Tarif­ana­ly­se Unfall­ver­si­che­rung aus dem Hau­se Die Haft­pflicht­kas­se (Stand 01.2024)

Gemäß tele­fo­ni­scher Aus­kunft eines Mit­ar­bei­ters vom 19.12.2023 habe es bis­lang nur eine „über­schau­ba­re Anzahl von Impf­schä­den“ gege­ben, die im Hau­se gemel­det wor­den sei­en. Es gäbe jedoch „prak­tisch kei­ne Aner­kennt­nis­se“. Falls über­haupt, sei­en dies wohl zur Leis­tungs­art Unfall­kran­ken­haus­ta­ge­geld und dann wohl „ohne Aner­ken­nung einer Rechts­pflicht“ ergan­gen. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se Unfall­ver­si­che­rung aus dem Hau­se pro­kun­do (Stand 04.2023)

Die Mit­ver­si­che­rung gilt für alle Leis­tungs­ar­ten, inso­fern z.B. auch für ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld. Als Nach­weis für den Impf­scha­den genügt pro­kun­do eine behörd­li­che Aner­ken­nung. Wei­te­re Nach­wei­se sind dann nicht erfor­der­lich. Auf den ers­ten Blick liest sich die­se Rege­lung als sehr kun­den­freund­lich, in der Pra­xis setzt die behörd­li­che Aner­ken­nung eines Impf­scha­dens jedoch einen Voll­be­weis nach § 287 ZPO vor­aus, was nur sehr sel­ten von Erfolg gekrönt ist. So schrieb etwa der Arzt Dr. Chris­ti­an Kret­schmer am 02.02.2023: wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se Unfall­ver­si­che­rung aus dem Hau­se Alte Leip­zi­ger (Stand 01.12.2022)

Ver­si­che­rungs­schutz für eine Inva­li­di­tät infol­ge von Schutz­imp­fun­gen gegen ver­si­cher­te und nicht ver­si­cher­te Infek­ti­ons­krank­hei­ten, aus­drück­lich u. a. „Coro­na-Schutz­imp­fung“. Vor­aus­set­zung ist, dass der Impf­stoff zum Zeit­punkt der Imp­fung von der Euro­päi­schen Arz­nei­mit­tel­agen­tur (EMA) oder der Natio­na­len Zulas­sungs­be­hör­de in Deutsch­land (Paul-Ehr­lich-Insti­tut) für die jewei­li­ge Per­so­nen­grup­pe zuge­las­sen ist. Außer­dem muss die Imp­fung in Deutsch­land oder einem ande­ren Land der Euro­päi­schen Uni­on unter ärzt­li­cher Auf­sicht erfolgt sein. Dies schließt ent­spre­chend Impf­schä­den aus, bei denen die Injek­ti­on durch einen Apo­the­ker oder eine Arzt­hel­fe­rin erfolg­te. Eben­falls aus­ge­schlos­sen sind ent­spre­chend Imp­fun­gen mit nur bedingt zuge­las­se­nen, per Not­zu­las­sung zuge­las­se­nen bzw. im Nicht-EU-Aus­land zuge­las­se­nen Vak­zi­nen. Unklar bleibt, ob für die Gewäh­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes Beweis­erleich­te­run­gen nach § 287 ZPO mög­lich sind oder ob ein Voll­be­weis zu erbrin­gen ist. Die Mit­ver­si­che­rung gilt für alle Leis­tungs­ar­ten, inso­fern z.B. auch für ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld infol­ge einer im Ein­zel­fall mit­ver­si­cher­ten Imp­fung gegen SARS-CoV‑2. wei­ter­le­sen…

Kurz­ana­ly­se Unfall­ver­si­che­rung Unfall-Spe­zi­al aus dem Hau­se VHV (Stand 07.2001)

Da die aktu­ell ver­kaufs­of­fe­nen Tari­fe der VHV kei­ne 400 %-Pro­gres­si­on vor­se­hen, ist ein unmit­tel­ba­rer Ver­gleich nicht mög­lich. Leis­tungs­sei­tig ist eine Umstel­lung auf die aktu­el­le Tarif­ge­ne­ra­ti­on in jedem Fall sinn­voll. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Unfall­ver­si­che­rung XXL (B 18) der Inter­Risk (Stand 02.2020)

Zu den Beson­der­hei­ten der Tarif­ge­ne­ra­tio­nen B 18 und B 182 der Inter­Risk gehört eine alters­ab­hän­gi­ge Prä­mi­en­an­pas­sung anstel­le der bei vie­len Wett­be­wer­bern übli­chen „Level­prä­mie“, d.h. einer gleich­blei­ben­den Prä­mie meist für Kin­der bis zum voll­ende­ten 18. Lebens­jahr und für Erwach­se­ne meist bis zur Voll­endung des 60., 65. oder 67. Lebens­jah­res. wei­ter­le­sen…

Kurz­check: Unfall­ver­si­che­rung der WGV (Stand 06.2020)

Mit­ver­si­che­rung von Unfäl­len infol­ge von Bewusst­seins­stö­run­gen infol­ge von Dia­be­tes (Zucker­schock), Herz­in­farkt, Schlag­an­fall, Über­mü­dung Schlaf­wan­del, Ein­schla­fen infol­ge der Über­mü­dung, Trun­ken­heit (beim Füh­ren von Kfz aller­dings nur wenn der Blut­al­ko­hol­ge­halt unter 1,1 Pro­mil­le liegt) sowie bei Ein­nah­me ärzt­lich ver­ord­ne­ter Medi­ka­men­te und unge­woll­ter Ein­nah­me von K.O.-Tropfen. Wer­den Medi­ka­men­te ohne ärzt­li­che Anord­nung ein­ge­nom­men, so sind Unfäl­le infol­ge dadurch resul­tie­ren­der Bewusst­seins­stö­run­gen nicht ver­si­chert. wei­ter­le­sen…

Kurz­check: Unfall­ver­si­che­rung aus dem Hau­se ADAC (Stand 09.2020)

Mit­ver­si­chert sind die Fol­gen ange­ord­ne­ter Mas­sen­imp­fun­gen. Hier­bei muss eine bedin­gungs­ge­mä­ße Inva­li­di­tät inner­halb von 18 Mona­ten nach der Imp­fung ein­ge­tre­ten und inner­halb von 24 Mona­ten nach dem „Unfall“ ärzt­lich fest­ge­stellt wor­den sein. Nicht defi­niert ist, was eine „Mas­sen­imp­fung“ sein soll. Als sol­che könn­te man jede Zwangs­imp­fung gegen Masern (Vor­aus­set­zung für den Kin­der­gar­ten- oder Schul­be­such in Deutsch­land) oder auch eine zukünf­tig von vie­len befürch­te­te Zwangs­imp­fung gegen Covid-19 ver­ste­hen. Laut ADAC wäre eine „Mas­sen­imp­fung“ aus­drück­lich auch eine ange­ord­ne­te Imp­fung der Gesamt­be­völ­ke­rung gegen Covid-19. wei­ter­le­sen…

Risi­ko & Vor­sor­ge Heft 3 – 2013

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