Gerade wenn man unterwegs oder auf Reisen ist und es wärmer als beim Verlassen des Hauses ist, kommt es vor, dass man seine Jacke, seinen Pullover oder auch andere Kleidungsstücke vorübergehend zur Seite legt. Gerade Lederjacken und Pelzmäntel wechseln dann gerne mal unbemerkt ihren Besitzer. Wie sieht es dann mit dem Versicherungsschutz aus?
Verbandsempfehlung ohne Schutz bei einfachem Diebstahl
Nach den unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur verbundenen Hausratversicherung besteht für das Abhandenkommen versicherter Sachen in solchen Fällen nur Versicherungsschutz, wenn es sich um einen Einbruchdiebstahl handelt (z. B. auch aus einem Hotelzimmer). Der einfache Diebstahl (z. B. beim Besuch der Disco) ist nicht versichert.
Frack eines Zauberkünstlers versichertes Arbeitsgerät?
Kommen beruflich genutzte Kleidungsstücke abhanden, weil z. B. einem Künstler Teile der Garderobe nach einem Kostümwechsel gestohlen werden, so sieht Teil A Ziffer A 8.1 der Musterbedingungen diese nicht als versicherte Sachen an, da grundsätzlich nur privat genutzte Gegenstände zum Hausrat zählen. Teil A Ziffer A 8.3.7 sieht jedoch ergänzend Versicherungsschutz für „Arbeitsgeräte“ des Versicherungsnehmers vor. Inwiefern fällt die Bekleidung eines Künstlers unter diesen Begriff?
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied mit Urteil vom 06.05.1990 (Az. 1 U 307 / 89).
„dass der Konzertveranstalter eine Obhuts- und Fürsorgepflicht für die vom Künstler eingebrachten Arbeitsgeräte hat, wenn zwischen den Parteien ein Werkvertrag geschlossen wurde. Diese Nebenpflicht erstreckt sich nicht nur auf mitgebrachte Musikinstrumente, sondern auch auf die in der Garderobe zurückgelassene Kleidung. Der Künstler muss sich auf eine genügende Sicherung seines Eigentums verlassen dürfen, damit er unbeschwert musizieren kann. Dies bezieht sich grundsätzlich auch auf den Tascheninhalt.“[1]
Daraus abgeleitet könnte man auch die Garderobe eines Künstlers als dessen „Arbeitsgeräte“ ansehen. Entsprechend wäre auch die für einen Auftritt erforderliche Bekleidung eines Tänzers, Artisten oder Magiers gegen Einbruchdiebstahl aus einem Hotelzimmer, nicht jedoch bei einfachem Diebstahl aus einer unverschlossenen Garderobe oder vom Bühnenrand mitversichert.
Diebstahlschutz als polizeilich angezeigte Straftaten
Viele Hausratversicherungstarife sehen für ihre Versicherten weitergehenden Versicherungsschutz vor. Im Detail gibt es dabei aber erhebliche Unterschiede.
Genereller Versicherungsschutz für den einfachen Diebstahl versicherter Sachen bieten solche Tarife, die pauschal Versicherungsschutz für Schäden durch polizeilich angezeigte Straftaten vorsehen. Dies betrifft unter anderem Hausrattarife der Ammerländer (Tarif Excellent-Schutz, Stand 02.2024), Interlloyd (Tarif Infinitus, Stand 01.2021) oder Prokundo (Tarif 7 Sachen Best, Stand 02.2022). Während viele Versicherer im Rahmen dieser Leistung eine Höchstentschädigung von 1.000 Euro vorsehen, kann z. B. im Rahmen des Deckungskonzepts der BSG Baloise (Stand 08.2023) aus dem Hause VEMA im Rahmen des Zusatzpakets optional Versicherungsschutz bis in Höhe von 10.000 Euro hergeleitet werden.
Ausdrückliche Mitversicherung
Der Tarif allsafe home perfect aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018, Vers. 1.02) gewährt für das im Beitrag beschriebene Risiko Versicherungsschutz
- bei einfachem Diebstahl von Bekleidung bei schulischen Veranstaltungen (außer während des Unterrichts) bis in Höhe von 1.000 Euro
- bei einfachem Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen oder –kabinen von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Fußballplätzen, Freibäder, Fitnessstudios) für die Dauer der sportlichen Aktivität bis in Höhe von 1.000 Euro
- bei einfachen Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz bis in Höhe von 5.000 Euro
- bei einfachem Diebstahl von versicherten Sachen während einer stationären Heilmaßnahme bis in Höhe von 5.000 Euro.
