Tarif­ana­ly­se: Haus­rat­ver­si­che­rung Infi­ni­tus aus dem Hau­se Interl­loyd (01.2021)

Die Interl­loyd bie­tet ihren Kun­den seit dem 01.01.2021 eine neue Gene­ra­ti­on ihrer Hausrat­ta­ri­fe an. Zur Aus­wahl ste­hen die Tari­fe Euro­se­cu­re Plus und Infi­ni­tus nach dem Wohn­flä­chen­mo­dell sowie Clas­sic, Pro­tect Plus sowie Infi­ni­tus nach dem Versicherungssummenmodell.

Der Ver­si­che­rer führt hier­zu aus:

„Wir haben mit Ein­füh­rung unse­res Hausrat­ta­ri­fes 2021 den Alt­be­stand (Stand 08.2013) auf die neu­en Leis­tun­gen des Tari­fes 2021 umgestellt“

Die Leis­tung in den Ver­si­che­rungs­sum­men­ta­ri­fen ist auf die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me begrenzt, wobei ein Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht eine Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me von 650 Euro je Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che voraussetzt.

© 2021 Cri­ti­cal-News – Neu­an­schaf­fun­gen auf Rei­sen nicht vergessen

Der Ver­si­che­rer defi­niert Wohn- und Nutz­flä­che wie folgt:

„Die Wohn­fla­che ist dem Kauf-/Miet­ver­trag oder den Bau­un­ter­la­gen zu ent­neh­men, wobei alle zu Wohn‑, Gewer­be- oder Hob­by­zwe­cken aus­ge­bau­ten Flä­chen zu berück­sich­ti­gen sind. Bei Ein‑, Zwei­fa­mi­li­en- und Rei­hen­häu­sern sind vor­han­de­ne Kel­ler­räu­me (auch Hang­la­ge) grund­sätz­lich, unab­hän­gig von der Nut­zung, mit 20 % der Kel­ler­grund­fla­che zu berechnen.

Sind der­ar­ti­ge Unter­la­gen nicht vor­han­den, ist die Wohn­flä­che nach Maß­ga­be der fol­gen­den Bestim­mun­gen zu ermitteln.

Die Wohn­flä­che ist die Sum­me der Gesamt­grund­flä­che aller Räu­me (Innen­maß ohne Innen­wän­de, kein Abzug für Dach­schrä­gen) des Hau­ses und der zu Wohn- bzw. Gewer­be­zwe­cken genutz­ten Neben­ge­bäu­de. Zur Wohn­flä­che zäh­len auch Arbeits­zim­mer, gewerb­lich und beruf­lich genutz­te Räu­me, Hob­by­räu­me und Wintergärten.

Bei Ein‑, Zwei­fa­mi­li­en- und Rei­hen­häu­sern sind vor­han­de­ne Kel­ler­räu­me (auch Hang­la­ge) grund­sätz­lich, unab­hän­gig von der Nut­zung, mit 20 % der Grund­flä­che zu berechnen.

Nicht zur Wohn­flä­che zäh­len Trep­pen, Bal­ko­ne, Log­gi­en, Ter­ras­sen, Gara­gen, Car­ports und sons­ti­ge nicht aus­ge­bau­te Räu­me (nicht aus­ge­baut bedeu­tet: Die Räu­me befin­den sich in einem bau­li­chen Zustand, der die Nut­zung als Wohn­raum nicht zulässt).“

In den Wohn­flä­chen­ta­ri­fen besteht ein Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht bei kor­rek­ter Anga­be der Wohn­flä­che, wäh­rend die Höchstent­schä­di­gung im Tarif Euro­se­cu­re Plus auf 300.000 Euro beschränkt ist. Im Tarif Infi­ni­tus Wohn­flä­che besteht abwei­chend eine unbe­grenz­te Höchstentschädigung.

