Kran­ken­ver­si­che­rung: Wenn die GOÄ an ihre Gren­zen gerät

Das häu­figs­te Pro­blem ist, dass Pati­en­tin­nen ihre Brust­ope­ra­ti­on mit der gesetz­li­chen oder pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung abrech­nen las­sen wol­len. Zum Teil füh­len sie sich durch eine zu gro­ße Brust stig­ma­ti­siert. Beim ers­ten Antrag wer­den sie meist abge­lehnt. Begrün­det wird dies meist mit einer angeb­lich feh­len­den medi­zi­ni­schen Indi­ka­ti­on. Dabei ist dies stets ein sehr sub­jek­ti­ver Begriff. Im Ein­zel­fall kann dies durch­aus sehr unter­schied­lich gese­hen wer­den. Sehr hei­kel und kri­tisch ist es, wenn Pati­en­ten Pro­zes­se füh­ren, Wider­sprü­che erhe­ben und manch­mal Recht bekom­men. Das zieht sich dann oft über meh­re­re Jah­re. Vie­le Pati­en­ten geben daher auf oder zah­len auf­grund der Kennt­nis sol­cher Pro­ble­me lie­ber gleich selbst. wei­ter­le­sen…