Seit dem November 2021 bietet die Itzehoer Versicherung / Brandgilde von 1691 Versicherungsverein a. G. ihre aktuellen Rechtsschutztarife compact und comfort sowohl für Nichtselbstständige als auch für Selbstständige und Freiberufler an, soweit die gewerbliche Tätigkeit nicht betroffen ist. Für die Schadenbearbeitung ist weiterhin die Itzehoer Rechtsschutz Union Schadenservice GmbH zuständig. Das Unternehmen ist nach den Bruttoeinnahmen des Jahres 2021 Platz 18 unter den größten deutsche Rechtsschutzversicherer, dies bei einer eher unterdurchschnittlichen Schadenquote von 63,3 %[1].
Am 29.06.2018 hat die Itzehoer den Bereich der Rechtsschutz-Versicherungen von der Alte Leipziger Versicherung AG übertragen bekommen.
Mit Presseerklärung vom 07.06.2017 informierte die Itzehoer über folgenden Umstand:
„Die Itzehoer Versicherungen übernehmen mit Wirkung zum 1. Januar 2018 die Rechtsschutzsparte der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG einschließlich der Tochtergesellschaft RECHTSSCHUTZ UNION Schaden GmbH.“[2]
Die erfolgreiche Übertragung erfolgte schließlich am 29.06.2018[3]. Seit der Bestandsübernahme gab es bislang nur wenige Änderungen im Bedingungswerk. Nun wurde zu Mai 2023 eine grundlegende Überarbeitung des Bedingungswerkes mit vielen Leistungsverbesserungen, kundenverständlicher Sprache und zahlreichen Leistungsbeispielen bei unverändertem Prämienniveau angekündigt.
Die Versicherungssumme innerhalb des allgemeinen Geltungsbereichs beträgt im compact-Tarif 500.000 Euro, im Comfort-Tarif ist sie unbegrenzt. Weltweit besteht abweichend Versicherungsschutz in Höhe von 100.000 Euro bzw. 300.000 Euro, wobei eine Leistung von über 100.000 Euro jeweils nur versichert ist, soweit diese Kosten auch nach deutschen Kostenrecht wären. Anders als bei vielen Wettbewerbern besteht der weltweite Versicherungsschutz ohne eine zeitliche Begrenzung. Sollte ein Bestandskunde etwa durch den Arbeitgeber für einen befristeten Zeitraum ins Ausland versetzt werden, so wird in diesem Fall geschäftsplanmäßig für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren Versicherungsschutz gewährt. Voraussetzung sei laut Auskunft des Unternehmens vom 17.03.2023 allein das Bestehen einer deutschen Postanschrift.
Der allgemeine Geltungsbereich bezieht sich nach § 6 der Bedingungen auf Europa, den außereuropäischer Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira. Für den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, den Sozialgerichts-Rechtsschutz, den Verwaltungs-Rechtsschutz (außer im Rahmen der erweiterten Leistungen nur vor Gerichten), den aktiven Straf-Rechtschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten, den Familien- und Erb-Rechtsschutz vor Gerichten, den Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht sowie für den Daten-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz nur für das Gebiet Deutschlands. Ist eine konkrete Leistung nur auf deutsche Gerichte beschränkt, so gilt für diese kein Versicherungsschutz im Ausland. Dies betrifft beispielsweise Auslandsaufenthalte im Zusammenhang mit einem Auslandssemester oder einer vorübergehenden Entsendung ins Ausland.
Für Strafkautionsdarlehen besteht innerhalb der Europäischen Union Versicherungsschutz in Höhe von 100.000 Euro (Compact) bzw. unbegrenzt (Comfort), weltweit in Höhe von 100.000 Euro bzw. 300.000 Euro. Im Comfort-Tarif wird zudem das Währungskostenrisiko im Ausland übernommen.
Versicherungsschutz für Nichtselbstständige nach § 25 ARB (compact) bzw. § 26 ARB (comfort) besteht wahlweise in folgenden Bereichen:
- Privat- und Berufsrechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitnehmer für bestehende Beschäftigungsverhältnisse
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Immobilien-Rechtsschutz
Folgende Bausteine können ergänzend abgeschlossen werden:
- Erweiterte Leistungen (nur im Tarif Comfort)
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
Wahlweise besteht der Versicherungsschutz nur ab einem gerichtlichen Verfahren oder bereits mit außergerichtlichen Verfahren. Eine Besonderheit der Itzehoer ist die Möglichkeit, auch als Selbständiger oder Freiberufler den Versicherungsschutz als Nichtselbstständiger ohne Absicherung gewerblicher Risiken abzuschließen.
Sollen vom Versicherungsnehmer vermietete Wohneinheíten versichert werden, so ist ergänzend Versicherungsschutz nach § 29 ARB zu vereinbaren.
Unterschieden wird zwischen Rechtsschutz für Singles und Rechtsschutz für Paare / Familien. Für Alleinerziehende (Singles mit Kind) kann der Tarif „Single“ abgeschlossen werden.
Die konkrete Prämienhöhe ist von der Postleitzahl des Wohnortes und dem Geburtsdatum des Versicherungsnehmers abhängig.
Der Versicherungsbeitrag kann wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Bei monatlicher Zahlweise ist ein Lastschrifteinzug obligatorisch. Bei unterjähriger Zahlweise wird ein Zuschlag je Zahlungsperiode erhoben.
Der Versicherungsschutz wird nur mit Selbstbeteiligung von wahlweise 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro angeboten. Dabei kann wahlweise ein Schadenfreiheitssystem (nur im Tarif Comfort) oder ein fester Selbstbehalt vereinbart werden. Bei Schadenfällen im Ausland wird auf den Abzug einer Selbstbeteiligung verzichtet.
Ein Rabatt wird gewährt für die Zugehörigkeit zum Öffentlichen Dienst.
Das Gesamtpaket nach § 26 aus Privat‑, Berufs‑ Verkehrs- sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland kostet für ein in 30519 Hannover wohnendes Ehepaar mit oder ohne Kinder im Tarif Privat Comfort mit erweiterten Leistungen sowie Spezial-Straf-Rechtsschutz und bereits vorgerichtlicher Kostenübernahme 528,17 Euro brutto p.a. bzw. 46,74 Euro monatlich (150 Euro Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem) bzw. 471,48 Euro p. a. bzw. 41,79 Euro brutto monatlich (300 Euro Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem). Angenommen wurde für die Berechnung ein 30jähriger Versicherungsnehmer, der als Arbeitnehmer tätig ist.
