Tarif­ana­ly­se Unfall­ver­si­che­rung aus dem Hau­se Alte Leip­zi­ger (Stand 01.12.2022)

Seit dem 08.02.2023 bie­tet die Alte Leip­zi­ger Ver­si­che­rung AG ihre Unfall­ver­si­che­rung in den Tarif­li­ni­en com­pact, clas­sic sowie com­fort auf Basis der AL-AUB 2020 an. Bedin­gungs­stand ist der 01.12.2022. Laut Pres­se­mit­tei­lung vom 06.02.2023 wol­le man sich nun auch mit die­sem Pro­dukt „in Ratings und Tarif­ver­glei­chen ganz vor­ne eta­blie­ren[1]. Als Allein­stel­lungs­merk­mal wur­den unter ande­rem die Best-Leis­tungs-Garan­tie sowie die optio­na­le 800 %-Pro­gres­si­on beworben.

In die­ser Dar­stel­lung unbe­ach­tet bleibt die optio­na­le Unfall­ver­si­che­rung für das Gesund­heits­we­sen.

Zahl­rei­che Individualisierungsmöglichkeiten

Optio­nal kön­nen fol­gen­de Leis­tungs­ar­ten abge­si­chert werden:

  • Inva­li­di­tät (Min­dest­leis­tung von 30.000 Euro. Höchstin­va­li­di­tät für Per­so­nen bis 66 Jah­ren: 1.000.000 €, für Per­so­nen ab 67 Jah­ren: 500.000 €. Die Ver­si­che­rung der Inva­li­di­täts­leis­tung ist auch ohne gleich­zei­ti­gen Abschluss einer Unfall­ren­te mög­lich. Die Absi­che­rung ist nur in 500-Euro-Schrit­ten möglich)
  • Pro­gres­si­on (225 % mit 2‑facher Leis­tung ab 25 % Inva­li­di­tät bzw. 3‑facher Leis­tung ab 50 % Inva­li­di­tät; 350 % mit 3‑facher Leis­tung ab 25 % Inva­li­di­tät bzw. 5‑facher Leis­tung ab 50 % Inva­li­di­tät; 500 % mit 5‑facher Leis­tung ab 25 % Inva­li­di­tät bzw. 7‑facher Leis­tung ab 50 % Inva­li­di­tät; 800 % mit 6‑facher Leis­tung ab 25 % Inva­li­di­tät, 7‑facher Leis­tung ab 50 % Inva­li­di­tät und vol­ler Leis­tung in Höhe von 800 % ab 75 % Inva­li­di­tät; 1.000 % mit 5‑facher Leis­tung ab 25 % Inva­li­di­tät bzw. 17-facher Leis­tung ab 50 % Invalidität)
  • Unfall­ren­te ab einem Inva­li­di­täts­grad von min­des­tens 50 % (min­des­tens 300 Euro pro Monat. Für Min­der­jäh­ri­ge maxi­mal 1.000 Euro monat­li­che Ren­te, für Per­so­nen ab 18 Jah­ren bis 2.000 Euro monat­lich. Die Ver­si­che­rung der Unfall­ren­te ist auch ohne gleich­zei­ti­gen Abschluss einer Inva­li­di­täts­leis­tung mög­lich. Die Absi­che­rung ist nur in 10-Euro-Schrit­ten möglich)
  • Unfall­tod (zwi­schen 100 € und 300.000 €. Die Absi­che­rung ist nur in 100-Euro-Schrit­ten möglich
  • Unfall­kran­ken­haus­ta­ge­geld (zwi­schen 1 € und 110 € pro Tag) mit Gene­sungs­geld in glei­cher Höhe
  • Unfall­ta­ge­geld wahl­wei­se ab dem 8. oder 43. Tag der unfall­be­ding­ten Arbeits­un­fä­hig­keit (zwi­schen 1 € und 110 € pro Tag; abschließ­bar nur für Per­so­nen zwi­schen 16 und 66 Jah­ren, nicht jedoch für nicht erwerbs­tä­ti­ge Per­so­nen wie Rent­ner, Stu­den­ten oder Arbeits­lo­se, abwei­chend jedoch für Haus­frau­en oder ‑män­ner)
  • Ver­bes­ser­te Über­gangs­leis­tung (zwi­schen 50 Euro und 20.000 Euro. Leis­tung bei voll­stän­di­ger unfall­be­ding­ter Arbeits­un­fä­hig­keit von min­des­tens drei Mona­ten bzw. min­des­tens 50 %iger Arbeits­un­fä­hig­keit, jeweils bezo­gen auf die nor­ma­le kör­per­li­che und geis­ti­ge Leis­tungs­fä­hig­keit. Die Absi­che­rung ist nur in 50-Euro-Schrit­ten möglich)
  • Paket Hil­fe & Pfle­ge (Leis­tun­gen für bis zu 9 Mona­te bei unfall­be­ding­ter Hilfsbedürftigkeit)
  • Paket Reha­ma­nage­ment (Unter­stüt­zung bezüg­lich der Reha­maß­nah­me, Bera­tung und Hil­fe­stel­lung bei Umbau­maß­nah­men und in der Heil- und Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung, Rück­füh­rungs­be­ra­tung und Beglei­tung in den beruf­li­chen Alltag)
  • Paket Zuhau­se, Tier & Co (Unter ande­rem Tier­arzt­kos­ten-Zuschuss, wenn sich Hund oder Kat­ze ver­letzt haben, Kos­ten für bereits begon­ne­ne Reno­vie­rungs­ar­bei­ten, Kos­ten für die Pfle­ge des Gar­tens bei Ver­let­zung oder Krank­heit bzw. 50 € für Strea­ming-/Gam­ing­diens­te, damit es nicht lang­wei­lig wird)
  • Paket Sport, Frei­zeit & Co. (Ver­si­che­rungs­schutz für Gäs­te wäh­rend einer pri­va­ten Fei­er; Geburts­tags­zah­lung bei Abbruch einer Geburts­tags­fei­er bzw. Kos­ten für die Repa­ra­tur und ein Ersatz­ge­rät von beschä­dig­ten Sportgeräten)
  • Glie­derta­xe exclu­siv (nur im Tarif com­fort abschließ­bar und nur für Per­so­nen zwi­schen 16 und 66 Jah­ren, nicht jedoch für Kin­der ohne Beruf)

Höhe­re als die oben ange­ge­be­nen Ver­si­che­rungs­sum­men sind nur im Rah­men einer Direk­ti­ons­an­fra­ge möglich.

