Tarif­ana­ly­se: Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen mit dem Risi­ko­trä­ger Dia­log (Stand 11.2018)

Im Rah­men der Mit­ver­si­che­rung der gesetz­li­chen Haft­pflicht des Ver­si­che­rungs­neh­mers aus dem erlaub­ten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb‑, Stoß- und Schuss­waf­fen (auch Pfeil und Bogen) sowie Muni­ti­on, Geschos­sen und waf­fen­recht­lich erlaub­tem Zube­hör, auch außer­halb der Jagd besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz zu straf­ba­ren Hand­lun­gen. Ent­spre­chend besteht Ver­si­che­rungs­schutz bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit, nicht jedoch bei Vor­satz. Ein Aus­schluss von Straf­ta­ten durch Drit­te im Zusam­men­hang mit dem beschrie­be­nen Besitz sol­cher Waf­fen, Muni­ti­on oder Geschos­se ist nicht vor­ge­se­hen. Dies ist vor dem Hin­ter­grund des Win­nen­den-Anschlags vom 11.03.2009 ein wich­ti­ger Mehr­wert gegen­über Wett­be­werbs­ta­ri­fen mit einem ent­spre­chen­den Aus­schluss. Bei dem beschrie­be­nen Atten­tat hat­te der Vater des Atten­tä­ters die­sem grob fahr­läs­si­gen Zugang zu sei­ner Schuss­waf­fe ermög­licht. Die Unfall­kas­se Baden-Würt­tem­berg mach­te damals die Kos­ten für die Heil­be­hand­lung von Schü­lern, Eltern und Leh­rern gel­tend. Die Ver­si­che­rung habe damals ins­ge­samt einen Scha­den­er­satz in Höhe von 717.000 Euro gel­tend gemacht . Wird eine Waf­fe wie beim dama­li­gen Ereig­nis von einem Drit­ten zu einem Anschlag ein­ge­setzt, so ist bes­ten­falls mit­tel­bar ein jagd­li­cher Zusam­men­hang her­leit­bar, in dem man näm­lich unter­stellt, dass die Waf­fe nur zum Zwe­cke der Jagd­aus­übung über­haupt im Haus­halt des Ver­si­che­rungs­neh­mers ver­wahrt wur­de. Argu­men­tiert man, dass es hier um die gesetz­li­che Haft­pflicht des Ver­si­che­rungs­neh­mers im Gegen­satz zur gesetz­li­chen Haft­pflicht der Drit­ten gehe, so trifft den Ver­si­che­rungs­neh­mer sicher nur dann eine Haf­tung, wenn er sei­nen Sorg­falts­pflich­ten nicht genü­ge getan hat. Genau dies wur­de im Fall Win­nen­den bejaht. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se Rechts­schutz­ver­si­che­rung ARB 2018 aus dem Hau­se Itze­hoer (Stand 11.2021)

Kein Ver­si­che­rungs­schutz für recht­li­che Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit gene­ti­schen Schä­den, aus­ge­nom­men im Zusam­men­hang mit einer medi­zi­ni­schen Behand­lung. Da etwa die so genann­ten „Coro­na-Imp­fun­gen“ kei­ne ste­ri­le Immu­ni­tät bie­ten, und sie vor Markt­ein­tritt nie dar­auf unter­sucht wur­den, und inso­fern die Ver­hü­tung der frag­li­chen Krank­heit nicht sicher ver­hü­tet wer­den kann, bleibt unklar, ob sol­che Injek­tio­nen gegen COVID-19 im Sin­ne von § 630a Abs. 1 BGB als ver­si­cher­te Behand­lun­gen anzu­se­hen sind. Grund­sätz­lich kann eine sol­che „Schutz­imp­fung“ nicht als „medi­zi­ni­sche Behand­lung“ ange­se­hen wer­den, da Impf­stof­fe nicht unter das Arz­nei­mit­tel­ge­setz fal­len. Pro­ble­ma­tisch ist der Aus­schluss auch vor dem Hin­ter­grund, dass Gen­tech­nik auch in man­chen Lebens­mit­teln ein­ge­setzt wird (z. B. Gen­mais oder Gen­so­ja). wei­ter­le­sen…

Kurz­check: Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Haftpflichtkasse

Die Haft­pflicht­kas­se VVaG bie­tet ihre Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung als „Ein­fach Kom­plett“ mit den Deckungs­sum­men 10, 20 bzw. 50 Mio. Euro Deckungs­sum­me an. Dabei besteht eine maxi­ma­le Deckung von 10 Mio. Euro je geschä­dig­ter Per­son. Der Ver­si­che­rungs­schutz besteht gene­rell ohne Maxi­mie­rung, aller­dings sind ein­zel­nen Leis­tun­gen zweifach‑, die Mit­ver­si­che­rung des Umwelt­scha­den­ri­si­kos ist ein­fach maxi­miert. Die aktu­el­len Bedin­gun­gen tra­gen den wei­ter­le­sen…

Risi­ko & Vor­sor­ge Heft 2 – 2014

Aus­ga­be mit fol­gen­den Inhal­ten: Früh­ren­ten: Meist psy­chi­sche Ursa­chen Steu­er­spar­mo­dell Ver­si­che­rungs­man­tel Baye­ri­sche: Mak­ler & BU Häu­fi­ger krank PKV-Bei­hil­­fe­­ta­ri­­fe: uni­Ver­sa mit Best­be­wer­tung „A+“ Ver­triebs­we­ge im Wan­del Mak­ler & Rechts­be­ra­tung Ver­si­che­rungs­jour­nal: „Stif­tung Waren­test ver­spricht zu viel.“ BU & Regu­lie­rungs­pra­xis Absatz: Pri­vat­haft­pflicht vor­n­EU­RO­PA Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blät­ter: „Sehr gut“ Selb­stän­di­ge: Bera­tungs­the­ma Inva­li­di­tät BU-Abschluss Mak­ler & Rabat­te „Risi­ko & Vor­sor­ge“ ver­gibt erneut das Sie­gel „Aus­ge­zeich­ne­te Fonds-Aus­­­wahl“. Fonds­po­li­cen, so attrak­tiv wie nie zuvor wei­ter­le­sen…