Die Gegen­stands­ver­si­che­rung der Neo­di­gi­tal (Stand 08.2022)

Zum 01.08.2022 hat die Neo­di­gi­tal Ver­si­che­rung AG aus Neun­kir­chen ihre Gegen­stands­ver­si­che­rung aktua­li­siert[1]. Vom Unter­neh­men wur­de das Pro­dukt im Jah­re 2020 zusam­men mit der COSMOS Ver­si­che­rung AG als White-Label-Pro­dukt unter dem Namen „Mein Lieb­lings­stück“ ein­ge­führt[2].

Erst­mals war die ERGO Ver­si­che­rung AG und die ERGO Direkt AG im Jah­re 2012 mit einer Gegen­stands­ver­si­che­rung auf den Markt gekom­men. Das – soweit bekannt – ers­te Bedin­gungs­werk, die KT2011GSV trug den Bedin­gungs­stand 01.2012.  Aktu­ell gibt es ein sol­ches Pro­dukt nur noch im Hau­se ERGO Ver­si­che­rung AG. Die­ses trägt den Bedin­gungs­stand 01.11.2023. Bis Sep­tem­ber 2021 gab es in die­sem Hau­se noch eine Gegen­stands­ver­si­che­rung als optio­na­len Bau­stein  zur Haus­rat­ver­si­che­rung. Statt­des­sen wird im aktu­el­len Hausrat­ta­rif des Ver­si­che­rers eine optio­na­le Mit­ver­si­che­rung auch unbe­nann­ter Gefah­ren angeboten.

Wei­te­re Anbie­ter mit dem Ange­bot einer Gegen­stands­ver­si­che­rung sind z. B. die Alli­anz Ver­si­che­rungs-AG sowie die Hel­ve­tia Schwei­ze­ri­sche Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft AG.

Wäh­rend im Rah­men einer Haus­rat­ver­si­che­rung der gesam­te Haus­rat eines Ver­si­che­rungs­neh­mers ver­si­chert wird, bie­tet die Gegen­stands­ver­si­che­rung abwei­chend Ver­si­che­rungs­schutz nur für abschlie­ßend benann­te Gegen­stän­de. Es gilt ein welt­wei­ter Gel­tungs­be­reich, also auch wenn ein ver­si­cher­ter Gegen­stand z. B. auf Rei­sen mit­ge­nom­men wird.

Ver­si­che­rungs­schutz kann bei der Neo­di­gi­tal Ver­si­che­rung wahl­wei­se in den Tari­fen NEO Gegen­stand 2022 oder im Tarif NEO Gegen­stand Plus 2022, für elek­tro­ni­sche Gegen­stän­de abwei­chend in den Tari­fen NEO Elek­tro­nik 2021 bzw. NEO Elek­tro­nik 2021 Plus abge­schlos­sen wer­den. Dabei gilt das Ange­bot nur für natür­li­che, nicht jedoch für juris­ti­sche, Per­so­nen.

Kei­ne Neuwertversicherung

Eine Absi­che­rung besteht in Höhe des im Ver­si­che­rungs­scheins bezeich­ne­ten Kauf­prei­ses des ver­si­cher­ten Gegen­stands. Abwei­chend gilt bei Han­dys mit einem sub­ven­tio­nier­ten Kauf­preis die unsub­ven­tio­nier­te Ver­kaufs­preis­an­ga­be des Mobil­funk­ver­trags­an­bie­ters zum Zeit­punkt des Kau­fes, ohne eine sol­che Emp­feh­lung der durch­schnitt­li­che Ver­kaufs­preis des Gerä­tes zum Zeit­punkt des Kau­fes. Wäh­rend eine Haus­rat­ver­si­che­rung stets den Neu­wert einer Sache regu­liert, gilt bei der Neo­di­gi­tal Ver­si­che­rung (ver­gleich­bar mit der ERGO Ver­si­che­rung AG) eine Zeit­wert­staf­fel. Den vol­len Kauf­preis erhal­ten Kun­den nur wäh­rend der ers­ten sechs Mona­te erstat­tet, beim Alter zwi­schen 7 und 12 Mona­ten sinkt die Erstat­tung auf 80 %, im Alter von 13 bis 24 Mona­ten auf 70 %, im Alter von 25 bis 36 Mona­ten auf 60 % sowie für Gegen­stän­de ab einem Alter von 37 Mona­ten auf 50 %. Für elek­tro­ni­sche Gegen­stän­de ab einem Alter von 13 Mona­ten gilt eine abwei­chen­de Staf­fel: 60 % bei einem Alter von 13 bis 24 Mona­ten, 40 % bei einem Alter von 25 bis 36 Mona­ten sowie 30 % ab einem Alter von 37 Monaten.