Vol­le bei­trags­freie Leis­tun­gen auch bei Minimalabsicherung

Bei­trags­frei ver­si­cher­te Leis­tun­gen sind unter anderem:

  • Ber­gungs­kos­ten bis 10.000 Euro (com­pact), 75.000 Euro (clas­sic) bzw. 1.000.000 Euro (com­fort)
  • Kos­me­ti­sche Ope­ra­ti­ons­kos­ten bis 10.000 Euro (com­pact), 75.000 Euro (clas­sic) bzw. 1.000.000 Euro (com­fort)
  • Bei­hil­fe zu Kuren und voll­sta­tio­nä­ren Reha­bi­li­ta­tio­nen bis 15.000 Euro (clas­sic) bzw. 30.000 Euro (com­fort), kei­ne Leis­tung im Tarif compact.
  • Behin­de­rungs­be­ding­te Mehr­auf­wen­dun­gen bis 10.000 Euro (clas­sic) bzw. 50.000 Euro (com­fort), kei­ne Leis­tung im Tarif compact.

Eine dyna­mi­sche Anpas­sung der ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen um 5 % p. a. kann ver­ein­bart wer­den. Die­se Dyna­mik gilt für die Leis­tungs­ar­ten Inva­li­di­tät, Unfall­ren­te, Unfall­tod, Unfall­ta­ge­geld sowie Unfall­kran­ken­haus­ta­ge­geld und Gene­sungs­geld. Die Dyna­mik ent­fällt spä­tes­tens mit Voll­endung des 67. Lebens­jah­res. Nicht ange­bo­ten wird eine Pas­siv­dy­na­mik (Dyna­mi­sie­rung einer ggf. ver­ein­bar­ten Unfall­ren­te nach Ein­tritt des Leistungsfalles).

Faust­for­mel nur für Berufs­tä­ti­ge anwendbar

Die Alte Leip­zi­ger emp­fiehlt eine Absi­che­rung der Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen nach fol­gen­der Faustformel:

„Die Ver­si­che­rungs­sum­me für Inva­li­di­tät soll­te dem 6‑fachen Jah­res­net­to­ein­kom­men entsprechen.

Die Höhe der bean­trag­ten Ver­si­che­rungs­sum­men soll den wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­sen der zu ver­si­chern­den Per­son ent­spre­chen. Hier­bei sind die Sum­men aller Ver­si­che­run­gen, die bereits bestehen oder bean­tragt wur­den, zu beachten.

Gleich­zei­tig dür­fen die Ver­si­che­rungs­sum­men in einem Ver­trag nicht gra­vie­rend von­ein­an­der abwei­chen, d. h. es sol­len jeweils min­des­tens 20 % der Inva­li­di­täts­ver­si­che­rungs­sum­me der am höchs­ten ver­si­cher­ten Per­son für alle wei­te­ren mit­ver­si­cher­ten Per­so­nen ver­ein­bart gelten.“

Eine Faust­for­mel, die auch für nicht berufs­tä­ti­ge Per­so­nen (z. B. Haus­frau­en, Allein­er­zie­hen­de oder Pri­va­tie­re) Gel­tung hat, wird vom Unter­neh­men nicht benannt.

Zur Prä­mi­en­re­du­zie­rung bie­tet die Alte Leip­zi­ger einen so genann­ten „papier­los-Nach­lass“ in Höhe von bis zu 10 %. Im Gegen­zug müs­sen Kun­den auf den Papier­ver­sand von Doku­men­ten ver­zich­ten und für ihre Kor­re­spon­denz das Por­tal „fin4u“ in Anspruch neh­men. Im Tarif com­pact ist die­se Rabat­t­op­ti­on nicht möglich.

Inte­gral­fran­chise mit Vor­sicht zu genießen

Einen Rabatt von bis zu 60 % bie­tet der Ver­si­che­rer, wenn Leis­tun­gen erst ab einem Inva­li­di­täts­grad von min­des­tens 25 % erbracht wer­den (Inte­gral­fran­chise). Erfah­rungs­ge­mäß füh­ren rund 75 % aller Unfäl­le zu einer Inva­li­di­tät bis 25 %. Im Tarif com­pact ist die­se Rabat­t­op­ti­on nicht möglich.

Der Ver­si­che­rer gewährt außer­dem einen mög­li­chen Lauf­zeit­nach­lass von 5 % bzw. 10 % bei Wahl einer Ver­trags­lauf­zeit von drei Jah­ren bzw. fünf Jahren.

Stei­gen­de Prä­mi­en für Senioren

Der Ver­si­che­rungs­schutz ist tech­nisch ein­jäh­rig kal­ku­liert, so dass sich der Bei­trag mit stei­gen­dem Alter erhöht. Erst­mals fin­det eine Bei­trags­an­pas­sung nach Ablauf von 5 Jah­ren seit Ver­trags­be­ginn statt, sofern die ver­si­cher­te Per­son zu die­sem Zeit­punkt das 45. Lebens­jahr voll­endet hat. Dann gel­ten fol­gen­de Anpassungen:

  • von 45 bis 54 Jah­ren, jähr­lich um 2 %
  • von 55 bis 64 Jah­ren, jähr­lich um 3 %
  • von 65 bis 74 Jah­ren, jähr­lich um 4 %
  • ab 75 Jah­ren, jähr­lich um 5 %

Die Bei­trags­hö­he rich­tet sich neben dem Umfang der ver­si­cher­ten Leis­tun­gen und dem gewähl­ten Tarif sowohl nach dem Ein­tritts­al­ter (nach Ver­trags­ab­schluss: dem ent­spre­chend erreich­ten Alter) wie auch der Gefah­ren­grup­pe und Klas­si­fi­zie­rung des jeweils aus­ge­üb­ten Beru­fes. Das gilt auch bei einem Berufs­wech­sel wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit, der dem Ver­si­che­rer anzu­zei­gen ist.  Abwei­chend davon fin­det im clas­sic- und im com­fort-Schutz kei­ne Erhö­hung der Prä­mie bei frist­ge­rech­ter Mel­dung eines Berufs­wech­sels in einen gefahr­träch­ti­ge­ren Beruf statt.

