Über­schwem­mun­gen mitversichert?

Ver­si­che­rungs­schutz gegen Über­schwem­mungs­schä­den wird meist im Rah­men der soge­nann­ten erwei­ter­ten Ele­men­tar­scha­den- oder Natur­ge­fah­ren­ver­si­che­rung gebo­ten. Die­se kann optio­nal zu einer Haus­rat- und / oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Pri­vat­per­so­nen bzw. zu einer Gebäu­de- oder Inhalts­ver­si­che­rung bei Gewer­be­trei­ben­den abge­schlos­sen wer­den. wei­ter­le­sen…

Kos­me­ti­sche Operationen

Behand­lungs­feh­ler sind ech­te „Feh­ler“ sei­tens des Arz­tes bzw. Erfül­lungs­ge­hil­fen. Als Bei­spiel hier­für gel­ten ver­ges­se­ne OP-Mate­ria­li­en in der Wun­de oder eine nicht nach Leit­li­ni­en durch­ge­führ­te Ope­ra­ti­on. Im Zwei­fel set­zen sich damit Gut­ach­ter und Gerich­te aus­ein­an­der, was ein „Feh­ler“ und was als schick­sal­haft ein­zu­stu­fen ist. Kom­pli­ka­tio­nen, die eher durch „schick­sals­haf­te Kom­pli­ka­tio­nen“ auf­tre­ten recht­fer­ti­gen bei guter Auf­klä­rung vor­ab kei­nen Anspruch auf Scha­den­er­satz. wei­ter­le­sen…