Fol­gen­de Leis­tungs­bau­stei­ne sind optio­nal für alle Tari­fe hinzuwählbar:

  • Wei­te­re Natur­ge­fah­ren (im Tarif Infi­ni­tus in ZÜRS 1 und 2 bis 40.000 Euro bei­trags­frei mit­ver­si­chert, Erhö­hung gegen Zuschlag, in ZÜRS 3 und 4 gene­rell nur auf Anfrage)
  • Bei­trags­be­frei­ung bei Arbeits­lo­sig­keit (im Tarif Infi­ni­tus bereits bei­trags­frei bis 24 Mona­te ein­ge­schlos­sen) und Erwerbs­min­de­rung (optio­nal in allen Tari­fen gegen Zuschlag) für bis zu fünf Jahre
  • Fahr­rad­kas­ko mit Fahr­rad­as­sis­tance
  • Glas­bruch­schä­den
  • web@ktiv für Pri­vat­per­so­nen (für den Rechts­schutz­teil mit der ARAG SE als Risikoträger)
  • Elek­tronik­schutz: Haus­halts­ge­rä­te, Infor­ma­ti­ons- und Unter­hal­tungs­elek­tro­nik, Kommunikationselektronik
  • Haus- und Wohnungs-Schutzbrief
  • Bau­stein „unbe­nann­te Gefahr

In den Ver­si­che­rungs­sum­men­ta­ri­fen sind Min­dest­si­che­run­gen (u. a. bün­dig abschlie­ßen­der Schutz durch Pro­fil­zy­lin­der für Zugangs­tü­ren von Haus oder Woh­nung) erst ab einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 115.000 Euro, in den Wohn­flä­chen­ta­ri­fen ab 175.000 Euro erforderlich.

Bei unter­jäh­ri­ger Zahl­wei­se wird ein Raten­zah­lungs­zu­schlag von 5 Pro­zent (monat­li­che bzw. vier­tel­jähr­li­che Zahl­wei­se) bzw. 3 Pro­zent (halb­jähr­li­che Zahl­wei­se) erho­ben. Der Min­dest­bei­trag bei monat­li­cher Zahl­wei­se beträgt 5 Euro netto.

Zur Prä­mi­en­re­du­zie­rung gewährt die Interl­loyd einen Bün­del­nach­lass. Die­ser beträgt bei Ver­ein­ba­rung von Ver­si­che­rungs­schutz für min­des­tens zwei Haupt­spar­ten 5 Pro­zent, bei min­des­tens drei Haupt­spar­ten 10 Pro­zent. Als Haupt­spar­ten gel­ten die Privathaftpflicht‑, die Gebäu­de- und die Unfall­ver­si­che­rung. Zusätz­lich wird ein Bei­trags­nach­lass für Per­so­nen ab dem voll­ende­te 55. Lebens­jahr gewährt.

Anfra­ge­pflich­ti­ge Risi­ken sind u.a. sol­che mit mehr als einem Vor­scha­den oder einem Ein­bruch­dieb­stahl­scha­den über 10.000 Euro in den letz­ten fünf Jah­ren vor Antrags­stel­lung bzw. min­des­tens einem Ele­men­tar­scha­den (z. B. Über­schwem­mung, Erd­be­ben) in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren vor Antrags­stel­lung. Glei­ches gilt bei den Wohn­flä­chen­ta­ri­fen für sol­che mit einer Wohn­flä­che über 250 Qua­drat­me­tern, bei den Ver­si­che­rungs­sum­men­ta­ri­fen von über 250.000 Euro (Clas­sic, Pro­tect Plus) bzw. 300.000 Euro (Euro­se­cu­re Plus).

Tarif­ab­hän­gig ist anfra­ge­pflich­tig auch ein Wert­sa­chen­an­teil über 100.000 Euro (Infi­ni­tus Wohn­flä­che) bzw. eine Ver­si­che­rungs­sum­me über 250.000 Euro (Infi­ni­tus Ver­si­che­rungs­sum­me). Wer­den die tarif­ab­hän­gig benann­ten Gren­zen über­schrit­ten, sind die vor­han­de­nen Wert­sa­chen in der tat­säch­li­chen Höhe anzugeben.

Gebäu­de der Bau­art­klas­se 5 sind anfra­ge­pflich­tig. Sie wer­den indi­vi­du­ell geprüft und kalkuliert.