Zwei Gefah­ren­grup­pe, aber zahl­rei­che Klassifizierungen

Ver­si­che­rungs­fä­hig sind Per­so­nen ab Geburt. Die Alte Leip­zi­ger unter­schei­det dabei die Gefah­ren­grup­pen A und B. Nicht Kör­per­lich oder hand­werk­lich täti­ge Per­so­nen wer­den in die Gefah­ren­grup­pe A ein­ge­stuft. Grund­sätz­lich sind dies:

„Kauf­män­nisch, ver­wal­tend, pla­nend, gestal­tend, im Gesund­heits­we­sen, in der Schön­heits­pfle­ge oder im Labor täti­ge, aus­schließ­lich lei­ten­de oder auf­sichts­füh­ren­de Per­so­nen oder Per­so­nen die kei­ne beruf­li­che Tätig­keit aus­üben, z. B. Rent­ner, Pen­sio­nä­re, Haus­frau­en/-män­ner, Schü­ler, Studenten.“

Per­so­nen mit kör­per­lich (auch sport­li­cher) bzw. hand­werk­li­cher Tätig­keit wer­den in die Berufs­grup­pe B eingestuft.

Inner­halb der ein­zel­nen Gefah­ren­grup­pen erfol­gen wei­te­re Klas­si­fi­zie­run­gen. Der Tarif nennt bei­spiels­wei­se Flo­ris­ten als Gefah­ren­grup­pe A mit der Klas­si­fi­zie­rung 2 und Land­wir­te als Ange­hö­ri­ge der Gefah­ren­grup­pe B mit der Klas­si­fi­zie­rung 6. Die ent­spre­chen­de Ein­ord­nung erfolgt auto­ma­tisch über die Tarif­soft­ware des Versicherers.

Für eini­ge beson­ders gefahr­träch­ti­ge Beru­fe (z. B. Stunt­men, Feu­er­wer­ker, Tau­cher oder Artis­ten) wird kein Ver­si­che­rungs­schutz ange­bo­ten.

Jähr­li­che Zahl­wei­se spart Prämie

Der Ver­si­che­rungs­bei­trag kann wahl­wei­se monat­lich, vier­tel­jähr­lich, halb­jähr­lich oder jähr­lich gezahlt wer­den. Bei unter­jäh­ri­ger Zahl­wei­se wird ein über­durch­schnitt­lich hoher Raten­zah­lungs­zu­schlag in Höhe von 4,5 % (halb­jähr­li­che Zahl­wei­se) bzw. 9,5 % (vier­tel­jähr­li­che bzw. monat­li­che Zahl­wei­se) erho­ben. Eine monat­li­che Zahl­wei­se ist nur per Last­schrift möglich.

Ein Bün­del­nach­lass bei meh­re­ren Ver­trä­gen wird von der Alte Leip­zi­ger gewährt. Die Höhe wird jedoch indi­vi­du­ell über das Online­por­tal berech­net, so dass hier hier­zu kei­ne Aus­sa­ge getrof­fen wer­den kann.

Ver­trags­schluss mit einer Gesundheitsfrage

Zur Bean­tra­gung von Ver­si­che­rungs­schutz sind defi­nier­te Erkran­kun­gen inner­halb der letz­ten drei Jah­re vor Antrags­stel­lung anzu­ge­ben. Ver­si­che­rungs­schutz ist nur mög­lich, wenn die ent­spre­chen­de Fra­ge nach Vor­er­kran­kun­gen ver­neint wer­den kann:

„Wur­de bei einer der zu ver­si­chern­den Per­so­nen wegen AIDS, Alkohol‑, Dro­gen- oder Medi­ka­men­ten­miss­brauch, Blu­ter­krank­heit, Epi­lep­sie, Glas­kno­chen­krank­heit, Mul­ti­pler Skle­ro­se, Osteo­po­ro­se, Paget-Krank­heit, Krebs (Brust­krebs, Hoden­krebs, Gehirn­tu­mor, Gebär­mut­ter­hals­krebs, Eier­stock­krebs, Pro­sta­ta­krebs) in den letz­ten 3 Jah­ren ärzt­li­che Behand­lun­gen durch­ge­führt oder Medi­ka­men­te verordnet?“

Laut Ange­bots­rech­ner scheint der Min­dest­bei­trag je nach Tarif bei 15,35 Euro brut­to p. a. zu lie­gen. Net­to­ta­ri­fe wer­den von der Alte Leip­zi­ger nicht angeboten.

Bei Antrags­stel­lung anzu­ge­ben ist eine mög­li­che Vor­ver­si­che­rung, die zuvor bestan­den hat. Die­se Anga­be ist zeit­lich unbe­fris­tet zu machen. Ver­si­che­run­gen von Per­so­nen, deren Unfall­ver­si­che­run­gen von der Alte Leip­zi­ger oder von einem Wett­be­wer­ber gekün­digt wor­den sind, kön­nen nicht gezeich­net wer­den. Eben­falls anzu­ge­ben sind etwa­ige Vor­schä­den wäh­rend der letz­ten fünf Jah­re vor Antrags­stel­lung. Bereits bei Anga­be von nur einem Vor­scha­den erhöht sich der ver­ein­bar­te Zahlbeitrag.

Die Ver­trags­lauf­zeit beträgt wahl­wei­se 1, 3 oder 5 Jah­re. Beginn ist jeweils um 00:00 Uhr des ver­ein­bar­ten Datums. Haupt­fäl­lig­keit ist stets zum Zeit­punkt des ent­spre­chend ver­ein­bar­ten Datums. Ent­spre­chend kön­nen Ver­si­che­rungs­jahr und Kalen­der­jahr von­ein­an­der abwei­chen. Die ordent­li­che Kün­di­gung eines bestehen­den Ver­tra­ges ist jeweils mit Frist von drei Mona­ten zum Ablauf möglich.

