Kos­me­ti­sche Operationen

Als Pati­ent soll­te man sei­nen Arzt nach einer Berufs­haft­pflicht fra­gen, um ganz sicher zu gehen.

„Risi­ko & Vor­sor­ge“ im Inter­view mit Dr. Boor­bo­or von Cos­mo­po­li­tan Aes­the­tics in Hannover

Risi­ko & Vor­sor­ge: Es ist schön, dass Sie sich die Zeit für ein Inter­view neh­men konn­ten. Herr Dr. Boor­bo­or, Sie sind Fach­arzt für plas­ti­sche und ästhe­ti­sche Chir­ur­gie und Geschäfts­füh­rer der Cos­mo­po­li­tan Aes­the­tics in Han­no­ver und Ham­burg. In die­ser Funk­ti­on füh­ren Sie mit Ihrem Team jähr­lich etwa 500 bis 600 Brust­ope­ra­tio­nen sowie ca. 1.000 wei­te­re chir­ur­gi­sche Ein­grif­fe durch. Aus wel­chem Grun­de kom­men die meis­ten Pati­en­ten und Pati­en­tin­nen zu Ihnen?

Boor­bo­or: Da unse­re Kli­ni­ken und Ärz­te auf ästhe­ti­sche Ope­ra­tio­nen aus­ge­rich­tet sind, sind die meis­ten unse­rer Pati­en­ten sol­che, wel­che mit Wunsch nach einer äußer­li­chen Ver­än­de­rung zu uns kom­men. Die meis­ten unse­rer Ope­ra­tio­nen sind in der Tat Brust­ope­ra­tio­nen zur Ver­grö­ße­rung, Ver­klei­ne­rung bzw. Straf­fung. Ansons­ten fin­den bei uns eine hohe Zahl von Fett­ab­sau­gun­gen und Gesichts­ein­grif­fen statt.

© 2019 – Dr. Pej­man Boorboor

Risi­ko & Vor­sor­ge: Wie oft kommt es vor, dass Sie in Anspruch genom­men wer­den, weil Ver­si­cher­te einen unfall­be­ding­ten chir­ur­gi­schen Ein­griff vor­neh­men las­sen müs­sen, um die kos­me­ti­schen Fol­gen sol­cher Unfäl­le zu korrigieren?

Boor­bo­or: Da es sich bei unse­ren Kli­ni­ken um Pri­vat­kli­ni­ken han­delt, kom­men Pati­en­ten aus die­ser Grup­pe nur dann zu uns, wenn die Leis­tung z.B. durch eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung oder Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Unfall­geg­ners über­nom­men wird. Wir haben etwa fünf bis zehn sol­che Fäl­le im Jahr.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Was sind im Zusam­men­hang mit unfall­be­ding­ten kos­me­ti­schen Ope­ra­tio­nen die häu­figs­ten Behand­lun­gen und wie gestal­tet sich die Leis­tungs­ab­wick­lung mit den Unfallversicherungen?

Boor­bo­or: Am häu­figs­ten sind es Nar­ben­kor­rek­tu­ren, die nach schlecht ver­heil­ten Wun­den durch­ge­führt wer­den; über­wie­gend im Gesichts­be­reich, wo die Nar­ben auf­fäl­lig zu sehen sind. Wenn wir eine Nar­ben­kor­rek­tur als aus­sichts­reich erach­ten, wird von unse­rer Sei­te eine Indi­ka­ti­ons­be­stä­ti­gung mit dem ope­ra­ti­ven Vor­ha­ben in Form einer GOÄ-Rech­nung als Kos­ten­vor­anschlag erstellt. Wenn die Ver­si­che­rung dem zustimmt, wird die Ope­ra­ti­on geplant.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Laut Sta­tis­ta (Quel­le: https://​de​.sta​tis​ta​.com/​s​t​a​t​i​s​t​i​k​/​d​a​t​e​n​/​s​t​u​d​i​e​/​2​5​8​3​4​1​/​u​m​f​r​a​g​e​/​l​a​e​n​d​e​r​-​m​i​t​-​d​e​n​-​m​e​i​s​t​e​n​-​b​r​u​s​t​v​e​r​g​r​o​e​s​s​e​r​u​n​g​en/) wur­den in Deutsch­land im Jah­re 2017 ins­ge­samt 39.300 Brust­ope­ra­tio­nen durch­ge­führt. Damit liegt Deutsch­land auf Platz 9 der Sta­tis­tik. Wel­ches sind die häu­figs­ten Schön­heits­ope­ra­tio­nen, die Ihr Haus durchführt?

Boor­bo­or: Auch bei uns sind Brust­ope­ra­tio­nen mit einem Anteil von ca. 35 % der häu­figs­te Eingriff.

