein halb­stei­fes Moun­tain­bike, das klei­ner ist als ein her­kömm­li­ches Moun­tain­bike (in der Regel 26 Zoll), ohne Ket­ten­schal­tung (also mit fes­tem Rit­zel) und mit gerin­ger Schräg­la­ge, damit der Fah­rer beim Aus­füh­ren von Tricks nicht durch den Sitz behin­dert wird).

Der Ver­si­che­rungs­neh­mer ist ver­pflich­tet, bei Nicht­ge­brauch das ver­si­cher­te Fahr­rad jeder­zeit mit einem eigen­stän­di­gen ver­kehrs­üb­li­chen Schloss (kein Zah­len­schloss) zu sichern. Dies bedeu­tet, dass ein fest in das Fahr­rad ver­bau­tes Rah­men­schloss mit zusätz­li­cher Ein­steck­ket­te als Siche­rung aus­rei­chen wür­de, wäh­rend das Abhan­den­kom­men eines Fahr­rads, das durch ein rei­nes Rah­men­schloss gesi­chert wür­de, ent­we­der zum Weg­fall des Ver­si­che­rungs­schut­zes, min­des­tens aber zur Kür­zung der Ver­si­che­rungs­leis­tung füh­ren wür­de. Posi­tiv ist, dass die Bedin­gun­gen nicht vor­schrei­ben, dass der Draht­esel etwa an einem fes­ten Gegen­stand fest­zu­ma­chen wäre. Wider­sprüch­lich ist es, wenn zunächst von „jeder­zeit“  die Rede ist, den­noch aber fol­gen­de Aus­nah­me gilt: Bei Unter­brin­gung in einem aus­schließ­lich selbst­ge­nutz­ten ver­schlos­se­nen Gebäu­de / Raum / Schup­pen ent­fällt die Verschlussvorschrift.

Gel­tungs­be­reich

Die Fahr­rad­kas­ko der Ammer­län­der gewährt einen welt­wei­ten Ver­si­che­rungs­schutz; für die Bean­tra­gung ist ein Haupt­wohn­sitz inner­halb der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land erfor­der­lich. Abwei­chend gilt für die Schutz­brief­leis­tun­gen Ver­si­che­rungs­schutz nur für Scha­den­fäl­le inner­halb des geo­gra­fi­schen Euro­pas, den Anlie­ger­staa­ten des Mit­tel­mee­res, auf den Kana­ri­schen Inseln, Madei­ra und den Azoren. 

Varia­ble Prämien

Der (in der Pra­xis eher theo­re­ti­sche) Min­dest­bei­trag beträgt 3,00 Euro net­to je Rate.

Ver­si­che­rungs­schutz für ein Pedelec im Wert von 5.000 Euro kos­tet bei Ver­ein­ba­rung einer Ver­trags­lauf­zeit von einem Jahr je nach Tarif 115,00 Euro (Clas­sic), 147,00 Euro Euro (Exclu­siv), 158,02 Euro (Excel­lent) bzw. 165,92 Euro (Excel­lent Plus) brut­to p. a. Han­delt es sich statt­des­sen um ein nor­ma­les Fahr­rad ohne elek­tri­sche Tret­un­ter­stüt­zung erhöht sich das Prä­mi­en­ni­veau auf 172,55 Euro (Clas­sic), 187,20 Euro (Exclu­siv), 234,00 Euro (Excel­lent) bzw. 241,90 Euro (Excel­lent Plus) brut­to p. a.

Bei Zah­lungs­ver­zug erhebt die Ammer­län­der als Neben­ge­bühr Mahn­ge­büh­ren in Höhe von 2,50 Euro bzw. 5,00 Euro bei qua­li­fi­zier­ter Mah­nung. Dar­über hin­aus wer­den bei Rück­last­schrif­ten ent­spre­chend die vom jewei­li­gen Bank­in­sti­tut im Ein­zel­fall belas­te­ten Gebüh­ren berechnet.

Bei unter­jäh­ri­ger Zahl­wei­se ver­zich­tet der Ver­si­che­rer auf die Erhe­bung eines Raten­zah­lungs­zu­schlags. Eine monat­li­che Zahl­wei­se ist nur mit Last­schrift­ein­zugs­ver­fah­ren möglich.

Anfang, Über­gang und Ende des Versicherungsschutzes

Ver­trags­be­ginn kann auch unter­jäh­rig sein, wobei auf­grund feh­len­der Klar­stel­lung § 10 VVG Anwen­dung fin­det, der Ver­si­che­rungs­be­ginn also zu 00:00 Uhr liegt. Wahl­wei­se kann eine Ver­trags­lauf­zeit von einem oder drei Jah­ren ver­ein­bart wer­den; ein Lauf­zeit­nach­lass wird nicht gewährt.

Nach Dieb­stahl oder Total­scha­den des ver­si­cher­ten Fahr­ra­des geht der Ver­si­che­rungs­schutz auf das neu erwor­be­ne Fahr­rad über. Bei Tod des Ver­si­che­rungs­neh­mers endet der Ver­si­che­rungs­schutz, sofern nicht die Erben eine Fort­füh­rung des Ver­tra­ges erklä­ren soll­ten. Wird das bis­he­ri­ge Fahr­rad ledig­lich ver­kauft oder ver­schenkt, liegt ein Risi­ko­weg­fall vor. Ledig­lich im Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt, nicht jedoch bedin­gungs­sei­tig, ist hier ein Son­der­kün­di­gungs­recht beschrie­ben. Es lässt sich jedoch aus § 80 VVG ablei­ten.  Ein auto­ma­ti­scher Über­gang des Ver­si­che­rungs­schut­zes auf ein neu erwor­be­nes Fahr­rad des Ver­si­che­rungs­neh­mers ist bedin­gungs­sei­tig nicht vor­ge­se­hen. Hier eine abwei­chend kun­den­freund­li­che­re Rege­lung bie­ten z. B. die Ergän­zen­den Bedin­gun­gen zur Bar­me­nia-Fahr­rad-/E‑­Bike-Ver­si­che­rung aus dem Hau­se VEMA mit dem Risi­ko­trä­ger Bar­me­nia All­ge­mei­ne (Stand 01.04.2023), 

Der Ver­si­che­rungs­neh­mer kann bei der Ammer­län­der den ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­schutz in dem Pro­dukt Clas­sic mit Frist von drei Mona­ten zur Haupt­fäl­lig­keit bzw. in den Tari­fen Exclu­siv, Excel­lent sowie Excel­lent Plus täg­lich ohne Ein­hal­tung einer Frist kün­di­gen, der Ver­si­che­rer jeweils mit Frist von drei Mona­ten zur jewei­li­gen Hauptfälligkeit.