Aus­ge­wähl­te Leis­tun­gen des Tarifs com­fort aus dem Hau­se Alte Leipziger

  • Garan­tie hin­sicht­lich der unver­bind­li­chen Mus­ter­be­din­gun­gen des Gesamt­ver­ban­des der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV-Garan­tie) mit Stand 12.2020.
  • Garan­tie, dass nicht zum Nach­teil der ver­si­cher­ten Per­son von den unver­bind­li­chen Emp­feh­lun­gen des Arbeits­krei­ses Bera­tungs­pro­zes­se (Arbeits­kreis-Garan­tie) mit Stand 28.09.2015 abge­wi­chen wird.
  • Best-Leis­tungs-Garan­tie für Leis­tun­gen eines ande­ren, zum Scha­den­zeit­punkt ver­kaufs­of­fe­nen Ver­si­che­rers. Die Ent­schä­di­gung aus die­ser Garan­tie ist auf 75.000 Euro begrenzt. Für den Ver­si­che­rer gilt ein jeder­zei­ti­ges Son­der­kün­di­gungs­recht von 3 Mona­ten. Die Garan­tie fin­det kei­ne Anwen­dung u. a. auf bes­se­re Glie­derta­xen, Pro­gres­si­ons­mo­del­le, Infek­tio­nen, nicht mit­ver­si­cher­te Bewusst­seins­stö­run­gen, die Luft­fahrt­klau­sel oder vie­le ande­re in der Unfall­ver­si­che­rung übli­che Ausschlussbestimmungen.
  • Vor­ver­si­che­rer­ga­ran­tie (Besitz­stands­ga­ran­tie). Zwi­schen dem Ver­trags­be­ginn bei der Alte Leip­zi­ger und dem Ablauf des vor­her­ge­hen­den Ver­tra­ges darf eine Ver­si­che­rungs­lü­cke von maxi­mal 3 Mona­ten bestehen. Nicht mit­ver­si­chert sind u. a. Ein­schlüs­se und / oder Leis­tungs­er­wei­te­run­gen, die über die Aus­schlüs­se der AL-AUB 2020 hin­aus­ge­hen (z. B. vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Unfäl­le). Die Garan­tie kann jeder­zeit vom Ver­si­che­rer mit Frist von einem Monat gekün­digt wer­den. Damit besteht ein erheb­li­ches Haf­tungs­ri­si­ko für den Ver­mitt­ler, soll­te die Alte Leip­zi­ger von ihrem Son­der­kün­di­gungs­recht Gebrauch machen.
  • Gering­fü­gig­keits­klau­sel, d. h. kei­ne Ein­re­de einer Oblie­gen­heits­ver­let­zung bei zunächst nur gering­fü­gig erschei­nen­den Unfallfolgen.
  • Mel­de­frist für den Ein­tritt einer unfall­be­ding­ten Inva­li­di­tät von 24 Mona­ten bzw. von 36 Mona­ten für die ärzt­li­che Fest­stel­lung und Gel­tend­ma­chung der Inva­li­di­täts­leis­tung.
  • Frist für die Neu­be­mes­sung einer Inva­li­di­tät von 3 Jah­ren für Erwach­se­ne. Für Kin­der gilt für den Ver­si­che­rungs­neh­mer eine abwei­chen­de Frist von 5 Jah­ren, für den Ver­si­che­rer von 2 Jahren.
  • Laut Leis­tungs­über­sicht Kapi­tal­leis­tung bei Inva­li­di­tät ohne Höchst­al­ter. Bedin­gungs­sei­tig fin­det sich kei­ne ent­spre­chen­de Klarstellung.
  • Kei­ne Erhö­hung der Prä­mie bei frist­ge­rech­ter Mel­dung eines Berufs­wech­sels in einen gefahr­träch­ti­ge­ren Beruf. Viel­mehr bleibt der Ver­si­che­rungs­schutz unver­än­dert bestehen, sofern der neue Beruf nach den Annah­me­richt­li­ni­en ver­si­cher­bar ist (also nicht z. B. Tätig­keit als Berufs­sport­ler oder Tier­bän­di­ger). „Im Fal­le der Auf­nah­me einer der­ar­ti­gen Berufs­tä­tig­keit oder Beschäf­ti­gung des Ver­si­cher­ten nach Beginn des Ver­tra­ges […] beträgt die Prä­mie das Zwan­zig­fa­che der Prä­mie der höchs­ten Berufs­klas­si­fi­zie­rung.“ Ergibt sich durch die Mel­dung des Berufs­wech­sels eine gerin­ge­re Prä­mie, so wird die­se zu Guns­ten des Ver­si­che­rungs­neh­mers berücksichtigt.
  • Ver­bes­ser­te Glie­derta­xe für die Inva­li­di­täts­leis­tung u. a. mit Inva­li­di­täts­grad 100 % bei Stimm­ver­lust, 85% eines Bei­nes, 85 % bei Ver­lust eines Armes, 80 % Ver­lust einer Hand, 35 % bei Ver­lust eines Dau­mens sowie defi­nier­ten Inva­li­di­täts­gra­den für benann­te inne­re Orga­ne. Optio­nal wei­ter ver­bes­ser­te Glie­derta­xe exclu­siv u.a. mit Inva­li­di­täts­grad 100 % bei Stimm­ver­lust, 100 % eines Bei­nes, 90 % bei Ver­lust einer Hand, 45 % bei Ver­lust eines Dau­mens sowie defi­nier­ten Inva­li­di­täts­gra­den für benann­te inne­re Orga­ne.  Zur exclu­siv-Glie­derta­xe gilt ein Son­der­kün­di­gungs­recht des Ver­si­che­rers jeder­zeit mit Frist von 3 Mona­ten. In die­sem Fall erfolgt eine Umstel­lung auf den nor­ma­len Com­fort-Tarif mit nor­mal ver­bes­ser­ter Gliedertaxe.
