Die Interlloyd bietet ihren Kunden seit dem 01.01.2021 eine neue Generation ihrer Hausrattarife an. Zur Auswahl stehen die Tarife Eurosecure Plus und Infinitus nach dem Wohnflächenmodell sowie Classic, Protect Plus sowie Infinitus nach dem Versicherungssummenmodell.
Der Versicherer führt hierzu aus:
„Wir haben mit Einführung unseres Hausrattarifes 2021 den Altbestand (Stand 08.2013) auf die neuen Leistungen des Tarifes 2021 umgestellt“
Die Leistung in den Versicherungssummentarifen ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt, wobei ein Unterversicherungsverzicht eine Mindestversicherungssumme von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche voraussetzt.
Der Versicherer definiert Wohn- und Nutzfläche wie folgt:
„Die Wohnflache ist dem Kauf-/Mietvertrag oder den Bauunterlagen zu entnehmen, wobei alle zu Wohn‑, Gewerbe- oder Hobbyzwecken ausgebauten Flächen zu berücksichtigen sind. Bei Ein‑, Zweifamilien- und Reihenhäusern sind vorhandene Kellerräume (auch Hanglage) grundsätzlich, unabhängig von der Nutzung, mit 20 % der Kellergrundflache zu berechnen.
Sind derartige Unterlagen nicht vorhanden, ist die Wohnfläche nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu ermitteln.
Die Wohnfläche ist die Summe der Gesamtgrundfläche aller Räume (Innenmaß ohne Innenwände, kein Abzug für Dachschrägen) des Hauses und der zu Wohn- bzw. Gewerbezwecken genutzten Nebengebäude. Zur Wohnfläche zählen auch Arbeitszimmer, gewerblich und beruflich genutzte Räume, Hobbyräume und Wintergärten.
Bei Ein‑, Zweifamilien- und Reihenhäusern sind vorhandene Kellerräume (auch Hanglage) grundsätzlich, unabhängig von der Nutzung, mit 20 % der Grundfläche zu berechnen.
Nicht zur Wohnfläche zählen Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Garagen, Carports und sonstige nicht ausgebaute Räume (nicht ausgebaut bedeutet: Die Räume befinden sich in einem baulichen Zustand, der die Nutzung als Wohnraum nicht zulässt).“
In den Wohnflächentarifen besteht ein Unterversicherungsverzicht bei korrekter Angabe der Wohnfläche, während die Höchstentschädigung im Tarif Eurosecure Plus auf 300.000 Euro beschränkt ist. Im Tarif Infinitus Wohnfläche besteht abweichend eine unbegrenzte Höchstentschädigung.
Folgende Leistungsbausteine sind optional für alle Tarife hinzuwählbar:
- Weitere Naturgefahren (im Tarif Infinitus in ZÜRS 1 und 2 bis 40.000 Euro beitragsfrei mitversichert, Erhöhung gegen Zuschlag, in ZÜRS 3 und 4 generell nur auf Anfrage)
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit (im Tarif Infinitus bereits beitragsfrei bis 24 Monate eingeschlossen) und Erwerbsminderung (optional in allen Tarifen gegen Zuschlag) für bis zu fünf Jahre
- Fahrradkasko mit Fahrradassistance
- Glasbruchschäden
- web@ktiv für Privatpersonen (für den Rechtsschutzteil mit der ARAG SE als Risikoträger)
- Elektronikschutz: Haushaltsgeräte, Informations- und Unterhaltungselektronik, Kommunikationselektronik
- Haus- und Wohnungs-Schutzbrief
- Baustein „unbenannte Gefahr“
In den Versicherungssummentarifen sind Mindestsicherungen (u. a. bündig abschließender Schutz durch Profilzylinder für Zugangstüren von Haus oder Wohnung) erst ab einer Versicherungssumme von 115.000 Euro, in den Wohnflächentarifen ab 175.000 Euro erforderlich.
Bei unterjähriger Zahlweise wird ein Ratenzahlungszuschlag von 5 Prozent (monatliche bzw. vierteljährliche Zahlweise) bzw. 3 Prozent (halbjährliche Zahlweise) erhoben. Der Mindestbeitrag bei monatlicher Zahlweise beträgt 5 Euro netto.
