Kos­me­ti­sche Operationen

Behand­lungs­feh­ler sind ech­te „Feh­ler“ sei­tens des Arz­tes bzw. Erfül­lungs­ge­hil­fen. Als Bei­spiel hier­für gel­ten ver­ges­se­ne OP-Mate­ria­li­en in der Wun­de oder eine nicht nach Leit­li­ni­en durch­ge­führ­te Ope­ra­ti­on. Im Zwei­fel set­zen sich damit Gut­ach­ter und Gerich­te aus­ein­an­der, was ein „Feh­ler“ und was als schick­sal­haft ein­zu­stu­fen ist. Kom­pli­ka­tio­nen, die eher durch „schick­sals­haf­te Kom­pli­ka­tio­nen“ auf­tre­ten recht­fer­ti­gen bei guter Auf­klä­rung vor­ab kei­nen Anspruch auf Scha­den­er­satz. wei­ter­le­sen…

Pres­se­mit­tei­lung: „Kei­ne Gefahr durch Heil­prak­ti­ker: Zah­len lügen nicht!“

Die Gefah­ren­la­ge ist defi­ni­tiv sehr gering! Die Anzahl der Scha­dens­fäl­le ist der­ma­ßen mini­mal, dass ‚Die Con­ti­nen­ta­le‘ nicht ein­mal einen eige­nen Punkt in der Scha­den­sta­tis­tik für Heil­prak­ti­ker-Risi­ken vor­sieht. Bei ande­ren Ver­si­che­rern sieht es ähn­lich aus. Weder bei manu­el­len The­ra­pie­ver­fah­ren wie Chi­ro­prak­tik oder Osteo­pa­thie, noch bei inva­si­ven wie Aku­punk­tur oder Neu­ral­the­ra­pie gibt es nen­nens­wer­te Schä­den. wei­ter­le­sen…