Mitversichert sind die Folgen angeordneter Massenimpfungen. Hierbei muss eine bedingungsgemäße Invalidität innerhalb von 18 Monaten nach der Impfung eingetreten und innerhalb von 24 Monaten nach dem „Unfall“ ärztlich festgestellt worden sein. Nicht definiert ist, was eine „Massenimpfung“ sein soll. Als solche könnte man jede Zwangsimpfung gegen Masern (Voraussetzung für den Kindergarten- oder Schulbesuch in Deutschland) oder auch eine zukünftig von vielen befürchtete Zwangsimpfung gegen Covid-19 verstehen. Laut ADAC wäre eine „Massenimpfung“ ausdrücklich auch eine angeordnete Impfung der Gesamtbevölkerung gegen Covid-19. weiterlesen…