Kos­me­ti­sche Operationen

Behand­lungs­feh­ler sind ech­te „Feh­ler“ sei­tens des Arz­tes bzw. Erfül­lungs­ge­hil­fen. Als Bei­spiel hier­für gel­ten ver­ges­se­ne OP-Mate­ria­li­en in der Wun­de oder eine nicht nach Leit­li­ni­en durch­ge­führ­te Ope­ra­ti­on. Im Zwei­fel set­zen sich damit Gut­ach­ter und Gerich­te aus­ein­an­der, was ein „Feh­ler“ und was als schick­sal­haft ein­zu­stu­fen ist. Kom­pli­ka­tio­nen, die eher durch „schick­sals­haf­te Kom­pli­ka­tio­nen“ auf­tre­ten recht­fer­ti­gen bei guter Auf­klä­rung vor­ab kei­nen Anspruch auf Scha­den­er­satz. wei­ter­le­sen…

Kran­ken­ver­si­che­rung: Wenn die GOÄ an ihre Gren­zen gerät

Das häu­figs­te Pro­blem ist, dass Pati­en­tin­nen ihre Brust­ope­ra­ti­on mit der gesetz­li­chen oder pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung abrech­nen las­sen wol­len. Zum Teil füh­len sie sich durch eine zu gro­ße Brust stig­ma­ti­siert. Beim ers­ten Antrag wer­den sie meist abge­lehnt. Begrün­det wird dies meist mit einer angeb­lich feh­len­den medi­zi­ni­schen Indi­ka­ti­on. Dabei ist dies stets ein sehr sub­jek­ti­ver Begriff. Im Ein­zel­fall kann dies durch­aus sehr unter­schied­lich gese­hen wer­den. Sehr hei­kel und kri­tisch ist es, wenn Pati­en­ten Pro­zes­se füh­ren, Wider­sprü­che erhe­ben und manch­mal Recht bekom­men. Das zieht sich dann oft über meh­re­re Jah­re. Vie­le Pati­en­ten geben daher auf oder zah­len auf­grund der Kennt­nis sol­cher Pro­ble­me lie­ber gleich selbst. wei­ter­le­sen…