Tarif­ana­ly­se: Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung der VHV – HHD 2018 (Stand 09.2017)

Aus­drück­li­che Mit­ver­si­che­rung von Bearbeitungs‑, Tätig­keits- und Obhuts­schä­den. Dies gilt aller­dings nicht für alle ver­si­cher­ba­ren Beru­fe und wird z.B. über die Klau­sel A 956 für Anti­qua­ria­te aus­ge­schlos­sen. Aus­ge­schlos­sen sind bei Anti­qua­ria­ten Bear­bei­tungs­schä­den an Sachen, die sich beim VN zur Lohn­be- oder ‑ver­ar­bei­tung, Repa­ra­tur oder sons­ti­gen Zwe­cken (z. B. Verpackungs‑, Kom­mis­sio­nie­rungs­ar­bei­ten, Foto‑, Restau­ra­ti­ons­ar­bei­ten, Pro­duk­ti­ons­mit­tel) befin­den, befun­den haben oder von ihm über­nom­men wur­den wei­ter­le­sen…

Kurz­check: Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Uelz­e­ner (Stand 12.2020)

Vie­le Leis­tun­gen wer­den nicht bedin­gungs­sei­tig, son­dern statt­des­sen auf der Web­site des Anbie­ters in Form einer Leis­tungs­über­sicht klar­ge­stellt. Pre­mi­um und Pre­mi­um-Plus-Tarif unter­schei­den sich von­ein­an­der nur durch die abge­si­cher­te Deckungs­sum­me. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Haft­pflicht­kas­se (Stand 01.2021)

Beschä­di­gung von zu pri­va­ten Zwe­cken gemie­te­ten, gelie­he­nen, gepach­te­ten oder geleas­ten Stal­lun­gen, Reit­hal­len, Wei­den, an Kut­schen und Schlit­ten sowie an Hun­de- und Pfer­de­trans­port­an­hän­gern bis 10.000 Euro. Dabei gilt eine zwei­fa­che Maxi­mie­rung pro Jahr. Ofen­stal­lun­gen und Pad­docks wer­den nicht aus­drück­lich benannt, sei­en aber laut Ver­si­che­rer im Sin­ne von Zif­fer 17.3 BBR unter „Stal­lun­gen, Reit­hal­len, Wei­den“ mit­ver­si­chert wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Rhion Ver­si­che­rung AG (Stand 07.2019)

Tätig­keits­schä­den sind mit­ver­si­chert in den Berei­chen Be- und Ent­la­de­schä­den (s.o.), Lei­tungs­schä­den sowie Schä­den an bau­sei­tig gestell­tem Mate­ri­al. Ver­si­chert sind fer­ner Schä­den an Sachen, die dem Ver­si­che­rungs­neh­mer zur Lohn­be- oder ver­ar­bei­tung die­nen, sofern die­se nicht bei dem unmit­tel­ba­ren Bear­bei­tungs­vor­gang zur Erfül­lung des Ver­tra­ges ent­stan­den sind. Nicht ver­si­chert sind u.a. Schä­den an zu unter­fah­ren­den und unter­fan­gen­den Grund­stü­cken, Gebäu­den, Gebäu­de­tei­len und Anla­gen.  Ver­si­che­rungs­schutz besteht bis in Höhe der gewähl­ten Deckungs­sum­me. Posi­tiv ist auch, dass die Mit­ver­si­che­rung von benann­ten Tätig­keits­schä­den sowohl auf dem eige­nen Betriebs­grund­stück als auch auf frem­den Grund­stü­cken und an Fremd­ma­te­ri­al besteht. wei­ter­le­sen…