Zur Prämienreduzierung gewährt die Interlloyd einen Bündelnachlass. Dieser beträgt bei Vereinbarung von Versicherungsschutz für mindestens zwei Hauptsparten 5 Prozent, bei mindestens drei Hauptsparten 10 Prozent. Als Hauptsparten gelten die Privathaftpflicht‑, die Gebäude- und die Unfallversicherung. Zusätzlich wird ein Beitragsnachlass für Personen ab dem vollendete 55. Lebensjahr gewährt.
Anfragepflichtige Risiken sind u.a. solche mit mehr als einem Vorschaden oder einem Einbruchdiebstahlschaden über 10.000 Euro in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung bzw. mindestens einem Elementarschaden (z. B. Überschwemmung, Erdbeben) in den vergangenen zehn Jahren vor Antragsstellung. Gleiches gilt bei den Wohnflächentarifen für solche mit einer Wohnfläche über 250 Quadratmetern, bei den Versicherungssummentarifen von über 250.000 Euro (Classic, Protect Plus) bzw. 300.000 Euro (Eurosecure Plus).
Tarifabhängig ist anfragepflichtig auch ein Wertsachenanteil über 100.000 Euro (Infinitus Wohnfläche) bzw. eine Versicherungssumme über 250.000 Euro (Infinitus Versicherungssumme). Werden die tarifabhängig benannten Grenzen überschritten, sind die vorhandenen Wertsachen in der tatsächlichen Höhe anzugeben.
Gebäude der Bauartklasse 5 sind anfragepflichtig. Sie werden individuell geprüft und kalkuliert.
Sofern die Bedingungen zukünftig um eine bedingungsseitige GDV-Garantie erweitert würden, die auch die Besonderen Bedingungen miteinschließt, würde der aktuelle Tarif Infinitus Wohnfläche von Witte Financial Services mit „Bronze“ bewertet. Für eine Bewertung mit Silber wäre zusätzlich ein Regressverzicht gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen erforderlich.
Ausgewählte Leistungen der Tarife Infinitus Wohnfläche bzw. Versicherungssumme
- Mitversicherung von Schäden durch unbenannte Gefahren, maximal 250.000 Euro (zweifach maximiert) mit 10 Prozent Selbstbehalt, mindestens 1.000 Euro. Nicht versichert sind u.a. Schäden die mittelbar oder unmittelbar an Tieren oder durch Tiere oder Personen verursacht werden oder solche durch Stehen- und Liegenlassen. Eine ausdrückliche Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers ist nicht versichert.
- Bestleistungsgarantie
- Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie), sofern Vorvertrag mindestens ein Jahr bestanden hat
- Summendifferenzdeckung bis 20 % über die Versicherungssumme des Wettbewerbers hinaus, dazu Konditionsdifferenzdeckung für erhöhte Leistungen des Neuvertrages
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis maximal 24 Monaten, frühestens jedoch 6 Monate nach Versicherungsbeginn und höchstens bis zur Vollendung des 58. Lebensjahres. Erhöhung auf fünf Jahre gegen Zuschlag
- Bei Versichererwechsel Versicherungsschutz bei unklarer Zuständigkeit
- Bei korrekter Wohnflächenangabe pauschaler Unterversicherungsverzicht
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören oder ihrem persönlichen Gebrauch dienen, außerhalb der versicherten Wohnung bis in Höhe von 25 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (Wohnflächentarif) bzw. bis 4 Prozent der Versicherungssumme (Summentarif), maximal jedoch bis 5.000 Euro, für Wertsachen bis 1.000 Euro
- Bis in Höhe von 1.000 Euro ersetzt der Versicherer den Verlust oder die Beschädigung versicherter Sachen, die im Rahmen einer polizeilich angezeigten Straftat (z.B. mutwillige Beschädigung, Diebstahl, Betrug) entstanden sind
- In den ZÜRS-Zonen 1 und 2 beitragsfreie Mitversicherung von erweiterten Naturgefahren bis in Höhe von 40.000 Euro (Erhöhung möglich).Versicherungsschutz für Seng- und Schmorschäden, die nicht Folge eines Brandes sind
- Kostenschutz für Wohnungsübergabeprotolle:
„Wir vermitteln dem Versicherungsnehmer einen Dienstleister und übernehmen dessen Kosten zur Erstellung von maximal zwei Übergabeprotokollen vor Ort für die im Versicherungsvertrag versicherte Wohneinheit in Deutschland pro Kalenderjahr.
Was ist ein Übergabeprotokoll?
Es handelt sich um eine sachverständige Bestandsaufnahme vor Ort. Ein Dienstleister begleitet Sie bei der Übergabe der Mietwohnung.