Wäh­rend die Prä­mie im Ange­bot der ERGO Ver­si­che­rung AG wäh­rend der Lauf­zeit mit sin­ken­dem Zeit­wert der ver­si­cher­ten Gegen­stän­de sinkt, sind die Tari­fe der Neo­di­gi­tal mit einer Level­prä­mie kal­ku­liert; die Ver­si­che­rungs­prä­mie bleibt also wäh­rend der gan­zen Ver­trags­lauf­zeit grund­sätz­lich unverändert.

Im Unter­schied zum Ange­bot der ERGO Ver­si­che­rung AG gilt eine Prä­mi­en­re­du­zie­rung auch bei der Neo­di­gi­tal Ver­si­che­rung mit sin­ken­dem Zeit­wert der ver­si­cher­ten Gegenstände.

Bei Total­scha­den Natu­ra­ler­satz anstel­le Geldwertentschädigung

Im Scha­den­fall wird zwi­schen Teil­scha­den, Total­scha­den und Abhan­den­kom­men unter­schie­den. Unter ande­rem gilt:

„Über­schrei­ten die Repa­ra­tur­kos­ten oder die Beschaf­fungs­kos­ten für einen Ersatz­ge­gen­stand den Zeit­wert […] des ver­si­cher­ten Gegen­stan­des zum Scha­den­zeit­punkt oder ist die­ser durch ein ver­si­cher­tes Ereig­nis abhan­den­ge­kom­men, erhält der Ver­si­che­rungs­neh­mer nach Wahl des Ver­si­che­rers einen (ggf.) gebrauch­ten Ersatz­ge­gen­stand oder den ent­spre­chen­den Wert als Geld­ersatz. Der Ver­si­che­rungs­neh­mer hat im Scha­den­fall kein Recht Geld­ersatz zu wählen.“

Neben Leis­tun­gen einer kon­ven­tio­nel­len Haus­rat­ver­si­che­rung (z. B. Schä­den durch Näs­se, Blitz­schlag oder Über­span­nung) gewährt die Gegen­stands­ver­si­che­rung auch Deckung für Schä­den, die über die Grund­ge­fah­ren einer Haus­rat­ver­si­che­rung hin­aus­ge­hen, so z. B. Bruch- und Boden­stür­ze, oder Bedie­nungs­feh­ler. Dar­über hin­aus besteht im Rah­men der Plus-Deckung eine zusätz­li­che Garan­tie­ver­län­ge­rung für Neu­ge­rä­te (max. 3 Monate).

Bench­mark bei der Zahl ver­si­cher­ba­rer Gegenstände

Im aktu­el­len Tarif kön­nen Kun­den der Neo­di­gi­tal bis zu 120 ein­zel­ne pri­vat genutz­te Gegen­stän­de ver­si­chern. Dabei ist die Aus­wahl nicht etwa beschränkt auf tech­ni­sche Gerä­te, „son­dern auch Gegen­stän­de ohne Strom­zu­fuhr, wie zum Bei­spiel Bet­ten, Sofas, Sport­aus­rüs­tung und Gas­grills[3] kön­nen vom Unter­neh­men ver­si­chert wer­den. Das Ange­bot gilt nicht nur für neue Gegen­stän­de (max. 3 Mona­te ab Erst­kauf­da­tum), son­dern auch für gebrauch­te Gegen­stän­de (älter als 3 Mona­te ab Kauf­da­tum). Dies unter­schei­det die Neo­di­gi­tal posi­tiv von der ERGO Ver­si­che­rung AG, bei der das Kauf­da­tum eines Gegen­stan­des zum Zeit­punkt der Antrags­stel­lung je nach Art des Gegen­stan­des höchs­tens ein bis drei Jah­re alt betra­gen darf.