Sofern die Bedin­gun­gen zukünf­tig um eine bedin­gungs­sei­ti­ge GDV-Garan­tie erwei­tert wür­den, die auch die Beson­de­ren Bedin­gun­gen mit­ein­schließt, wür­de der aktu­el­le Tarif Infi­ni­tus Wohn­flä­che von Wit­te Finan­cial Ser­vices mit „Bron­ze“ bewer­tet. Für eine Bewer­tung mit Sil­ber wäre zusätz­lich ein Regress­ver­zicht gegen­über fahr­läs­sig han­deln­den Ange­hö­ri­gen erforderlich.

Aus­ge­wähl­te Leis­tun­gen der Tari­fe Infi­ni­tus Wohn­flä­che bzw. Versicherungssumme

  • Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch unbe­nann­te Gefah­ren, maxi­mal 250.000 Euro (zwei­fach maxi­miert) mit 10 Pro­zent Selbst­be­halt, min­des­tens 1.000 Euro. Nicht ver­si­chert sind u.a. Schä­den die mit­tel­bar oder unmit­tel­bar an Tie­ren oder durch Tie­re oder Per­so­nen ver­ur­sacht wer­den oder sol­che durch Ste­hen- und Lie­gen­las­sen. Eine aus­drück­li­che Beweis­last­um­kehr zu Guns­ten des Ver­si­che­rungs­neh­mers ist nicht versichert.
  • Best­leis­tungs­ga­ran­tie
  • Besitz­stands­ga­ran­tie (Vor­ver­si­che­rer­ga­ran­tie), sofern Vor­ver­trag min­des­tens ein Jahr bestan­den hat
  • Sum­men­dif­fe­renz­de­ckung bis 20 % über die Ver­si­che­rungs­sum­me des Wett­be­wer­bers hin­aus, dazu Kon­di­ti­ons­dif­fe­renz­de­ckung für erhöh­te Leis­tun­gen des Neuvertrages
  • Bei­trags­be­frei­ung bei Arbeits­lo­sig­keit bis maxi­mal 24 Mona­ten, frü­hes­tens jedoch 6 Mona­te nach Ver­si­che­rungs­be­ginn und höchs­tens bis zur Voll­endung des 58. Lebens­jah­res. Erhö­hung auf fünf Jah­re gegen Zuschlag
  • Bei Ver­si­cher­er­wech­sel Ver­si­che­rungs­schutz bei unkla­rer Zuständigkeit
  • Bei kor­rek­ter Wohn­flä­chen­an­ga­be pau­scha­ler Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht
  • Mit­ver­si­chert ist der ein­fa­che Dieb­stahl von ver­si­cher­ten Sachen, die dem Ver­si­che­rungs­neh­mer oder einer mit ihm in häus­li­cher Gemein­schaft leben­den Per­son gehö­ren oder ihrem per­sön­li­chen Gebrauch die­nen, außer­halb der ver­si­cher­ten Woh­nung bis in Höhe von 25 Euro pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che (Wohn­flä­chen­ta­rif) bzw. bis 4 Pro­zent der Ver­si­che­rungs­sum­me (Sum­men­ta­rif), maxi­mal jedoch bis 5.000 Euro, für Wert­sa­chen bis 1.000 Euro
  • Bis in Höhe von 1.000 Euro ersetzt der Ver­si­che­rer den Ver­lust oder die Beschä­di­gung ver­si­cher­ter Sachen, die im Rah­men einer poli­zei­lich ange­zeig­ten Straf­tat (z.B. mut­wil­li­ge Beschä­di­gung, Dieb­stahl, Betrug) ent­stan­den sind
  • In den ZÜRS-Zonen 1 und 2 bei­trags­freie Mit­ver­si­che­rung von erwei­ter­ten Natur­ge­fah­ren bis in Höhe von 40.000 Euro (Erhö­hung möglich).Versicherungsschutz für Seng- und Schmor­schä­den, die nicht Fol­ge eines Bran­des sind
  • Kos­ten­schutz für Woh­nungs­über­ga­be­pro­tol­le:

„Wir ver­mit­teln dem Ver­si­che­rungs­neh­mer einen Dienst­leis­ter und über­neh­men des­sen Kos­ten zur Erstel­lung von maxi­mal zwei Über­ga­be­pro­to­kol­len vor Ort für die im Ver­si­che­rungs­ver­trag ver­si­cher­te Wohn­ein­heit in Deutsch­land pro Kalenderjahr.

Was ist ein Übergabeprotokoll?