- Gegen Zuschlag im Rahmen des Bausteins Unterwegs & Reisegepäck für Zeiträume von maximal einem Jahr u. a. für einfachen Diebstahl von Bekleidung und Wäsche. Dabei gilt: ist diese älter als drei Jahre, ist der Versicherungswert nur der Zeitwert, wenn der durch einen Abzug für Alter, Abnutzung und Gebrauch sich ergebende Wert unter 50 % des Wiederbeschaffungspreises (Neuwert) liegt. Die maximale Entschädigung kann optional zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro vereinbart werden.
Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes kann durch Verweis auf die bedingungsseitige Best-Leistungs-Garantie hergeleitet werden. Darüber könnten dann auch sonstige polizeilich angezeigte Straftaten unter den Versicherungsschutz fallen.
Am Arbeitsplatz auch außerhalb der Büro- und Geschäftszeiten?
Auch die VHV bietet im Rahmen ihres aktuellen Tarifs Klassik-Garant (Stand 01.2024) vielfältige Absicherungsoptionen für den
- Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen oder ‑kabinen von Sportstätten bis in Höhe von 300 Euro
- Diebstahl von Bekleidung aus Kita oder Grundschule und während schulischer Veranstaltungen bis in Höhe von 300 Euro
- Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person während der Büro- und Geschäftszeiten bis in Höhe von 300 Euro.
- Diebstahl von versicherten Sachen aus Patientenzimmern während eines stationären Krankenhaus‑, Kur‑, Reha‑, Pflege- oder Sanatoriumsaufenthalts sowie einer Kurzzeitpflege. Die Mitversicherung setzt voraus, dass sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person als Patient in einer der vorgenannten Einrichtungen befindet.
Auch hier kommt der Verweis auf die optionale Best-Leistungs-Garantie in Frage, um zum Beispiel auf weitergehende Leistungen wegen einer polizeilich angezeigten Straftat zu verweisen.
Diebstahl auch aus dem Krankenhaus
Der Tarif Hausrat Premium aus dem Hause Gothaer (Stand 07.2023) bietet ebenfalls Versicherungsschutz über den Umfang der unverbindlichen Musterbedingungen hinaus:
- Diebstahl versicherter Sachen am Arbeitsplatz innerhalb eines Gebäudes, auch wenn sich diese dauerhaft am Arbeitsplatz befinden. Der Versicherungsschutz besteht bis in Höhe von 3.000 Euro.
- Diebstahl von versicherten Sachen aus Räumen eines Krankenhauses, einer Rehabilitations‑, Kur- oder ähnlichen Einrichtung während eines stationären Aufenthalts bis in Höhe von 3.000 Euro.
Kein Schutz am Arbeitsplatz
Auch der Tarif Premium Hausratversicherung aus dem Hause Inter (01.2022) gewährt einen gewissen Versicherungsschutz über den Umfang der unverbindlichen Musterbedingungen hinaus:
- Diebstahl von Hausrat während des stationären Aufenthaltes innerhalb eines Krankenhauses oder einer Kurklinik bis 3.000 Euro.
Viele Wettbewerber bieten einen vergleichbaren Schutz wie die hier exemplarisch dargestellten Bedingungswerke, so dass sich im Fall der Fälle ein genauer Blick in das vereinbarte Bedingungswerk lohnen kann.
Bei allen beispielhaft benannten Tarifen zu beachten ist, dass vielfach Begrenzungen für Wertsachen oder gegebenenfalls auch andere versicherte Sachen bestehen, die an dieser Stelle jedoch nicht weiter thematisiert werden sollen.
Hinweis: Eine Überprüfung der Inhalte durch die Anbieter Ammerländer, Interlloyd, Konzept & Marketing, Prokundo, VEMA und VHV ist nicht erfolgt.
[1] „Zur Obhutspflicht eines Konzertveranstalters“ auf „rechtsanwalt-harzewski.de“ vom 06.05.1990. Aufzurufen unter https://rechtsanwalt-harzewski.de/zur-obhutspflicht-eines-konzertveranstalters/, zuletzt aufgerufen am 12.05.2024.