Die Höchst­ver­si­che­rungs­sum­me für elek­tro­ni­sche Gegen­stän­de (Han­dys, Tablets, Spiel­kon­so­len, Lap­tops sowie Desk­top-PCs. Kame­ras wer­den zwar in den Annah­me­richt­li­ni­en benannt, sind der­zeit aber noch nicht über den Tarif­rech­ner zum Abschluss frei­ge­schal­tet) in den Tari­fen NEO Elek­tro­nik 2021 bzw. NEO Elek­tro­nik 2021 Plus bzw. für sons­ti­ge Gegen­stän­de in den Tari­fen NEO Gegen­stand 2022 bzw. NEO Gegen­stand 2022 Plus beträgt jeweils 5.000 Euro.

Zube­hör zu ver­si­cher­ten Gegen­stän­den (z. B. wei­te­res Arm­band zu einer Smart­watch, oder eine Foto­ta­sche zu einer Kame­ra) ist grund­sätz­lich ohne beson­de­re Ein­schrän­kun­gen mit­ver­si­chert. Dabei gilt bei der Neo­di­gi­tal Zube­hör nur dann als mit­ver­si­chert, wenn es „in der Ori­gi­nal­ver­pa­ckung beim Kauf ent­hal­ten war.“ Eine kon­kre­te Defi­ni­ti­on von „Zube­hör“ ist den Bedin­gun­gen nicht zu ent­neh­men, wes­halb hier auf Bau­stei­ne aus dem Hau­se Alli­anz ver­wie­sen wur­de[4].

Scha­den­be­las­te­te Ver­trä­ge teil­wei­se versicherbar

Ver­si­cher­bar sind Risi­ken mit maxi­mal zwei Vor­schä­den wäh­rend der letz­ten fünf Jah­re vor Antrags­stel­lung. Wur­de ein Vor­ver­trag von der Neo­di­gi­tal gekün­digt oder auf­grund einer Ver­trags­sa­nie­rung frei­ge­ge­ben bzw. wur­de der bis­he­ri­ge Ver­trag von einem Vor­ver­si­che­rer gekün­digt oder auf­grund einer Ver­trags­sa­nie­rung frei­ge­ge­ben, kann das Risi­ko nicht gezeich­net wer­den. Im Ein­zel­fall kann auch eine tech­ni­sche Über­prü­fung der Boni­tät dazu füh­re, dass ein Ange­bot ver­wei­gert wird.

Der Min­dest­bei­trag beträgt bei monat­li­cher Zahl­wei­se zwei Euro.

Zur Bei­trags­re­du­zie­rung kann eine Selbst­be­tei­li­gung in Höhe von 10 % des Kauf­prei­ses zum Zeit­punkt der Anschaf­fung des Gegen­stan­des ver­ein­bart werden.

Kün­di­gung täg­lich oder zum fes­ten Zeitpunkt

Der Ver­si­che­rungs­schutz kann wahl­wei­se mit einer Lauf­zeit von ein, zwei oder drei Jah­ren bzw. mit unbe­fris­te­ter Lauf­zeit abge­schlos­sen wer­den. Bei Wahl einer Lauf­zeit von 12, 24 oder 36 Mona­ten endet der Ver­trag zu die­sem Zeit­punkt auto­ma­tisch, ohne dass eine Kün­di­gung erfor­der­lich wäre oder eine Ver­trags­ver­län­ge­rung mög­lich wäre.

Anders als etwa bei der Ergo Ver­si­che­rung AG (sie­he unten) kön­nen Kun­den der Neo­di­gi­tal bei Wahl des so genann­ten Flex-Abos Ver­si­che­rungs­schutz für ver­si­cher­ba­re Gegen­stän­de ohne zeit­li­che Befris­tung erlangen.

Wird ein ver­si­cher­ter Gegen­stand an Drit­te ver­äu­ßert, so geht der Ver­si­che­rungs­schutz ähn­lich wie bei einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung grund­sätz­lich auf die­sen über. Für den Erwer­ber gilt hier­bei ein ein­mo­na­ti­ges Son­der­kün­di­gungs­recht. Im Fall des Todes des Ver­si­che­rungs­neh­mers fehlt es an einer Klar­stel­lung, was den Über­gang des Schut­zes auf des­sen Erben betrifft.