Bei Antragsstellung anzugeben sind rechtliche Streitigkeiten während der letzten vier Jahre vor Antragsstellung. Rechtliche Streitigkeiten werden vom Versicherer im Antragsrechner wie folgt definiert:
Weiter anzugeben sind eine mögliche Vorversicherung sowie die Angabe, inwiefern es bei Antragsstellung eine Beteiligung an einer rechtlichen Auseinandersetzung – auch durch eine mitzuversichernde Person – zu erwarten gibt. Außerdem ist mitzuteilen, inwiefern in naher Zukunft rechtliche Auseinandersetzungen zu erwarten sind.
Für den Versicherungsschutz in den Leistungsarten Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Arbeits-Rechtsschutz sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Bei Letzterem gilt eine abweichend höhere Wartezeit gilt in folgenden Fällen:
- 12 Monate bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs, Verlangen nach Mieterhöhung sowie umweltbedingten Beeinträchtigungen von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen durch Schad‑, Gefahr- und Wertstoffe sowie Abfälle.
Die allgemeine Wartezeit entfällt im Verkehrsrechtsschutz nach § 21 ARB bzw. im Verkehrsbereich nach den §§ 26 bis 28 (z. B. bei Kauf eines Kfz durch eine versicherte Person). Ebenfalls verzichtet wird auf die allgemeine Wartezeit bei Umstellung bestehender Risiken, auch wenn der neue Versicherungsschutz umfangreicher ist, ausgenommen jedoch neue Risiken im Vermieter-Rechtsschutz. Wird zu einem bereits im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz versicherten Objekt eine Nutzungsänderung oder ‑erweiterung vorgenommen und für die Risikoänderung Versicherungsschutz vereinbart, wird auf die Wartezeit für das neue Risiko verzichtet. Das Gleiche gilt, wenn der vorher ausgeschlossene Arbeits-Rechtsschutz bzw. der ausgeschlossene Immobilien- oder Verkehrsbereich wieder mitversichert wird.
Die Vertragslaufzeit beträgt wahlweise ein Jahr, drei Jahre oder fünf Jahre. Ein Laufzeitnachlass wird dabei nicht gewährt.
Hauptfälligkeit ist stets der 01. eines Monats um 24:00 Uhr. Die ordentliche Kündigung eines bestehenden Vertrages ist jeweils mit Frist von drei Monaten zum Ablauf möglich. Bejaht die Itzehoer ihre Leistungspflicht für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene Versicherungsfälle, ist die Itzehoer berechtigt, den Vertrag in Textform vorzeitig zu kündigen. Der Versicherungsnehmer kann schon nach einem Versicherungsfall von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Probleme bei der Schadenregulierung
Im Jahre 2019 wurde die Regulierungspraxis des Versicherers von Rechtsanwalt Dr. Knut Pilz heftig kritisiert. Konkret benannte er einen Fall, bei dem das Landgericht Mannheim mit Urteil vom 27.08.2019 (Az. 11 O 114/19) zu Gunsten eines Versicherungsnehmers die Leistungspflicht des Versicherers bejahte. Streitig war Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einer Prämienerhöhungsklage gegen einen Krankenversicherer[4]. Auch in einem aktuellen Fall vor dem Landgericht Hildesheim (Az. 3 O 389 / 21), ebenfalls im Zusammenhang mit einer solchen Prämienerhöhungsklage, wurde der erwartete Rechtsschutz erst nach Einschaltung des Versicherungsombudsmanns, wiederholten anwaltlichen Schriftwechsels und der Rechtskraft des oben benannten Urteils des LG Mannheims gewährt. Aus anwaltlichem Schriftwechsel vom 08.07.2020, der der Redaktion vorliegt, ist ersichtlich, dass die Itzehoer auch in anderer Hinsicht negativ aufgefallen ist, in dem sie nämlich Schriftwechsel direkt an ihre Versicherungsnehmer anstatt an die diese vertretenden Rechtsanwälte versandt hat:
„Es haben sich mittlerweile einige unserer Mandanten bei uns gemeldet und uns mitgeteilt, dass die Alte Leipziger / Itzehoer Rechtsschutzversicherung sich unter Umgehung unserer Kanzlei scheinbar als Reaktion auf die Aufforderung direkt an Sie gewendet hat. Mit diesem Schreiben erteilt sie eine versicherungsrechtliche Weisung. Sie fordert unsere Mandanten zudem auf, Ihr Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche zur Prüfung der Eintrittspflicht der Versicherung zum gemeldeten Schaden erforderlich seien.“
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Privat Comfort mit Erweiterten Leistungen (§ 26) aus dem Hause Itzehoer
- Folgereignistheorie im Schadenersatz-Rechtsschutz.
- Künftige Bedingungsverbesserungen gelten nach den Bestimmungen von § 10 ARB automatisch als mitversichert (Innovationsklausel). Das neue Bedingungswerk findet für bestehende Verträge ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres Anwendung, das auf den Zeitpunkt folgt, zu dem der Versicherer das neue Bedingungswerk für Neuverträge verwendet.
- Der dauernd an einem anderen Ort innerhalb von Deutschland oder dem Ausland getrenntlebende Ehegatte des Versicherungsnehmers ist bedingungsgemäß ohne Einschränkungen mitversichert.
- Der namentlich im Versicherungsschein benannte, aber an einem anderen Ort in Deutschland oder dem Ausland lebende nicht eheliche Lebenspartner ist bedingungsgemäß ohne Einschränkungen mitversichert. Ohne namentliche Nennung ist er nur dann versichert, wenn er laut Melderegister in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt.
- Versicherungsschutz auch für eine in Deutschland ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit. Dies schließt auch eine übliche Aufwandsentschädigung ein. Die Tätigkeit darf aber insgesamt nicht auf ein Entgelt (z. B. Arbeitslohn, Einkünfte als Selbstständiger) ausgerichtet sein.
- Steuer-Rechtsschutz (z. B. Streitigkeiten mit der Grundsteuer) bereits ab dem vorgeschalteten Einspruchsverfahren vor deutschen Gerichten. Mitversichert ist im privaten Bereich auch das vorgeschaltete Einspruchsverfahren vor deutschen Finanzbehörden, im Rahmen der Erweiterten Leistungen zusätzlich auch vor Verwaltungsbehörden.