Das unter Umstän­den täg­li­che Kün­di­gungs­recht des Ver­si­che­rungs­neh­mers kann pro­ble­ma­tisch sein, wenn z. B. ein Kun­de einen Ver­trag auf­grund einer Bei­trags­an­pas­sung kün­digt, nicht recht­zei­tig einen geeig­ne­ten Ersatz­ver­trag fin­det und der betreu­en­de Mak­ler zum Zeit­punkt der Kün­di­gung urlaubs­be­dingt kei­ne zeit­na­he Kennt­nis erlangt. Kommt es dann zu einem Scha­den, kann es sein, dass der bis­he­ri­ge Kun­de unver­si­chert oder schlech­ter ver­si­chert ist.

Aus­ge­wähl­te Leis­tun­gen des Tarifs Excel­lentPlus der Ammer­län­der

  • Best­leis­tungs­ga­ran­tie für Leis­tun­gen eines ande­ren, zum Scha­den­zeit­punkt ver­kaufs­of­fe­nen Ver­si­che­rers. Die­se gilt u. a. nicht für Schä­den durch unbe­nann­te Gefah­ren, beruf­li­che und gewerb­li­che Risi­ken sowie für Assistanceleistungen.
  • Besitz­stands­ga­ran­tie für Leis­tun­gen eines unmit­tel­ba­ren, naht­los anschlie­ßen­den, Vor­ver­tra­ges. Die­se gilt u. a. nicht für Schä­den durch unbe­nann­te Gefah­ren, beruf­li­che und gewerb­li­che Risi­ken sowie für Assistanceleistungen.
  • Kon­di­ti­ons­dif­fe­renz­de­ckung.
  • Vor­sor­ge­de­ckung in Höhe von 20 % der Ver­si­che­rungs­sum­me. Eine sol­che ist für infla­tio­nä­re Wert­stei­ge­run­gen von Bedeutung.
  • Ver­zicht auf Kür­zung der Leis­tung bei grob fahr­läs­si­ger Her­bei­füh­rung des Ver­si­che­rungs­fal­les. Dies gilt abwei­chend nicht für die ver­ein­bar­ten Schutz­brief­leis­tun­gen. Gemäß § 8 a) bb) führt gro­be Fahr­läs­sig­keit hier zu einem kom­plet­ten Weg­fall der Leis­tung (also nicht nur zu einer Leis­tungs­kür­zung!) Dies wider­spricht der Quo­telungs­re­ge­lung gemäß § 81 VVG.
  • Ver­si­che­rungs­schutz sowohl für Pri­vat- wie auch für Dienst­fahr­rä­der (Job­rä­der), nicht jedoch für gewerb­lich genutz­te Räder.
  • Mög­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz auch für Car­bon­fahr­rä­der. Eine Klar­stel­lung zu Tei­len aus Car­bon ist bedin­gungs­ge­mäß nicht gege­ben. Eine sol­che bie­tet z. B. der Hausrat­ta­rif all­safe home mit ihrem Bau­stein Fahr­rad­Kas­ko & E‑BikeKasko aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018).
  • Grund­sätz­li­che Ver­si­cher­bar­keit auch von Hoch­rä­dern oder Spaß­fahr­rä­dern (z. B. Freak­bikes, oder Jahr­markts­fahr­rä­dern) auf­grund feh­len­der bedin­gungs­sei­ti­ger Einschränkung.
  • Ver­si­che­rungs­schutz auch für die fest mit dem Fahr­rad ver­bun­de­nen und zur Funk­ti­on gehö­ren­den Tei­le, u. a. auch Ersatz­ak­kus, Lade­ge­rä­te und -kabel. Wann genau ein Teil als fest ver­bun­den gilt, ist bedin­gungs­sei­tig nicht gere­gelt. Eine sol­che Klar­stel­lung bie­tet z. B. der Hausrat­ta­rif all­safe home mit ihrem Bau­stein Fahr­rad­Kas­ko & E‑BikeKasko aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018):

„Eine fes­te Ver­bin­dung mit dem Fahr­rad ist gege­ben, wenn die Fahr­rad­tei­le durch metal­li­schen Schraub- oder / und metal­li­schen Schnell­spann­vor­rich­tun­gen am Fahr­rad ange­bracht sind.“

  • Ver­si­che­rungs­schutz besteht im Rah­men der Fahr­rad­kas­ko zum Neu­wert, also nicht nur zum Zeit­wert und dies unab­hän­gig vom Alter des ver­si­cher­ten Fahrrades..
  • Trotz feh­len­der Klar­stel­lung besteht für ver­si­cher­te Repa­ra­tu­ren eine freie Händ­ler- oder Werk­statt­wahl.
  • Kei­ne Vor­ga­be, wonach Ver­si­che­rungs­schutz nur für Fahr­rä­der bestehe, deren Schlös­ser bestimm­te Qua­li­täts­stan­dards erfül­len (z. B. VdS-Regis­trie­rung oder Erwerb bei Sold Secu­re).
  • Ver­si­che­rungs­schutz für den Ver­lust des Fahr­ra­des durch Dieb­stahl, Ein­bruch­dieb­stahl, Plün­de­rung, Unter­schla­gung oder Raub. Eine kon­kre­te Defi­ni­ti­on von „Plün­de­rung“ ist den Bedin­gun­gen nicht zu ent­neh­men. Hier lie­fert bei­spiels­wei­se der Tarif Rad­Kas­ko Top-Pri­vat 2.0 aus dem Hau­se Häger (Stand 20.03.2023) eine Klarstellung:

„Ver­si­che­rungs­schutz besteht, wenn bei einer gewalt­tä­ti­gen Demons­tra­ti­on oder durch eine sons­ti­ge Hand­lung zer­stört wird, bei der die öffent­li­che Ord­nung (teil­wei­se) zusam­men­bricht. Glei­ches gilt, wenn das Fahr­rad bei einer sol­chen Demons­tra­ti­on bzw. durch eine sol­che Hand­lung abhandenkommt.“