Bei Ver­ein­ba­rung einer unbe­fris­te­ten Lauf­zeit kann der Ver­trag jeder­zeit ohne Ein­hal­tung einer Frist ordent­lich gekün­digt wer­den. Das unter Umstän­den täg­li­che Kün­di­gungs­recht des Ver­si­che­rungs­neh­mers kann pro­ble­ma­tisch sein, wenn z. B. ein Kun­de einen Ver­trag auf­grund einer Bei­trags­an­pas­sung kün­digt, nicht recht­zei­tig einen geeig­ne­ten Ersatz­ver­trag fin­det und der betreu­en­de Mak­ler zum Zeit­punkt der Kün­di­gung urlaubs­be­dingt kei­ne zeit­na­he Kennt­nis erlangt. Kommt es dann zu einem Scha­den, kann es sein, dass der bis­he­ri­ge Kun­de unver­si­chert oder schlech­ter ver­si­chert ist.

Aus­ge­wähl­te Leis­tun­gen des Tarifs NEO Gegen­stand Plus 2022

  • Ver­si­cher­bar sind bis zu 120 Gegen­stän­de in einem Ver­trag. Dies ist ein deut­li­cher Vor­teil gegen­über der Ergo Ver­si­che­rung AG (1 Gegen­stand), der Hel­ve­tia (max. 3 Gegen­stän­de) bzw. der Alli­anz (max. 10 Gegen­stän­de). Hier­zu schrieb die ERGO Ver­si­che­rung AG am 27.11.2023 folgendes:

„wir bie­ten unse­ren Kun­den bei der Ver­si­che­rung meh­re­rer Gegen­stän­de alter­na­tiv unse­re Haus­rat­ver­si­che­rung (HR2021) mit dem Bau­stein „unbe­nann­te Gefah­ren“ an. Hier genießt der Kun­de voll­um­fäng­li­chen Schutz für sei­nen gesam­ten Haus­rat, nicht nur für ein­zel­ne Gegen­stän­de. Und das zumeist güns­ti­ger, als wenn meh­re­re ein­zel­ne Gegen­stän­de ver­si­chert werden.

Dies ist auch als Alter­na­ti­ve zu emp­feh­len, wenn der Gegen­stand unse­res Kun­den auf­grund einer zu lan­gen Besitz­dau­er nicht mehr über die Gegen­stands­ver­si­che­rung gedeckt wer­den kann.“