- Sozialgerichts-Rechtsschutz (z. B. Durchsetzung von Rentenansprüchen nach einem Verkehrsunfall) bereits ab dem vorgeschalten Widerspruchsverfahren vor deutschen Gerichten. Mitversichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Arbeitgeber für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse / Pflegekräfte.
- Verwaltungs-Rechtsschutz ist bereits ab dem Widerspruchsverfahren mitversichert. Dies gilt im Rahmen der versicherten Risiken sowohl im Privat- wie auch im Verkehrsbereich (z. B. bei Entzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis sowie bei Streitigkeiten mit Schulen oder dem BAföG-Amt). In nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten besteht der Versicherungsschutz nur vor deutschen Verwaltungsgerichten, dies allerdings auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in dem vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.
- Da kein Ausschluss für etwaige Normenkontrollklagen (z. B. wegen pandemiebedingter Schließungen) existiert, besteht auch in solchen Fällen Versicherungsschutz.
- Im Rahmen des Vertrags- und Sachenrechts für verkehrsrechtliche Streitigkeiten bestehe nach Auskunft des Versicherers für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen von volljährigen Kindern des Versicherungsnehmers während der Schul– / Berufsausbildung Versicherungsschutz im Rahmen der ARB (siehe § 26 Abs. 2 b). Dies gelte im Rahmen des Vertrags- und Sachenrechts ausdrücklich auch für die rechtliche Interessenwahrnehmung aus z. B. den Kauf eines gebrauchten Kfz durch ein versichertes Kind. Bedingungsseitig klargestellt ist die Interessenwahrnehmung von Versicherungsverträgen, die Dritte für die Fahrzeuge des Versicherungsnehmers abschließen. Laut Auskunft des Versicherers seien damit primär „Angehörige“ gemeint.
- Im Rahmen des Rechtsschutzes für Opfer von Gewaltstraftaten (Opfer-Rechtsschutz) Rechtsschutz als Nebenkläger im Strafverfahren. Versicherungsschutz besteht nur vor deutschen Strafgerichten.
- Versicherungsschutz für den Fahrer eines Kfz aufgrund der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit technischen Veränderungen des Fahrzeugs, die zum Verlust der Zulassung führen. Verstöße sind demnach sowohl bei fehlendem Verschulden leichter Fahrlässigkeit, aber auch bei grober Fahrlässigkeit und gemäß schriftlicher Auskunft der Itzehoer sogar bei Vorsatz versichert, sofern der Fahrer ohne Verschulden keine Kenntnis von diesem Verstoß hatte.
- Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit Familien- und Erbrecht (ohne Trennung, Scheidung, Aufhebung einer Lebenspartnerschaft oder damit verbundenen Regelungen) sind bis 1.000 Euro vor deutschen Gerichten oder sofern deutsche Gerichte zuständig wären mitversichert. Hierunter fällt auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit Betreuungsanordnungen nach §§ 1896 ff. BGB. Eine Teilversicherungssumme von nur 1.000 Euro stellt in der Praxis gerade bei auch nur leicht strittigen Verfahren lediglich einen „Tropfen auf den heißen Stein“ dar, ist aber in keinem Fall ausreichend, um die dann zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten zu decken. Hier bietet beispielsweise die ARAG mit ihrem Tarif Aktiv-Rechtsschutz Premium (Stand 02.2022) einen weitergehenden Versicherungsschutz bis in Höhe von 30.000 Euro (Trennung, Scheidung etc.) bzw. unbegrenzt (Betreuungsverfahren).
- Im Rahmen der erweiterten Leistungen besteht erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht, dies ausdrücklich auch gegenüber dem Sozialamt für die Erstberatung in Fragen der Unterhaltspflicht. Ein umfassender Unterhaltsrechtsschutz (Kindes- bzw. Elternunterhalt) auch für die gerichtliche Interessenvertretung ist damit nicht verbunden. Aktuell bietet beispielsweise die ARAG mit ihrem Tarif Aktiv-Rechtsschutz Premium (Stand 02.2022) weitergehenden Versicherungsschutz für unterhaltsrechtliche Streitigkeiten bis in Höhe von 30.000 Euro.
- Im Rahmen der Erweiterten Leistungen (siehe § 26 e) cc)) Rechtsschutz für vorsorgliche Verfügungen und vertragliche Vereinbarungen des Versicherungsnehmers sowie des ehelichen, eingetragenen Lebenspartners oder nicht ehelichen Lebenspartners, die in Deutschland im Hinblick auf den Todes‑, Erkrankungs‑, Pflege- und / oder Betreuungsfall getroffen werden, bis in Höhe von 250 Euro. Dies umfasst insbesondere Beratungs-Rechtsschutz zur Erstellung eines Testaments, eines digitalen Nachlasses (z.B. privates Facebook- oder Telegram-Konto) sowie einer Bestattungsverfügung. Für die Leistung gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
- Ausdrückliche Mitversicherung wegen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer nur angedrohten Kündigung des Arbeitgebers ohne Nachweis von deren Ernsthaftigkeit[5].
- Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber bis 1.000 Euro. Hierfür gilt eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn. Eine weitergehende Mitversicherung bis in Höhe von 5.000 Euro bieten hier beispielsweise die ARAG mit ihrem Tarif Aktiv-Privat Premium (Stand 02.2022) oder der Roland mit seinem Tarif ARB 2022 mit Ergänzungs-Baustein Plus (Stand 22.11.2021).
- Im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz für rechtliche Interessen im Zusammenhang mit gewerblich genutzten privaten Pkw, Kombis und Krafträdern (nicht jedoch sonstigen Kfz) z. B. bei der Fahrt zu einem Kunden und anschließend mit dem Partner zu einer privaten Veranstaltung). Zu beachten ist: nur die Nutzung kann unter Umständen gewerblich sein, der Pkw muss privat sein.