  • Ver­si­che­rungs­schutz für den Dieb­stahl von fest mit dem Fahr­rad ver­bun­de­nen Tei­len. Dies impli­ziert, dass auch der Dieb­stahl von Akkus an Lade­sta­tio­nen unter den Ver­si­che­rungs­schutz fal­len dürf­te. Nicht ver­si­chert ist ent­spre­chend der Dieb­stahl von z. B. in der Gara­ge gela­ger­ten Ersatz­tei­len wie einem neu­en Gepäck­trä­ger, neu­en Rei­fen oder einer neu­en Klingel.
  • Kein Aus­schluss für Schä­den an Rei­fen, sofern nicht gleich­zei­tig auch ande­re Tei­le des Fahr­ra­des beschä­digt wer­den. Bei Wett­be­wer­bern fin­det sich teil­wei­se ein sol­cher Ausschluss.
  • Bei Dieb­stahl des Fahr­ra­des aus einem abge­stell­ten Kraft­fahr­zeug besteht Ver­si­che­rungs­schutz, wenn das Kraft­fahr­zeug ver–  bzw. abge­schlos­sen ist. Ver­si­che­rungs­schutz besteht auch bei Dieb­stahl an dar­an ange­brach­ten, mit Ver­schluss gesi­cher­ten Fahr­rad­trä­gern.
  • Ver­zicht auf eine Nacht­zeit­aus­schluss­klau­sel. Gera­de in älte­ren Bedin­gungs­wer­ken gel­ten Ein­schrän­kun­gen des Ver­si­che­rungs­schut­zes im Fall eines Dieb­stahls zwi­schen 22 Uhr nachts und 6 Uhr morgens.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch mut- oder bös­wil­li­ge Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung ver­si­cher­ter Fahr­rä­der durch unbe­kann­te Drit­te (Van­da­lis­mus).
  • Ver­si­che­rungs­schutz für eine Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung ver­si­cher­ter Zwei­rä­der durch Unfäl­le.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für eine Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung ver­si­cher­ter Zwei­rä­der durch Trans­port­mit­tel­un­fäl­le (Kraft- und Was­ser­fahr­zeu­ge, öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel, nicht jedoch z. B. Pri­vat­flug­zeu­ge).
  • Ver­si­che­rungs­schutz für eine Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung ver­si­cher­ter Zwei­rä­der durch Umfal­len des Fahr­ra­des bzw. Sturz mit dem Fahr­rad. Auf eine äuße­re Ein­wir­kung kommt es dabei nicht an.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für eine Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung ver­si­cher­ter Zwei­rä­der durch Brand, Explo­si­on oder Blitz­schlag. Eine bedin­gungs­sei­ti­ge Klar­stel­lung, wie genau „Brand“ defi­niert sein soll, fehlt in den Bedin­gun­gen. Damit bleibt es zwei­fel­haft, ob z. B. auch Seng- und / oder Schmor­schä­den, Schä­den durch Rauch / Ruß bzw. Schä­den durch Blind­gän­ger unter den Ver­si­che­rungs­schutz fal­len sol­len. Hier bie­tet z. B. der Tarif Rad­Kas­ko Top-Pri­vat 2.0 aus dem Hau­se Häger (Stand 20.03.2023) aus­drück­lich einen zumin­dest teil­wei­sen Versicherungsschutz.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für eine Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung ver­si­cher­ter Zwei­rä­der durch Sturm und Hagel. Eine bedin­gungs­sei­ti­ge Defi­ni­ti­on von Sturm (z. B. Vor­lie­gen eines sol­chen Ereig­nis­ses erst ab Wind­stär­ke 8) ist bedin­gungs­sei­tig nicht vorhanden.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für eine Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung ver­si­cher­ter Zwei­rä­der durch Über­schwem­mung, Lawi­nen oder Erdrutsch.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für eine Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung ver­si­cher­ter Zwei­rä­der durch Bedie­nungs­feh­ler oder unsach­ge­mä­ße Handhabung.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für Feuch­tig­keits­schä­den an Akkus, Motor und Steuerungsgeräten.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für Elek­tronik­schä­den (Kurz­schluss, Induk­ti­on, Über­span­nung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für Kabel­bruch oder Schä­den durch Tier­biss an Kabeln.
  • Mit­ver­si­che­rung von Beschä­di­gun­gen infol­ge von Ver­schleiß, wenn das Fahr­rad (inklu­si­ve Akku und Motor) zum Scha­den­zeit­punkt nicht älter als 5 Jah­re ist. Berech­nungs­grund­la­ge hier­für ist das Rech­nungs­da­tum der ers­ten Ver­kaufs­rech­nung des Fahr­ra­des (kei­ne Gebraucht­fahr­rad­rech­nung). Ein wei­te­rer Scha­den durch Ver­schleiß ist frü­hes­tens nach Ablauf einer War­te­zeit von drei Mona­ten mög­lich. Ein­ge­schränk­ten Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den infol­ge von Ver­schleiß für einen Zeit­raum von über fünf Jah­ren bie­tet z. B. der Tarif NEO mobil L 2022 aus dem Hau­se Neo­di­gi­tal Ver­si­che­rung. Auch die VEMA mit dem Risi­ko­trä­ger ELEMENT Insu­rance AG bie­tet im Rah­men der Zusatz­be­din­gun­gen zur Fahr­rad­ver­si­che­rung – ass­pa­rio Fahr­ra­dAll­Risk (Stand 01.2023) einen wei­ter­ge­hen­den Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch Ver­gleich, hier aller­dings mit einer zeit­li­chen Befris­tung von sechs Jah­ren. Dabei gel­ten für den Aus­tausch eines Akkus wei­te­re Einschränkungen.
  • Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Miet­rä­der, die durch den Ver­si­che­rungs­neh­mer oder eine mit ihm in häus­li­cher Gemein­schaft leben­den Per­son von einem gewerb­li­chen Anbie­ter für einen Zeit­raum von maxi­mal 7 Tagen gemie­tet und genutzt wer­den. Glei­ches gilt für Räder, die durch eine Fach­werk­statt kos­ten­frei zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, wäh­rend sich das ver­si­cher­te Rad in Repa­ra­tur befin­det. Neben den bereits benann­ten Aus­schlüs­sen gilt hier­bei jeweils ein Aus­schluss für sol­che Räder, die den Händ­ler­ver­kaufs­preis des ver­si­cher­ten Rades über­stei­gen. Im Unter­schied zu den für das eige­ne Rad ver­si­cher­ten Gefah­ren ist der Ver­si­che­rungs­schutz für Miet- und Ersatz­rä­der ein­ge­schränkt. So fehlt es u. a. an Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch mut- oder bös­wil­li­ge Zer­stö­rung oder Beschä­di­gung, für Feuch­tig­keits- sowie Elek­tronik­schä­den an Akkus, Motor und Steue­rungs­ge­rä­ten oder auch für Schä­den durch Kabel­bruch bzw. Tier­biss an Kabeln.
  • Nach dem Gebrauch ver­si­cher­ter Fahr­rä­der mit­ver­si­chert sind mit dem Fahr­rad ver­bun­de­ne, ver­si­cher­te, Schlös­ser, die zu deren Ver­schluss gebraucht wer­den und durch die Straf­tat eines Drit­ten abhan­den­kom­men.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für lose mit dem Fahr­rad ver­bun­de­nes Zube­hör und Gepäck je Ver­si­che­rungs­fall bis in Höhe von 500 Euro je ver­si­cher­ter Sache bzw. bis 1.500 Euro für alle die­se Sachen zusammen.
  • Ver­si­che­rungs­schutz auch für die Teil­nah­me an Wett­kämp­fen (z. B. Rad­ren­nen). Dabei wird für Beschä­di­gun­gen am ver­si­cher­ten Zwei­rad eine Selbst­be­tei­li­gung in Höhe von 25 % in Abzug gebracht. Abwei­chend zur Fahr­rad­kas­ko ent­fällt im Rah­men der Schutz­brief­leis­tun­gen der Ver­si­che­rungs­schutz, „wenn die ver­si­cher­te Per­son mit dem Fahr­rad bei Scha­den­ein­tritt an einem Rad­ren­nen, einer dazu­ge­hö­ri­gen Übungs­fahrt oder einer Geschick­lich­keits­prü­fung teil­ge­nom­men hat, sofern die­se Ver­an­stal­tun­gen bzw. Fahr­ten auf zu die­sem Zweck, auch nur zeit­wei­se, abge­sperr­ten Stre­cken statt­fin­den“. Ver­si­che­rungs­schutz für sol­che Fäl­le unter Abzug einer Selbst­be­tei­li­gung von 25 % für Beschä­di­gun­gen am ver­si­cher­ten Rad sowie mit­ver­si­cher­tem Zube­hör bie­tet z. B. der Tarif Rad­Kas­ko Top-Pri­vat 2.0 aus dem Hau­se Häger (Stand 20.03.2023).
  • Kein Aus­schluss für Schä­den durch Downhill­fahr­ten.
  • Kein Aus­schluss für Schä­den durch inne­re Unru­hen im Rah­men der Fahr­rad­kas­ko. Dies gilt abwei­chend nicht bezo­gen auf die Schutzbriefleistungen.
  • Im Rah­men der Dieb­stahl-Zusatz­ver­si­che­rung für Fami­li­en­fahr­rä­der wer­den die Kos­ten für ein neu­es Fahr­rad erbracht, ohne dass der Nach­weis über den Neu­kauf eines neu­en Draht­esels erbracht wer­den muss (sie­he Abschnitt E Nr. 2). Auch im Rah­men der Fahr­rad­kas­ko ist kei­ne ent­spre­chen­de Ver­pflich­tung zur Neu­an­schaf­fung erkenn­bar, aller­dings pro­fi­tiert der Ver­si­che­rungs­neh­mer nur in so einem Fall von der bedin­gungs­sei­ti­gen Vorsorgedeckung.
  • Im Rah­men des Schutz­brie­fes besteht ein 24-Stun­den-Ser­vice, damit sich der Ver­si­che­rungs­neh­mer bei tech­ni­schen Pro­ble­men mit dem Zwei­rad über die nächst­ge­le­ge­ne Fahr­rad­werk­statt infor­mie­ren kann.,
  • Bei­trags­neu­tra­ler Ein­schluss umfang­rei­cher Schutz­brief­leis­tun­gen. Inhalt­lich voll­stän­dig oder weit­ge­hend iden­ti­sche Leis­tun­gen fin­den sich bei diver­sen Wettbewerbern.
  • Im Rah­men des Schutz­brie­fes besteht Anspruch auf Inan­spruch­nah­me einer mobi­len Pan­nen­hil­fe, sofern die­se in der Nähe des Scha­den­or­tes ver­füg­bar ist. Muss der Ver­si­che­rungs­neh­mer die­se Hil­fe selbst orga­ni­sie­ren, wer­den  Kos­ten bis in Höhe von 50 Euro über­nom­men. Nicht über­nom­men wer­den die Kos­ten für etwa­ige Ersatzteile.
  • Bei einer Ent­fer­nung ab 3 km vom Wohn­ort wer­den im Rah­men der Schutz­brief­leis­tun­gen Abschlepp­kos­ten, Ber­gungs­kos­ten, die Kos­ten für ein Pick­Up durch Fami­lie oder Freun­de, Orga­ni­sa­ti­on und Kos­ten­über­nah­me für Wei­ter- und Rück­fahrt (Ersatz­wei­se ein Mobi­li­täts­bud­get), Kos­ten für ein Ersatz­fahr­rad (max. 14 Tage),  Über­nach­tungs­kos­ten, Kos­ten für den Fahr­rad-Rück­trans­port, Kos­ten für eine Fahr­rad-Ver­schrot­tung im euro­päi­schen Aus­land sowie bei finan­zi­el­len Not­la­gen im Aus­land ein Not­fall-Bar­geld erbracht. Wei­te­re Schutz­brief­leis­tun­gen sind  eine psy­cho­lo­gi­sche Erst­hil­fe sowie eine tele­fo­ni­sche recht­li­che Erst­be­ra­tung nach einem Ver­kehrs­un­fall mit dem ver­si­cher­ten Fahr­rad. Dabei gel­ten jeweils die für die jewei­li­gen Leis­tun­gen benann­ten Leis­tungs­gren­zen und Voraussetzungen.

Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen des Tarifs Excel­lentPlus der Ammer­län­der

  • Inno­va­ti­ons­klau­sel gilt nur, wenn durch ein Tari­f­up­date aus­schließ­lich Ver­bes­se­run­gen vor­ge­nom­men wer­den, d.h. es besteht kein Anspruch auf die­se Leis­tung, wenn ein Tari­f­up­date neben bei­spiels­wei­se 20 Ver­bes­se­run­gen eine ein­zi­ge Stel­le besitzt, die auch zum Nach­teil des Kun­den füh­ren könnte.
  • Kei­ne Best-Leis­tungs-Garan­tie für Leis­tun­gen eines zum Scha­den­zeit­punkts ver­kaufs­of­fe­nen Tarif eines Wett­be­wer­bers. Eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung bie­ten z. B. der Tarif TOP-VIT PlusN aus dem Hau­se GVO Ver­si­che­rung (Stand 01.05.2022) oder der Tarif NV Fahr­rad­kaskoPre­mi­um 1.0 aus dem Hau­se NV Ver­si­che­run­gen (Stand 02.2022).
  • Kei­ne Sum­men­dif­fe­renz­de­ckung. Eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. der Tarif TOP-VIT PlusN aus dem Hau­se GVO Ver­si­che­rung (Stand 01.05.2022).
  • Kei­ne Garan­tie hin­sicht­lich der noch zu erstel­len­den, zukünf­ti­gen Mus­ter­be­din­gun­gen des Gesamt­ver­ban­des der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV-Garan­tie).  Eine sol­che bie­tet z. B. der Tarif NV Fahr­rad­kaskoPre­mi­um 1.0 aus dem Hau­se NV Ver­si­che­run­gen (Stand 02.2022).
  • Kein Ver­zicht auf Kür­zung der Leis­tung bei grob fahr­läs­si­ger Ver­let­zung von Oblie­gen­hei­ten. Dies gilt sowohl für die Fahr­rad­kas­ko- als auch für die Schutz­brief­ver­si­che­rung. Abwei­chend hier­zu behal­ten sich die Ergän­zen­den Bedin­gun­gen zur Bar­me­nia-Fahr­rad-/E‑­Bike-Ver­si­che­rung aus dem Hau­se VEMA mit dem Risi­ko­trä­ger Bar­me­nia All­ge­mei­ne (Stand 01.04.2023) eine Kür­zung bis maxi­mal 20 % vor. „Aus­ge­nom­men von die­ser Rege­lung ist Ihre Pflicht, einen Dieb­stahl, Raub oder eine mut­wil­li­ge Beschä­di­gung der ver­si­cher­ten Sache unver­züg­lich der Poli­zei anzuzeigen“.
  • Kein Regress­ver­zicht gegen einen Ange­hö­ri­gen oder gegen eine im Haus­halt bzw. am Ver­si­che­rungs­ort beschäf­tig­te Per­son. Die­se Leis­tung erbringt z. B. der Tarif Rad­Kas­ko Top-Pri­vat 2.0 aus dem Hau­se Häger (Stand 20.03.2023).
  • Kein bedin­gungs­ge­mä­ßer Ver­si­che­rungs­schutz, wenn unklar ist, ob der Ein­tritt eines Scha­dens bei gedehn­ten Ver­si­che­rungs­fäl­len in die Ver­trags­lauf­zeit des alten oder in die des neu­en Ver­si­che­rers fällt. Die­se Leis­tung erbringt z. B. der Tarif Rad­Kas­ko Top-Pri­vat 2.0 aus dem Hau­se Häger (Stand 20.03.2023).
  • Kei­ne bedin­gungs­sei­tig aus­drück­lich mit­ver­si­cher­ten erhöh­ten Wie­der­be­schaf­fungs- bzw. Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten, wenn in einem Ver­si­che­rungs­fall die ver­si­cher­te Sache oder seri­en­mä­ßig hier­für her­ge­stell­te Ersatz­tei­le glei­cher Art und Güte nicht mehr zu bezie­hen sind. Übli­cher­wei­se dürf­ten die­se Kos­ten im Rah­men der Vor­sor­ge­de­ckung auch ohne ent­spre­chen­de Klar­stel­lung mit­ver­si­chert sein. Eine aus­drück­li­che Mit­ver­si­che­rung bie­ten z. B. die Zusatz­be­din­gun­gen zur Fahr­rad­ver­si­che­rung – ass­pa­rio Fahr­ra­dAll­Risk aus dem Hau­se VEMA mit dem Risi­ko­trä­ger ELEMENT Insu­rance AG (Stand 01.2023).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für auch gewerb­lich genutz­te Fahr­rä­der. Hier bie­tet z. B. der Tarif NV Fahr­rad­kaskoPre­mi­um 1.0 aus dem Hau­se NV Ver­si­che­run­gen (Stand 02.2022) Versicherungsschutz,

„soweit es sich um eine ohne Beschäf­tig­te aus­ge­führ­te selb­stän­di­ge Tätig­keit mit einem steu­er­pflich­ti­gen Ertrag bis höchs­tens 6.000 Euro und einem Umsatz bis höchs­tens 20.000 Euro pro Jahr handelt.“