  • Voll­stän­di­ger Ver­zicht auf Kür­zung der Leis­tung oder des Pro­zent­sat­zes vom Inva­li­di­täts­grad bei Mit­wir­kung von Krank­hei­ten oder Gebre­chen.
  • Mit­ver­si­che­rung von Eigen­be­we­gun­gen u. a. inkl. Bauch‑, Unter­leibs- und Kno­chen­brü­che sowie Zer­run­gen oder Zer­rei­ßun­gen von Mus­keln, Seh­nen, Bän­dern, Kap­seln oder Menis­ken. Aus­ge­schlos­sen blei­ben ins­be­son­de­re inne­re Blu­tun­gen oder Schä­den an Bandscheiben.
  • Mit­ver­si­che­rung einer Inva­li­di­tät infol­ge all­er­gi­scher Reak­tio­nen auf­grund der Ein­nah­me von Nah­rungs­mit­teln sowie infol­ge von Sti­chen oder Bis­sen von Insek­ten und Spin­nen­tie­ren. Nicht ver­si­chert sind all­er­gi­sche Reak­tio­nen infol­ge sons­ti­ger Tier­bis­se bzw. Haut- / Schleim­haut­ver­let­zun­gen. Die­se Leis­tun­gen erbrin­gen bei­spiels­wei­se die Inter­Risk mit ihrem Tarif XXL (Stand 26.02.2020) oder Kon­zept & Mar­ke­ting mit ihrem Tarif all­safe body­guard per­fect 2.0 (Stand 05.2019).
  • Stark erwei­ter­te Immun­klau­sel (mit­ver­si­chert sind u.a. Infek­tio­nen durch Bor­re­lio­se, Mala­ria, Tuber­ku­lo­se oder Masern). Rück­fall­fie­ber (Läu­se- bzw. Zecken­rück­fall­fie­ber) ist impli­zit mit­ver­si­chert, da die erst­ma­li­ge Infi­zie­rung mit Infek­tio­nen, die durch Insek­ten­sti­che, ‑bis­se oder sons­ti­ge von Tie­ren ver­ur­sach­ten Haut­ver­let­zun­gen mit­ver­si­chert ist, also auch durch den Biss einer infi­zier­ten Laus oder Zecke. Die Immun­klau­sel gilt für alle ver­si­cher­ten Leistungsarten.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für eine Inva­li­di­tät infol­ge von Schutz­imp­fun­gen gegen ver­si­cher­te und nicht ver­si­cher­te Infek­ti­ons­krank­hei­ten, aus­drück­lich u. a. „Coro­na-Schutz­imp­fung“. Vor­aus­set­zung ist, dass der Impf­stoff zum Zeit­punkt der Imp­fung von der Euro­päi­schen Arz­nei­mit­tel­agen­tur (EMA) oder der Natio­na­len Zulas­sungs­be­hör­de in Deutsch­land (Paul-Ehr­lich-Insti­tut) für die jewei­li­ge Per­so­nen­grup­pe zuge­las­sen ist. Außer­dem muss die Imp­fung in Deutsch­land oder einem ande­ren Land der Euro­päi­schen Uni­on unter ärzt­li­cher Auf­sicht erfolgt sein. Dies schließt ent­spre­chend Impf­schä­den aus, bei denen die Injek­ti­on durch einen Apo­the­ker oder eine Arzt­hel­fe­rin erfolg­te. Eben­falls aus­ge­schlos­sen sind ent­spre­chend Imp­fun­gen mit nur bedingt zuge­las­se­nen, per Not­zu­las­sung zuge­las­se­nen bzw. im Nicht-EU-Aus­land zuge­las­se­nen Vak­zi­nen. Unklar bleibt, ob für die Gewäh­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes Beweis­erleich­te­run­gen nach § 287 ZPO mög­lich sind oder ob ein Voll­be­weis zu erbrin­gen ist. Die Mit­ver­si­che­rung gilt für alle Leis­tungs­ar­ten, inso­fern z.B. auch für ein Kran­ken­haus­ta­ge­geld infol­ge einer im Ein­zel­fall mit­ver­si­cher­ten Imp­fung gegen SARS-CoV‑2.
© 2023 Cri­ti­cal News — Gale­rie der Imp­f­op­fer in Han­no­ver vom März 2023
  • Ver­si­che­rungs­schutz für gering­fü­gi­ge Haut- oder Schleim­haut­ver­let­zun­gen über den Umfang der kon­kret benann­ten Infek­ti­ons­er­kran­kun­gen der Immun­klau­sel hin­aus, sofern dem Ver­si­che­rer das ursäch­li­che Ereig­nis inner­halb von vier Wochen ange­zeigt wurde.
  • Ver­si­che­rungs­schutz bei Höhen­lun­gen­ödem (HAPE) oder Höhen­hirn­ödem (HACE) auf­grund aku­ter Höhen­krank­heit (AMS).
  • Unfall­be­ding­te Kos­ten­er­stat­tung für Zahn­span­ge eines min­der­jäh­ri­gen Kin­des bis in Höhe von 1.000 Euro.
  • Helm­klau­sel: um 25 Pro­zent erhöh­te Inva­li­di­täts­leis­tung bei Fahr­rad­un­fäl­len mit han­dels­üb­li­chem Schutz­helm für ver­si­cher­te Kin­der, die das 18. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben. Anders als z. B. im Tarif CIF4ALL com­ple­te (Stand 01.12.2022) von Con­cep­tIF besteht kein Anspruch auf erhöh­te Leis­tung, wenn bei Reit­un­fäl­len ein ent­spre­chen­der Reit­helm getra­gen wird.