- Im Rahmen des optionalen Spezial-Straf-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz für den Vorwurf einer Straftat, deren fahrlässige Begehung nicht strafbar ist. Versicherungsschutz besteht allerdings – mit Ausnahme der Kosten für den Zeugenbeistand – nur dann, wenn der Versicherungsnehmer selbst betroffen ist oder der Rechtsschutzgewährung zugestimmt hat. Handelt es sich bei dieser vorgeworfenen Straftat nicht um ein Vergehen, sondern um ein Verbrechen (Androhung einer Straftat von mindestens einem Jahr), entfällt der Versicherungsschutz. Manche Vergehen gelten nach dem Gesetz automatisch als vorsätzlich begangen, auch wenn die entsprechende Handlung sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann (z. B. Verletzung von Privatgeheimnissen, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Nötigung, Abrechnungsbetrug, unterlassene Hilfeleistung, Beleidigung, Betrug, Sachbeschädigung, Steuerhinterziehung). Ergibt es sich, dass das entsprechende Vergehen nach gerichtlicher Feststellung tatsächlich vorsätzlich begangen wurde, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Die Bedingungen sehen keinen Ausschluss für die Interessenwahrnehmung rund um den Vorwurf einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. B. eine angebliche Vergewaltigung) vor, da hier laut Itzehoer meistens bereits nicht versicherte Verbrechen vorliegen. Für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung entstandene Rechtsanwaltskosten gelten bedingungsgemäß als unangemessen und damit als nicht versichert, wenn diese je Versicherungsfall und versicherter Person das 20-fache der konkret verwirklichten Gebührentatbestände der gesetzlichen Höchstgebühr überschreiten. Kopierkosten im Rahmen der Auslagen des Rechtsanwalts werden bis zu 10 % der vom Versicherer zu tragenden Gesamtkosten, bis zu einer Teilversicherungssumme von 1.000 Euro übernommen.
- Kein ausdrücklicher Anti-Stalking-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen eines Eingriffs in die Privatsphäre durch beharrliche Verfolgung im Sinne von § 238 StGB (Stalking). Ausdrücklich benannt ist diese Leistung beispielsweise bei der ARAG in ihrem Tarif Aktiv-Rechtsschutz Premium (Stand 02.2022). Bei der Itzehoer verbirgt sich diese Leistung im Rahmen des Opfer-Rechtsschutzes (siehe § 1 Abs. 1 und 2 Gewaltschutzgesetz).
- Versicherungsschutz besteht im Rahmen des optionalen Spezial-Straf-Rechtsschutz nicht nur für gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwaltes, sondern darüber hinaus auch für Honorarvereinbarungen.
- Versicherungsfall im Rahmen des optionalen Spezial-Straf-Rechtsschutz gilt für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, so dass vorhergehende Beratungen bei bereits bestehendem Versicherungsschutz mitversichert sind.
- Mitversichert ist das Planen, Errichten und Betreiben sowie Finanzieren einer Photovoltaik- und / oder einer Solaranalage auf im alleinigen Eigentum der Versicherten stehenden ausschließlich eigen genutzten Wohneinheiten im Inland. Mitumfasst sind dazugehörige Nebengebäude, sofern deren Grundfläche 100 qm nicht übersteigt. Dabei gelten eine Wartezeit von 3 Monaten sowie eine Teilversicherungssumme von 10.000 Euro. Nicht versichert sind Planen, Errichten, Betreiben sowie Finanzieren sonstiger Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien (z. B. Geothermieanlagen). Hier bietet beispielsweise die DEVK in ihrem Tarif PremiumSchutz (Stand 12.2022) einen weitergehenden Versicherungsschutz bis zur Versicherungssumme.
- Kein Ausschluss für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Nano-Technologien.
- Mitversicherung von Mediationskosten (außergerichtliche Streitschlichtung) innerhalb Deutschlands bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro je Mediationsverfahren, maximal jedoch 6.000 Euro für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationsverfahren. Sind am Mediationsverfahren nicht versicherte Personen beteiligt, so werden die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen übernommen. Nur im Rahmen einer telefonischen Mediation gilt die Mitversicherung für alle – auch die nichtmitversicherten – Rechtsbereiche, sonst nur für die versicherten Rechtsbereiche, soweit der Versicherungsvertrag mindestens drei Jahre schadenfrei verlaufen ist. Bei außergerichtlicher Streitschlichtung wird auf die Anrechnung einer Selbstbeteiligung verzichtet.
- Übernahme für Übersetzungs- und Dolmetscherkosten bei Strafverfolgung im Ausland.
- Mitversichert sind die Reisekosten des Rechtsanwalts in Deutschland bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze, soweit über 100 km Luftlinie zum zuständigen Gericht bestehen.
- Gemäß § 5 (1) a) Übernahme der Kosten für einen mobilen Anwalt (Anwalt zu Hause), wenn der Besuch im Inland aufgrund Erkrankung oder anderer Hinderungsgründe erforderlich ist (z. B. bei Unfall, Unabkömmlichkeit in der Firma).
- Mitversichert ist Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet bis 100 Euro im Versicherungsjahr, soweit nicht die kostenlose Service-Leistung über das Kundenportal genutzt wird. Die für den Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt in diesem Zusammenhang. Es gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Einen weitergehenden Versicherungsschutz bis in Höhe von 1.000 Euro, mit Zusatzbausteinen sogar bis maximal 15.000 Euro bietet hier beispielsweise die ARAG mit ihrem Tarif Aktiv-Rechtsschutz Premium (Stand 02.2022), gegebenenfalls zusätzlich der optionalen Bausteine ARAG web@ktiv® Komfort und ARAG web@ktiv® Premium.
- Mitversichert sind Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Kapitalanlagen bis zu einer Anlagesumme von 15.000 Euro (Kapitalanlagestreitigkeiten). Ausgeschlossen bleiben Kapitalanlagen mit einer Anlagesumme über 15.000 Euro bzw. die unmittelbar oder mittelbar fremdfinanziert sind (z. B. Kreditaufnahme durch den Versicherungsnehmer selbst oder durch den Fonds, an dem sich der Versicherungsnehmer beteiligt). Es gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Im Seniorenrechtsschutz gilt der Versicherungsschutz abweichend bis zu einer Anlagesumme von 20.000 Euro.
- Ausdrückliche Mitversicherung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit personenbezogenen Verträgen, die ein Gewerbetreibender, Freiberufler oder sonstiger Selbstständiger im Rahmen der privaten Vorsorge für sich abgeschlossen hat (z.B. Krankentagegeld‑, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung). Eine eindeutige Zuordnung personenbezogener Verträge zum privaten oder beruflichen Bereich ist in der Praxis umstritten, wird aber oft dem privaten Bereich zugeordnet[6].