  • Ver­si­che­rungs­schutz sowohl für neu ange­schaff­te (auch refur­bish­te) Gegen­stän­de wie auch für gebrauch­te Din­ge (z. B. Anti­qui­tä­ten). Dies ist ein Vor­teil z. B. gegen­über dem Ange­bot der ERGO Ver­si­che­rung AG bei der nur Neu­an­schaf­fun­gen bzw. Gegen­stän­de mit einem Kauf­da­tum inner­halb der letz­ten drei Jah­re vor Antrags­stel­lung ver­si­cher­bar sind.
  • Ver­lust der ver­si­cher­ten Sache durch Dieb­stahl, Ein­bruch­dieb­stahl, Raub und Plün­de­rung. Dies schließt impli­zit etwa auch Schä­den durch das Auf­bre­chen von Kraft- oder Was­ser­fahr­zeu­gen ein.
  • Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung der ver­si­cher­ten Sache durch Feuch­tig­keit oder Flüs­sig­keit. Dies schließt z. B. Schä­den durch eine umge­sto­ße­ne Tas­se Kaf­fee oder das Fal­len­las­sen eines ver­si­cher­ten Gegen­stan­des in den Pool oder ins Spül­be­cken ein. Schä­den durch Über­schwem­mung und Rück­stau sind als „ele­men­ta­re Natur­er­eig­nis­se“ gemäß Zif­fer A 3.8.2 der Bedin­gun­gen ausgeschlossen.
  • Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung der ver­si­cher­ten Sache durch Bedie­nungs­feh­ler.
  • Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung der ver­si­cher­ten Sache durch Kurz­schluss, Über­strom und Über­span­nung.
  • Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung der ver­si­cher­ten Sache durch Feu­er, Blitz­schlag, Explo­si­on und Implosion.
  • Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung der ver­si­cher­ten Sache durch Boden­stür­ze und Bruch­schä­den (auch Displayschäden).
  • Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung der ver­si­cher­ten Sache durch Sabo­ta­ge, Van­da­lis­mus und vor­sätz­li­che, wider­recht­li­che Beschä­di­gung durch unbe­rech­tig­te Drit­te.
  • Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung der ver­si­cher­ten Sache durch Konstruktions‑, Material‑, Fabri­ka­ti­ons- bzw. Mon­ta­ge­feh­ler, soweit der Anspruch nicht im Rah­men einer Garan­tie des Her­stel­lers oder Händ­lers oder der gesetz­li­chen Gewähr­leis­tung gel­tend gemacht wer­den kann (Garan­tie­ver­län­ge­rung).
  • Pau­scha­le Mit­ver­si­che­rung von Zube­hör zu den ver­si­cher­ten Sachen.  Dies ist ein Vor­teil z. B. gegen­über der ERGO Ver­si­che­rung AG mit ihrem Tarif ERGO Gegen­stands­ver­si­che­rung (Stand 01.11.2023), bei dem etwa­iges Zube­hör als neu­er Gegen­stand sepa­rat zu ver­si­chern wäre.
  • Kei­ne ver­steck­ten Selbst­be­hal­te. Dies ist ein Vor­teil z. B. gegen­über der Hel­ve­tia (Haus­rat­ver­si­che­rung Smart­schutz, Top­schutz bzw. Pre­mi­um­schutz, Stand 01.07.2023, mit Bau­stein Gegen­stands­ver­si­che­rung), bei der es gene­rell den Abzug einer Selbst­be­tei­li­gung bei ein­fa­chem Dieb­stahl und unauf­ge­klär­tem Abhan­den­kom­men, aber auch bei Schä­den an Mobil­te­le­fo­nen gibt.
  • Wahl­wei­se Ver­zicht auf eine fes­te Ver­trags­lauf­zeit und damit im Zwei­fel dau­er­haf­ter Ver­si­che­rungs­schutz (zum Zeit­wert). Im Ver­gleich dazu gewährt die ERGO Ver­si­che­rung AG je nach Art des Gegen­stan­des eine unter­schied­lich lan­ge maxi­ma­le Ver­trags­lauf­zeit: für mobi­le Elek­tro­nik 1 (z. B. Han­dys und Smart­phon es) 3 Jah­re, für mobi­le Elek­tro­nik 2 (z. B. Kame­ras, Lap­tops und Tablets) sta­tio­nä­re Elek­tro­nik (z. B. Wasch­ma­schi­nen und Geschirr­spül­ge­rä­te), Fahr­rä­der, Musik­in­stru­men­te als auch für nicht elek­tro­ni­sche mobi­le Gegen­stän­de (z. B. Klei­dung, Uhren) jeweils 5 Jah­re, für sta­tio­nä­re, nicht elek­tro­ni­sche Gegen­stän­de (z. B. Courch­gar­ni­tu­ren) 8 Jah­re und schließ­lich für Wert­sa­chen wie Schmuck und Anti­qui­tä­ten ohne zeit­li­che Befristung.

Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen des Tarifs NEO Gegen­stand Plus 2022