  • Helm­bo­nus bei bestimm­ten Sport­ar­ten von bis zu 10.000 Euro bei einem Schä­del-Hirn-Trau­ma 2. oder 3. Gra­des mit fest­ge­stell­tem Inva­li­di­täts­grad. Ver­si­cher­te Sport­ar­ten sind z. B. Fahr­rad, Ski, Snow­board und Skate­board fahren.
  • Kom­ageld für bis zu 12 Mona­te à 30 Euro / Tag. Die Leis­tung wird auch bei künst­li­chem Koma erbracht.
  • Roo­ming-In-Leis­tun­gen für die Dau­er einer medi­zi­nisch not­wen­di­gen voll­sta­tio­nä­ren Heil­be­hand­lung à 75 Euro je Nacht für mit­ver­si­cher­te Kin­der unter 18 Jah­ren auch dann, wenn kein Unfall­kran­ken­haus­ta­ge­geld als Leis­tung ver­ein­bart wurde
  • Alters­un­ab­hän­gi­ge Mit­ver­si­che­rung von Nah­rungs­mit­tel­ver­gif­tun­gen sowie sons­ti­gen Ver­gif­tun­gen durch Ein­nah­me fes­ter oder flüs­si­ger gif­ti­ger Stof­fe durch den Schlund.
  • Mit­ver­si­chert ist eine Pflan­zen­ver­gif­tung, die z. B. durch Berüh­ren, Schlu­cken, Kau­en und/oder Aus­spu­cken von Pflan­zen oder Pflan­zen­tei­len her­vor­ge­ru­fen wird. Nicht ver­si­chert sind „Ver­gif­tun­gen durch Pflan­zen, die grund­sätz­lich eine berau­schen­de Wir­kung her­vor­ru­fen und/oder deren Kon­sum kraft Geset­zes ver­bo­ten ist. Hier­un­ter fal­len z. B. […] Psy­cho­tro­pe Pflan­zen (Kal­mus, Teu­fels­baum, Wer­mut­kraut, Schwar­ze Toll­kir­sche, Engels­trom­pe­te, Hanf, Schlaf­mohn, usw.)“.  Hier kann ggf. eine Leis­tung durch Ver­weis auf Zif­fer 1.4.15 der Han­se­Mer­kur (Tarif Unfall­ver­si­che­rung Best 2022, Stand 02.2022) sowie der Best-Leis­tungs-Garan­tie der Alte Leip­zi­ger her­ge­lei­tet werden.
  • Aus­drück­li­che Mit­ver­si­che­rung von benann­ten Ein­grif­fen am Kör­per der ver­si­cher­ten Per­son (Schnei­den von Nägeln, Hüh­ner­au­gen oder Horn­haut sowie das Rasie­ren von Haaren).
  • Aus­drück­li­che Mit­ver­si­che­rung von unfrei­wil­li­gem Flüssigkeits‑, Nah­rungs­mit­tel- oder Sauerstoffentzug.
  • Bei­trags­be­frei­ung bei Arbeits­lo­sig­keit oder Kurz­ar­beit bis zu 12 Mona­te mög­lich. Die­se Leis­tung wird ohne ein Höchst­al­ter des Ver­si­che­rungs­neh­mers erbracht.
  • Sofern gegen Zuschlag das Paket Hil­fe & Pfle­ge mit­ver­si­chert wur­de, Kos­ten­über­nah­me für die Ver­mitt­lung und die Unter­brin­gung von Haus­tie­ren nach einem ver­si­cher­ten Unfall bis maxi­mal 1.500 Euro je Schadenfall.
  • Mit­ver­si­che­rung unfall­be­ding­ter psy­chi­scher und ner­vö­ser Stö­run­gen, sofern es sich um eine durch den Unfall ver­ur­sach­te orga­ni­sche Erkran­kung des Ner­ven­sys­tems oder eine durch den Unfall neu ent­stan­de­ne Epi­lep­sie handelt.
  • Ver­si­che­rungs­schutz, wenn die ver­si­cher­te Per­son das 18.Lebensjahr noch nicht voll­endet hat und der Unfall durch Her­stel­lung oder Gebrauch selbst­ge­bau­ter Feu­er­werks­kör­per ent­stan­den ist und kein Zusam­men­hang mit einer beab­sich­tig­ten Sach­be­schä­di­gung oder Kör­per­ver­let­zung besteht.
  • Ver­si­che­rungs­schutz, wenn die ver­si­cher­te Per­son das 18. Lebens­jahr noch nicht voll­endet hat und die Straf­tat im Füh­ren eines Land- oder Was­ser­fahr­zeu­ges ohne hier­für erfor­der­li­che Fahr­erlaub­nis (§ 21 StVG) besteht oder ein unbe­fug­ter Gebrauch eines Fahr­zeu­ges vor­liegt (§ 248b Straf­ge­setz­buch). Vor­aus­set­zung ist, dass kei­ne wei­te­re Straf­tat zur Ermög­li­chung der Fahrt began­gen wurde.
  • Mit­ver­si­che­rung von Gesund­heits­schä­den durch recht­mä­ßi­ge Ver­tei­di­gung oder Bemü­hung zur Ret­tung von Men­schen, Tie­ren oder Sachen (z. B. zwi­schen Ein­grei­fen in den Kampf zwi­schen zwei Hun­den oder in einen Über­fall auf Sei­ten des Angegriffenen).
  • Vor­schuss­leis­tung, auch wenn kei­ne Leis­tung bei Unfall­tod ver­ein­bart wur­de. Die­se Leis­tung wird auch dann erbracht, wenn für die ver­si­cher­te Per­son aus Sicht der Ärz­te Lebens­ge­fahr bestehen soll­te. Erbracht wird ein Vor­schuss in Höhe von 50 % der Inva­li­di­täts­leis­tung, die einem ärzt­lich pro­gnos­ti­zier­ten Min­dest-Inva­li­di­täts­grad entspricht.