- Bei Selbstständigen ist die Vertretung rechtlicher Interessen bei Verdienstausfall eines nebenberuflich Selbstständigen / Freiberuflers (z. B. Jobverlust infolge eines Unfalls oder durch Verleumdung eines Dritten. So könnte z. B. bisherige Auftraggeber Aufträge nunmehr nur noch an Dritte vergeben) bis zu einem Streitwert von 50.000 Euro mitversichert. Dies gilt auch für Selbstständige, die die Mitversicherung gewerblicher Risiken ausgeschlossen haben.
- Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für gesetzliche Vertreter juristischer Personen (z. B. Geschäftsführer und Vorstände), wobei die Kosten aus einem Streitwert bis 50.000 Euro übernommen werden.
- Telefonische Rechtsberatung als Anspruch nur in versicherten Rechtsbereichen. Darüber hinaus auch in nicht versicherten bzw. nicht versicherbaren Bereichen als Service, jeweils ohne Wartezeit oder Selbstbeteiligung. Andere Wettbewerber wie z. B. die DEVK (Stand 12.2022) bieten hier eine telefonische Rechtsberatung auch in nicht versicherten Rechtsbereichen.
- Beitragsfreistellung für bis zu ein Jahr bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, nicht jedoch Erwerbsunfähigkeit, im Sinne der Bedingungen. In den ersten sechs Monaten nach Vertragsbeginn kann die Leistung nicht beantragt werden. Weitergehende Leistungen erbringt beispielsweise die ARAG mit ihrem Tarif Aktiv-Rechtsschutz Premium (Stand 02.2022).
- Versicherungsschutz besteht für Eigenbedarfskündigungen. Es gilt eine Wartezeit von 12 Monaten ab Versicherungsbeginn. Bedingungsseitig nicht klargestellt ist, ob es nur um Eigenbewegungen zu Lasten des Versicherungsnehmers als Mieter veranlasst durch den Vermieter oder auch um Eigenbedarfskündigung durch den Versicherungsnehmer als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäude oder Gebäudeteilen gehen soll. Für die Vermietung oder Verpachtung von Wohneinheiten, Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen gilt benannte Wartezeit laut Auskunft der Itzehoer auch für die Eigenbedarfskündigung als Mieter (§ 26) bzw. als Vermieter (§ 29).
- Im Rahmen der Erweiterten Leistungen Übernahme der Kosten für vorsorgliche Verfügungen und Vereinbarungen (z. B. Erstellung oder Änderung eines Testaments, einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung)bis zu einer Teilversicherungssumme von 250 Euro. Nicht versichert ist Beratungs-Rechtsschutz für eine Sorgerechts-, Unternehmens- bzw. Haustierverfügung. Ebenfalls besteht kein der Versicherungsschutz auch Unternehmer-Vollmachten für die Unternehmensnachfolge. Es gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
- Kein Ausschluss für rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bürgergeld-Gesetz. Hier dürfte Versicherungsschutz im Rahmen des Sozial-Rechtsschutz bereits ab dem vorgeschalteten Widerspruchsverfahren bestehen.
- Kein Ausschluss für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen. Dies ist positiv, da in diesem Zusammenhang immer wieder auch haltlose Vorwürfe erhoben werden.
- Da (anders als z. B. bei der DEVK in ihrem PremiumSchutz mit Stand 12.2022) kein Ausschluss für die Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einer staatlichen Impfpflicht (z. B. Marburg‑, COVID-19- oder Masern-Schutzimpfung) oder psychischen bzw. psychomentalen Belastungen im Hinblick auf eine möglicherweise künftige Verwirklichung von Krankheitsbildern nach erfolgter Impfung besteht, gewährt die Itzehoer bedingungsseitig auch in solchen Fällen Versicherungsschutz. Generell erfolgt die Gewährung von Rechtsschutz gegenüber einem Impfarzt wegen möglicher Impfschäden im Rahmen der Leistungsart Vertrags- und Sachenrecht. Dabei sind natürlich die Erfolgsaussichten in jedem Einzelfall zu prüfen. Da genetische Schäden als ausgeschlossen gelten, kann dies bei Klagen gegen die neuartigen Gen-Injektionen von BioNTech / Pfizer, Moderna etc. zu einer möglichen Ablehnung der Deckungszusage führen.
- Übernahme des Währungskostenrisikos im Ausland.
- Wird ein Versicherungsfall später als drei Jahre nach Beendigung einer zuvor bestehenden Vorversicherung geltend gemacht und geschieht dies weder vorsätzlich noch grob fahrlässig, so übernimmt die Itzehoer für diesen Fall den vereinbarten Versicherungsschutz.
- Entstehen aus demselben Schadenereignis mehrere Rechtsschutzfälle (z. B. ein Verkehrsunfall mit daraus resultierenden Streitigkeiten im Straf- und Opfer-Rechtsschutz), so wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung nur einmalig berücksichtigt.
- Für Kunden, die in den letzten drei Jahren schadenfrei waren, besteht Anspruch auf eine Vorsorge-Rechtsberatung zu allen versicherten Leistungsarten, Eigenschaften und Bereichen bis in Höhe der Gebühr einer Erstberatung.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Privat Comfort mit Erweiterten Leistungen (§ 26) aus dem Hause Itzehoer
- Keine Garantie, das nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) abgewichen wird (GDV-Garantie). Eine solche bietet beispielsweise bieten beispielsweise die ConceptIF PRO GmbH mit ihrem Tarif CIF4ALL best protect (Stand 01.06.2021) sowie Roland mit seinem Tarif ARB 2022 mit Ergänzungs-Baustein Plus (Stand 22.11.2021).
- Keine Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abgewichen wird (Arbeitskreis-Garantie). Eine solche bietet beispielsweise bietet beispielsweise die ConceptIF PRO GmbH mit ihrem Tarif CIF4ALL best protect (Stand 01.06.2021).