Es han­delt sich um eine sach­ver­stän­di­ge Bestands­auf­nah­me vor Ort. Ein Dienst­leis­ter beglei­tet Sie bei der Über­ga­be der Mietwohnung.

Er erstellt mit Ihnen und dem Ver­mie­ter das Über­ga­be­pro­to­koll. Für die Tätig­keit des Dienst­leis­ters sind wir nicht verantwortlich.“

  • Mit­ver­si­che­rung von Schä­den unmit­tel­bar durch Rauch und Ruß, die nicht Fol­ge eines Bran­des sind, aller­dings nur, wenn die­ser plötz­lich aus den auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück befind­li­chen Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Tro­cken­an­la­gen aus­ge­tre­ten ist und unmit­tel­bar auf ver­si­cher­te Sachen einwirkt
  • Mit­ver­si­chert sind Schä­den durch die Explo­si­on von Kampf­mit­teln aus been­de­ten Krie­gen (Blind­gän­gern), sub­si­di­är auch ohne Explo­si­on Scha­den­fäl­le, die durch eine Kampf­mit­tel­be­sei­ti­gung an ver­si­cher­ten Sachen entstehen
  • Ver­zicht auf Kür­zung der Leis­tung bei grob fahr­läs­si­ger Her­bei­füh­rung des Versicherungsfalles
  • Bis zu einer Scha­den­hö­he von maxi­mal 10.000 Euro Ver­zicht auf Leis­tungs­kür­zung bei grob fahr­läs­si­gem Ver­stoß gegen ver­trag­li­che Sicher­heits­vor­schrif­ten, ‑anfor­de­run­gen oder beson­de­re Obliegenheiten
  • Mit­ver­si­che­rung von Wert­sa­chen bis 100.000 Euro (Wohn­flä­chen­ta­rif) bzw. bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me (Sum­men­ta­rif). Wert­sa­chen über 100.000 Euro sind im Sum­men­ta­rif nur auf Anfra­ge mit­ver­si­chert. Außer­halb ent­spre­chen­der Wert­be­hält­nis­se ist der Dieb­stahl von z. B. Bar­geld bis 5.000 Euro, von Urkun­den (z. B. Spar­bü­chern, Namens­ak­ti­en) bis 25.000 Euro und der von Schmuck bis 50.000 Euro mitversichert.
  • Ein­fa­cher Dieb­stahl von Fah­rä­dern ohne Begren­zung. Wer­den die benann­ten Oblie­gen­hei­ten nicht ein­ge­hal­ten, gilt eine maxi­ma­le Ent­schä­di­gung von 150 Euro. Klar­ge­stellt ist die Mit­ver­si­che­rung von Elek­tro­fahr­rä­dern, nicht jedoch von Pedelecs. Der Ver­si­che­rer stellt auf Anfra­ge klar:

„Ver­si­chert sind alle nicht zulas­sungs­pflich­ti­gen bzw. ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Fahrräder“

  • Im Rah­men von Ver­si­che­rungs­schutz für Ein­bruch­dieb­stahl aus Kraft- und Was­ser­sport­fahr­zeu­gen (sie­he aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen) besteht welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz bis in Höhe von 10.000 Euro, für Wert­sa­chen bis 3.000 Euro (Wohn­flä­chen­ta­rif) bzw. bis in Höhe von 5 Pro­zent der Ver­si­che­rungs­sum­me, maxi­mal 10.000 Euro, für Wert­sa­chen maxi­mal 3.000 Euro (Sum­men­ta­rif)
  • Bis in Höhe von 10.000 Euro mit­ver­si­chert sind Schä­den durch wild leben­de Tie­re, die zum Scha­len- oder Feder­wild gehö­ren sowie durch Wasch­bä­ren inner­halb der ver­si­cher­ten Woh­nung im Gebäu­de. Aus­ge­schlos­sen blei­ben Schä­den an ver­si­cher­ten Sachen auf Bal­ko­nen und Terrassen
  • Mit­ver­si­chert sind an Haus­rat inner­halb der ver­si­cher­ten Woh­nung Näs­se­schä­den durch unmit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Regen- und Schmelz­was­ser bis in Höhe von 10.000 Euro
  • Mit­ver­si­che­rung von Hotel­kos­ten ohne zeit­li­che Begren­zung bis 250 Euro pro Tag, ohne Neben­kos­ten (z. B. Frühstück)
  • Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Sturm- und Wind­be­we­gun­gen unab­hän­gig von der Wind­stär­ke, für benann­te Sachen (u.a. Gar­ten­mö­bel, Gar­ten- und Sport­ge­rä­te) auf dem Grund­stück des Ver­si­che­rungs­or­tes ohne Begren­zung (Aus­nah­me: Skulp­tu­ren max. 10.000 Euro). Nicht ver­si­chert sind Schä­den an Pel­zen, Leder- oder Alcant­a­ra­wa­ren. Außer­halb vom Grund­stück des Ver­si­che­rungs­or­tes sind Sturm- und Hagel­schä­den nur inner­halb von Räu­men von Gebäu­den mitversichert.
  • Außen­ver­si­che­rung bis 24 Mona­te, maxi­mal 25.000 Euro
  • Vor­sor­ge bis 30 Pro­zent der Ver­si­che­rungs­sum­me im Versicherungssummentarif.

Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen der Tari­fe Infi­ni­tus Wohn­flä­che bzw. Versicherungssumme

  • GDV-Garan­tie bezieht sich auf die dem Ver­trag zugrun­de lie­gen­den All­ge­mei­nen Bedin­gun­gen (Teil B), nicht jedoch die beson­de­ren Bedin­gun­gen (Teil C). Der Ver­si­che­rer stellt hier­zu klar:

„Mit unse­rem Tarif 2021 garan­tie­ren wir, dass alle Leis­tun­gen aus den GDV Musterbedingungen

  1. All­ge­mei­ne Hausratbedingungen
  2. Zusätz­li­che All­ge­mei­ne Haus­rat­be­din­gun­gen (Klau­seln)
  3. Gemein­sa­mer All­ge­mei­ner Teil für die All­ge­mei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die Sach­ver­si­che­rung und die Tech­ni­schen Versicherungen

min­des­tens erfüllt werden. “

  • Die Garan­tie hin­sicht­lich der unver­bind­li­chen Emp­feh­lun­gen des Arbeits­krei­ses Bera­tungs­pro­zes­se (Arbeits­kreis-Garan­tie) bezieht sich nur auf die dem Ver­tag zugrun­de lie­gen­de All­ge­mei­nen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen (Teil B), nicht jedoch die beson­de­ren Bedin­gun­gen (Teil C).
  • Ver­si­che­rungs­ort ist die ver­si­cher­te Woh­nung, so dass über die Außen­ver­si­che­rung hin­aus kaum Ver­si­che­rungs­schutz außer­halb von Gebäu­den auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück besteht. Aus­nah­men bestehen u.a. für Schä­den durch Sturm / Hagel an Gar­ten­mö­beln oder Wäschespinnen
  • Kein Ver­zicht auf Leis­tung bei grob fahr­läs­si­ger Ver­let­zung gesetz­li­cher und behörd­li­cher Vor­schrif­ten. Als ein­zi­ge Aus­nah­me gilt:

„Ist die Instal­la­ti­on von Rauch­mel­dern bzw. eine Nach­rüs­tung des Gebäu­des mit Rauch­mel­dern behörd­lich vor­ge­schrie­ben, wird sich der Ver­si­che­rer bei Ver­let­zung die­ser behörd­li­chen Vor­schrift bezüg­lich der vor­schrifts­wid­ri­gen Nicht­in­stal­la­ti­on der Rauch­mel­der nicht auf eine Oblie­gen­heits­ver­let­zung berufen.“

