Tarif­ana­ly­se: Die Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung der DBV (Stand 04.2022)

So urteil­te z. B. das Ver­wal­tungs­ge­richt Bre­men am 05.02.2024 (Az. 7 K 1464/22), dass im Ein­zel­fall auch die Teil­nah­me an einer vom Dienst­herrn ange­setz­ten, frei­wil­li­gen „Coro­na-Imp­fung“ im März 2021 wäh­rend der Eltern­zeit als Dienst­un­fall anzu­se­hen sei. Im kon­kre­ten Fall ging es um eine „ven­tri­ku­lä­re Extra­sy­sto­lie“ (Fehl­zün­dun­gen aus der Herz­kam­mer) und „Myo­kar­di­tis“ (Herz­mus­kel­ent­zün­dung) als Fol­ge der damals nur bedingt zuge­las­se­nen Vak­zi­ne. Ande­re Gerich­te hat­ten in ähn­lich gela­ger­ten Fäl­len die Zuord­nung als Dienst­un­fall ver­wei­gert. wei­ter­le­sen…