- Keine Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie). Eine solche bieten z. B. die Concordia mit ihrem Tarif ARB 2021 mit Sorglospaket (Stand 01.10.2021) oder die Württembergische mit ihrem Tarif PremiumSchutz (Stand 09.2021). Zu beachten ist, dass die Besserstellungs-Garantie der Württembergische sich nur auf das Standardgeschäft eines Versicherers, nicht jedoch auf etwaige Rahmenvereinbarungen z. B. von Pools oder Maklerverbänden, bezieht.
- Keine Best-Leistungs-Garantie (d. h. im Leistungsfall daher kein Verweis auf ggf. bessere Leistungen eines verkaufsoffenen, allgemein zugänglichen Wettbewerbers mit weitergehenden Leistungen).
- Keine Differenzdeckung. Eine solche bietet beispielsweise bieten beispielsweise die ARAG mit ihrem Tarif Aktiv-Rechtsschutz Premium (Stand 02.2022) sowie der Roland mit seinem Tarif ARB 2022 mit Ergänzungs-Baustein Plus (Stand 22.11.2021).
- Keine Wahl zwischen anwaltlichem Stichentscheid und Schiedsgutachten, sondern pauschal nur anwaltlicher Stichentscheid zur Streitbeilegung mit dem Versicherer. Eine solche Wahl bietet beispielsweise bietet beispielsweise die ARAG mit ihrem Tarif Aktiv-Rechtsschutz Premium (Stand 02.2022). In der Praxis kommt es vor, dass Rechtsanwälte nicht dazu bereit sind, eine entsprechende Stellungnahme bei zuvor ablehnendem Bescheid des Versicherers zu verfassen, ohne hierfür zusätzliches Honorar zu kassieren.
- Kein Bauherrenrechtsschutz, d. h. kein Versicherungsschutz für rechtliche Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit a) dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks oder vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder Gebäudeteils; b) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder dass dieser erwerben oder in Besitz nehmen möchte; c) eine genehmigungs- / anzeigepflichtige bauliche Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils; d) der Ersteigerung oder Versteigerung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt. Ebenfalls besteht kein Versicherungsschutz für die Finanzierung eines der unter a) bis d) genannten Vorhaben. Hier bietet beispielsweise die ARAG mit ihrem Tarif Aktiv-Rechtsschutz Premium (Stand 02.2022) bis in Höhe von 10.000 Euro während der Vertragslaufzeit entsprechenden Versicherungsschutz, dies mit Ausnahme von Streitigkeiten aus der Finanzierung. Auch die Württembergische mit ihrem Tarif PremiumSchutz (Stand 09.2021) gewährt hier Versicherungsschutz bis zu einer Teilversicherungssumme von maximal 10.000 Euro, dies unter Anrechnung einer Selbstbeteiligung von 500 Euro (außer der Fall kann durch eine Mediation erledigt werden) und ohne Mitversicherung von Streitigkeit aus einer möglichen Finanzierung.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung der rechtlichen Interessenwahrnehmung wegen Streitigkeiten nach dem Anti-Diskriminierungs-Gesetz (AGG). Hierzu stellt der Versicherer klar:
„Wir übernehmen die Kosten im Rahmen des versicherten Umfangs, z.B. Diskriminierung am Arbeitsplatz.“
- Keine Mitversicherung von Identitäts-Schutz im Internet und Dark- bzw. Deep-Net (tägliches Monitoring der persönlichen Identitätsdaten im Dark‑, Deep- bzw. Internet, um dabei auf Hinweise auf einen möglichen Identitätsmissbrauch zu prüfen). Eine solche Leistung bietet beispielsweise die DEVK in ihrem Tarif PremiumSchutz (Stand 12.2022).
- Ausgeschlossen sind Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Park- oder Halteverstoßes im Ausland sowie für Ordnungswidrigkeitenverfahren, bei denen die deutsche Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) keine Punktevergabe vorsieht. Hier bietet beispielsweise die ARAG mit ihrem Tarif Aktiv-Rechtsschutz Premium (Stand 02.2022) ausdrücklich einen entsprechenden Versicherungsschutz, sofern der Park- oder Halteverstoß innerhalb Deutschlands begangen wurde und sofern der Fahrzeugführer der Behörde bekannt oder benannt wurde. Damit im Zusammenhang stehende Verwaltungsverfahren sind versichert (siehe § 3 Nr. 3).
- Keine Mitversicherung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auflösung des Haushaltes für Erben des Versicherungsnehmers. Hier bietet etwa die KS Auxilia mit ihrem Tarif ARB / 2021 (Stand 01.2021) eine Mitversicherung an.
- Kein Rechtsschutz für Streitigkeiten aus kurzzeitiger privater Wohnungsvermietung (z. B. Homesharing). Diese Auslegung der Bedingungen wurde schriftlich vom Versicherer bestätigt.
- Keine Übernahme der Kosten für die Entfernung rufschädigender Inhalte aus dem Internet. Anders als z. B. im Tarif mit Baustein ARAG web@ktiv® der ARAG (Stand 02.2022) sehen die Bedingungen der Itzehoer keinen Versicherungsschutz vor.
- Keine Mitversicherung von Daten-Rechtsschutz zur gerichtlichen Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. Diese Leistung wird z. B. angeboten von der DEVK in ihrem Premium-Tarif (Stand 12.2022). Viele Versicherer bieten eine entsprechende Mitversicherung nur für z. B. Gewerbetreibende oder Vereine. Das Löschen von Rezensionen im Internet (z. B. als privater Verkäufer auf ebay) wird z. B. als Serviceleistung von der Württembergische in ihrem Tarif PremiumSchutz (Stand 09.2021) übernommen. Die Itzehoer stellt klar:
„Wir übernehmen die Kosten im Rahmen des versicherten Umfangs, z.B. strafrechtliche Verfolgung.“
- Kein Versicherungsschutz für psychologische telefonische Hilfe nach einem Ärztefehler oder im Fall von Cybermobbing oder Cybergrooming im Internet. Eine solche Leistung bietet beispielsweise die DEVK in ihrem Tarif PremiumSchutz (Stand 12.2022).
- Kein Versicherungsschutz bei Vorwurf eines Verbrechens, auch wenn der Versicherungsnehmer tatsächlich nicht wegen eines Verbrechens verurteilt wird (z. B. Vorwurf einer Vergewaltigung wie im Fall Kachelmann). Eine solche bieten beispielsweise die KS Auxilia mit ihrem Tarif ARB / 2021 (Stand 01.2021) oder der Roland mit ihrem Roland mit seinem Tarif ARB 2022 (Stand 22.11.2021). Voraussetzung ist dort jeweils, dass das entsprechende Verbrechen nach gerichtlicher Feststellung nicht vorsätzlich begangen wurde.