  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für lose mit dem Fahr­rad ver­bun­de­nes Zubehör.
  • Nicht zu den ver­si­cher­ten Sachen gehö­ren z. B. Kar­ten­hal­ter. Die­se sind mit­ver­si­chert z. B. im Tarif Rad­Kas­ko Top-Pri­vat 2.0 aus dem Hau­se Häger (Stand 20.03.2023).
  • Nicht ver­si­che­rungs­fä­hig sind Dirt-Bikes, die nicht elek­trisch ange­trie­ben wur­den. Eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. der Tarif TOP-VIT PlusN aus dem Hau­se GVO Ver­si­che­rung (Stand 01.05.2022).
  • Inwie­fern auch Fahr­rä­der mit drei Rädern oder sol­che mit Stütz­rä­dern unter den Ver­si­che­rungs­schutz fal­len, ist bedin­gungs­ge­mäß nicht klar­ge­stellt. Bei­spiels­wei­se fal­len im Tarif NEO mobil L 2022 aus dem Hau­se Neo­di­gi­tal Ver­si­che­rung aus­drück­lich auch Fahr­rä­der mit drei Rädern unter deren Ver­si­che­rungs­schutz, im Tarif Bik­mo Fahr­rad­ver­si­che­rung  PLUS oder (nur abschließ­bar für Mit­glie­der des Öster­rei­chi­schen Rad­sport­ver­ban­des ÖRV) Race aus dem Hau­se Bik­mo mit dem Risi­ko­trä­ger UNIQA Ver­si­che­rung AG (V3.2.1 DE) unter ande­rem Drei­rä­der, Hand­fahr­rä­der, Tan­dems sowie Lie­ge­rä­der.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Umbau­ten. Eine abwei­chen­de Mit­ver­si­che­rung von Fahr­rä­dern, bei denen die nach­träg­li­chen ange­brach­ten oder aus­ge­tausch­ten Fahr­rad­tei­le maxi­mal 20 % des ursprüng­li­chen Händ­ler­ver­kaufs­prei­ses betra­gen, bie­tet z. B. die die VEMA mit dem Risi­ko­trä­ger ELEMENT Insu­rance AG gene­rell im Rah­men der Zusatz­be­din­gun­gen zur Fahr­rad­ver­si­che­rung – ass­pa­rio Fahr­ra­dAll­Risk (Stand 01.2023). Auch der Tarif Bik­mo Fahr­rad­ver­si­che­rung  PLUS oder Race aus dem Hau­se Bik­mo mit dem Risi­ko­trä­ger UNIQA Ver­si­che­rung AG (V3.2.1 DE) ver­si­chert Räder, die teil­wei­se aus nach­ge­rüs­te­ten Tei­len oder Kom­po­nen­ten bestehen.
  • Kei­ne aus­drück­li­che Rege­lung, inwie­fern bei fahr­läs­sig falsch ermit­tel­ter Ver­si­che­rungs­sum­me bei Antrags­stel­lung oder feh­len­der Anpas­sung der Ver­si­che­rungs­sum­me wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit auf einen Abzug wegen Unter­ver­si­che­rung ver­zich­tet wird. Einen ent­spre­chen­den Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht für die zwei­te Vari­an­te bie­ten z. B. der Tarif Rad­Kas­ko Top-Pri­vat 2.0 aus dem Hau­se Häger (Stand 20.03.2023), die Bar­me­nia mit ihrem Bedin­gun­gen für die Bar­me­nia-Fahr­rad-/E‑­Bike-Ver­si­che­rung (Stand 01.04.2023), die VEMA mit dem Risi­ko­trä­ger ELEMENT Insu­rance AG gene­rell im Rah­men der Zusatz­be­din­gun­gen zur Fahr­rad­ver­si­che­rung – ass­pa­rio Fahr­ra­dAll­Risk (Stand 01.2023) bzw. den Bedin­gun­gen für die Bar­me­nia-Fahr­rad-/E‑­Bike-Ver­si­che­rung) aus dem Hau­se VEMA mit dem Risi­ko­trä­ger Bar­me­nia All­ge­mei­ne (Stand 01.04.2023).
  • Für Beschä­di­gun­gen an einem ver­si­cher­ten Fahr­rad, die wäh­rend der Teil­nah­me von Wett­kämp­fen ent­ste­hen (soge­nann­te Sport­ar­ten­klau­sel), gilt eine Selbst­be­tei­li­gung in Höhe von 25 %. Abwei­chend kei­ne Anrech­nung einer Selbst­be­tei­li­gung bei Teil­nah­me an Rad­sport­ver­an­stal­tun­gen bie­tet z. B. der Tarif NV Fahr­rad­kaskoPre­mi­um 1.0 aus dem Hau­se NV Ver­si­che­run­gen (Stand 02.2022).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch Absturz oder Anprall eines Luft­fahr­zeugs, sei­ner Tei­le oder Ladung. Einen ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs­schutz bie­tet z. B. der Tarif Rad­Kas­ko Top-Pri­vat 2.0 aus dem Hau­se Häger (Stand 20.03.2023).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch Rück­stau, Schnee­druck, Erd­sen­kung, Erd­be­ben oder Vul­kan­aus­bruch. Abwei­chend dazu sind sol­che Schä­den z. B. durch den Tarif Rad­Kas­ko Top-Pri­vat 2.0 aus dem Hau­se Häger (Stand 20.03.2023) oder den Hausrat­ta­rif all­safe home mit ihrem Bau­stein Fahr­rad­Kas­ko & E‑BikeKasko aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018) gedeckt.
  • Kei­ne gene­rel­le Mit­ver­si­che­rung von Schä­den ver­si­cher­ter Sachen in Gewahr­sam von öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln oder Beför­de­rungs­un­ter­neh­men, Gepäck­auf­be­wah­run­gen oder Beher­ber­gungs­be­trie­ben. Eine sol­che Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. der Hausrat­ta­rif all­safe home mit ihrem Bau­stein Fahr­rad­Kas­ko & E‑BikeKasko aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für den Ver­lust des ver­si­cher­ten Fahr­ra­des durch Ver­lie­ren, Ste­hen- oder Liegenlassen.
  • Nicht ver­si­chert sind Schä­den am Akku durch nicht sach­ge­mä­ße Aufladung.
  • Nicht ver­si­chert sind Schä­den an ver­si­cher­ten Rädern, die die Funk­ti­on der Sache nicht beein­träch­ti­gen (z. B. Schram­men oder Lack­schä­den).
  • Nicht ver­si­chert sind Schä­den durch Rost oder Oxi­da­ti­on.
  • Feh­len­de Defi­ni­ti­on, wann ein ver­si­cher­ter Sturm- oder Brand­scha­den vorliegen.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den für ver­si­cher­te Sachen, die erst auf­grund der Andro­hung oder Anwen­dung von Gewalt an den Ort der Her­aus­ga­be oder Weg­nah­me her­an­ge­schafft wer­den (räu­be­ri­sche Erpres­sung). Eine sol­che Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. der Tarif Fahr­rad-/E‑­Bike-Ver­si­che­rung (AFB) aus dem Hau­se Jani­tos (Stand 08.2022).
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Trick­dieb­stahl. Eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung bie­ten z. B. der Tarif TOP-VIT PlusN aus dem Hau­se GVO Ver­si­che­rung (Stand 01.05.2022) oder der Tarif and­safe Fahr­rad­ver­si­che­rung aus dem Hau­se and­safe AG (Stand 07.2023).
  • Nicht ver­si­chert ist der Dieb­stahl eines ver­si­cher­ten Anhän­gers, der nicht mit ver­si­cher­ten Zwei­rad ver­bun­den ist. Eine sol­che Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. der Tarif Fahr­rad-/E‑­Bike-Ver­si­che­rung (AFB) aus dem Hau­se Jani­tos (Stand 08.2022).
