Tarif­ana­ly­se: KISS aus dem Hau­se Bar­me­nia, Stand 01.2023 

Im Rah­men der bis­he­ri­gen Tarif­ge­ne­ra­ti­on bot die Bar­me­nia eine Nach­ver­si­che­rungs­op­ti­on im Rah­men ihrer mitt­ler­wei­le für das Neu­ge­schäft ein­ge­stell­ten Funk­ti­ons­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung Opti5Rente 2022. Der aktu­el­le Tarif für 2023 sieht statt­des­sen eine Opti­on zur Umstel­lung in eine Unfall-Ren­te vor, womit aller­dings eine umfas­sen­de Absi­che­rung auch des Krank­heits­ri­si­kos nicht mehr ver­bun­den ist. wei­ter­le­sen…

Kurz­check: Unfall­ver­si­che­rung aus dem Hau­se ADAC (Stand 09.2020)

Mit­ver­si­chert sind die Fol­gen ange­ord­ne­ter Mas­sen­imp­fun­gen. Hier­bei muss eine bedin­gungs­ge­mä­ße Inva­li­di­tät inner­halb von 18 Mona­ten nach der Imp­fung ein­ge­tre­ten und inner­halb von 24 Mona­ten nach dem „Unfall“ ärzt­lich fest­ge­stellt wor­den sein. Nicht defi­niert ist, was eine „Mas­sen­imp­fung“ sein soll. Als sol­che könn­te man jede Zwangs­imp­fung gegen Masern (Vor­aus­set­zung für den Kin­der­gar­ten- oder Schul­be­such in Deutsch­land) oder auch eine zukünf­tig von vie­len befürch­te­te Zwangs­imp­fung gegen Covid-19 ver­ste­hen. Laut ADAC wäre eine „Mas­sen­imp­fung“ aus­drück­lich auch eine ange­ord­ne­te Imp­fung der Gesamt­be­völ­ke­rung gegen Covid-19. wei­ter­le­sen…