- Kein beitragsneutraler Einschluss von Universal-Rechtsschutz. Eine solche Leistung bietet beispielsweise die ARAG mit ihrem Tarif Aktiv-Rechtsschutz Premium (Stand 02.2022) bis in Höhe von 1.000 Euro einmalig während der Vertragsdauer.
- Kein Versicherungsschutz in Asyl- und Ausländerrechtsverfahren.
- Kein Versicherungsschutz in Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen. Hier bietet beispielsweise die ARAG mit ihrem Tarif Aktiv-Rechtsschutz Premium (Stand 02.2022) entsprechenden Versicherungsschutz, dies allerdings nur für höchstens fünf Verfahren während der Vertragsdauer.
- Ausschluss für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren, in denen es um staatliche Subventionen, Finanz- oder Beihilfen geht.
- Kein Versicherungsschutz besteht – mit Ausnahme einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit für den beruflichen Bereich aus einem eingegangenen Dienstverhältnis – für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen (auch nebenberuflichen) Tätigkeit.
- Kein Versicherungsschutz für vorbereitende Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Firmengründung. Solche Kosten übernimmt beispielsweise die ARAG in ihrem Tarif Aktiv-Rechtsschutz Premium (Stand 02.2022).
- Kein Online-Vertrags-Check für den privaten und beruflichen nichtselbstständigen Bereich (z. B. Arbeitsverträge eines neuen Arbeitgebers).
- Keine Übernahme der Kosten für einen Bonitätscheck von Handwerkern sowie einer Bonitätsselbstauskunft für Mieter. Solche Kosten übernimmt beispielsweise die ARAG in ihrem Tarif Aktiv-Rechtsschutz Premium (Stand 02.2022). Im Rahmen der Assistance-Leistungen der Itzehoer (siehe ABC-Service Tarifheft) bietet der Versicherer entsprechende Leistungen „zu sehr günstigen Konditionen über unser Kundenportal im Internet“ an.
- Kein Versicherungsschutz für rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit genetischen Schäden, ausgenommen im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung. Da etwa die so genannten „Corona-Impfungen“ keine sterile Immunität bieten, und sie vor Markteintritt nie darauf untersucht wurden[7], [8] und insofern die Verhütung der fraglichen Krankheit nicht sicher verhütet werden kann, bleibt unklar, ob solche Injektionen gegen COVID-19 im Sinne von § 630a Abs. 1 BGB[9] als versicherte Behandlungen anzusehen sind. Grundsätzlich kann eine solche „Schutzimpfung“ nicht als „medizinische Behandlung“ angesehen werden, da Impfstoffe nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen. Problematisch ist der Ausschluss auch vor dem Hintergrund, dass Gentechnik auch in manchen Lebensmitteln eingesetzt wird (z. B. Genmais oder Gensoja).
- Im Rahmen der erweiterten Leistungen Mitversicherung der rechtlichen Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit Bergbauschäden sowie mit Enteignungs‑, Planfeststellungs‑, Flurbereinigungs- und im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten sowie von Erschließungs- oder sonstigen Anliegerabgaben bis in Höhe von 1.000 Euro mit einer Wartezeit von drei Monaten. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzes innerhalb der Europäischen Union. Hier bietet beispielsweise die ARAG mit ihrem Tarif Aktiv-Rechtsschutz Premium (Stand 02.2022) einen weitergehenden Versicherungsschutz bis in Höhe von 30.000 Euro (ausgenommen Bergbauschäden).
- Beratungs-Rechtsschutz für eine Erstberatung je Kalenderjahr zu Fragen zur Rente oder Pension (Rentenberatung) nur im Rahmen des Senioren-Rechtsschutz nach § 26 (3). In diesem Zusammenhang eingeschlossen ist auch die Tätigkeit eines registrierten Rentenberaters. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer frühestens sechs Monate nach Vertragsabschluss eine Altersrente oder Pension bezieht und dass der Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitnehmer für bestehende Beschäftigungsverhältnisse nicht abgewählt wurde.
- Kein ausdrücklicher Rechtsschutz nach Musterfeststellungsklagen (MFK) für die Geltendmachung von individuellen Ansprüchen, soweit die MFK dem Kunden grundsätzlich Recht gegeben hat. Diese Leistung erbringt beispielsweise die ARAG in ihrem Tarif Aktiv-Rechtsschutz Premium (Stand 02.2022). Die Itzehoer stellt klar:
„Im Rahmen der Rechtsschutzbedingungen ist der VN regulär in Folgeverfahren nach einen Musterfestellungsurteil / – Vergleich versichert.“
- Keine ausdrückliche Übernahme der Kosten für einen Sachverständigen bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe mit dem Kaskoversicherer, obwohl kein Versicherungsfall im Sinne der Bedingungen vorliegt. Eine solche Leistung übernehmen beispielsweise die ARAG in ihrem Tarif Aktiv-Rechtsschutz Premium (Stand 02.2022).
- Keine Übernahme der Kosten für neue Kfz-Kennzeichen und der damit verbundenen Kosten für deren Zulassung sowie die Ummeldung sowie der damit verbundenen Neuausstellung einer Feinstaubplakette infolge von Umzug, Verlust oder Diebstahl.
- Wie bei allen bekannten Wettbewerben ausgeschlossen sind die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verfassungsgerichten bzw. internationalen oder supranationalen Gerichten (z. B. Europäischer Gerichtshof). Eingeschlossen sind abweichend die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers als Bediensteter internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wahrnehmen.
- Keine Beitragsgarantie. Diese Leistung erbringt optional beispielsweise die ARAG in ihrem Tarif Aktiv-Rechtsschutz Premium (Stand 02.2022).
- Wird über den normalen § 26 ARB hinaus auch der Vermieter-Rechtsschutz für fremd vermieteten Wohnraum nach § 29 ARB eingeschlossen, so ist eine vorsorgliche Prüfung der Mietnebenkostenrechnung nicht mitversichert.
- Kein Beratungs-Rechtsschutz bei Insolvenz des Arbeitgebers (siehe § 3 Nr. 3 c). Diese Leistung erbringt beispielsweise die Württembergische in ihrem Tarif PremiumSchutz (Stand 09.2021).