Risi­ko & Vor­sor­ge: In wel­chem Umfang betei­li­gen sich gesetz­li­che oder pri­va­te Kran­ken­kas­sen an den Kos­ten sol­cher Ope­ra­tio­nen bzw. an den Fol­gen miss­glück­ter Operationen?

Boor­bo­or: Als plas­ti­scher Chir­urg wird man sehr oft mit der Fra­ge kon­fron­tiert, ob die Kran­ken­kas­se die eine oder ande­re Schön­heits­ope­ra­ti­on über­nimmt. Selbst eine Teil­fi­nan­zie­rung der Kos­ten wür­de eine Ent­las­tung der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten bedeu­ten. Zunächst stellt sich die Fra­ge: wann muss eine Kran­ken­ver­si­che­rung bezah­len? Nach SGB V haben gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­run­gen als Soli­dar­ge­mein­schaft die Auf­ga­be, „die Gesund­heit der Ver­si­cher­ten zu erhal­ten, wie­der­her­zu­stel­len oder ihren Gesund­heits­zu­stand zu ver­bes­sern.“ Das Gesetz stellt unmiss­ver­ständ­lich klar, dass es um die kör­per­li­che – aber auch – um die geis­ti­ge Gesund­heit geht. Und „Schön­heits­ope­ra­tio­nen“ haben über­wie­gend das Ziel, die äuße­re Erschei­nung zu ver­bes­sern, wes­halb die­se grund­sätz­lich kei­ne Leis­tungs­pflicht der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­run­gen erfüllen.

Es gibt aller­dings Aus­nah­men bzw. eine gro­ße Grau­zo­ne. Da zur „Gesund­heit“ im All­ge­mei­nen auch die geis­ti­ge Gesund­heit zählt, gibt es nicht sel­ten bestimm­te kör­per­li­che Erschei­nun­gen, die die See­le der Betrof­fe­nen belas­ten. Von einer ästhe­ti­schen Kor­rek­tur wür­den die­se Men­schen sicher­lich auch see­lisch pro­fi­tie­ren. Das kann weit­rei­chen­de posi­ti­ve Fol­gen bis hin zu ein­fa­che­rem Auf­bau von sozia­len Kon­tak­ten und bes­se­re Chan­cen im Job haben. Nur eine Gren­ze fest­zu­set­zen, ab wann die­se Erschei­nung als „Krank­heit“ gilt oder nicht, ist eine sehr kom­pli­zier­te Auf­ga­be. Hier kol­li­die­ren die Inter­es­sen der ein­zel­nen Betrof­fe­nen mit denen der Solidargemeinschaft.

Allein der Wunsch der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten nach einer Ope­ra­ti­on und eine Bestä­ti­gung des stö­ren­den Befun­des durch einen Fach­arzt für plas­ti­sche Chir­ur­gie ist für eine Kran­ken­ver­si­che­rung noch lan­ge nicht aus­rei­chend für eine Kostenübernahme.

Es gibt aller­dings auch eine Grup­pe von Dia­gno­sen, die nach­weis­lich zu kör­per­li­chen Erkran­kun­gen füh­ren kön­nen. So kön­nen sehr gro­ße Brüs­te zu Wir­bel­säu­len­be­schwer­den und Haut­aus­schlä­gen in den Fal­ten füh­ren. Hier wür­de eine Brust­ver­klei­ne­rung zu einer Bes­se­rung der kör­per­li­chen Beschwer­den füh­ren. Wenn ein Ortho­pä­de oder Haut­arzt den Zusam­men­hang mit der „Gigan­to­mastie“ bestä­tigt, muss die Kran­ken­ver­si­che­rung die Kos­ten übernehmen.

Gene­rell kann man sagen, dass der Anteil von „Kas­sen­ein­grif­fen“ in unse­ren Kli­ni­ken bei etwa 2 % liegt, mit ande­ren Wor­ten die meis­ten sind Selbst­zah­ler. Kor­rek­tur von ander­wei­tig miss­glück­ten Ope­ra­tio­nen ist ein Schwer­punkt unse­rer Kli­ni­ken, wobei in den meis­ten Fäl­len auch hier die meis­ten Kor­rek­tu­ren von den Pati­en­ten selbst bezahlt wer­den, da sich sowohl die gesetz­li­chen als auch die pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­run­gen lei­der nicht in der Leis­tungs­pflicht nach SGB V sehen. 

© 2019 – Cos­mo­po­li­tan Aesthetics

Risi­ko & Vor­sor­ge: Wel­che Mög­lich­kei­ten haben Pati­en­ten, wenn die Kran­ken­ver­si­che­rung eine Kos­ten­über­nah­me ablehnt und objek­tiv ein Leis­tungs­an­spruch vorliegt?