  • Kos­ten­über­nah­me für sta­tio­nä­re Desen­si­bi­li­sie­rungs­maß­nah­men auf­grund all­er­gi­scher Reak­tio­nen als Leis­tungs­aus­lö­ser eines optio­nal ver­si­cher­ten Unfallkrankenhaustagegeldes.
  • Sofort­leis­tung bei Ober­schen­kel­hals­bruch oder Ober­arm­bruch (auch ohne äuße­re Ein­wir­kung) bis 7.500 Euro.
  • Sofort­leis­tung bei schwe­ren Organ- und Krebs­er­kran­kun­gen (Dread-Dise­a­se) bis 5.000 Euro. Die Mit­ver­si­che­rung beinhal­tet u. a. Lun­gen- und Leber­er­kran­kun­gen, Brust‑, Hoden‑, Gebärmutterhals‑, Eier­stock- und Pro­sta­ta­krebs, Gehirn­tu­mo­re sowie Herz­in­farkt und ande­re Herzerkrankungen.
  • Sofort­leis­tung bei defi­nier­ten Schwer­ver­let­zun­gen bis 25.000 Euro, erhöht bei Bau oder Kauf eines Eigen­heims um zusätz­lich 30.000 Euro.
  • Ein­mal­zah­lung von Schmer­zens­geld (Gips­geld) in Höhe von 1.000 Euro bei voll­stän­di­gen unfall­be­ding­ten Frak­tu­ren (Kno­chen­bruch oder unfall­be­ding­ten Bän­der­ris­sen, die zu einer medi­zi­nisch not­wen­di­gen sta­tio­nä­ren und / oder ambu­lan­ter Heil­be­hand­lung füh­ren. Für damit ver­bun­de­ne Sach­schä­den (z. B. eine beschä­dig­te Bril­le oder Schä­den an der Klei­dung) wird eine zusätz­li­che Ent­schä­di­gung von 250 Euro geleis­tet. Der Anspruch auf Schmer­zens­geld muss inner­halb eines Monats nach dem Unfall gel­tend gemacht werden.
  • Sofern die bedin­gungs­sei­ti­gen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind, Bei­hil­fe zu Kuren und voll­sta­tio­nä­ren Reha­bi­li­ta­tio­nen bis maxi­mal 30.000 Euro. Ergän­zend hier­zu optio­na­les Paket Reha­ma­nage­ment, u. a. bis 1.000 Euro für den „klei­nen Reha-Fall“ bzw. bis zu 10.000 Euro für den „gro­ßen Reha-Fall“.
  • Tat­säch­lich ange­fal­le­ne und nach­ge­wie­se­ne Kos­ten für eine Haus­halts­hil­fe für maxi­mal 3 Mona­te à 8 Stun­den pro Tag. Leis­tungs­vor­aus­set­zung ist ins­be­son­de­re ein im Haus­halt leben­des min­der­jäh­ri­ges Kind.
  • Nach­hil­fe­geld bei unfall­be­ding­ter Schul­un­fä­hig­keit für bis zu 100 Tage à 40 Euro.
  • Kos­ten­über­nah­me bis zu 10 Sit­zun­gen für psy­cho­lo­gi­sche Sofort­hil­fe wegen der Fol­gen psy­chi­scher und ner­vö­ser Stö­run­gen, die auf­grund Über­falls, Gei­sel­nah­me oder Ver­ster­ben einer ver­si­cher­ten Per­son oder eines Ver­wand­ten 1. Gra­des auftreten.
  • Mit­ver­si­chert sind Unfäl­le durch Geis­tes- oder Bewusst­seins­stö­run­gen, die durch Trun­ken­heit oder Ein­nah­me von (auch nicht ärzt­lich ver­ord­ne­ten) Medi­ka­men­ten ver­ur­sacht sind. Bei Bewusst­seins­stö­run­gen, die infol­ge von Trun­ken­heit beim Len­ken von Kraft­fahr­zeu­gen vor­lie­gen, besteht der Ver­si­che­rungs­schutz jedoch nur dann, wenn der Blut­al­ko­hol­ge­halt unter 1,7 Pro­mil­le liegt.
  • Mit­ver­si­che­rung von Bewusst­seins­stö­run­gen durch Dia­be­tes, die Ein­wir­kung von Wit­te­rungs­be­din­gun­gen, durch Schlag­an­fall / Herz­in­farkt, epi­lep­ti­sche Anfäl­le sowie Krampf­an­fäl­le, durch sons­ti­ge Herz- und Kreis­lauf­stö­run­gen (z. B. Ohn­machts­an­fäl­le, Schwin­del (Syn­ko­pe)) sowie infol­ge einer unge­woll­ten Ein­nah­me von K.-o.-Tropfen und/oder Ecsta­sy.
  • Mit­ver­si­che­rung von Unfäl­len infol­ge von Über­mü­dung bzw. Ein­schla­fen infol­ge Über­mü­dung, von Schlaf­wan­deln und Erschre­cken.
  • Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Unfäl­le unmit­tel­bar durch einen Schlag­an­fall, Herz­in­farkt, epi­lep­ti­schen Anfall oder ande­re Krampf­an­fäl­le, die den gan­zen Kör­per der ver­si­cher­ten Per­son erfassen.
  • Bis zu einem Leis­tungs­be­trag von 10.000 Euro wer­den nach­ge­wie­se­ne Beer­di­gungs­kos­ten auch dann erbracht, wenn nor­ma­ler­wei­se eine nicht mit­ver­si­cher­te Bewusst­seins­stö­rung vor­lie­gen wür­de oder einen ande­ren Aus­schluss (z. B. das vor­sätz­li­che Bege­hen oder der Ver­such einer Straf­tat) zur Anwen­dung kom­men sollte.
  • Mit­be­rück­sich­ti­gung defi­nier­ter nach­hal­ti­ger Kri­te­ri­en für die Kapitalanlage.

Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen des Tarifs com­fort aus dem Hau­se Alte Leipziger

  • Kei­ne Sum­men- und Bedin­gungs­dif­fe­renz­de­ckung. Eine sol­che bie­tet z. B. Con­cep­tIF mit ihrem Tarif best pro­tect plus mit Stand 29.04.2021.
  • Inno­va­ti­ons­klau­sel gilt nur, wenn durch ein Tari­f­up­date aus­schließ­lich Ver­bes­se­run­gen vor­ge­nom­men wer­den, d.h. es besteht kein Anspruch auf die­se Leis­tung, wenn ein Tari­f­up­date neben bei­spiels­wei­se 20 Ver­bes­se­run­gen eine ein­zi­ge Stel­le besitzt, die auch zum Nach­teil des Kun­den füh­ren könnte.
  • Kei­ne erneu­te Zah­lung der zum Unfall­tag gül­ti­gen Inva­li­di­täts­sum­me nach einem Zeit­raum von zehn Jah­ren. Die­se Leis­tung erbringt bei­spiels­wei­se der Anbie­ter Con­cep­tIF mit ihrem Tarif best pro­tect plus mit Stand 29.04.2021.
  • Nicht mit­ver­si­chert sind Schä­den an Band­schei­ben sowie Blu­tun­gen aus inne­ren Orga­nen und Gehirn­blu­tun­gen. Eine Leis­tungs­er­wei­te­rung im Rah­men der Best-Leis­tungs-Garan­tie ist nicht mög­lich.  Mit­ver­si­chert sind Blu­tun­gen aus inne­ren Orga­nen und Gehirn­blu­tun­gen z. B. im Rah­men des Tarifs Ein­fach Kom­plett aus dem Hau­se Die Haft­pflicht­kas­se (Stand 01.2023).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Infek­tio­nen durch Anhus­ten oder Annie­sen bzw. plötz­li­ches Ein­sprit­zen von Erre­gern durch Augen, Mund oder Nase. Die­se Leis­tung erbringt bei­spiels­wei­se Kon­zept & Mar­ke­ting mit ihrem Tarif all­safe body­guard per­fect 2.0 (Stand 05.2019).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Gesund­heits­schä­den auf­grund von Tröpfchen‑, Kon­takt- und Schmier­in­fek­tio­nen. Die­se Leis­tung erbringt bei­spiels­wei­se die Han­se­Mer­kur mit ihrem Tarif Unfall­ver­si­che­rung Best 2022 (Stand 02.2022).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für eine Inva­li­di­tät infol­ge einer Infek­ti­on z. B. mit Chi­kun­gun­ja-Fie­ber, Den­gue-Fie­ber, Hirn­haut­ent­zün­dung (Menin­gi­tis), Japa­ni­scher Enze­pha­li­tis, Lyme– Bor­re­lio­se (Neu­rob­or­re­lio­se) oder Rin­gel­rö­teln.
  • Frist­be­ginn für die Immun­klau­sel (erwei­ter­ter Ver­si­che­rungs­schutz für eine infek­ti­ons­be­ding­te Inva­li­di­tät) ist das maß­geb­li­che Unfall­ereig­nis. Die­se Rege­lung ist pro­ble­ma­tisch, da es in der Pra­xis schwer sein dürf­te, den Nach­weis zu erbrin­gen, wann genau etwa ein ver­si­cher­ter Zecken­biss zu einer Bor­re­lio­se oder der Stich einer Anophe­les-Mücke zu einer Infek­ti­on mit Mala­ria geführt hat. Kun­den­freund­li­cher sind hier Tari­fe, bei denen die Mel­de­frist erst mit dem Aus­bruch einer ver­si­cher­ten Infek­ti­on, mit der erst­ma­li­gen Dia­gno­se einer Infek­ti­on (z. B. Tarif XXL, Stand 02.2020 der Inter­Risk) oder mit der ärzt­li­chen Fest­stel­lung einer infek­ti­ons­be­ding­ten Inva­li­di­tät (z. B. Tarif Klas­sik-Garant, Stand 07.2022 der VHV) beginnt. Die Mel­de­frist für eine infek­ti­ons­be­ding­te Inva­li­di­tät bei der Alte Leip­zi­ger beträgt 36 Mona­te ab der erst­ma­li­gen Infek­ti­on. Für die Gel­tend­ma­chung einer sol­chen Inva­li­di­tät beträgt die Frist 39 Mona­te ab dem Unfallereignis.
  • Kein bedin­gungs­sei­ti­ger Ver­zicht, zur Scha­den­min­de­rung eine Ope­ra­ti­on durch­füh­ren zu müs­sen (Ope­ra­ti­ons­ob­lie­gen­heit).
  • Im Rah­men der Kos­ten­po­si­ti­on für Ber­gungs­kos­ten Über­nah­me von Dekom­pres­si­ons­kam­mer­kos­ten bis 1.000.000 Euro. Nicht ver­si­chert sind jedoch Druck­kam­mer­kos­ten, die nicht im Zusam­men­hang mit Tauch­un­fäl­len ste­hen (z. B. Dekom­pres­si­ons­kam­mer­be­hand­lun­gen nach einer Koh­len­mon­oxyd­ver­gif­tung oder Gas­brand-Infek­ti­on). Die­se Leis­tung erbringt bei­spiels­wei­se Kon­zept & Mar­ke­ting mit ihrem Tarif all­safe body­guard per­fect 2.0 (Stand 05.2019). Eben­falls kein Ver­si­che­rungs­schutz besteht, wenn die gül­ti­gen Richt­li­ni­en für das Auf­tau­chen und Dekom­pri­mie­ren grob fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich miss­ach­tet wur­den. Hier bie­tet u. a. die Inter­Risk mit ihrem Tarif XXL (Stand 02.2020) ent­spre­chen­den Versicherungsschutz.
  • Kei­ne Über­nah­me von Eigen­be­halts­kos­ten bei sta­tio­nä­rer Behandlung.
  • Im Rah­men der Unfall­ren­te kei­ne Ren­ten­ga­ran­tie­zeit oder Pas­siv­dy­na­mik.
  • Nicht mit­ver­si­chert ist die unfall­be­ding­te Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung von künst­li­chem Zahn­ersatz (Zahn­brü­cken, ‑kro­nen, ‑implan­ta­te, Gebis­se und Pro­the­sen). Ver­si­chert ist allein der unfall­be­ding­te Ver­lust natür­li­cher Zäh­ne im Rah­men der kos­me­ti­schen Operationskosten.
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für unfall­be­ding­te Repa­ra­tu­ren von Glied­ma­ßen­pro­the­sen.
  • Kei­ne Über­nah­me von unfall­be­ding­ten Dol­met­scher­kos­ten bei Unfäl­len im Ausland.
  • Kei­ne Ein­mal­leis­tung bei unfall­be­ding­ter Fehl­ge­burt.
  • Kei­ne Über­nah­me von Heil­kos­ten bei unfall­be­ding­ter Unter­brin­gung in einem Ein- oder Zwei­bett­zim­mer sowie der Kos­ten für eine pri­vat­ärzt­li­che Behandlung.
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für einen Selbst­ver­tei­di­gungs­kurs nach Gewalt­straf­ta­ten. Die­se Leis­tung wird z. B. von der Han­se­Mer­kur mit ihrem Tarif Unfall­ver­si­che­rung Best 2022 (Stand 02.2022) übernommen.
  • Kein Ersatz von Dar­le­hens­be­trä­gen für Eigen­tü­mer von Pri­vatim­mo­bi­li­en. Die­se Leis­tung wird z. B. von der Han­se­Mer­kur mit ihrem Tarif Unfall­ver­si­che­rung Best 2022 (Stand 02.2022) über­nom­men. Es wird jedoch ergän­zend zur ver­si­cher­ten Sofort­leis­tung bei schwe­ren Ver­let­zun­gen eine zusätz­li­che Sofort­leis­tung in Höhe von 30.000 Euro bei Schwer­ver­let­zun­gen gezahlt, wenn wäh­rend der Gül­tig­keit des Ver­tra­ges selbst genutz­tes Wohn­ei­gen­tum erst­mals erwor­ben oder gebaut wurde.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung des akti­ven Luft­fahrt­ri­si­kos (z. B. als Pilot von Flugzeugen).

[1] Pres­se-Infor­ma­ti­on „Neue Unfall­ver­si­che­rung run­det über­ar­bei­te­te Pri­vat­schutz­pa­let­te ab“ vom 06.02.2023.

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