  • Nicht ver­si­chert sind Garan­tie­schä­den oder Schä­den aus ver­trag­li­cher Haf­tung, d. h. Schä­den, für die ein Drit­ter ver­trag­lich als Her­stel­ler, Ver­käu­fer, aus Repa­ra­tur­auf­trag oder sons­ti­gem ver­trag­li­chen Ver­hält­nis ein­zu­ste­hen hat. Eine sol­che Mit­ver­si­che­rung für Material‑, Pro­duk­ti­ons- und Kon­struk­ti­ons­feh­ler nach Ablauf der gesetz­li­chen Gewähr­leis­tungs­frist bie­tet z. B. der Hausrat­ta­rif all­safe home mit ihrem Bau­stein Fahr­rad­Kas­ko & E‑BikeKasko aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018) für eine Zeit­raum von bis zu 24 Mona­ten bzw. ohne zeit­li­che Befris­tung z. B. der Tarif Fahr­rad-/E‑­Bike-Ver­si­che­rung (AFB) aus dem Hau­se Jani­tos (Stand 08.2022) bzw. der Tarif NEO mobil L 2022 aus dem Hau­se Neo­di­gi­tal Ver­si­che­rung.
  • Nicht ver­si­chert sind Schä­den und Fol­ge­schä­den infol­ge der Mani­pu­la­ti­on des Antriebs­sys­tems oder durch nicht fach­ge­recht Ein- oder Umbau­ten.
  • Im Rah­men der Fahr­rad-Unfall­ver­si­che­rung ent­fällt der Ver­si­che­rungs­schutz für Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge, die zum Scha­den­zeit­punkt das 75. Lebens­jahr voll­endet haben.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung der Kos­ten, wenn das ver­si­cher­te Fahr­rad wäh­rend der Ver­wen­dung als Fort­be­we­gungs­mit­tel oder wäh­rend einer vor­über­ge­hen­den Fahrt­un­ter­bre­chung durch eine ver­si­cher­te Gefahr abhan­den­kommt, es durch eine ver­si­cher­te Gefahr zer­stört oder beschä­digt wird, so dass die Fahrt nicht fort­ge­setzt wer­den kann. Abwei­chend dazu wer­den sol­che Kos­ten z. B. durch den Tarif Rad­Kas­ko Top-Pri­vat 2.0 aus dem Hau­se Häger (Stand 20.03.2023) oder den Hausrat­ta­rif all­safe home mit ihrem Bau­stein Fahr­rad­Kas­ko & E‑BikeKasko aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018) übernommen.
  • Kei­ne Über­nah­me von Rück­fahrt­kos­ten, die bei Nut­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel (soweit erfor­der­lich auch per Taxi) anfal­len. Abwei­chend dazu sind sol­che Schä­den z. B. durch den Tarif Rad­Kas­ko Top-Pri­vat 2.0 aus dem Hau­se Häger (Stand 20.03.2023) oder den Hausrat­ta­rif all­safe home mit ihrem Bau­stein Fahr­rad­Kas­ko & E‑BikeKasko aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018) gedeckt.
  • Bei Repa­ra­tur­kos­ten, die vor­aus­sicht­lich 500 Euro über­stei­gen, ist dem Ver­si­che­rer vor Repa­ra­tur­aus­füh­rung ein Kos­ten­vor­anschlag zur Geneh­mi­gung vor­zu­le­gen. Bis zum Abschluss der Scha­den­re­gu­lie­rung ist das beschä­dig­te Fahr­rad bzw. sind die beschä­dig­ten Tei­le zur Besich­ti­gung auf­zu­be­wah­ren. Hier bie­ten z. B. die Zusatz­be­din­gun­gen zur Fahr­rad­ver­si­che­rung – ass­pa­rio Fahr­ra­dAll­Risk aus dem Hau­se VEMA mit dem Risi­ko­trä­ger ELEMENT Insu­rance AG (Stand 01.2023) bzw. die Ergän­zen­den Bedin­gun­gen zur Bar­me­nia-Fahr­rad-/E‑­Bike-Ver­si­che­rung aus dem Hau­se VEMA mit dem Risi­ko­trä­ger Bar­me­nia All­ge­mei­ne (Stand 01.04.2023) eine erhöh­te Gren­ze von vor­aus­sicht­lich min­des­tens 1.000 Euro Reparaturkosten.
  • Kei­ne Über­nah­me von Dekon­ta­mi­na­ti­ons- und Ent­sor­gungs­kos­ten. Eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung bie­tet z. B. der Tarif TOP-VIT PlusN aus dem Hau­se GVO Ver­si­che­rung (Stand 01.05.2022).
  • Kei­ne Zah­lung eines Schmer­zens­gel­des bei Fahr­rad­un­fäl­len, die zu einem voll­stän­di­gen Kno­chen­bruch oder kom­plet­ten Bän­der­riss geführt haben. Eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung bie­ten z. B. die Zusatz­be­din­gun­gen zur Fahr­rad­ver­si­che­rung – ass­pa­rio Fahr­ra­dAll­Risk aus dem Hau­se VEMA mit dem Risi­ko­trä­ger ELEMENT Insu­rance AG (Stand 01.2023).
  • Kei­ne Über­nah­me von  Mehr­kos­ten für „nach­hal­ti­ge Fahr­rä­der“ und „nach­hal­ti­ge Zube­hör­tei­le“. Einen ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs­schutz bie­ten in unter­schied­li­chem Umfang z. B. der Tarif Rad­Kas­ko Top-Pri­vat 2.0 aus dem Hau­se Häger (Stand 20.03.2023) oder der Tarif TOP-VIT PlusN aus dem Hau­se GVO Ver­si­che­rung (Stand 01.05.2022).
  • Kei­ne Über­nah­me von Start­geld­ge­büh­ren für eine orga­ni­sier­te Rad­sport­ver­an­stal­tung, einen Duath­lon oder Tri­ath­lon, wenn eine Teil­nah­me aus defi­nier­ten Grün­den nicht mög­lich sein soll­te. Ent­spre­chen­de Kos­ten über­nimmt z. B. der Tarif Bik­mo Fahr­rad­ver­si­che­rung  PLUS oder Race aus dem Hau­se Bik­mo mit dem Risi­ko­trä­ger UNIQA Ver­si­che­rung AG (V3.2.1 DE).
  • Kei­ne Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung für Rad­rei­sen. Einen ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs­schutz bie­tet z. B. der Tarif Rad­Kas­ko Top-Pri­vat 2.0 aus dem Hau­se Häger (Stand 20.03.2023).
  • Wird im Rah­men der Schutz­brief­leis­tun­gen ein Ver­si­che­rungs­fall durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder durch eine Erkran­kung, die inner­halb von sechs Wochen vor Rei­se­be­ginn erst­mals oder zum wie­der­hol­ten Male auf­ge­tre­ten ist oder noch vor­han­den war, ver­ur­sacht, ent­fällt der Ver­si­che­rungs­schutz für den kon­kre­ten Leistungsfall.
  • Ins­ge­samt sehr schwa­che Leis­tun­gen der Fahr­rad-Unfall­ver­si­che­rung. Unter ande­rem feh­len­de Mit­ver­si­che­rung von Unfäl­len infol­ge wil­lens­ge­steu­er­ter Eigen­be­we­gun­gen, kei­ne Gering­fü­gig­keits­klau­sel sowie Kür­zung der Leis­tung (Kran­ken­haus­ta­ge­geld) bzw. des Pro­zent­sat­zes vom Inva­li­di­täts­grad bereits ab einem Mit­wir­kungs­an­teil von über 25 %. Soll­te bei Unfäl­len auf­grund einer Bewusst­seins­stö­rung durch Medi­ka­men­te auf dem Medi­ka­men­ten­bei­pack­zet­tel auf eine Fahr­un­tüch­tig­keit hin­ge­wie­sen wor­den sein, wird die Leis­tung gene­rell um 75 % gekürzt.
  • Gemäß § 19 der Sat­zung besteht für den Ver­si­che­rungs­neh­mer im Ein­zel­fall eine Nach­schuss­pflicht in Höhe eines Jahresbeitrages.
  • Wäh­rend die Ammer­län­der eine maxi­ma­le Ver­si­che­rungs­sum­me von 15.000 Euro bie­tet, kön­nen Kun­den im Tarif Rad­Kas­ko Top-Pri­vat 2.0 aus dem Hau­se Häger (Stand 20.03.2023) abwei­chend sogar eine Ver­si­che­rungs­sum­me bis maxi­mal 20.000 Euro abschließen.