Er erstellt mit Ihnen und dem Vermieter das Übergabeprotokoll. Für die Tätigkeit des Dienstleisters sind wir nicht verantwortlich.“
- Mitversicherung von Schäden unmittelbar durch Rauch und Ruß, die nicht Folge eines Brandes sind, allerdings nur, wenn dieser plötzlich aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt
- Mitversichert sind Schäden durch die Explosion von Kampfmitteln aus beendeten Kriegen (Blindgängern), subsidiär auch ohne Explosion Schadenfälle, die durch eine Kampfmittelbeseitigung an versicherten Sachen entstehen
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles
- Bis zu einer Schadenhöhe von maximal 10.000 Euro Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässigem Verstoß gegen vertragliche Sicherheitsvorschriften, ‑anforderungen oder besondere Obliegenheiten
- Mitversicherung von Wertsachen bis 100.000 Euro (Wohnflächentarif) bzw. bis zur Versicherungssumme (Summentarif). Wertsachen über 100.000 Euro sind im Summentarif nur auf Anfrage mitversichert. Außerhalb entsprechender Wertbehältnisse ist der Diebstahl von z. B. Bargeld bis 5.000 Euro, von Urkunden (z. B. Sparbüchern, Namensaktien) bis 25.000 Euro und der von Schmuck bis 50.000 Euro mitversichert.
- Einfacher Diebstahl von Fahrädern ohne Begrenzung. Werden die benannten Obliegenheiten nicht eingehalten, gilt eine maximale Entschädigung von 150 Euro. Klargestellt ist die Mitversicherung von Elektrofahrrädern, nicht jedoch von Pedelecs. Der Versicherer stellt auf Anfrage klar:
„Versichert sind alle nicht zulassungspflichtigen bzw. versicherungspflichtigen Fahrräder“
- Im Rahmen von Versicherungsschutz für Einbruchdiebstahl aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen (siehe ausgewählte Einschränkungen) besteht weltweiter Versicherungsschutz bis in Höhe von 10.000 Euro, für Wertsachen bis 3.000 Euro (Wohnflächentarif) bzw. bis in Höhe von 5 Prozent der Versicherungssumme, maximal 10.000 Euro, für Wertsachen maximal 3.000 Euro (Summentarif)
- Bis in Höhe von 10.000 Euro mitversichert sind Schäden durch wild lebende Tiere, die zum Schalen- oder Federwild gehören sowie durch Waschbären innerhalb der versicherten Wohnung im Gebäude. Ausgeschlossen bleiben Schäden an versicherten Sachen auf Balkonen und Terrassen
- Mitversichert sind an Hausrat innerhalb der versicherten Wohnung Nässeschäden durch unmittelbare Einwirkung von Regen- und Schmelzwasser bis in Höhe von 10.000 Euro
- Mitversicherung von Hotelkosten ohne zeitliche Begrenzung bis 250 Euro pro Tag, ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück)
- Versicherungsschutz besteht für Sturm- und Windbewegungen unabhängig von der Windstärke, für benannte Sachen (u.a. Gartenmöbel, Garten- und Sportgeräte) auf dem Grundstück des Versicherungsortes ohne Begrenzung (Ausnahme: Skulpturen max. 10.000 Euro). Nicht versichert sind Schäden an Pelzen, Leder- oder Alcantarawaren. Außerhalb vom Grundstück des Versicherungsortes sind Sturm- und Hagelschäden nur innerhalb von Räumen von Gebäuden mitversichert.
- Außenversicherung bis 24 Monate, maximal 25.000 Euro
- Vorsorge bis 30 Prozent der Versicherungssumme im Versicherungssummentarif.
Ausgewählte Einschränkungen der Tarife Infinitus Wohnfläche bzw. Versicherungssumme
- GDV-Garantie bezieht sich auf die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen (Teil B), nicht jedoch die besonderen Bedingungen (Teil C). Der Versicherer stellt hierzu klar:
„Mit unserem Tarif 2021 garantieren wir, dass alle Leistungen aus den GDV Musterbedingungen
- Allgemeine Hausratbedingungen
- Zusätzliche Allgemeine Hausratbedingungen (Klauseln)
- Gemeinsamer Allgemeiner Teil für die Allgemeine Haftpflichtversicherung, die Sachversicherung und die Technischen Versicherungen
mindestens erfüllt werden. “
- Die Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Arbeitskreis-Garantie) bezieht sich nur auf die dem Vertag zugrunde liegende Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil B), nicht jedoch die besonderen Bedingungen (Teil C).
