Tarif­ana­ly­se: Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Haft­pflicht­kas­se (01−2023)

• Ver­si­chert sind gesetz­li­che Haft­pflicht­an­sprü­che aus der Ver­mie­tung einer Ein­lie­ger­woh­nung eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses oder von Wohn­ein­hei­ten eines (Zwei- oder) Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses im Inland, sofern das Ein- oder Mehr­fa­mi­li­en­haus vom Ver­si­che­rungs­neh­mer selbst genutzt wird (d. h. Post­an­schrift sowie pri­va­te Anschrift des Ver­si­che­rungs­neh­mers sind hier), maxi­mal 2 Wohn­ein­hei­ten ver­mie­tet wer­den oder der Brut­to­jah­res­miet­wert 35.000 Euro nicht über­steigt. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Haft­pflicht­kas­se, Stand 01.2022

Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Haft­pflicht­an­sprü­che Drit­ter aus dem Gebrauch eige­ner Segel­fahr­zeu­ge bis 25 m² Segel­flä­che ohne Treib­sät­ze sowie für eige­ne Motor­boo­te, sofern für deren Füh­ren jeweils kei­ne behörd­li­che Erlaub­nis erfor­der­lich ist, bis zu einer Motor­stär­ke von 15 PS / 11,03 kW. Der Gebrauch frem­der Motor­boo­te ist bei der Haft­pflicht­kas­se mit­ver­si­chert, sofern dies nur gele­gent­lich geschieht und kei­ne behörd­li­che Erlaub­nis vor­aus­setzt. In Deutsch­land wird eine sol­che Erlaub­nis ab 15 PS für Motor­boo­te und ab 5 PS für Jet­ski vor­aus­ge­setzt. wei­ter­le­sen…

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Rhion Ver­si­che­rung AG

Zum 01.07.2019 hat die Rhion ihre immer noch aktu­el­le und ver­kaufs­of­fe­ne Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung neu auf­ge­stellt. Zur Wahl ste­hen Deckungs­sum­men je nach Bran­che zwi­schen 2 Mil­lio­nen Euro für Per­­so­­nen- sowie 1 Mil­lio­nen Euro für Sach­schä­den und 10 Mio. Euro für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. So kön­nen etwa Maler, Tro­cken­bau­er oder der Ein­zel­han­del Deckungs­sum­men bis 10 Mio. Euro pau­schal für wei­ter­le­sen…