Tarif­ana­ly­se: Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Rhion Ver­si­che­rung AG (Stand 07.2019)

Tätig­keits­schä­den sind mit­ver­si­chert in den Berei­chen Be- und Ent­la­de­schä­den (s.o.), Lei­tungs­schä­den sowie Schä­den an bau­sei­tig gestell­tem Mate­ri­al. Ver­si­chert sind fer­ner Schä­den an Sachen, die dem Ver­si­che­rungs­neh­mer zur Lohn­be- oder ver­ar­bei­tung die­nen, sofern die­se nicht bei dem unmit­tel­ba­ren Bear­bei­tungs­vor­gang zur Erfül­lung des Ver­tra­ges ent­stan­den sind. Nicht ver­si­chert sind u.a. Schä­den an zu unter­fah­ren­den und unter­fan­gen­den Grund­stü­cken, Gebäu­den, Gebäu­de­tei­len und Anla­gen.  Ver­si­che­rungs­schutz besteht bis in Höhe der gewähl­ten Deckungs­sum­me. Posi­tiv ist auch, dass die Mit­ver­si­che­rung von benann­ten Tätig­keits­schä­den sowohl auf dem eige­nen Betriebs­grund­stück als auch auf frem­den Grund­stü­cken und an Fremd­ma­te­ri­al besteht. wei­ter­le­sen…