Boor­bo­or: Da sind die Mög­lich­kei­ten lei­der rela­tiv beschränkt. Man­che wech­seln ihre Kran­ken­ver­si­che­rung, man­che füh­ren einen teil­wei­se jah­re­lan­gen teu­ren Pro­zess gegen die Kran­ken­kas­se mit unkla­rem Aus­gang. Des­halb geben wir in sol­chen Fäl­len die Emp­feh­lung, lie­ber selbst den Ein­griff nach Mög­lich­keit zu bezahlen.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Mit wel­chen Kos­ten müs­sen Pati­en­ten rech­nen, wenn sie sich z.B. für eine Brust­ver­grö­ße­rung, eine Nasen­kor­rek­tur oder eine Fett­ab­sau­gung inter­es­sie­ren und die­se Kos­ten selbst tra­gen müssen?

Boor­bo­or: Die Kos­ten vari­ie­ren je nach Auf­wand. Im All­ge­mei­nen muss bei man bei seriö­sen und eta­blier­ten Kli­ni­ken mit etwa 6.000 EUR für eine Brust­ver­grö­ße­rung, 5 bis 6.000 EUR für eine Nasen­kor­rek­tur und zwi­schen 2.000 und 7.000 EUR für Fett­ab­sau­gun­gen rech­nen, je nach­dem, wie vie­le Gebie­te abge­saugt werden.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Ver­schie­de­ne Medi­en haben jüngst über die  „Jah­res­sta­tis­tik 2018: Behand­lungs­feh­ler-Begut­ach­tung der MDK-Gemein­schaft“ berich­tet (z.B. https://​www​.ver​si​che​rungs​jour​nal​.de/​m​a​r​k​t​-​u​n​d​-​p​o​l​i​t​i​k​/​d​i​e​-​h​a​e​u​f​i​g​s​t​e​n​-​b​e​h​a​n​d​l​u​n​g​s​f​e​h​l​e​r​-​1​3​5​6​8​6​.​p​h​p​?​v​c​=​r​s​s​_​a​r​t​i​k​e​l​&​v​k​=​1​3​5​686). Hier­nach sei­en 2018 etwa 14.100 Vor­wür­fe gegen Ärz­te wegen Behand­lungs­feh­lern ergan­gen, davon etwa ein Vier­tel berech­tigt. Deckt sich dies mit Ihren Erfah­run­gen zur Bran­che? Die Sta­tis­tik gibt kei­ner­lei Anga­ben für den Bereich der plas­ti­schen Chirurgie.

Boor­bo­or: Es gibt in unse­ren Fach­ge­sell­schaf­ten kein Regis­ter für ange­mel­de­te Rechts­fäl­le. Da sind die Ver­si­che­run­gen, die auf plas­ti­sche Chir­ur­gie spe­zia­li­siert sind sicher­lich die rich­ti­gen Ansprech­part­ner für sol­che Sta­tis­ti­ken. Rein vom Gefühl wür­de ich aber auch sagen, dass die meis­ten Vor­wür­fe wegen Behand­lungs­feh­lern eher unbe­rech­tigt sind. Behand­lungs­feh­ler sind ech­te „Feh­ler“ sei­tens des Arz­tes bzw. Erfül­lungs­ge­hil­fen. Als Bei­spiel hier­für gel­ten ver­ges­se­ne OP-Mate­ria­li­en in der Wun­de oder eine nicht nach Leit­li­ni­en durch­ge­führ­te Ope­ra­ti­on. Im Zwei­fel set­zen sich damit Gut­ach­ter und Gerich­te aus­ein­an­der, was ein „Feh­ler“ und was als schick­sal­haft ein­zu­stu­fen ist. Kom­pli­ka­tio­nen, die eher durch „schick­sals­haf­te Kom­pli­ka­tio­nen“ auf­tre­ten recht­fer­ti­gen bei guter Auf­klä­rung vor­ab kei­nen Anspruch auf Schadenersatz.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Was sind die häu­figs­ten Behand­lungs­feh­ler im Zusam­men­hang mit Fett­ab­sau­gun­gen und Brustvergrößerungen?

Boor­bo­or: Bei uns gibt es grö­ße­re Kom­pli­ka­tio­nen bei etwa 1 Pro­zent unse­rer Ein­grif­fe. Im Zusam­men­hang mit Brust­ver­grö­ße­run­gen spie­len Fehl­plat­zie­run­gen, Nach­blu­tun­gen und Kap­sel­fi­bro­sen die größ­te Bedeu­tung. Seit­dem wir auf mikro­tex­tu­rier­te Implan­ta­te umge­stellt haben, ist ein deut­li­cher Rück­gang an Ver­kap­se­lun­gen fest­zu­stel­len. Die­se Kom­pli­ka­tio­nen kön­nen durch erneu­te Ope­ra­tio­nen beho­ben werden.