- Anders als im Rechtsschutz für Heilberufe sowie Gewerbetreibende nach § 28 ARB besteht im Rahmen des optionalen Spezial-Straf-Rechtsschutz nach § 26 ARB kein Versicherungsschutz, wenn ein Verfahren statt durch eine Verurteilung durch einen rechtskräftigen Strafbefehl geschlossen wird, so z. B. durch eine strafrechtliche Geldstrafe wegen Urkundenfälschung.
- Im Rahmen des Spezial-Straf-Rechtsschutz kein Rechtsschutz für die Anrufung der Vergleichsbehörde durch den Privatkläger (Privatklageverfahren), d. h., wenn der Versicherte im Rahmen einer Privatklage gemäß § 374 ff. StPO angeklagt wird, einschließlich eines vorhergehenden Sühneversuchs gemäß § 380 StPO vor der zuständigen Vergleichsbehörde. Ebenfalls nicht mitversichert ist die aktive Strafverfolgung. Da Strafanzeigen von der Staatsanwaltschaft in vielen Fällen höchstens unzureichend bearbeitet werden, kann eine solche Leistung einen echten Mehrwert bedeuten.
- Anders als z. B. bei der Württembergische (Stand 09.2021) sehen die Bedingungen der Itzehoer keine generelle Vorsorgedeckung für den Fall vor, dass für die Mitversicherung einer Person die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz entfallen. Diese beträgt bei der Württembergische insgesamt 12 Monate. Es besteht bei der Itzehoer jedoch eine Vorsorgereglung für Kinder:
„Entfällt die Mitversicherung von Kindern wegen Heirat oder wegen Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit mit leistungsbezogenem Entgelt, oder in den Fällen des Absatz (8) a) durch Auszug aus der elterlicher Wohnung, können diese innerhalb von sechs Monaten oder aber bis zur nächsten Hauptfälligkeit nach Ausscheiden aus der Mitversicherung den rückwirkenden Abschluss eines Versicherungsvertrages gemäß §§ 26 bzw. 28 verlangen.“
- Kein mitversicherter Datentresor (elektronischer Speicherplatz für wichtige Dokumente). Eine solche Leistung bietet beispielsweise die DEVK in ihrem Tarif PremiumSchutz (Stand 12.2022).
- Kein Rückwirkender Versicherungsschutz ohne Wartezeit für bereits eingetretene Rechtsschutzfälle. Diese Leistung bietet optional die ARAG als eigenständiges Produkt zu allen ihren Tarifen (Stand 02.2022) gegen Zuschlag unter anderem im Miet- und Verkehrs-Rechtsschutz.
- Gemäß § 20 Abs. 2 der Satzung können Versicherungsnehmer bis zur Höhe eines Jahresbeitrages zu Nachschüssen verpflichtet werden, um die aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Eigenmittel sicher zu stellen (mögliche Nachschusspflicht).
[1] Harms, Andreas „Bruttoprämien und Schadenquoten. Das sind die 20 größten Anbieter von Rechtsschutzversicherungen“ auf „pfefferminzia.de“ vom 04.04.2023 um 10:43 Uhr. Aufzurufen unter https://www.pfefferminzia.de/bruttopraemien-und-schadenquoten-das-sind-die-20-groessten-anbieter-von-rechtsschutzversicherungen/, zuletzt aufgerufen am 05.04.2023.
[2] „Itzehoer wächst auf über 1 Million Kunden – Übernahme des Rechtsschutzgeschäfts der ALTE LEIPZIGER“ auf „itzehoer.de“ vom 07.06.2017. Aufzurufen unter https://www.itzehoer.de/presse/pressemeldungen/mehr-als-1-million-kunden.xhtml, zuletzt aufgerufen am 12.03.2023.
[3] „Neuer Versicherer für Ihre Rechtsschutz-Verträge“ auf „alte-leipziger.de“. Aufzurufen unter https://www.alte-leipziger.de/service/schaden-melden/rechtsschutz, zuleztzt aufgerufen am 12.03.2023.
[4] Siehe Pilz, Knut „Rechtsschutzversicherer muss Deckungsschutz für Prämienerhöhungsklagen gegen Krankenversicherer erteilen“ in „Risiko & Vorsorge“ 2/2019, S. 35. Aufzurufen unter https://critical-news.de/risiko-und-vorsorge-heft‑2 – 2019/, zuletzt aufgerufen am 16.03.2023.
[5] Siehe hierzu Usebach, Jens Muss die Rechtsschutzversicherung für einen Aufhebungsvertrag bezahlen? auf anwalt.de vom 06.09.2020. Aufzurufen unter https://www.anwalt.de/rechtstipps/muss-die-rechtsschutzversicherung-fuer-einen-aufhebungsvertrag-bezahlen_179712.html, zuletzt aufgerufen am 12.03.2023.
[6] Siehe Obarowski, § 23 Rn 32 – 35 in Harbauer „Rechtsschutzversicherung“, Verlag C.H. Beck, 2018, 9. Auflage, S. 832 – 834.
[7] Tweet von Stefan Homburg mit der entsprechenden Passage der Anhörung vom 11.10.2022. Aufzurufen unter https://twitter.com/shomburg/status/1579850312650985480, zuletzt aufgerufen am 08.01.2023.
[8] Sumpf, Tim „Pfizer-Direktorin: „Impfstoffe zuvor nicht getestet, ob sie Übertragung stoppen““ auf „epochtimes.de“ vom 12.10.2022. Aufzurufen unter https://www.epochtimes.de/politik/ausland/pfizer-direktorin-impfstoffe-zuvor-nicht-getestet-ob-sieuebertragung-stoppen-a3996317.html, zuletzt aufgerufen am 09.03.2023.
[9] Zur Auslegung siehe z. B. Erwin Deutsch, Andreas Spickhoff und Kristin Ullrich „Die Pflicht des Arztes, den Patienten auf eine Impfung hinzuweisen“ auf „gesunde.sachsen.de“ vom Mai 2017, S. 9. Aufzurufen unter https://www.gesunde.sachsen.de/download/Download_Gesundheit/Band%2015,%20die%20Pflicht%20des%20Arztes.pdf, zuletzt aufgerufen am 12.03.2023.