Da mitt­ler­wei­le immer mehr hoch­wer­ti­ge Fahr­rä­der gekauft wer­den, soll­ten Ver­si­cher­te ihre Haus­rat­ver­si­che­rung über­prü­fen, in wel­chem Umfang eine Mit­ver­si­che­rung von ein­fa­chem Fahr­rad­dieb­stahl mit­ver­si­chert ist und inwie­fern eine Erwei­te­rung auch um sons­ti­ge Schä­den im Rah­men einer Fahr­rad­kas­ko anzu­ra­ten sei.

Wich­ti­ger Hin­weis: Eine Über­prü­fung der Inhal­te durch die Ammer­län­der sowie durch Kon­zept & Mar­ke­ting ist nicht erfolgt. Obwohl alle Anga­ben nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen erstellt wur­de, las­sen sich etwa­ige Feh­ler nicht ausschließen.


[1] „Gold für die Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung“ auf „ammer​laen​der​-ver​si​che​rung​.de“ vom 27.10.2014. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.ammer​laen​der​-ver​si​che​rung​.de/​p​d​f​/​p​r​e​s​s​e​/​I​n​n​o​v​a​t​i​o​n​s​p​r​e​i​s​.​pdf, zuletzt auf­ge­ru­fen am 23.11.2023.

[2] „Anzahl der poli­zei­lich erfass­ten Fäl­le des Dieb­stahls von Fahr­rä­dern ein­schließ­lich unbe­fug­ter Inge­brauch­nah­me in Deutsch­land von 2011 bis 2022“ auf „sta​tis​ta​.com“ vom 06.06.2023. Auf­zu­ru­fen unter https://​de​.sta​tis​ta​.com/​s​t​a​t​i​s​t​i​k​/​d​a​t​e​n​/​s​t​u​d​i​e​/​1​5​7​4​1​0​/​u​m​f​r​a​g​e​/​p​o​l​i​z​e​i​l​i​c​h​-​e​r​f​a​s​s​t​e​-​f​a​e​l​l​e​-​d​e​s​-​d​i​e​b​s​t​a​h​l​s​-​v​o​n​-​f​a​h​r​r​a​e​d​e​r​n​-​s​e​i​t​-​1​9​95/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 22.11.2023.

[3]  Sta­tis­ti­sches Bun­des­amt (DeSta­tis) (Hg.) „VERKEHRSUNFÄLLE Kraft­rad- und Fahr­rad­un­fäl­le im Stra­ßen­ver­kehr 2021“ auf „desta​tis​.de“ vom am 03.02.2023, S. 5. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.desta​tis​.de/​D​E​/​T​h​e​m​e​n​/​G​e​s​e​l​l​s​c​h​a​f​t​-​U​m​w​e​l​t​/​V​e​r​k​e​h​r​s​u​n​f​a​e​l​l​e​/​P​u​b​l​i​k​a​t​i​o​n​e​n​/​D​o​w​n​l​o​a​d​s​-​V​e​r​k​e​h​r​s​u​n​f​a​e​l​l​e​/​u​n​f​a​e​l​l​e​-​z​w​e​i​r​a​d​-​5​4​6​2​4​0​8​2​1​7​0​0​4​.​p​d​f​?​_​_​b​l​o​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​F​ile, zuletzt auf­ge­ru­fen am 22.11.2023.

[4] „ADAC Fahr­rad-Pan­nen­hil­fe­bi­lanz: Das waren die häu­figs­ten Defek­te“ auf „adac​.de“ vom 10.10.2023. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.adac​.de/​d​e​r​-​a​d​a​c​/​v​e​r​e​i​n​/​c​o​r​p​o​r​a​t​e​-​n​e​w​s​/​f​a​h​r​r​a​d​-​p​a​n​n​e​n​h​i​l​f​e​b​i​l​a​nz/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 22.11.2023.

[5] „ADAC Fahr­rad-Pan­nen­hil­fe­bi­lanz: Das waren die häu­figs­ten Defek­te“ auf „adac​.de“ vom 10.10.2023. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.adac​.de/​d​e​r​-​a​d​a​c​/​v​e​r​e​i​n​/​c​o​r​p​o​r​a​t​e​-​n​e​w​s​/​f​a​h​r​r​a​d​-​p​a​n​n​e​n​h​i​l​f​e​b​i​l​a​nz/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 22.11.2023.

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