  • Schä­den unmit­tel­bar durch Rauch- / Ruß­schä­den sind nur aus den auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück befind­li­chen Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Tro­cken­an­la­gen mitversichert
  • Nicht ver­si­chert sind Schä­den durch Strom­schwan­kun­gen
  • Nur ein­ge­schränkt mit­ver­si­chert sind Schä­den durch Über­strom. Mit­ver­si­chert sind sol­che Schä­den nach B3‑2 und B3‑3 an elek­tri­schen Ein­rich­tun­gen und Gerä­te, wenn über die­se Schä­den hin­aus auf dem Grund­stück des Ver­si­che­rungs­or­tes der Ein­schlag eines Blit­zes zumin­dest durch Spu­ren nach­weis­bar ist.
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch An- oder Auf­prall selbst­fah­ren­der Arbeits­ma­schi­nen, sofern die­se nicht gleich­zei­tig auch Stra­ßen­fahr­zeu­ge sind
  • Nach den Bedin­gun­gen besteht welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz für „Ein­bruch­dieb­stahl aus Kraft- und Was­ser­sport­fahr­zeu­gen“, wäh­rend Wett­be­wer­ber hier vom „Auf­bre­chen ver­schlos­se­ner Kraft- und Was­ser­sport­fahr­zeu­ge“ spre­chen. Da Zif­fer C3‑2.3 kei­ne Abwei­chung von Zif­fer B4 der All­ge­mei­nen Bedin­gun­gen vor­sieht, ist unklar, wie der Leis­tungs­punkt die Defi­ni­ti­on eines Ein­bruch­dieb­stahls erfül­len soll (z. B. Ein­drin­gen in den Raum eines Gebäu­des). Es fehlt bedin­gungs­sei­tig auch eine Klar­stel­lung, wonach Kraft­fahr­zeu­ge als Raum eines Gebäu­des anzu­se­hen wären. Bedin­gungs­sei­tig heißt es ledig­lich: „Vor­aus­set­zung für den Ver­si­che­rungs­schutz ist, dass die genann­ten Räum­lich­kei­ten fest umschlos­sen sind. Pla­nen, Per­sen­nings oder Ähn­li­ches gel­ten nicht als fest umschlos­sen.“ Hier­aus könn­te man mit sehr gutem Wil­len eine Gleich­set­zung mit dem Raum eines Gebäu­des ablei­ten – trans­pa­rent ist dies aber nicht wirklich.
  • Nicht ver­si­chert sind unbe­nann­te Kosten
  • Nicht ver­si­chert sind Schloss­än­de­rungs­kos­ten für Pkws und Krafträder
  • Nicht ver­si­chert sind die Kos­ten für Gebüh­ren für die infol­ge eines Scha­den­falls erfor­der­li­che Wie­der­be­schaf­fung pri­va­ter Doku­men­te und behörd­li­cher Papie­re (z. B. Füh­rer­schei­ne, Zeugnisse)
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für einen Erho­lungs­ur­laub nach Großschäden
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Ver­kehrs­si­che­rungs­maß­nah­men. Der Ver­si­che­rer stellt jedoch per Mail klar: „Ver­si­chert sind Schutz­kos­ten auch für Verkehrssicherungen“.
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für die Besei­ti­gung von Rohrverstopfungen
  • Kei­ne gene­rel­le Mit­ver­si­che­rung von Schä­den an aus dem Inter­net legal her­un­ter­ge­la­de­nen Daten, mit­ver­si­chert sind jedoch Daten­ret­tungs­kos­ten für pri­va­te Daten bis in Höhe von 3.000 Euro. Eine Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes um „Datenbeschädigung/ ‑zer­stö­rung“ ist nach Zif­fer I2‑1.5 im Rah­me des Bau­steins web@aktiv gegen Zuschlag einschließbar.
  • Kein Regress­ver­zicht gegen­über (grob) fahr­läs­sig han­deln­den Angehörigen
  • Feh­len­de all­ge­mei­ne Vor­sor­ge­de­ckung im Wohn­flä­chen­ta­rif, aller­dings 20 Pro­zent Vor­sor­ge bei ver­se­hent­lich falsch ange­ge­be­ner Wohnfläche
  • Samm­lun­gen über 20.000 Euro sind laut anfra­ge­pflich­tig. Wie genau sol­che defi­niert sind, geht weder aus dem Tarif noch aus den Bedin­gun­gen her­vor. Hier stellt sich die Fra­ge, ob ein „begeh­ba­rer Klei­der­schrank“ als Klei­dungs­samm­lung, ein vol­ler Bücher­schrank als Bücher­samm­lung oder die Samm­lung von fil­mi­schen Devo­tio­na­li­en eines Star-Wars-Fans als „Samm­lung“ defi­niert wer­den soll.
  • Raten­zah­lungs­zu­schlag bei unter­jäh­ri­ger Zahlweise
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