- Versicherungsort ist die versicherte Wohnung, so dass über die Außenversicherung hinaus kaum Versicherungsschutz außerhalb von Gebäuden auf dem Versicherungsgrundstück besteht. Ausnahmen bestehen u.a. für Schäden durch Sturm / Hagel an Gartenmöbeln oder Wäschespinnen
- Kein Verzicht auf Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften. Als einzige Ausnahme gilt:
„Ist die Installation von Rauchmeldern bzw. eine Nachrüstung des Gebäudes mit Rauchmeldern behördlich vorgeschrieben, wird sich der Versicherer bei Verletzung dieser behördlichen Vorschrift bezüglich der vorschriftswidrigen Nichtinstallation der Rauchmelder nicht auf eine Obliegenheitsverletzung berufen.“
- Schäden unmittelbar durch Rauch- / Rußschäden sind nur aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trockenanlagen mitversichert
- Nicht versichert sind Schäden durch Stromschwankungen
- Nur eingeschränkt mitversichert sind Schäden durch Überstrom. Mitversichert sind solche Schäden nach B3‑2 und B3‑3 an elektrischen Einrichtungen und Geräte, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsortes der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden durch An- oder Aufprall selbstfahrender Arbeitsmaschinen, sofern diese nicht gleichzeitig auch Straßenfahrzeuge sind
- Nach den Bedingungen besteht weltweiter Versicherungsschutz für „Einbruchdiebstahl aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen“, während Wettbewerber hier vom „Aufbrechen verschlossener Kraft- und Wassersportfahrzeuge“ sprechen. Da Ziffer C3‑2.3 keine Abweichung von Ziffer B4 der Allgemeinen Bedingungen vorsieht, ist unklar, wie der Leistungspunkt die Definition eines Einbruchdiebstahls erfüllen soll (z. B. Eindringen in den Raum eines Gebäudes). Es fehlt bedingungsseitig auch eine Klarstellung, wonach Kraftfahrzeuge als Raum eines Gebäudes anzusehen wären. Bedingungsseitig heißt es lediglich: „Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Räumlichkeiten fest umschlossen sind. Planen, Persennings oder Ähnliches gelten nicht als fest umschlossen.“ Hieraus könnte man mit sehr gutem Willen eine Gleichsetzung mit dem Raum eines Gebäudes ableiten – transparent ist dies aber nicht wirklich.
- Nicht versichert sind unbenannte Kosten
- Nicht versichert sind Schlossänderungskosten für Pkws und Krafträder
- Nicht versichert sind die Kosten für Gebühren für die infolge eines Schadenfalls erforderliche Wiederbeschaffung privater Dokumente und behördlicher Papiere (z. B. Führerscheine, Zeugnisse)
- Keine Übernahme der Kosten für einen Erholungsurlaub nach Großschäden
- Keine Mitversicherung von Verkehrssicherungsmaßnahmen. Der Versicherer stellt jedoch per Mail klar: „Versichert sind Schutzkosten auch für Verkehrssicherungen“.
- Keine Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen
- Keine generelle Mitversicherung von Schäden an aus dem Internet legal heruntergeladenen Daten, mitversichert sind jedoch Datenrettungskosten für private Daten bis in Höhe von 3.000 Euro. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes um „Datenbeschädigung/ ‑zerstörung“ ist nach Ziffer I2‑1.5 im Rahme des Bausteins web@aktiv gegen Zuschlag einschließbar.
- Kein Regressverzicht gegenüber (grob) fahrlässig handelnden Angehörigen
- Fehlende allgemeine Vorsorgedeckung im Wohnflächentarif, allerdings 20 Prozent Vorsorge bei versehentlich falsch angegebener Wohnfläche
- Sammlungen über 20.000 Euro sind laut anfragepflichtig. Wie genau solche definiert sind, geht weder aus dem Tarif noch aus den Bedingungen hervor. Hier stellt sich die Frage, ob ein „begehbarer Kleiderschrank“ als Kleidungssammlung, ein voller Bücherschrank als Büchersammlung oder die Sammlung von filmischen Devotionalien eines Star-Wars-Fans als „Sammlung“ definiert werden soll.
- Ratenzahlungszuschlag bei unterjähriger Zahlweise