Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der rhion​.digi​tal (Stand 03.2022)

Ange­bo­ten wird Ver­si­che­rungs­schutz von der rhion​.digi​tal für stän­dig bewohn­te Ein‑, Zwei- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser (max. 25 Wohn­ein­hei­ten). wei­ter­le­sen…

Über­schwem­mun­gen mitversichert?

Ver­si­che­rungs­schutz gegen Über­schwem­mungs­schä­den wird meist im Rah­men der soge­nann­ten erwei­ter­ten Ele­men­tar­scha­den- oder Natur­ge­fah­ren­ver­si­che­rung gebo­ten. Die­se kann optio­nal zu einer Haus­rat- und / oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Pri­vat­per­so­nen bzw. zu einer Gebäu­de- oder Inhalts­ver­si­che­rung bei Gewer­be­trei­ben­den abge­schlos­sen wer­den. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Rhion Ver­si­che­rung AG (Stand 07.2019)

Tätig­keits­schä­den sind mit­ver­si­chert in den Berei­chen Be- und Ent­la­de­schä­den (s.o.), Lei­tungs­schä­den sowie Schä­den an bau­sei­tig gestell­tem Mate­ri­al. Ver­si­chert sind fer­ner Schä­den an Sachen, die dem Ver­si­che­rungs­neh­mer zur Lohn­be- oder ver­ar­bei­tung die­nen, sofern die­se nicht bei dem unmit­tel­ba­ren Bear­bei­tungs­vor­gang zur Erfül­lung des Ver­tra­ges ent­stan­den sind. Nicht ver­si­chert sind u.a. Schä­den an zu unter­fah­ren­den und unter­fan­gen­den Grund­stü­cken, Gebäu­den, Gebäu­de­tei­len und Anla­gen.  Ver­si­che­rungs­schutz besteht bis in Höhe der gewähl­ten Deckungs­sum­me. Posi­tiv ist auch, dass die Mit­ver­si­che­rung von benann­ten Tätig­keits­schä­den sowohl auf dem eige­nen Betriebs­grund­stück als auch auf frem­den Grund­stü­cken und an Fremd­ma­te­ri­al besteht. wei­ter­le­sen…

Kurz­check: Haus­rat­ver­si­che­rung der rhion​.digi​tal (Stand 01.2021)

Die rhion​.digi​tal hat zum Jah­res­wech­sel ihre bis­he­ri­ge Haus­rat­ver­si­che­rung über­ar­bei­tet. Zur Aus­wahl ste­hen die Tari­fe Stan­dard, Plus und Pre­mi­um. Kal­ku­la­ti­ons­grund­la­ge ist jeweils das Wohn­flä­chen­mo­dell. Ein Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht besteht, sofern die im Antrag benann­te Wohn­flä­che maxi­mal um 15 Pro­zent von der tat­säch­li­chen Wohn­flä­che abweicht. Ver­ein­bart gilt eine pau­scha­le Höchstent­schä­di­gung von 500.000 Euro. wei­ter­le­sen…