  • Kei­ne Inno­va­ti­ons­klau­sel (Leis­tungs-Update-Garan­tie) für prä­mi­en­neu­tra­le Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen bei Ein­füh­rung einer neu­en Tarif­ge­ne­ra­ti­on bzw. Updates zum bestehen­den Tarif.
  • Kei­ne Besitz­stands­ga­ran­tie (Vor­ver­si­che­rer­ga­ran­tie) für wei­ter­ge­hen­de Leis­tun­gen des unmit­tel­ba­ren Vorversicherers.
  • Zeit­wert­staf­fel. Die Leis­tun­gen sin­ken mit abneh­men­dem Zeit­wert. Posi­ti­ver ist hier die Rege­lung der Alli­anz in ihrem Pro­dukt  Gegen­stands­schutz (Stand 03.2023), wo anstel­le  des Zeit­werts eine Neu­wert­ent­schä­di­gung vor­ge­se­hen ist. Bei der Hel­ve­tia (Haus­rat­ver­si­che­rung Smart­schutz, Top­schutz bzw. Pre­mi­um­schutz, Stand 01.07.2023, mit Bau­stein Gegen­stands­ver­si­che­rung) gilt Ähn­li­ches, aller­dings wird dort für elek­tro­ni­sche Gegen­stän­de ab einem Alter von 12 Mona­ten eben­falls nur der Zeit­wert erstattet.
  • Die Höchst­ver­si­che­rungs­sum­me  ist mit höchs­tens 5.000 Euro ver­gleichs­wei­se nied­rig. So ist z. B. im Rah­men des Gegen­stands­schutz aus dem Hau­se Alli­anz (Stand 03.2023) Ver­si­che­rungs­schutz bis in Höhe von 20.000 Euro je Ein­zel­ge­gen­stand in allen Lini­en ent­hal­ten. Bei der ERGO Ver­si­che­rung AG im Tarif ERGO Gegen­stands­ver­si­che­rung (Stand 01.11.2023) kön­nen Schrän­ke, Couchs und Tep­pi­che immer­hin bis 10.000 Euro mit­ver­si­chert wer­den. Noch wei­ter­ge­hend ist die maxi­ma­le Absi­che­rung bei der Hel­ve­tia (Haus­rat­ver­si­che­rung Smart­schutz, Top­schutz bzw. Pre­mi­um­schutz, Stand 01.07.2023, mit Bau­stein Gegen­stands­ver­si­che­rung). Hier besteht für jeden ein­zel­nen Gegen­stand eine Höchst­ver­si­che­rungs­sum­me von 30.000 Euro, für alle Gegen­stän­de zusam­men jedoch höchs­tens 50 % der Ver­si­che­rungs­sum­me der Haus­rat­ver­si­che­rung als Trägerversicherung.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung auch unbe­nann­ter Gefah­ren im Rah­men der Gegen­stands­ver­si­che­rung. Eine sol­che All­ge­fah­ren­de­ckung bie­ten z. B. der Tarif Gegen­stands­schutz Pre­mi­um aus dem Hau­se Alli­anz (Stand 03.2023) oder die Hel­ve­tia (Haus­rat­ver­si­che­rung Smart­schutz, Top­schutz bzw. Pre­mi­um­schutz, Stand 01.07.2023, mit Bau­stein Gegen­stands­ver­si­che­rung). Selbst­ver­ständ­lich kann eine sol­che All­ge­fah­ren­de­ckung auch Bestand­teil einer Haus­rat­ver­si­che­rung sein, was aber an die­ser Stel­le nicht wei­ter the­ma­ti­siert wer­den soll.
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch Über­schwem­mung, Rück­stau, Erd­be­ben, Erd­fall, Erd­sen­kung, Erd­rutsch, Schnee­druck, Lawi­nen sowie Vul­kan­aus­bruch. Die Bedin­gun­gen sehen kei­ne aus­drück­li­che Mit­ver­si­che­rung vor. Da die Gegen­stands­ver­si­che­rung der Neo­di­gi­tal Ver­si­che­rung anders als z. B. der Gegen­stands­schutz Pre­mi­um aus dem Hau­se Alli­anz (Stand 03.2023)nicht als All­ge­fah­ren­de­ckung kon­zi­piert ist, ent­fällt hier der Anspruch auf Ver­si­che­rungs­schutz. Dar­über hin­aus kommt hier der Aus­schluss für „ele­men­ta­re Natur­er­eig­nis­se“ nach Zif­fer A 3.8.2 der Neo­di­gi­tal-Bedin­gun­gen zur Anwen­dung.  Bei der Alli­anz hin­ge­gen wären Schä­den durch alle benann­ten Natur­ge­wal­ten bzw.  bei der ERGO Ver­si­che­rung AG im Tarif ERGO Gegen­stands­ver­si­che­rung (Stand 01.11.2023) durch alle benann­ten Natur­ge­fah­ren mitversichert.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Tier­bis­se oder Kratz­spu­ren von Tie­ren an ver­si­cher­ten Sachen. Dies ergibt sich dar­aus, dass nur aus­drück­lich benann­te Gefah­ren ein­ge­schlos­sen sind. An die­ser Stel­le wei­ter­ge­hen­den Ver­si­che­rungs­schutz bie­ten z. B. die Alli­anz mit ihrem Gegen­stands­schutz bereits ab dem Tarif Kom­fort (Stand 03.2023) oder die ERGO Ver­si­che­rung AG im Tarif ERGO Gegen­stands­ver­si­che­rung (Stand 01.11.2023).
  • Über­steigt die Scha­den­hö­he den Zeit­wert zum Scha­den­zeit­punkt, ent­fällt für den Ver­si­che­rungs­neh­mer der Anspruch auf Geld­wer­ter­satz.
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für beruf­lich oder gewerb­lich genutz­te Din­ge. Die­se Rege­lung ist ver­gleich­bar z. B. mit dem Gegen­stands­schutz (Stand 03.2023) aus dem Hau­se Alli­anz. War ein Gegen­stand bei Antrags­stel­lung ver­si­cher­bar und wird zu einem spä­te­ren Zeit­punkt nun­mehr gewerb­lich genutzt, ent­fällt ab die­sem Zeit­punkt der Versicherungsschutz.
  • Kei­ne Über­nah­me der  Kos­ten für einen vor­über­ge­hen­den Ersatz ver­si­cher­ter Sachen. Die­se Leis­tung bie­tet z. B. der Gegen­stands­schutz aus dem Hau­se Alli­anz (Stand 03.2023).
  • Bei Wahl einer fes­ten Ver­trags­lauf­zeit endet der Ver­trag zu die­sem Zeit­punkt auto­ma­tisch; eine zu die­sem Zeit­punkt vom Kun­den ggf. gewünsch­te Lauf­zeit­ver­län­ge­rung ist ausgeschlossen.