Dar­über hin­aus kommt es in etwa 4 bis 5 Pro­zent aller Fäl­le zu Ner­ven­schä­di­gun­gen und Emp­fin­dungs­stö­run­gen (z.B. an der Brust­war­ze). In der Regel sind sol­che Stö­run­gen auf einen Zeit­raum von ca. 1 bis 2 Jah­ren begrenzt. Es gibt aber auch Fäl­le, in denen eine dau­er­haf­te Sen­si­bi­li­täts­ab­nah­me ver­bleibt. Dies ist dann lei­der nicht mehr kor­ri­gier­bar, in den meis­ten Fäl­len aller­dings auch nicht so störend.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Wel­che Erfah­run­gen haben Sie in die­sem Zusam­men­hang mit der Regu­lie­rung durch Fol­ge­kos­ten­ver­si­che­run­gen gemacht?

Boor­bo­or: Wir arbei­ten mit unse­rem Ver­si­che­rer schon seit sie­ben Jah­ren zusam­men und hat­ten noch kei­ne Pro­ble­me. Bis­lang wur­den alle Ver­si­che­rungs­fäl­le anstands­los regu­liert. In der Regel lie­gen die Kos­ten bei unter 5.000 Euro, wobei wir klei­ne­re Nach­kor­rek­tu­ren auch ohne Rück­griff auf die Ver­si­che­rung selbst regu­lie­ren und uns um Kulanz unse­ren Kun­den gegen­über bemühen.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Wie oft ver­zich­ten Ihre Pati­en­ten auf den Abschluss einer Fol­ge­kos­ten­ver­si­che­rung und was sind die häu­figs­ten Miss­ver­ständ­nis­se über den Leis­tungs­um­fang sol­cher Versicherungen?

Boor­bo­or: Bei Brust­ver­grö­ße­rung mit Implan­ta­ten wird die Ver­si­che­rung von nahe­zu jeder Pati­en­tin in Anspruch genom­men. Wir emp­feh­len dies auch sehr expli­zit. Die Ver­si­che­rung bezahlt aller­dings nur bei ech­ten Kom­pli­ka­tio­nen. Ästhe­ti­sche Nach­kor­rek­tu­ren sind in der Leis­tung nicht ent­hal­ten. Die­se ver­rich­ten wir aller­dings wie erwähnt fast immer kos­ten­frei und auf Kulanz für unse­re Patienten.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Gibt es eine gesetz­li­che Pflicht für plas­ti­sche Chir­ur­gen, eine Berufs­haft­pflicht nachzuweisen?

Boor­bo­or: Eine gesetz­li­che Pflicht ist mir nicht bekannt. Aller­dings wird jeder seriö­se und akti­ve plas­ti­sche Chir­urg sich ver­si­chern müs­sen, weil er ansons­ten ein sehr hohes wirt­schaft­li­ches Risi­ko ein­geht. Soll­te es zu Ver­ur­tei­lun­gen bei Behand­lungs­feh­lern kom­men, und er wür­de kei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung vor­wei­sen kön­nen, muss er pri­vat haf­ten. Das kann weit­rei­chen­de Fol­gen für sein beruf­li­ches und pri­va­tes Leben haben. Wir haben eine sol­che Ver­si­che­rung mit einer Deckungs­sum­me von 5 Mil­lio­nen Euro. Da die Scha­den­er­satz­for­de­run­gen in Deutsch­land eher gering sind, ist die­se Absi­che­rung nach unse­rer Ein­schät­zung mehr als ausreichend.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Ist es Ihnen bekannt, ob Ärz­te ohne Berufs­haft­pflicht ope­rie­ren und falls ja, wie oft dies vorkommt?

Boor­bo­or: Ja, es gibt eini­ge weni­ge Ärz­te, die kei­ne Ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben bzw. deren Berufs­haft­pflicht gekün­digt wur­de, und sie daher ohne einen ent­spre­chen­den Schutz ope­rie­ren. Oft kün­digt die Ver­mö­gens­scha­dens­haft­pflicht den ver­si­cher­ten Ärz­ten bereits nach meh­re­ren Scha­dens­fäl­len mit 100.000 Euro oder mehr. Als Pati­ent soll­te man daher sei­nen Arzt nach einer Berufs­haft­pflicht fra­gen, um ganz sicherzugehen.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Herz­li­chen Dank für das Interview.

Das Inter­view erschien ursprüng­lich am 29.05.2019 in „Risi­ko & Vor­sor­ge“ 1 – 2019, S. 18 – 20.

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