Anbie­ter von Gegen­stands­ver­si­che­run­gen im Vergleich

 Alli­anzErgo Ver­si­che­rungHel­ve­tiaNeo­di­gi­tal
Anzahl der ver­si­cher­ba­ren Gegenstände1013120
maxi­ma­le Ver­si­che­rungs­sum­me insgesamt200.000 €Schrank, Couch, Tep­pich max. 10.000 €,  Musik­in­stru­men­te bis 5.000 €, Han­dys, Smart­phones bis 5.000 €, Hob­by- und Sport­ge­rä­te bis 5.000 €, Schmuck bis 5.000 €max. 50% Gesamtversichrungssumme5.000 €
maxi­ma­le Absi­che­rung je Gegenstand20.000 €sie­he oben (nur 1 Gegenstand)max. 30.000 Euro je Gegen­stand.
Ein­fa­cher Dieb­stahl, Dieb­stahl aus ver­schlos­se­nen Kfz, unauf­ge­klär­tes Abhan­den­kom­men 1.000 €;  Schä­den durch Ein­bruch­dieb-stahl und Raub von Schmuck­sa­chen, Uhren, Edel­stei­nen, Per­len, Brief­mar­ken, Mün­zen und Medail­len je Ver­si­che­rungs-fall  max. 50.000 €
5.000 €
Ver­si­che­rungs-sum­me für Zube­hör ver­si­cher­ter Gegenstände10% der Ver­si­che­rungs-sum­me (nur Gegen­stän­de als Zube­hör bis zu einem Ein­zel­wert < 250 Euro). Zube­hör­ge­gen-stän­de über 250 € kön­nen als extra Gegen­stand ver­si­chert werdennein10% der Ver­si­che­rungs­sum­me des ver­si­cher­ten Gegenstandespau­schal mitversichert
Neu­wert­ent­schä­di­gung anstel­le einer Zeitwertstaffeljaneinein­ge­schränkt (bei elek­tro­ni­schen Gegen­stän­den > 12 Mona­ten Erstat­tung zum Zeit­wert)nein
Ver­si­che­rungs­schutz auch für gebrauch­te Gegenständejamax. 12 Mona­te alt ab Kaufdatumjaja
Ver­zicht auf Selbst­be­tei­li­gung im Schadenfalloptio­nal ohne oder mit 10%, 20%, 30% oder 40% SBja500 € bei ein­fa­chem Dieb­stahl sowie unauf­ge­klär­tem Abhan­den­kom­men; 30 € bei Schä­den an Mobiltelefonenoptio­nal ohne oder mit 10% des Kauf­prei­ses bei Anschaffung
Ver­si­che­rungs-schutz für Schä­den durch Über­schwem­mun­gen (Aus­ufe­rung ste­hen­der oder flie­ßen­der Gewäs­ser, Witterungsniederschläge)ja

Aus­schluss für Über­schwem­mung besteht nur für die Kate­go­rie Cam­ping. Immer aus­ge­schlos­sen ist Sturmflut.
jaja (kei­ne Klar­stel­lung)*nein
(Aus­schluss „ele­men­ta­re Naturereignisse“)
Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch Rückstauja

Aus­schluss für Über­schwem­mung besteht nur für die Kate­go­rie Cam­ping. Immer aus­ge­schlos­sen ist Sturmflut.
jaja (kei­ne Klar­stel­lung)*nein
(Aus­schluss „ele­men­ta­re Naturereignisse“)
Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch Erd­be­ben, Erd­sen­kung, Erd­rutsch, Schnee­druck, Lawi­nen sowie Vulkanausbruchjajaneinnein
* unklar ist, wes­halb § 2 Nr. 3 der Gegen­stands­ver­si­che­rung auf die zur Haus­rat­ver­si­che­rung gel­ten­de War­te­zeit verweist

Hin­weis: Eine Über­prü­fung der Inhal­te durch die Hel­ve­tia ist nicht erfolgt.


[1] „Gegen­stands­ver­si­che­rung: Neo­di­gi­tal erwei­tert das Ver­si­che­rungs­an­ge­bot auf über 120 Gegen­stän­de“ auf „neo​di​gi​tal​.de“ vom 09.08.2022. Auf­zu­ru­fen unter https://​neo​di​gi​tal​.de/​2​0​2​2​/​0​8​/​0​9​/​g​e​g​e​n​s​t​a​n​d​s​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​n​g​-​n​e​o​d​i​g​i​t​a​l​-​e​r​w​e​i​t​e​r​t​-​d​a​s​-​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​n​g​s​a​n​g​e​b​o​t​-​a​u​f​-​u​e​b​e​r​-​1​2​0​-​g​e​g​e​n​s​t​a​e​n​de/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 08.11.2023.

[2] „Neo­di­gi­tal koope­riert mit Cos­mos­Di­rekt und stellt digi­ta­le Lösung für die „Lieb­lings­stück­ver­si­che­rung“ bereit“ auf „neo​di​gi​tal​.de“ vom 03.06.2020. Auf­zu­ru­fen unter https://​neo​di​gi​tal​.de/​2​0​2​0​/​0​6​/​0​3​/​c​o​s​m​o​s​d​i​r​e​k​t​-​n​e​o​d​i​g​i​t​a​l​-​l​i​e​b​l​i​n​g​s​s​t​u​e​ck/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 09.11.2023.

[3] „Gegen­stands­ver­si­che­rung: Neo­di­gi­tal erwei­tert das Ver­si­che­rungs­an­ge­bot auf über 120 Gegen­stän­de“ auf „neo​di​gi​tal​.de“ vom 09.08.2022. Auf­zu­ru­fen unter https://​neo​di​gi​tal​.de/​2​0​2​2​/​0​8​/​0​9​/​g​e​g​e​n​s​t​a​n​d​s​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​n​g​-​n​e​o​d​i​g​i​t​a​l​-​e​r​w​e​i​t​e​r​t​-​d​a​s​-​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​n​g​s​a​n​g​e​b​o​t​-​a​u​f​-​u​e​b​e​r​-​1​2​0​-​g​e​g​e​n​s​t​a​e​n​de/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 08.11.2023.

[4] „Kurz erklärt in 30 Sekun­den. Gegen­stands­schutz: Das Wich­tigs­te in Kür­ze“ auf „alli​anz​.de“. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.alli​anz​.de/​r​e​c​h​t​-​u​n​d​-​e​i​g​e​n​t​u​m​/​g​e​g​e​n​s​t​a​n​d​s​s​c​h​u​tz/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 13.11.2023.

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